Ein Studienbeginn an der FAU ist immer nur zum Wintersemester möglich.
Im Unterrichtsfach entsprechen Studien- und Prüfungsanforderungen beim Lehramt an Grundschulen exakt denen des gleichen Faches für Mittelschulen. Die an der FAU studierbaren Unterrichtsfächer werden nachfolgend in Fettdruck dargestellt:
Biologie
Chemie
Deutsch
Deutsch als Zweitsprache (bislang an der FAU nur als Didaktik- und Erweiterungsfach; ggf. als Unterrichtsfach ab WiSe 2025/26, Genehmigung des Ministeriums steht aber noch aus)
Englisch (an der FAU nur als Unterrichtsfach)
Ethik (an der FAU nur als Erweiterungsfach)
Evangelische Religionslehre
Geographie
Geschichte
Katholische Religionslehre (an der FAU nur als Didaktikfach)
Kunst*)
Mathematik
Musik*)
Physik
Politik und Gesellschaft
Sport*) (Lehrveranstaltungen finden in Erlangen statt)
Kurz gefasst könnte man sagen: Didaktik ist die Wissenschaft vom Lehren und Lernen. Hier erfahren die Studierenden, wie man Lehr-Lern-Prozesse in der Schule entwickelt, theoretisch begründet und empirisch erforscht.
Die Didaktik der Grundschule umfasst hierfür sowohl die drei Didaktikfächer als auch den Bereich der Grundschuldidaktik, der sich wie folgt untergliedert:
Grundschulpädagogik,
Didaktik des Schriftspracherwerbs und
Didaktik des Sachunterrichts.
Bei den Didaktikfächern ist zu beachten: Wer Englisch nicht als Unterrichtsfach hat, muss bis zum Staatsexamen den Nachweis einer fremdsprachlichen Qualifikation in Englisch erbringen (Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Weitere Informationen finden sie auf der Seite „Nachweis von Sprachkenntnissen“.
Außerdem wird eine Basisqualifikation in Kunst, Musik und Sport gefordert (außer das betreffende Fach wird als Unterrichtsfach oder Didaktikfach gewählt). Nähere Informationen finden Sie auf dieser Seite im Unterpunkt „Zusätzliche Leistungsanforderungen“.
Die Prüfungsordnung erlaubt ausschließlich folgende Kombinationsformel: 1 Unterrichtsfach + 3 Didaktikfächer. Während das Unterrichtsfach frei wählbar ist, ist bei der Didaktikfächern immer die Kombination aus Deutsch + Mathematik + musisches Fach (= Musik oder Kunst oder Sport, jeweils ohne Eignungsprüfung) vorgeschrieben. Insgesamt sind also vier Fächer zu wählen:
Unterrichtsfach
Deutsch
Mathematik
Kunst, Musik oder Sport
Zusatzbedingungen
Folgende Besonderheiten gilt es bei bestimmten Kombinationsmöglichkeiten zu berücksichtigen:
Grundsatz 1: ob als Unterrichts- oder als Didaktikfach, jedes Fach darf nur einmal vorkommen!
Grundsatz 2: innerhalb der drei Didaktikfächer darf nur ein musisches Fach gewählt werden!
Wenn Deutsch oder Mathematik als Unterrichtsfach gewählt wird, kann an deren Stelle innerhalb der Didaktik der Grundschule jedes andere Fach eingesetzt werden (Ausnahme: nicht Kunst, Musik, Sport, Englisch und Ethik).
Wird Musik, Kunst oder Sport als Unterrichtsfach gewählt, muss an diese Stelle innerhalb der Didaktikfächer ein beliebiges anderes Fach (Ausnahme: nicht Englisch und Ethik) treten.
Die Bewertung der studienbegleitenden Prüfungen erfolgt durch ECTS-Punkte (ECTS). 1 ECTS entspricht in etwa einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Für die Zulassung zum Ersten Staatsexamen für Lehramt Grundschulen müssen laut LPO I allgemein insgesamt 210 ECTS erworben werden. Diese verteilen sich im gesamten Studium an der FAU wie folgt:
Bereich
ECTS
Unterrichtsfach (Fachwissenschaft)
54 ECTS
Didaktik des Unterrichtsfachs
12 ECTS
Drei Didaktikfächer (3×11 ECTS *)
33 ECTS
Schriftliche Hausarbeit (=Zulassungsarbeit)
10 ECTS
Didaktik der Grundschule (Grundschulpädagogik, Sachunterricht, Schriftspracherwerb)
Gesellschaftswissenschaften (Religion, Philosophie, Politik, Soziologie, Landes-/Volkskunde)
8 ECTS
Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
6 ECTS
Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
5 ECTS
Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum
3 ECTS
Freier Bereich
10 ECTS
Insgesamt
210 ECTS *
* Bei Wahl von Kunst als Didaktikfach müssen 12 ECTS erbracht werden. Studierende, die Kunst als Didaktikfach gewählt haben, müssen dementsprechend insgesamt 211 ECTS erbringen.
Bei der Meldung zum Ersten Staatsexamen sind neben den Studienleistungen gemäß § 36 LPO I zusätzlich noch folgende Nachweise zu erbringen:
Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch (Niveau B2 GER) – wird in der Regel durch fortgeführten Englischunterricht in der Schule nachgewiesen.
Basisqualifikationen im Fach Musik/Kunst/Sport (nur in den Fächern, die NICHT als Unterrichtsfach oder im Rahmen der Didaktikfächer gewählt wurden).
Falls Sport im Rahmen der Grundschuldidaktik gewählt wurde, sind zusätzliche Leistungen nachzuweisen:
Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze (nicht älter als drei Jahre)
Deutsches Sportabzeichen in Bronze
erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als drei Jahre, mind. 9 x 45 Min.)
Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche
Zum Bestehen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung sind bis zum Ende des zweiten Semesters, spätestens jedoch bis zum Ende des dritten Semesters Prüfungen der gewählten Fächer im Umfang von insgesamt 40 ECTS-Punkten gemäß den fachlichen Vorgaben erfolgreich abzulegen. Im Lehramt an Grundschulen entfallen mindestens je ein abgeschlossenes Modul auf die Fachwissenschaft des Unterrichtsfachs, die Didaktiken der Fächergruppe oder Didaktik des Unterrichtsfachs und die Erziehungswissenschaften.
Voraussetzung für die Zulassung zum ersten Staatsexamen ist eine schriftliche Hausarbeit (§ 29 LPO I), die in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in Erziehungswissenschaften angefertigt werden kann. Mit der schriftlichen Hausarbeit werden 10 ECTS nachgewiesen. Bachelorarbeiten, die mit mindestens 10 ECTS bewertet wurden, können als Ersatz für die schriftliche Hausarbeit vorgelegt werden.
Studierende im Lehramtsstudiengang für Grundschulen können aufgrund der bis zum Ende des sechsten Semesters abzulegenden Modulprüfungen den akademischen Grad „Bachelor of Education“ (B.Ed.) erwerben, wobei die schriftliche Hausarbeit als Bachelorarbeit gewertet wird. Der Titel wird auf Antrag bei Vorliegen von 180 ECTS verliehen, auch wenn einzelne der vorgesehenen Modulprüfungen erst nach Ablauf des sechsten Semesters abgelegt worden sind. Der Bachelorgrad hat keine Auswirkungen darauf, ob man das Staatsexamen ablegen darf, und hat auch keinen Einfluss auf die Einstellungschancen in den Schuldienst.
Die LPO I sieht für das Grundschullehramt eine Mindeststudienzeit von 6 Semestern vor. Ein schnelles Studium wird durch eine „Freischussregelung“ belohnt: Wenn man die erste Staatsprüfung unmittelbar im Anschluss an das 7. Hochschulsemester ablegt, gilt die Prüfung bei Nichtbestehen als nicht abgelegt. Man hat dann noch die zwei regulären Prüfungschancen.
§ 31 der LPO I regelt die Höchststudiendauer: Bei LAGS muss man die Prüfung spätestens im Anschluss an die Lehrveranstaltungen des 12. Fachsemesters ablegen, sonst gilt die Prüfung wegen Fristüberschreitung als erstmals nicht bestanden. Die Prüfung darf danach nur einmal wiederholt werden.
Lehrkräfte haben neben der „Wissensvermittlung“ in der Schule auch eine erzieherische Aufgabe. Den theoretischen Hintergrund dazu liefert das erziehungswissenschaftliche Studium. Insgesamt müssen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung 35 ECTS im erziehungswissenschaftlichen Studium nachgewiesen werden. Zusätzlich werden 8 ECTS aus dem Bereich Gesellschaftswissenschaften gefordert.
Die Erste Staatsprüfung in Erziehungswissenschaften kann als eigenständiger Prüfungsteil vor dem Ersten Staatsexamen im Unterrichtsfach und der Didaktik der Grundschule abgelegt werden.
Fachwissenschaftliche Inhalte und Methoden im Hinblick auf die Lehrpläne auszuwählen sowie Fragen der Unterrichtsdurchführung zu klären, gehört in den Bereich der Fachdidaktik. Die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsteile der Fachdidaktik richten sich nach den Bestimmungen der LPO I.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu den Erziehungswissenschaften (LINK) im Lehramtsstudium sowie auf der Homepage des ZfL.
Damit es im Studium nicht nur bei Theorie bleibt, sind insgesamt 5 Praktika zu absolvieren:
Das Grundschullehramt kann unter anderem erweitert werden mit Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule, einem weiteren Unterrichtsfach, Deutsch als Zweitsprache, Ethik, Islamischer Unterricht und/oder Medienpädagogik.
Wegen des für die Verbesserung der Einstellungschancen eher fraglichen Wertes einer Erweiterung sollten Sie unbedingt unsere Seite zur Erweiterung des Lehramtsstudiums lesen. Auch auf der Homepage des ZfL sind weitere Informationen zu diesem Thema veröffentlicht (Unterpunkt „Erweiterungsfach“).
Weitere Informationen zum Lehramtsstudium finden Sie beim
Die LPO I sieht vor, durch eine Erweiterung die Lehrbefähigung für ein weiteres Unterrichtsfach, eine Gruppe von Didaktikfächern oder für eine Funktionsstelle zu erwerben.
Erweiterungsmöglichkeiten
Die Erweiterungsmöglichkeiten sind für die einzelnen Schularten unterschiedlich. Auf dieser Seite werden nur Erweiterungen angesprochen, die an der FAU Erlangen-Nürnberg möglich sind.
Für alle Schularten ist es möglich, via Erweiterungsprüfung die Lehrbefugnis für ein weiteres Unterrichtsfach zu erwerben. Die Hinzunahme eines dritten Faches ist beliebig und unabhängig von den bereits gewählten Fächern. An der FAU sind folgende Erweiterungen möglich:
Biologie (GS, MS, RS und GY)
Chemie (GS, MS, RS und GY)
Chinesisch (GY)
Darstellendes Spiel* (GS, MS, RS und GY)
Deutsch (GS, MS, RS und GY)
Deutsch als Zweitsprache (DaZ) (GS und MS, RS* und GY*, BS)
Englisch (GS, MS, RS und GY)
Französisch (RS und GY)
Geographie (GS, MS, RS und GY)
Geowissenschaften (Zusatzstudien/Zertifikat GY)
Geschichte (GS, MS, RS und GY)
Griechisch (GY)
Grundschuldidaktik (MS)
Informatik (MS, RS und GY)
Islamischer Unterricht* (GS, MS und RS)
Italienisch (GY)
Kunstpädagogik (GS, MS und RS)
Latein (GY)
Mathematik (GS, MS, RS und GY)
Medienpädagogik* (GS, MS, RS und GY)
Mittelschuldidaktik (GS)
Musikpädagogik (GS, MS und RS)
Philosophie/Ethik (GS, MS, RS und GY)
Physik (GS, MS, RS und GY)
Evangelische Religionslehre (GS, MS, RS und GY)
Sozialkunde (GS, MS, RS und GY)
Spanisch (GY)
Sport (GS, MS, RS und GY)
Wirtschaftswissenschaften (GY und RS)
* zählt als nachträgliche Erweiterung, Zweites Staatsexamen kann nicht abgelegt werden
Zulassungsbeschränkungen sowie Eignungsprüfungen gelten für die Erweiterungsfächer genauso wie für dieselben Fächer als grundständiges Unterrichtsfach.
Obwohl Erweiterungsfächer im Jargon oft nur als „Drittfach“ bezeichnet werden und der universitäre Teil der Lehramtsprüfung (Modulprüfungen) oftmals nicht gefordert wird, vermittelt der staatliche Teil der Lehramtsprüfung doch die volle Lehrbefugnis. Man muss also im Erweiterungsfach das Staatsexamen im Drittfach ablegen wie jemand, der selbiges als „Erstfach“ oder „Zweitfach“ studiert hat.
Lediglich im Bereich Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich die Erweiterungsfächer: Man braucht vielfach überhaupt keine Leistungsnachweise, um sich zum Staatsexamen im Erweiterungsfach anzumelden. Dennoch sollte man die genauen Bestimmungen stets in einer aktuellen Version der LPO I nachlesen. Dort findet man am Ende der Paragraphen zu den einzelnen Fächern in der ersten Staatsprüfung die besonderen Bestimmungen für das Erweiterungsfach.
Wenn nun aber keine oder kaum Studienleistungen erbracht werden müssen, wie gestaltet man dann das Studium eines Erweiterungsfaches? Die Antwort ist nicht ganz eindeutig zu geben, da viel vom fachlichen Interesse der jeweiligen Studierenden abhängt. Die Messlatte für die erforderlichen Kenntnisse dürften die Prüfungsanforderungen des ersten Staatsexamens sein. Und da sind die Erfahrungen aus den forschend-vertieften Seminaren weit weniger gefragt als fundiertes Überblickswissen. Wer also ein eher utilitaristisches Verhältnis zum Erweiterungsfach hat, wird bei der Studiengestaltung wohl der überblickspendenden Vorlesung gegenüber dem spezialisierteren Seminarthema den Vorzug geben.
Der Nachweis von Studienzeiten ist ebenfalls nicht erforderlich, um sich zum Staatsexamen in einem Erweiterungsfach anmelden zu dürfen. Muss man jedoch Studienleistungen (wie z.B. in Chemie und Sport) nachweisen, ist eine Einschreibung erforderlich, um an den Kursen teilnehmen zu können.
Legt man im Erweiterungsfach sowohl die Erste Lehramtsprüfung als auch die Zweite Staatsprüfung ab, handelt es sich um eine sogenannte grundständige Erweiterung. Dabei kann die erste Staatsprüfung auch zwischen dem (regulären) Studienabschluss und dem Referendardienst abgelegt werden, spätestens sogar noch im ersten Referendarsjahr.
Eine grundständige Erweiterung des Studiums ist nur einmal möglich und kann zur Verbesserung der Einstellungschancen führen, muss aber nicht (mehr dazu unter Berücksichtigung einer Erweiterungsprüfung)!
Die Regelstudienzeit verlängert sich im Fall der grundständigen Erweiterung um zwei Semester.
Wird die Erste Lehramtsprüfung im Erweiterungsfach erst nach dem Erwerb der Lehramtsbefähigung, also nach Bestehen der Zweiten Staatprüfung in der Fächerverbindung, abgelegt, kann in diesem Fach an der Zweiten Staatsprüfung nicht teilgenommen werden. In diesem Fall liegt eine nachträgliche Erweiterung vor.
Als „nachträglich“ in diesem Sinne gilt eine Erweiterung auch dann, wenn auf die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung verzichtet wird oder wenn diese in einem bestimmten Fach nicht vorgesehen ist. Hier kann man sogar (nach und nach) mit mehr als einem Fach erweitern, braucht aber nur das Erste Staatsexamen in der Erweiterung abzulegen, um die volle Lehrbefugnis zu erhalten.
Auch eine nachträgliche Erweiterung kann mit den oben erwähnten Einschränkungen zu einer Verbesserung der Einstellungschancen führen. Erweiterungen mit Fächern mit Überversorgung werden jedoch nicht berücksichtigt.
Die Erweiterungen Beratungslehrkraft bzw. Schulpsychologin oder Schulpsychologie werden an der an der FAU nicht angeboten. Diese Erweiterungen können in Bayern an den Universitäten Bamberg, Eichstätt und München studiert werden.
Allgemeines
Alle Bewerberinnen und Bewerber um Einstellung in den staatlichen Schuldienst, die die Erste und Zweite Staatsprüfung gemäß den Bestimmungen der Lehramtsprüfungsordnungen I und II (LPO I und LPO II) bestanden haben, werden auf einer Rangliste in eine Reihenfolge gebracht. Dabei wird innerhalb jeder Fächerverbindung eine eigene Rangliste gebildet. Die Platzziffer des einzelnen Bewerbers auf der Rangliste ergibt sich aus der in den beiden Prüfungen erzielten Gesamtprüfungsnote. Die im staatlichen Schulwesen innerhalb der einzelnen Fächerverbindungen für eine Einstellung im Beamtenverhältnis zur Verfügung stehenden Planstellen werden grundsätzlich an die Bestplatzierten auf der jeweiligen Rangliste vergeben.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Erweiterungsfach die Erste und Zweite Staatsprüfung bestanden haben (grundständige Erweiterung), wird zusätzlich zur Gesamtprüfungsnote eine zusammenfassende gebildet. Wegen der besonderen Bedeutung bestimmter Erweiterungsfächer kann im Rahmen des Einstellungsverfahrens einem Bewerber mit Hilfe der zusammenfassenden Note innerhalb einer festgelegten Notengrenze das „Überholen“ von Mitbewerbern auf der Rangliste der jeweiligen Fächerverbindung erlaubt werden. Dazu wird eine gesonderte Einstellungsnote gebildet. Die „Überholdistanz“ kann als „(Einstellungs-) Bonus“ aufgrund der besseren Einsetzbarkeit des Bewerbers oder der Bewerberin mit einem Erweiterungsfach betrachtet werden, weshalb im Folgenden vereinfacht der Begriff „Bonus“ verwendet wird. Hat ein Bewerber mehrere Erweiterungen, so wird der jeweils für ihn vorteilhafteste Bonus einer Erweiterung berücksichtigt.
Da bei einer nachträglichen Erweiterung wegen der fehlenden Note der Zweiten Staatsprüfung keine zusammenfassende Note gebildet werden kann, wird an Stelle der fehlenden Note im Erweiterungsfach bei der Berechnung der zusammenfassenden Note der Wert von 2,50 („fiktive Note“ der Zweiten Staatsprüfung) zugrunde gelegt. Bei der Berechnung der gesonderten Einstellungsnote wird ein reduzierter Bonus verwendet.
Ist die gesonderte Einstellungsnote schlechter als die Gesamtprüfungsnote in der Fächerverbindung, so wird sie im Rahmen der Einstellung ignoriert. Die Bewerberinnen und Bewerber nehmen dann weiterhin mit der (besseren) Gesamtprüfungsnote am Einstellungsverfahren teil. Damit wird verhindert, dass sich die Einstellungschancen von Bewerberinnen und Bewerbern mit einem Erweiterungsfach verschlechtern.
Aus der Gesamtprüfungsnote für das Lehramt in der regulär studierten Fächerkombination und der Gesamtprüfungsnote im Erweiterungsfach wird eine zusammenfassende Note berechnet. Durch die Verrechnung eines Erweiterungsbonus wird die gesonderte Einstellungsnote mit der folgenden Formel ermittelt:
(4 x GPN + GPNErw) / 5 – Bonus = Einstellungsnote
(GPN = Gesamtprüfungsnote; GPNErw = Gesamtprüfungsnote im Erweiterungsfach)
Beispiel: Fächerkombination Deutsch/Geschichte; Gesamtprüfungsnote 3,00; grundständige Erweiterung mit Geographie (Erste Lehramtsprüfung 2,00, Zweite Staatsprüfung 2,50); Einstellungsbonus 0,15; Einstellungsnote = 2,70
An die Stelle der fehlenden Note der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach wird der Ersatzwert 2,5 gesetzt und der Bonus entsprechend reduziert:
Im Lehramt an Grund- bzw. Mittelschulen wird die gesonderte Einstellungsnote unter Berücksichtigung eines Erweiterungsfaches wie oben berechnet. Besonderer Bedarf besteht hier im Fach Deutsch als Zweitsprache sowie Informatik (nur MS). Der Bonus beträgt hier bei einer grundständigen Erweiterung 0,3, bei einer nachträglichen 0,15. Der Bonus für die nachträgliche Erweiterung im Fach Islamischer Unterricht beträgt im Lehramt an Grundschulen und Mittelschulen 0,15. Für alle anderen Erweiterungsfächer entfällt bei der Berechnung der Einstellungsnote die Berücksichtigung eines Bonus.
Fach
Bonus Gymnasium (grundständig)
Bonus Gymnasium (nachträglich)
Bonus Realschule (grundständig)
Bonus Realschule (nachträglich)
Biologie
0,3
0,15
0,5
0,35
Chemie
0,3
0,15
0,15
—
Chinesisch
Ø
0,35
Ø
Ø
Deutsch
0,15
—
0,15
—
Deutsch als Zweitsprache
Ø
0,15
Ø
0,35
Englisch
0,15
—
0,15
—
Französisch
0,15
—
0,15
—
Geographie
0,15
—
0,15
—
Geschichte
0,15
—
0,15
—
Griechisch
0,15
—
Ø
Ø
Informatik
0,5
0,35
0,5
0,35
Islamischer Unterricht
Ø
Ø
Ø
0,15
Italienisch
0,15
—
Ø
Ø
Kunst
nicht an der FAU
nicht an der FAU
0,5
0,35
Latein
0,3
0,15
Ø
Ø
Mathematik
0,3
0,15
0,3
0,15
Medienpädagogik
Ø
0,15
Ø
0,15
Musik
nicht an der FAU
nicht an der FAU
0,5
0,35
(Philosophie)/Ethik
0,3
0,15
0,3
0,15
Physik
0,5
0,35
0,5
0,35
Politik & Gesellschaft (Sozialkunde)
0,15
—
0,15
—
Religionslehre (evangelisch)
0,3
0,15
0,15
—
Spanisch
0,15
—
Ø
Ø
Sport
0,15
—
0,15
—
Wirtschaft & Recht
0,3
0,15
0,15
—
Sonderregelungen für das Lehramt an Gymnasien
Bewerberinnen und Bewerber mit der Fächerverbindung Latein/Griechisch erhalten im Falle einer Erweiterung mit Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik, Geschichte, Ev. Religionslehre, Philosophie/Ethik oder Sport einen Bonus von 0,5 für eine grundständige und 0,35 für eine nachträgliche Erweiterung.
Für Bewerberinnen und Bewerber mit Fächerkombinationen mit Evangelischer Religionslehre (auch LA RS) wird bei der Einstellung kein Bonus auf eine Erweiterungsprüfung im Fach Ethik bzw. Philosophie/Ethik mehr gewährt, da ein gleichzeitiger Einsatz in bei-den Fächern nicht möglich ist.
Entsteht durch eine Erweiterung eine Fächerkombination
mit Geschichte und Sozialkunde (=Erweiterungsfach) so beträgt der Bonus 0,3 (grundständig) bzw. 0,15 (nachträglich)
mit Sozialkunde und Geschichte (=Erweiterungsfach), so beträgt der Bonus 0,5 (grundständig) bzw. 0,35 (nachträglich)
mit Französisch und Geographie, so beträgt der Bonus 0,3 (grundständig) bzw. 0,15 (nachträglich)
mit Informatik und Wirtschaftswissenschaften, so beträgt der Bonus 0,5 (grundständig) bzw. 0,35 (nachträglich)
Grundsätzlich wird deutlich, dass ein Erweiterungsfach hinsichtlich der Einstellungschancen in den Staatsdienst durchaus förderlich sein kann. Zu bedenken ist, dass die Höhe des „Bonus“ zum einen fachabhängig und zum anderen nur in Bezug auf das jeweilige Einstellungsjahr aussagekräftig ist, da die „Bonusregelungen“ jährlich einer bedarfsorientierten Prüfung unterzogen und für jedes Einstellungsverfahren neu bewertet werden. Zudem bringt die Hinzunahme eines Erweiterungsfachs hinsichtlich der Stellenvergabe nur dann einen Vorteil, wenn hierdurch die Gesamtprüfungsnote sowie sukzessive die Einstellungsnote tatsächlich verbessert wird. Nach unserer Meinung gilt der Grundsatz, dass ein gutes Examen in zwei Fächern besser ist als ein mittelmäßiges in dreien.
Wann immer also das Erweiterungsfach die Leistungen in der regulären Verbindung beeinträchtigt, ist von einer Erweiterung abzuraten.
Die bayerische Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) gibt für alle Lehrämter an der FAU
Grundschule (GS)
Mittelschule (MS)
Realschule (RS)
Gymnasium (GY)
mehrere Praktika vor.
Übersicht über die Praktika
Das Orientierungspraktikum dauert mindestens drei Wochen und ist an mindestens zwei unterschiedlichen Schularten abzuleisten. Mit Aufnahme eines Lehramtsstudiums ab Sommersemester 2023 muss mindestens eine Woche des Praktikums an einer Mittelschule oder einem Förderzentrum absolviert werden. Das Praktikum umfasst ca. 20 Unterrichtsstunden pro Woche, wobei die tägliche Anwesenheit an der Schule drei Unterrichtsstunden nicht unterschreiten darf. Das Orientierungspraktikum sollte vor Beginn des Studiums, es muss spätestens vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums abgeleistet werden.
Das Orientierungspraktikum dient in der Regel der Überprüfung der persönlichen Eignung für den verantwortungsbewussten Umgang mit Kindern und Jugendlichen und dem Kennenlernen der Schule aus der Sicht der Lehrkraft. Die Studierenden sollen damit einen ersten Eindruck erhalten, welche Anforderungen mit dem Beruf einer Lehrkraft verbunden sind. Ergänzend werden die Bearbeitung eines Online-Eignungstests und das Informieren über den künftigen Lehrerbedarf (Lehrerbedarfsprognose) dringend empfohlen.
Das Orientierungspraktikum ist mindestens eine Woche an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule abzuleisten. Es wird zudem empfohlen, schulische Ganztagsangebote oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, beim Studium des Lehramts an Grundschulen auch vorschulische Bildungseinrichtungen kennenzulernen.
Die Praktikumsplätze suchen Sie sich als mündige Studierende selbst. Wenn Sie das Praktikum an einer Grund- oder Mittelschule ableisten wollen, wenden sich an das zuständige Schulamt, ansonsten sprechen Sie einfach die Schulleitung der gewünschten Schule an und vereinbaren einen Zeitpunkt für das Praktikum, wenn Sie bereits studieren, natürlich nur in der vorlesungsfreien Zeit.
Bei Nachweis einer mindestens einjährigen Tätigkeit in Einrichtungen von öffentlichen oder nach § 75 SGB VIII anerkannten freien Trägern der Jugendarbeit oder Jugendhilfe umfasst das Orientierungspraktikum nur die Mindestdauer von zwei Wochen an zwei unterschiedlichen Schularten, davon mindestens eine Woche an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule.
Zeiten des Grundwehrdienstes oder des Wehrersatzdienstes werden grundsätzlich nicht auf das Orientierungspraktikum angerechnet.
Alle Lehramtsstudierenden müssen ein Betriebspraktikum in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb im Umfang von acht Wochen ableisten. Das kann auch im Ausland geschehen (Genehmigung erfolgt durch das Kultusministerium). Einzige Ausnahme sind diejenigen, welche eine Fächerverbindung mit Wirtschaftswissenschaften studieren und die Berufsschulkandidaten: Diesen wird das Betriebspraktikum erlassen, weil sie ohnehin drei Monate (RS) bzw. vier Monate (GY) kaufmännisch praktizieren müssen.
Das Betriebspraktikum vermittelt einen gründlichen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule. Den Praktikumsplatz sucht man sich übrigens selbst, eine Anmeldung oder Vermittlung über die Universität findet nicht statt. Um eine spätere Anerkennung durch die Prüfungsämter zu erleichtern, ist es sinnvoll, die Tätigkeit stichpunktartig zu beschreiben. Wichtig ist, dass das Praktikum keine pädagogische Tätigkeit umfasst.
Die vorgeschriebene Praxiserfahrung kann man auch durch eine qualifizierte Ferienarbeit erwerben, die über Kassieren, Kaffee kochen, Lagerarbeiten etc. hinausgeht. Wehr- oder Zivildienst sowie Tätigkeiten vor dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (mit Ausnahme von abgeschlossenen Berufsausbildungen) werden leider nicht anerkannt. In Zweifelsfällen sollten Sie sich an das Praktikumsamt wenden. Das Betriebspraktikum kann in einzelne Abschnitte von jeweils mindestens zwei Wochen aufgeteilt und ganz oder teilweise auch schon vor Aufnahme des Studiums abgeleistet werden.
Das Praktikum umfasst 150 -160 Stunden, wobei nicht nur die Anwesenheit im Unterricht an der Schule gezählt wird, sondern auch Zeit, die man für die Vorbereitung von Unterrichtsversuchen oder kleinere Korrekturarbeiten aufwendet.
Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum ist Zulassungsvoraussetzung zum Ersten Staatsexamen in den Erziehungswissenschaften. Bei Antritt des Praktikums müssen Sie der Praktikumsschule, bei GS und MS dem Praktikumsamt der Uni, den Nachweis über die Ableistung des Orientierungspraktikums vorlegen. In diesem Praktikum sollen Sie die Praxis des Lehrerberufs kennenlernen und können umfassende Unterrichtserfahrung sammeln. In einem Gespräch mit ihren Betreuern während des Praktikums werden Sie am Ende unterstützt, Ihre Eignung und Neigung für den angestrebten Beruf realistisch einzuschätzen.
Bei der Organisation des Praktikums gibt es an der FAU ein paar Unterschiede zwischen den einzelnen Schularten.
Lehramt GS und MS: Hier wird das Praktikum zwingend in zwei Teilen als schulpädagogisches Blockpraktikum und als fachdidaktisches Blockpraktikum mit jeweils 3 ECTS Punkten angeboten. Das schulpädagogische Blockpraktikum kann bei Lehramt GS und MS als Teil der Grundlagen- und Orientierungsprüfung gewählt und sollte daher nach dem 1.oder 2. Semester abgeleistet werden. Es dauert 15 Tage. Dazu ist der Besuch eines zugehörigen Basisseminars Voraussetzung. Das fachdidaktische Blockpraktikum kann frühestens nach dem 2. und sollte spätestens nach dem 4. Semester abgelegt werden. Es dauert ebenfalls 15 Tage und wird in einem der drei Fächer der Fächergruppe abgeleistet.
Anmeldeschluss beim Praktikumsamt für GS und MS: in der Regel im Oktober/November und April/Mai.
Lehramt RS: Für diese Schulart kann das Praktikum in zwei Teilen oder als eine Einheit innerhalb eines Jahres abgeleistet werden. Insgesamt werden dafür wieder 6 ECTS-Punkte vergeben. Wird an der Uni eine Begleitveranstaltung dazu angeboten, muss diese besucht werden. Der Beginn ist zu Schuljahresbeginn mit der Lehrerkonferenz im Herbst. Es wird versucht, Ortswünsche zu berücksichtigen.
Die Anmeldung erfolgt online beim Praktikumsamt für RS bis spätestens 15. April.
Lehramt GY: Auch hier wird das gesamte pädagogisch-didaktische Praktikum mit 6 ECTS bewertet.
Das Praktikum muss innerhalb von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren an einer Schule abgeleistet werden. Wird an der Uni eine Begleitveranstaltung dazu angeboten, muss diese besucht werden. Die Praktikanten müssen sich selbst eine Schule suchen und geben diese dann dem Praktikumsamt bekannt.
Anmeldeschluss beim Praktikumsamt für GY:
1. Juni für das Praktikum im 1. Schulhalbjahr
1. Dezember für das Praktikum im 2. Schulhalbjahr
Die Anmeldung erfolgt beim Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten, in dessen Zuständigkeitsbereich die Schule liegt.
Dieses Praktikum findet während eines Semesters einmal pro Woche statt und umfasst dabei mindestens vier Stunden Unterricht einschließlich Besprechung. Dazu findet eine obligatorisch zu besuchende fachdidaktische Begleitveranstaltung statt.
Für das Praktikum und die Begleitveranstaltung sind 5 ECTS vorgesehen.
Bei diesem Praktikum erlangen Sie Kenntnis fachspezifischer Arbeitsweisen anhand einzelner Unterrichtsmodelle, Unterrichtsbeispiele und Unterrichtsprojekte in verschiedenen Jahrgangsstufen und erlernen die Vorbereitung und Analyse unterrichtlicher Vorhaben, auch durch selbst geplante Unterrichtsversuche.
Lehramt GY: Das Praktikum bezieht sich auf eines der studierten Unterrichtsfächer. Laut Kultusministerium soll es möglichst nicht vor dem 3. und nicht nach dem 5. Semester abgeleistet werden. In den Fächern Mathematik, Biologie, Chemie, Physik soll es nicht vor dem 7.Fachsemester absolviert werden.
Lehramt RS: Studierende dieses Lehramtsstudiengangs sollen das Praktikum nicht vor dem 3. und nicht nach dem 5. Semester ableisten. Es bezieht sich auf eines der studierten Unterrichtsfächer.
Lehramt GY und RS: Beachten Sie bitte, dass das Praktikum je nach Unterrichtsfach nur im Winter- oder nur im Sommersemester abgeleistet werden kann. Anmeldeschluss beim jeweiligen Praktikumsamt ist der 15. April. Die Anmeldung erfolgt online.
Lehramt GS und MS: Das Praktikum findet für diese Lehrämter nur im Wintersemester statt. Es ist im 3. oder 5. Semester im gewählten Unterrichtsfach abzuleisten.
Anmeldeschluss beim Praktikumsamt ist in der Regel im April/ Mai.
Dieses Praktikum ist stets das letzte Praktikum und wird im Wintersemester mittwochs angeboten. Es findet für das Lehramt an GS stets in den Klassenstufen 1 und 2 statt, betreut von der Grundschuldidaktik.
Beim Lehramt MS kann das Praktikum in einem der drei Fächer aus der Fächergruppe abgelegt werden. Es darf nicht das gleiche Fach wie im fachdidaktischen Blockpraktikum sein.
Das zusätzliche studienbegleitende Praktikum kann nur im 5. oder 7. Semester abgeleistet werden. Es hängt vom jeweils gewählten Fach ab, ob eine Begleitveranstaltung angeboten wird. Für dieses Praktikum werden 3 ECTS-Punkte vergeben.
Allgemeines
Die Tätigkeit in der Schule setzt voraus, dass der oder die Studierende nicht an einer ansteckenden Erkrankung leidet. Sie werden vom Schulleiter bzw. dem staatlichen Schulamt über das Infektionsschutzgesetz informiert. Praktikantinnen und Praktikanten müssen bei der Anmeldung oder spätestens bei Antritt ihres Praktikums an der Praktikumsschule einen Nachweis über die Immunität gemäß Masernschutzgesetz vorlegen.
Die Nachweispflicht wird erfüllt
durch den Nachweis über 2 Masernimpfungen oder
durch ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder
durch ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf.
Für Studierende ist während der Praktika der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gegeben. Zudem unterstehen sie während der Praktika den Weisungen des Schulleiters und des Praktikumslehrers. Denken Sie auch daran, dass Sie über Angelegenheiten der Schule, soweit sie ihrer Natur nach der Geheimhaltung bedürfen, die Verschwiegenheit zu wahren haben.
Die Schule stellt dem Studierenden nach erfolgreichem Abschluss des Praktikums eine Bescheinigung nach den Mustern des Kultusministeriums aus.
Das Orientierungspraktikum sowie das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum können bei einem Studium von LA RS und GY durch die Teilnahme an dem Projekt „Lehr:werkstatt“ ersetzt werden.
Das pädagogisch-didaktische und das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum können komplett ersetzt werden, wenn man an einem offiziellen Austauschprogramm für Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten teilgenommen und dabei ein ganzes Schuljahr an einer ausländischen Schule beispielsweise als Assistent Teacher tätig war. Ein von der Schulleitung der ausländischen Schule ausgestellter Nachweis ist vorzulegen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zur „Lehrassistenz im Ausland“.
Als Ersatz für die genannten Praktika können auf Antrag auch Praktika anerkannt werden, die im Studium für das Lehramt außerhalb Bayerns und innerhalb Deutschlands abgeleistet wurden, sofern sie den Bestimmungen der LPO I genügen. Ansprechpartner für die Anerkennung ist das für das jeweilige Lehramt zuständige Praktikumsamt.
Die organisatorische Abwicklung des pädagogisch-didaktischen und des studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums für Studierende der FAU obliegt folgenden Praktikumsämtern:
Auch im Wintersemester 2020/21 und Sommersemester 2020 konnten wieder zahlreiche innovative Lehrprojekte im Innovationsfonds Lehre gefördert werden: insgesamt 24 Projekte im allgemeinen Innovationsfonds und vier weitere Projekte im Rahmen des Schwerpunktes Lehrerinnen- und Lehrerbildung.
Projekte des allgemeinen Innovationsfonds 2020/2021
Entwicklung eines interdisziplinären, kooperativen Seminars zur digitalen Bildung von Lehramtsanwärter/-innen (und Pfarrer/-innen)
Dr. Nadine Hamilton
Dr. Saskia von Münster
Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie
Lehrstuhl für Praktische Theologie
Lehrstuhl für Systematische Theologie I
Bewilligte Summe: 5037,40 €
Inhaltlich zentriert sich der Podcast mit dem Arbeitstitel „BuchFINK – ein Podcast der FAU zu Kinder- und Jugendliteratur“ um den Themenkomplex der Kinder- und Jugendliteratur als Teil der forschungsorientierten Lehre in Seminaren. Kernidee des Projektes ist es, alternative Formen mündlicher Präsentationen für Studierende anzubieten, um damit den Erwerb essenzieller digitaler Kompetenzen, wissenschaftlicher Techniken und interdisziplinäre Perspektiven der Studierenden im Studium zu fördern. Der Antrag betrifft auch – aber nicht nur – die Lehrerinnen- und Lehrerbildung, da alle beteiligten Seminare polyvalent ausgerichtet sind.
Prof. Dr. Maren Conrad
Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie
Neuere deutsche Literatur mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendliteratur
Bewilligte Summe: 6.337,24 €
Das Ziel ist die Entwicklung eines innovativen, digitalen Lehrformats für eine Lehrveranstaltung („Bibelkunde Altes Testament“), die in nahezu sämtlichen Studiengängen am Fachbereich Theologie (Evangelische Theologie/Kirchlicher Abschluss, Evangelische Theologie/Religionslehre Gymnasium, BA Kulturgeschichte des Christentums) zu den Pflichtveranstaltungen in der Studieneingangsphase gehört und mit einer aufwändigen und anspruchsvollen Prüfung (Biblicum) abgeschlossen wird.
Dr. Sarah Schulz
Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie
Lehrstuhl für Altes Testament I
Bewilligte Summe: 6.003,76 €
Forschungsmethoden sind ein wichtiger Bestandteil der universitären Lehre. Im Lehramtsstudium kommen Veranstaltungen zum Thema Forschungsmethoden häufig zu kurz oder finden wenig Zuspruch seitens der Studierenden, die die Relevanz von forschendem Arbeiten und Lernen häufig für sich nicht so hoch einschätzen. Durch das neue Lehr-Lernformat des Flipped Classrooms zum Thema „Forschungsmethodologische Grundlagen“ (FMG) sollen sich Lehramtsstudierende im Fach Sport mit forschungsmethodologischen Themen auseinandersetzen, sodass sie Kompetenzen im wissenschaftlichen Arbeiten (und zur Vorbereitung der eigenen Zulassungsarbeit) sowie Fähigkeiten in der Reflexion, Bewertung und Einschätzung von wissenschaftlichen Arbeiten und Texten
erwerben. Für die Konzeption und Umsetzung dieses neuen Lehr-Lernformates für Lehramtsstudierende besteht ein Bedarf an zusätzlichen personellen Ressourcen und es wird daher eine finanzielle Förderung beantragt.
Prof. Dr. Anne Kerstin Reimers
Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie
Public Health und Bewegung
Bewilligte Summe: 6.542,25 €
Umgestaltung der Veranstaltung „Quantitative Methoden“ (Vorlesung) und „Computergestützte Datenanalyse zu quantitativen Methoden“ (Übung) in ein Flipped Classroom Konzept, die auf den im BA Studium Soziologie erworbenen Grundkenntnissen in den Methoden der Datenerhebung und der induktiven und deduktiven Statistik aufbauen. Sie vermittelt weiterführende Kenntnisse in quantitativen Verfahren. Als Programmpaket wird das Datenanalyseprogramm Stata verwendet. Neben der Erarbeitung der methodischen Grundlagen der verschiedenen Verfahren üben die Studierenden in der begleitenden rechnergestützten Übung die praxisnahe Anwendung ein. Die Studierenden sollen damit die Befähigung zur späteren eigenständigen Analyse quantitativer Daten mittels fortgeschrittener Verfahren der Datenanalyse erhalten.
Dr. Katrin Drasch
Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie
Institut für Soziologie
Bewilligte Summe: 9220,52 €
Das Digital Ethics Lab ist ein Studienangebot des Lehrstuhls für Systematische
Theologie II (Ethik) , das Studierenden im Sinne des hochschuldidaktischen Ansatzes des Forschenden Lernens den Raum und die Rahmenbedingungen zum eigenständigen Erarbeiten von theologisch-ethischen Themen bietet. Neben der Förderung des selbstständigen forschenden Arbeitens steht der digitale Kompetenzerwerb hinsichtlich der Produktion neuer und innovativer Vermittlungsformen von Lehr- und Lerninhalten im Vordergrund. Im Rahmen eines Labs – oder in anderen Worten: einer Lern- und Ideenwerkstatt – sollen Studierende im kreativen Austausch miteinander ihre Forschungsvorhaben von der Idee zum Forschungsergebnis bis hin zum digitalen Output entwickeln. Das Digital Ethics Lab organisiert hierfür die notwendigen Ressourcen und Rahmenbedingung, Coachings und das Mentoring durch Dozierende. Weiterhin und langfristig soll im Rahmen des Digital Ethics Lab neben der Lehrveranstaltung eine Plattform des digitalen Lernens entwickelt werden, auf welcher die teilnehmenden Studierenden des Digital Ethics Labs ihre digitalen Forschungsergebnisse veröffentlichen können sowie weitere zuverlässige Materialien und Informationen zu Themen der theologischen Ethik und E-Learning-Tools zum Erlenen des theologisch-ethischen Grundwissens zur Verfügung gestellt werden sollen.
Hannah Bleher
Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie
Lehrstuhl für Systematische Theologie II (Ethik)
Bewilligte Summe: 8.821,- €
Aufgrund seiner jüngeren Geschichte ist Kuba ein hochinteressantes Forschungsgebiet für Forschungen im Bereich der hispanistischen Sprachwissenschaft, insbesondere, was die Verschränkung zwischen Sprachgebrauch und Gesellschaft betrifft. An der FAU wurde in Zusammenarbeit der Lehrstühle für Romanistik (Jansen) und Korpus- und Computerlinguistik (Evert) gemeinsam mit weiteren Beteiligten aus Deutschland und Kuba das erste Korpus zum Spanischen in Kuba erstellt. Gleichzeitig besteht eine enge Kooperation mit der Universität Havanna. Das vorliegende Projekt verfolgt das Ziel, ein Konzept für die forschungsorientierte Lehre in einem binationalen Format mit kubanischen Partnern zu entwickeln, dieses in ein webbasiertes Format zu überführen sowie in einem Pilotseminar zu erproben und schließlich dauerhaft zu etablieren. Dazu sollen E-Learning-Einheiten entwickelt werden, auf deren Grundlage binationale Tandems von Studierenden unter Anleitung von Forschenden der FAU und der Universität Havanna Forschungsprojekte bearbeiten, deren Ergebnisse wiederum in das Projekt einfließen.
Prof. Dr. Silke Jansen
Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie
Romanistik (insbesondere Sprachwissenschaft)
Bewilligte Summe: 9.984,40 €
Gemeinsame Lehrveranstaltung für Studierende der Psychologie und der Medizintechnik, in der aktuelle Fragestellungen aus den Bereichen der Stressforschung mit Fokus auf digitalen Technologien in Gruppen untersucht werden. Mit dieser forschungsorientierten Lehrveranstaltung soll die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Disziplinen verstärkt werden. Hierbei sollen die Studierenden ihre individuellen Kompetenzen, die sie im Rahmen ihres Studiums gelernt haben, in interdisziplinären Teams zur Geltung bringen, um so voneinander zu profitieren.
Prof. Dr. Nicolas Rohleder
Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie
Lehrstuhl für Gesundheitspsychologie
Bewilligte Summe: 9.879,36 €
In fachübergreifender Zusammenarbeit soll an der FAU eine Menschenrechtsklinik (Human Rights Clinic) entstehen. In einer Human Rights Clinic werden Praxisprojekte durchgeführt, die Studierenden Raum für die Vertiefung von fachlicher Expertise und für die Entwicklung von berufsorientierten Kompetenzen geben. Die Studierenden arbeiten unter Anleitung des Clinic-Personals und in Absprache mit außeruniversitären Partnern an einem akuten Menschenrechtsproblem und entwickeln Lösungsansätze. Anders als die etablierten, rein juristisch arbeitenden Clinics wollen wir im Einklang mit dem interdisziplinären Menschenrechtsprofil der FAU ein Format entwickeln, in dem neben der juristischen Expertise auch politikwissenschaftliche Expertise integriert werden soll. Entsprechend werden auch die Studierenden aus beiden Fachgebieten kommen.
Prof. Dr. Anuscheh Farahat
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Öffentliches Recht, Migrationsrecht und Menschenrechte Institut für Politische Wissenschaft
Bewilligte Summe: 7.965 €
Wir möchten ein praxisorientiertes Seminar für Studierende anbieten, die sich für Nachhaltigkeitsthemen interessieren und ihr Wissen an der FAU in die Tat umsetzen wollen. Hierbei bildet die bereits bestehende enge Zusammenarbeit mit den studentischen Initiativen Sneep e.V. und MTP e.V. sowie des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaft die Grundlage des Seminars. Der besondere Innovations-Charakter des Seminars ist in der großen Gestaltungsmöglichkeit der studentischen Initiativen begründet: Wir wollen im Seminar moderne Managementtools vorstellen und Nachhaltigkeitsmanagement-Methoden lehren, aber dies immer flexibel nach den Bedürfnissen und Ideen der Studierenden ausrichten. Es war ursprünglich auch deren Idee, mehr zu konkreten Praxislösungen an der Uni beizutragen, wir als Lehrstuhl verstehen uns in diesem Seminar daher in der Rolle des Wegbereiters.
Jennifer Adolph
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Lehrstuhl für Corporate Sustainability Management
Bewilligte Summe: 10.000 €
Ziel des Projektes ist es, die bestehende Lehre für das Bachelormodul „Enterprise Content and Collaboration Management“ (ECCM) hinsichtlich der Nutzung als Pflichtmodul sowohl in deutschsprachigen (z.B. Bachelor Wirtschaftsinformatik) als auch englischsprachigen (z.B. Bachelor
International Business Studies, International Economics Studies) Studiengängen zu überarbeiten. Hierzu soll der Digitalisierungsgrad des Lehrformates ausgebaut und die Präsenzlehre sinnvoll durch digitale
Elemente unterstützt bzw. aufgewertet werden. Durch die Kombination eines zweisprachigen (Deutsch und Englisch) Online- und Offlineangebotes sollen Studierende die Möglichkeit erhalten, ihr Studium selbstbestimmter zu gestalten.
Jessica Ochmann
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Schöller-Stiftungslehrstuhl für Wirtschaftsinformatik (Laumer)
Bewilligte Summe: 8.633,40 €
Mit dem Seminar „Auf dem Weg zu nachhaltigem Projektmanagement – Methodenseminar für nachhaltiges Projektmanagement in Praxis und Forschung“ möchten wir Studierenden sowohl Basiskompetenzen im Projektmanagement vermitteln, sowie auch die Mitarbeit am innovativen Forschungsfeld „Nachhaltigkeit im Projektmanagement“ ermöglichen. Dazu binden wir einen an unserem Lehrstuhl extern-promovierenden Unternehmensberater als Experten für nachhaltiges Projektmanagement in das Seminarkonzept ein. Es wird gleichzeitig von mir als angestellte Lehrkraft der FAU betreut und gewährleistet, dass das Seminarkonzept langfristig in den Lehrbetrieb inkludiert werden kann.
Peter Wehnert
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Lehrstuhl für Corporate Sustainability Management
Bewilligte Summe: 7.513,56 €
Im Rahmen des Innovationsprojektes soll die interdisziplinäre Verschränkung zweier Module in einem interaktiven, praxisorientierten Blended-Learning Format erfolgen. Anhand von Fallsituationen erfolgt eine kooperative modulverschränkte Aufgabenbearbeitung durch die Studierenden, zu deren Umsetzung ein umfangreicher und interaktiv nutzbarer virtueller Materialpool entwickelt wird. Ein komplexes online-basiertes Rückmelde- und Feedbackverfahren unterstützt die Begleitung und das Lernen der Studierenden.
Prof. Dr. Nicole Kimmelmann
Prof. Bellmann
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Berufspädagogik, Wirtschafts- und Betriebspädagogik
Bewilligte Summe: 9.785,52 €
Der Antrag hat die Erarbeitung praxistauglicher Konzepte im Bereich des juristischen Prüfens zum Gegenstand. Insbesondere soll es dadurch möglich werden, den kompletten Workflow einer juristischen Prüfung samt Korrektur, Feedback und mündlichen Elementen im digitalen Raum (zukunftssicher) abzubilden.
Von dem Projekt sollen die Studierenden, Dozierenden und Korrigierenden des Fachbereichs Rechtswissenschaft durch entsprechende (neue) Angebote zum digitalen Prüfen profitieren. Gedacht ist mit dem Antrag nur in marginalem Umfang an technische Anpassungen, sondern vielmehr
an Bestandserhebung und Konzeptentwicklung aus juristisch-fachdidaktischer Sicht. Schwerpunkte liegen auf den Themen „Vorbereitung auf das Schreiben der Klausuren“ und „Feedback nach der Klausur“
Dr. Martin Zwickel
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Serviceeinheit „Lehre und Studienberatung“
Bewilligte Summe: 7.799,16 €
Ziel dieser Maßnahme ist es, die zusätzlichen Entwicklungskosten für eine „customized“ Lösung der DSS für die Lehre in Erlangen zu finanzieren, durch die sowohl aus unserer als auch aus Sicht der Firma VM-Scope eine innovative Verbesserung ermöglicht wird.
Dr. med. Carol Geppert
Medizinische Fakultät
Pathologie in Kooperation mit Anatomie und Neuropathologie
Bewilligte Summe: 4.760,- €
Es wurden bereits nachhaltige Qualitätsverbesserungen in der Ausbildung erreicht durch die schrittweise Einführung des innovativen, rheumadidaktischen Lehrkonzept „Rheuma (be-) greifen“. Dieses von uns entwickelte Lehrkonzept mit digitalen und virtuellen Elementen beruht auf der sequentiellen Anwendung verschiedener Visualisierungs- und Untersuchungsmethoden bestehend aus aktuell 4 Modulen, wodurch Studierende rheumatologische Gelenkpathologien nicht nur erkennen, sondern auch nachhaltig verstehen und erleben sollen. Hiermit beantragen wir die Förderung eines fünften, ergänzenden Moduls für den Einsatz einer Mixed Reality Applikation in Kombination mit fotorealistischer Bildgebung.
Dr. med. Arnd Kleyer
Medizinische Fakultät
Digitale Rheumatologie und experimentelle Bildgebung
Bewilligte Summe: 4.000 €
Es soll ein Phantom zur Biopsie der Niere für die studentische Ausbildung angeschafft werden. Die Nierenbiopsie ist der Goldstandard in der nephrologischen Diagnostik, da nur die Histologie und lmmunhistochemie
letztlich die zugrundeliegenden pathologischen Veränderungen in der Niere detektieren können. Bislang musste dieses wichtige diagnostische Werkzeug immer theoretisch erläutert werden, da die invasive und für den (dabei wachen) Patienten oft belastende Untersuchung unter sterilen Kautelen kaum Möglichkeiten für eine lebensnahe studentische Veranschaulichung lässt. Damit blieb den Studierenden bislang aber auch leider eine immer nur sehr vage Vorstellung, wie die Untersuchung durchgeführt wird und welche zahlreichen Besonderheiten dabei zu beachten sind. Somit würde die Vorhaltung eines Nierenbiopsiephantoms eine erhebliche qualitative Verbesserung in der Ausbildung der Studierenden bewirken.
Prof. Dr. med. Karl F. Hilgers
Medizinische Fakultät
Nephrologie und Hypertensiologie
Bewilligte Summe: 5.809 €
Praktika in den Lebens- und Naturwissenschaften sind typischerweise geprägt von einem hohen „Anspruch-zu-Zeit“ Verhältnis, einmaligem und erstem Kontakt der Studierenden zu zumeist teuren Forschungsgeräten, welche in Praktika eingesetzt werden, limitierende Interaktion mit den zugrundeliegenden Messtechnik-Systemen und mangelnde Wiederholbarkeit von Versuchen bei Fehlschlägen aufgrund von Zeit-, Personal- und Geräte-Ressourcen. Ferner weisen die klassischen Vorbereitungsmedien, wie Praktikumsskript, einerseits nur explizit unidirektionalen Wissenstransfer ohne Feedback-Möglichkeiten seitens der Studierenden auf, andererseits bleiben komplexe Verfahrensabläufe und Messtechniken nur auf die deskriptive Darstellung im Zweidimensionalen beschränkt. Inspiriert von neuartigen ‚blended learning‘ Ansätzen unserer Kollaboration mit der University of New South Wales, wo unter Einbeziehung digitaler Lernkonzepte virtuelle Laboratorien als Vor-, Begleit- und Nachbereitung von Nasslabor-Praktikums-Versuchen nicht nur das Engagement der Studierenden sondern auch besseres Verständnis zu Messtechniken, Transfer-skills und Feedback Möglichkeiten in einer „gamifizierten“ Umgebung etabliert werden konnten, haben wir ein neues Konzept entwickelt, die Praktikumsvor- und Nachbereitung zu einem Master-Studiengangs Kurs für das Fach Medizinische Biotechnologie im Studiengang Life Science Engineering (LSE) als augmented learning experience zu gestalten. Diese beinhaltet die Transformation des Praktikums-Setting in eine virtual reality Umgebung. Sie soll darüber hinaus als Best Practice Beispiel die Weiterentwicklung von virtual (reality) labs (VR labs) für andere Fächer an der FAU voranzutreiben. Wir benutzen hierzu unsere selbst-entwickelte Biomechatronik-Plattform MyoRobot, die mit interaktiven Elementen unter Programmierung in HTML5 und Verwendung der 3D rendering Plattform Unity in StudOn die Lerninhalte des Praktikums im Sinne eines Role Player Game (RPG) erarbeiten soll.
Prof. Dr. Oliver Friedrich
Technische Fakultät
Lehrstuhl für Medizinische Biotechnologie
Bewilligte Summe: 10.000 €
Getrieben durch die stetig zunehmende Digitalisierung der Produktentwicklung und Fertigung gewinnen Digitale Zwillinge, die die Verbindung von Modellen aus der Produktentwicklung mit Datenströmen aus Fertigung und Produktbetrieb beschreiben, immer mehr an Bedeutung. Insbesondere im Toleranzmanagement können solche Digitalen Zwillinge nutzbringend eingesetzt werden, um beispielsweise Fügepartner zu identifizieren, die trotz geometrischer Abweichungen ideal zueinander passen, wodurch Fertigungskosten verringert und die Produktqualität erhöht werden kann. Motiviert durch die zunehmende Bedeutung dieser Ansätze bei gleichzeitigem Mangel an Ausbildungsangeboten hierzu soll im Rahmen des beantragten Projektes eine Lehreinheit als Ergänzung zum Wahlfach ”Robust Design und Toleranzmanagement“ erarbeitet werden, in der die Studierenden Kompetenzen zur eigenständigen Entwicklung eines Digitalen Zwillings und dessen beispielhaften Nutzung im Toleranzmanagement erwerben.
Dr. Benjamin Schleich
Technische Fakultät
Lehrstuhl für Konstruktionstechnik
Bewilligte Summe: 3.000 €
Für eine erfolgreiche, wettbewerbstaugliche Entwicklung von Medizinprodukten, fokussiert auf eine Marktzulassung, sind Grundkenntnisse über die gesetzlichen Vorgaben unerlässlich.
Das Zentralinstitut für Medizintechnik (ZiMT) an der FAU bietet Masterstudierenden und externen (professionellen) Teilnehmenden die Möglichkeit, ihr Wissen über die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu perfektionieren. Das aktuelle Angebot besteht aus dem Seminar „Medizinprodukterecht“ auf Deutsch, dem Seminar „Medical Device Regulation“ auf Englisch, sowie den Entrepreneurship Trainings, die seit dem Sommersemester 2020 digital abgehalten werden. Auf Wunsch der Studierenden und insbesondere der externen Teilnehmenden und als Ergänzung und Erweiterung des internationalen Angebots, plant das ZiMT in Zusammenarbeit mit Dozenten aus der Wirtschaft innovative Web-Based Trainings zu den Themen Medizinprodukterecht und Medical Device Regulation auf Deutsch und auf Englisch zu erstellen und in den Umlauf zu bringen.
Lisa Walter
Technische Fakultät
Zentralinstitut für Medizintechnik (ZiMT)
Bewilligte Summe: 6.543,12 €
Das Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung führt gemeinsam mit dem Green Office einen Wettbewerb für Studierende der FAU durch, in dem Ideen gesammelt werden, wie Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in
der Lehre realisiert werden kann. Die Impulse erfahren nicht nur Ehrung, sondern werden so aufbereitet, dass möglichst viele von ihnen Eingang in die Lehre der Universität erhalten. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Lehrerbildung. Das Vorhaben soll ein zentraler Impuls für die aktuellen Bemühungen sein, Nachhaltigkeitsthemen an der FAU mehr Raum zu geben.
Dr. Katrin Valentin
Zentral
Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung
Bewilligte Summe: 8.400 €
Auf dem Weg zum Studium Oecologicum Vermittlung klimarelevanter Forschungsprojekte der FAU und klimabezogener Bildung an Studierende, allgemeine Öffentlichkeit und spezifische Gruppen
Das beantragte Projekt soll zur Behebung zweier zentraler Defizite in der Lehre zum Themenbereich Klimawandel beitragen:
1. An der FAU findet zwar wesentliche klimarelevante Forschung statt, diese verbleibt aber in den engen Grenzen des Fachdiskurses.
2. In den Fällen, in denen Öffentlichkeitsarbeit und Wissenschaftskommunikation stattfindet, ist sie weder proaktiv noch zielgruppenspezifisch.
Um hier möglichst effizient und ausdifferenziert arbeiten zu können, stehen wir im Austausch mit dem Zentrum für Lehrer- und Lehrerinnenbildung ZfL und dem neu eingerichteten Green Office und hoffen, über diese Kooperationen positive Synergieeffekte zu erzielen.
Dr. Sebastian Schuol
Zentral
ZiWiS mit Referat für Ökologie und Nachhaltigkeit
Bewilligte Summe: 9.239,76 €
Projekte des Fokus Lehrerbildung
Das komplexe Thema Klimawandel wird auf lange Sicht relevant bleiben. Daher ist es wichtig, dass auch Lehrer/-innen sich gut mit grundlegenden Fakten und Zusammenhängen des Klimawandels auskennen und
mit Ansätzen der BNE (Bildung für nachhaltige Entwicklung) vertraut sind. In unserem interdisziplinären Seminar bieten wir daher Lehramts-Studierenden, aber auch anderen interessierten Studierenden, die Chance Fachwissen und Kompetenzen zum Thema Klimawandel zu erlangen. Wir möchten unser Seminar im kommenden Semester in ein inverted classroom Seminar umstellen, indem wir Online-Videos und virtuelle Lerneinheiten aufbauen und kreative Präsenzveranstaltungen mit neuen Gast-Vorträgen von weiteren renommierten Forscherinnen und Forschern der FAU abhalten.
Laura Therese Heinl
Dr. Anette Regelous
Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Lehrstuhl für Corporate Sustainability Management
Geozentrum
Bewilligte Summe: 10.000 €
Im Rahmen eines Lernlabor-Entwicklungsprojektes zur Künstlichen Intelligenz (KI) werden Studierende zusammen mit Schülerinnen und Schülern sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ein Lernlabor zur KI entwickeln, das anschließend an Schulen und Ausbildungseinrichtungen in der Metropolregion Nürnberg präsentiert werden wird. Studierende werden auch die pädagogische Betreuung übernehmen, für die sie wiederum im Rahmen des Projekts ausgebildet werden. Ziel ist es die Expertise und Entscheidungskompetenz der Studierenden mit Blick auf die zukunftsweisende Technologie „KI“ und auf den besonderen didaktischen Wert von Lernlaboren entscheidend zu stärken. Die FAU-Wissenschaftler/-innen wiederum gewinnen einen wichtigen Entwicklungsschritt aktueller Lernlabortechnologie und -didaktik. Zugleich stärkt das Vorhaben durch seine bundesweite Vorreiterrolle die FAU als innovationsstarken Standort
Dr. Mathias Rösch
Prof. Berges
Prof. Fey
Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie, Technische Fakultät
Schulmuseum, Didaktik der Informatik und Informatik 3
Bewilligte Summe: 10.000 €
Für die Profilschwerpunkte „Rolle und Kompetenz der Lehrkraft“ und „Digitale Bildung“ der FAU wird, aufbauend auf der erfolgreichen Zusammenarbeit im Rahmen des Innovationsfonds 2019/20, von Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Bildungs- und Fachwissenschaften modellhaft das wissenschaftlich fundierte, studienbereichs- und phasenübergreifende Qualifizierungskonzept für Studierende der Lehrämter (LA) Realschule und Gymnasium ausgebaut und die Zielgruppe auf Praktikumslehrkräfte erweitert. Der Aufbau professionsbezogener Kompetenzen in Schulpraktika steht weiterhin im Mittelpunkt und wird durch die folgenden Elemente fokussiert. Neu: Verbindung von Wissenschaft & Praxis, Verknüpfung von digitalen & analogen Formaten, Vertiefung und Erweiterung der strukturellen Themenpalette, Ausweitung der Zielgruppe: Pilotierung von (digitalen) Kollaborationsformaten
Dr. Gabriele Peitz & Dr. Klaudia Kramer, Dr. Tanja Klepacki & PD Dr. Leopold Klepacki,
Dr. Elisabeth Demleitner
Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie
Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie, Pädagogik mit dem Schwerpunkt Kultur und ästhetische Bildung, Germanistische Sprachwissenschaft: Projekt Sprachsensible Schule, Lehrwerkstatt
Bewilligte Summe: 9.730 €
Das Seminar Soziologische Theorie findet jährlich in zweifacher Ausführung im Sommersemester statt und stellt ein maßgebliches Puzzlestück des Studiums des Grund- und Mittelschullehramts im Bereich ‚Sozialkunde‘ dar. In der bisherigen Seminarkonzeption lassen sich drei zentrale Problemfelder identifizieren, die durch eine konzeptuelle Weiterentwicklung des Seminars begegnet werden kann.
Lernraum der Universitätsbibliothek. (Bild: David Hartfiel)
FAU-Studierende können an vielen Bibliotheksstandorten an unterschiedlich ausgestatteten Arbeitsplätzen lernen. Der Lernraum-Navigator der UB hilft beim Finden des passenden Arbeitsplatzes. An allen Fakultäten gibt es außerdem Computerräume (CIP-Pools), die im Studium genutzt werden können.
Neues Land, neue Kultur, neue Sprache und dann noch viel Papierkram zu erledigen? Keine Angst, wir kümmern uns! Mit unseren modularen Willkommenspaketen (zukünftig bereitgestellt von der FAU gGmbH) können sich die Bachelor oder Masterstudierenden ganz auf das Ankommen an der FAU konzentrieren, ohne sich zu viel Sorgen um notwendige Behördengänge zu machen.
Die kostenpflichtigen Pakete (derzeit verfügbar für den Wohnort Erlangen) richten sich nach dem jeweiligen Bedarf und reichen von einer Begleitung bei der Erledigung der wichtigsten Formalitäten nach der Einreise bis hin zum Rundum-Sorglos-Paket inklusive Apartment in einer Premium Wohnanlage. Unser Ziel ist es, Ihren Start hier an der FAU so angenehm wie möglich zu gestalten.
Sie können die Pakete per Mail bei uns buchen. Bitte geben Sie dabei den Paketnamen mit an. Sie erreichen uns – auch bei Fragen – unter yourstart@fau.de
Abholung vom Flughafen Nürnberg, Bahnhof Nürnberg oder Bahnhof Erlangen und Transfer zur neuen Wohnung (während der üblichen Öffnungszeiten; bei Anreise nachts: Transfer zum Hotel)
Behördengänge (Einwohnermeldeamt, Ausländerbehörde, Anmeldung des Rundfunkbeitrags, Eröffnen eines Bankkontos)
FAU-Willkommenstasche
Paket Friedrich De Luxe
zusätzlich: Persönlicher Ansprechpartner für Fragen (Mo-Fr 8-17 Uhr, außerhalb dieser Zeiten für Notfälle)
Kosten
Paket Friedrich: 680 Euro
Paket Friedrich De Luxe: 1.400 Euro
Abholung vom Flughafen Nürnberg, Bahnof Nürnberg oder Bahnhof Erlangen und Transfer zur neuen Wohnung (während der üblichen Öffnungszeiten; bei Anreise nachts: Transfer zum Hotel)
Behördengänge (Einwohnermeldeamt, Ausländerbehörde, Anmeldung des Rundfunkbeitrags, Eröffnen eines Bankkontos)
FAU-Willkommenstasche
Unterstützung bei der Beschaffung einer deutschen Sim Karte
Pre-Departure-Service (Hilfe bei Kontoauflösung, Abmeldung des Rundfunkbeitrags, Kündigen von Verträgen, Wohnungsauflösung, Abmeldung bei der Meldebehörde)
Paket Wilhelmine De Luxe
zusätzlich: Persönlicher Ansprechpartner für Fragen (Mo-Fr 8-17 Uhr, außerhalb dieser Zeiten für Notfälle)
Die FAU hat Kooperationen mit verschiedenen Schulen geschlossen, zum Beispiel um Schülerinnen und Schülern den Weg von der Schule an die Uni zu erleichtern, Austausch zwischen den Lehrenden zu fördern und die Studienberatung zu unterstützen.
Sie möchten auch eine Kooperation mit der FAU eingehen oder suchen als Lehrstuhl Kontakt zu Schulen?
Kooperation mit dem Willstätter-Gymnasium Nürnberg
Jugend forscht und Schüler experimentieren: Preisverleihung im Fachgebiet Physik 2024 (Bild: FAU/Boris Mijat)
Besonderer Schwerpunkt der Kooperation mit dem Willstätter-Gymnasium Nürnberg ist die Förderung der Schülerinnen und Schüler im MINT-Bereich. Unter dem Motto „Lust und Freude am Forschen und Tüfteln“ wird das Interesse und die Bereitschaft zur intensiven Auseinandersetzung mit naturwissenschaftlichen und technischen Fragestellungen frühzeitig geweckt und langfristig erhalten. Im Sinne der Studien- und Berufsorientierung werden Fähigkeiten und Neigungen der Jugendlichen entdeckt und gefördert. Die Jugendlichen erhalten ernsthafte Einblicke in naturwissenschaftliche Arbeitsweisen und knüpfen Kontakte zu Studierenden. Der erfolgreiche Einstieg in ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium wird dadurch erleichtert.
Im Mittelpunkt der gemeinsamen Arbeit stehen die Ermutigung zur Durchführung von Projekten, die Förderung von Eigeninitiative und forschender Kreativität. Die Kooperation bietet Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden die Möglichkeit, in vielfältigen Formaten wie Forschungscamps, in einer Forschungs-AG und in Schülerforschungsprojekten im regulären Unterricht zusammenzuarbeiten und gemeinsam zu lernen.
Ein weitere Pluspunkt: Die Angebote des Erlanger Schülerforschungszentrums und des Schülerforschungszentrums am Willstätter-Gymnasium stehen für Schülerinnen und Schüler aller Schulen der Metropolregion Nürnberg offen.
Kooperation mit dem Paul-Pfinzing-Gymnasium Hersbruck
Schulleiter OStD Klaus Neunhoeffer und Gymnasiallehrerin Geschichte OStR Barbara Raub vom Paul-Pfinzing-Gymnasium Hersbruck sowie Prof. Dr. Charlotte Bühl-Gramer und Nadja Bennewitz M.A. vom Lehrstuhl für Didaktik der Geschichte, FAU. (Bild: Andrea Pitsch)
Der Kooperationsvertrag mit dem Paul-Pfinzing-Gymnasium Hersbruck steht für eine zukunftsorientierte und dauerhafte Zusammenarbeit im Bereich der universitären Lehrkräftebildung und der schulischen Praxis. Der Fokus der Kooperation liegt in der Erprobung, Anwendung und der wissenschaftlichen Begleitung der geschichtsdidaktischen Theorie in der schulischen Praxis sowie im engen wissenschaftlichen Austausch zu Forschungsthemen und –Interessen. Vereinbart wurden die Durchführung gemeinsamer Lehrveranstaltungen, studentischer Unterrichtsversuche, historischer Exkursionen und Gedenkstättenfahrten sowie geschichtsdidaktisch ausgerichteter Projektarbeiten und wissenschaftlicher Tagungen.
Kooperation mit der FOSBOS Weißenburg
Oberstudiendirektor Klaus Drotziger, FAU-Vizepräsidentin Prof. Dr. Bärbel Kopp und Oberstudienrat Holger Munzert (v.l.n.r.) bei der Vertragsunterzeichnung. (Bild: Klaus Drotziger)
Im Kooperationsvertrag mit der FOSBOS Weißenburg wurde insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik und Personalentwicklung bei der Betreuung von Praktika im Rahmen von schulpraktischen Studien vereinbart. Aber auch die Kooperation mit der Naturwissenschaftlichen und der Technischen Fakultät, regelmäßige Vorträge und Einzelgespräche im Rahmen der Studienberatung, die Möglichkeit des Besuchs von Informations- und Einführungsveranstaltungen für die FOSBOS-Schülerinnen und -Schüler sowie ein regelmäßiger Austausch von FAU-Angehörigen mit den Lehrkräften der Schule sind vorgesehen.
Kooperation mit dem Christian-Ernst-Gymnasium Erlangen
Vizepräsidentin Education Prof. Dr. Bärbel Kopp und CEG-Schulleiter PD Dr. Thomas Kellner unterzeichneten den Kooperationsvertrag (Bild: Steffi Schieder-Niewierra).
Gemeinsames Ziel der Kooperation mit dem Christian-Ernst-Gymnasium (CEG) Erlangen ist es, die Entscheidungskompetenz von Schülerinnen und Schülern zur Studien- und Berufswahl durch eine Vielzahl an Kontaktmöglichkeiten zwischen Schule und Universität zu unterstützen und ihre fachlichen Interessen zu fördern. Vereinbart wurde außerdem die Planung und Organisation gemeinsamer Projekte für interessierte Schülerinnen und Schüler sowie die Unterstützung der Forschungsinteressen der FAU im Bereich der Schule.
Die FAU legt viel Wert auf die Qualität ihrer Lehre. So gibt es für Lehrende neben Fortbildungs-, Service- und Beratungsangeboten auch finanzielle Unterstützung durch wettbewerbliche Förderprogramme. Sie dienen als Anreiz, die Lehre kontinuierlich zu verbessern und Neues zu wagen. Folgende Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung:
Zur qualitativen Verbesserung der Lehre schreibt die FAU jährlich den Innovationsfonds Lehre aus. Durch wettbewerbliche Vergabe von Projektmitteln soll ein Anreiz für besonderes Engagement und Lehrvorhaben mit Innovationspotenzial geschaffen werden. Die max. Fördersumme liegt bei 10.000,-, eine Förderperiode umfasst 1-2 Semester.
Nähere Informationen zu der jeweils aktuellen Ausschreibung, den Förderkriterien und zu bereits bewilligten Projekten erhalten Sie auf unserer Webseite.
Auch bei Bewerbungen bei externen Fördergebern wie z.B. BMBF, StMWK, Stifterverband, Hochschulforum Digitalisierung, u.a. unterstützt Sie die FAU gerne. Die Vizepräsidentin Education steht mit ihrer Referentin als Ansprechpartnerin zur Verfügung, um den Bewerbungsprozess zu begleiten.
Die Virtuelle Hochschule Bayern ist ein Verbund der bayerischen Hochschulen. Sie stellt für alle bayerischen Studierenden tutoriell betreute Onlineseminare zur Verfügung. Studierende bayerischer Hochschule können die Angebote der vhb entgeltfrei nutzen. Im Kontext der vhb können Lehrenden an bayerischen Universitäten finanzielle Unterstützung für die Entwicklung von Online-Kursen beantragen.
Für die Beantragung können sich Lehrende beim Institut für Lerninnovation (ILI), dem E-Learning-Kompetenzzentrum der FAU, beraten lassen. Neben der Antragsunterstützung bietet das ILI auch mediendidaktische Unterstützung für vhb-Projekte an.
An der FAU als innovationsstarke Universität ist die Digitalisierung zentraler Bestandteil der Lehre. Sie bietet enorme Chancen zur Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium, indem sie
zeitliche und räumliche Flexibilisierung unterstützt,
innovative Lehrkonzepte ermöglicht,
individuelle Betreuung erleichtert,
Möglichkeiten der Individualisierung und Interaktion bietet,
selbstgesteuertes Lernen befördert,
den individuellen Umgang mit unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenslagen erleichtert,
Kapazitätsengpässe auffängt,
nationale und internationale Sichtbarkeit stärkt,
Medienkompetenz fördert.
Unterstützung für digitale Lehre erhalten Sie beim E-Learning-Kompetenzzentrum der FAU, dem Institut für Lern-Innovation (ILI), das Lehrenden mediendidaktische Beratung und Schulungen für digitales Lehren, Lernen und Prüfen anbietet. Lehrende können auch im Rahmen der Hochschuldidaktikfortbildungen von ProfiLehrePlus ein Zertifikatsprogramm zur digitalen Lehre („DiL“) durchlaufen.
Folgende Service-Angebote stehen Ihnen an der FAU zur Verfügung:
Die Lernplattform StudOn bietet alle Basisdienste für digitales Lehren, Lernen und Prüfen an. Sie steht allen Studierenden, Lehrenden und Verwaltungskräften sowie Gasthörern, vhb-Studierenden und Kooperationspartnern zur Verfügung.
Das StudOn-Team, angesiedelt beim Institut für Lerninnovation, bietet darüber hinaus auch eine Hotline, didaktische Beratung und Schulungen für Lehrende an.
Die FAU ist in Bayern führend im Bereich E-Prüfungen. Über die Lernplattform StudOn können vielfältige didaktische und technische Prüfungs-und Übungsszenarien angeboten werden. Die Prüfungsordnungen berücksichtigen in der Regel den Einsatz von E-Prüfungen. Das Institut für Lerninnovation begleitet und betreut Sie bei der individuellen Planung und Durchführung Ihrer E-Prüfung.
Wenn Sie Unterstützung bei der Produktion von Medien benötigen, unterstützt Sie das Multimediazentrum (MMZ) des RRZE. Es versorgt die Einrichtungen der Universität mit vielfältigen Mediendienstleistungen und bietet Studierenden mit dem Videoportal und iTunes U eine zusätzliche Informationsquelle für die Wissensaneignung. Weiterhin betreut das MMZ über 20 Videokonferenzanlagen.
Die Virtuelle Hochschule Bayern ist ein Verbund der bayerischen Hochschulen. Sie stellt für alle bayerischen Studierenden tutoriell betreute Onlineseminare zur Verfügung. Studierende bayerischer Hochschule können die Angebote der vhb entgeltfrei nutzen.
Im Kontext der vhb können Lehrenden an bayerischen Universitäten finanzielle Unterstützung für die Entwicklung von Online-Kursen beantragen. Drei Förderformate stehen zur Verfügung: vhb-Classic, vhb-Open und Smart-vhb.
Antragsunterstützung an der FAU erhalten Sie am Institut für Lerninnovation. Neben der Antragsunterstützung bietet das ILI auch mediendidaktische Unterstützung für vhb-Projekte an.
Kontakt und Support: Marion Meyerolbersleben, 09131.85.61119
Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, regelmäßig die angemeldeten und verbuchten Leistungen auf Campo auf ihre Richtigkeit zu kontrollieren und Unregelmäßigkeiten sofort dem zuständigen Sachbearbeiter im Prüfungsamt per Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und einer Problembeschreibung zu melden.
Für die Teilnahme an den Prüfungen ist grundsätzliche eine ordnungsgemäße Anmeldung auf Campo Voraussetzung.
Bitte beachten Sie, dass bei Nichtteilnahme an einer angemeldeten Prüfung ein ordnungsgemäßer Rücktritt erfolgen muss. Bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme ist unverzüglich ein entsprechendes ärztliches Attest vorzulegen. Näheres entnehmen Sie bitte der für Ihren Studiengang geltenden Prüfungsordnung.
Die Teilnahme an einer (Wiederholungs-)prüfung setzt grundsätzlich eine Immatrikulation im betreffenden Studiengang voraus.
Wir bitten Sie dringend, an Prüfungen nur dann teilzunehmen, wenn Sie symptomfrei sind. Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere) bitten wir, sich vor Prüfungsantritt testen zu lassen.
Atteste, die durch Tele-/Online-Medizin-Services (z.B. Videosprechstunde) ausgestellt wurden, sind für einen wirksamen Prüfungsrücktritt aktuell nicht anerkennungsfähig. Es werden ausschließlich Atteste in Folge eines Vor-Ort-Termins beim Arzt mit einer persönlichen Untersuchung des Studierenden akzeptiert.
Atteste sind grundsätzlich im Original (Papierform) vorzulegen!
Im Falle einer Corona-Erkrankung am Prüfungstag ersetzt ein tagesaktueller Schnelltest einer offiziellen Teststelle ein ärztliches Attest. Wurde eine Corona-Erkrankung schon vor dem Prüfungstag mittel PCR-Test festgestellt, ersetzt dieser positiver PCR-Test das ärztliche Attest. Ein positiver PCR-Test ist dabei 10 Tage lang als Nachweis gültig.
Für einen Rücktritt von einer Prüfung gelten die entsprechenden Regelungen der einschlägigen Prüfungsordnung. Ein Rücktritt hat innerhalb der in der Prüfungsordnung festgelegten Frist auf Campo zu erfolgen. Ein Rücktritt nach Beginn der Prüfung ist grundsätzlich nicht möglich.
Auch hinsichtlich eines Prüfungsabbruchs nach Beginn einer Prüfung gelten die entsprechenden Regelungen der jeweils einschlägigen Prüfungsordnung. Soweit diese für die Anerkennung eines Prüfungsabbruches die Vorlage eines vertrauensärztlichen Attests vorsieht, ist ein solches einzureichen.
Regelungen für die Durchführung von Staatsexamensprüfungen entnehmen Sie bitte der jeweils geltenden Prüfungsordnung sowie den Bekanntmachungen der jeweiligen Prüfungsbehörden.
Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung bei Prüfungen einen Nachteilsausgleich benötigen, beispielsweise Zeitzugabe, Prüfungsfristverlängerung etc., wenden Sie sich bitte frühzeitig an den Beauftragten für chronisch kranke und behinderte Studierende der FAU. Dort können Sie sich über Ihre Möglichkeiten beraten lassen und erhalten eine Empfehlung, welche Sie umgehend dem zuständigen Prüfungsamt vorlegen müssen.
Die Entscheidung über die Gewährung eines Nachteilsausgleichs trifft der zuständige Prüfungsausschuss. Um zeitnah diese Entscheidung herbeiführen zu können ist es unbedingt erforderlich, dass Sie sich rechtzeitig um einen Nachteilsausgleich kümmern, da ansonsten nicht gewährleistet werden kann, dass ein solcher auch zu Ihren Prüfungen umgesetzt werden kann.
Hinsichtlich eines Nachteilsausgleichs bei einer Prüfung des Staatsexamens kontaktieren Sie bitte umgehend das entsprechende Prüfungsamt.
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