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Bewertung ausländischer Zeugnisse, Studienkolleg

Wenn Sie ein Abschlusszeugnis einer ausländischen Sekundarschule haben, können Sie nicht in jedem Fall an einer deutschen Universität studieren. Häufig müssen ausländische Studienbewerber vor der Aufnahme des Fachstudiums die sogenannte „Feststellungsprüfung“ an einem Studienkolleg ablegen oder Studienzeiten aus ihrem Heimatland vorweisen.

Die Zulassung zu manchen Studiengängen ist auch davon abhängig, ob Sie im Abschlusszeugnis der Sekundarschule eine bestimmte Mindestnote erreicht haben. Außerdem gibt es eine Reihe von ausländischen Bildungsnachweisen, die nur zum Studium eines bestimmten Studienfaches oder eng verwandter Fächer berechtigen. Die Bewertung der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) wird in der Regel von der Zulassungsstelle der Universität vorgenommen. Sie richtet sich nach den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferenz.

Die Datenbank der Kultusministerkonferenz der Länder mit Empfehlungen zur Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise ermöglicht Ihnen eine zuverlässige Einschätzung Ihres Sekundarschulabschlusses für den Hochschulzugang in Deutschland. Auch auf den Seiten des DAAD können Sie Ihr Zeugnis selbst einschätzen: Mit Angaben zum Herkunftsland, den entsprechend zugeordneten Zeugnissen und der Beantwortung einiger landesspezifischer Fragen können Sie Ihre Zugangsmöglichkeiten in Deutschland ermitteln.

Unter den ausländischen Bildungsnachweisen lassen sich folgende Gruppen unterscheiden:

Deutschkurse, Deutschkenntnisse, Sprachzertifikate

Mit Ausnahme weniger Studienprogramme ist Deutsch die Unterrichtssprache an der FAU. Sehr gute Deutschkenntnisse (etwa auf dem Niveau C1/C2) sind folglich eine unerlässliche Voraussetzung für das erfolgreiche Studium bei uns. Im einzelnen sind folgende Sprachniveaus und Nachweise gefordert:

Ablegen der DSH-Prüfung vor Studienbeginn

Wenn Sie keinen der oben geforderten Nachweise erbringen können, so ist eine Bewerbung zum Studium bei guten Deutschkenntnissen (Niveau B2) trotzdem möglich. Bei einer Zulassung zum gewünschten Fachstudium müssen Sie dann unmittelbar vor Studienbeginn die DSH-Prüfung ablegen und mit dem für das Studium geforderten Ergebnis bestehen.

Studienvorbereitender Deutschkurs

Am Sprachenzentrum der FAU besteht bei entsprechenden Vorkenntnissen im Deutschen (Niveau A2) eine Möglichkeit zur Vorbereitung auf die Deutschprüfung durch den Besuch der studienvorbereitenden Deutschkurse. Das Kursprogramm ist so aufgebaut, dass Sie – je nach Vorkenntnissen – nach ein bis zwei Semestern die DSH-Prüfung ablegen können. Die Teilnehmer am Deutschkurs besitzen keinen Studierendenstatus. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Sprachenzentrums.

Bewerbungen für den Deutschkurs sind ausschließlich digital über das FAU-Bewerbungsportal campo möglich. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli für das Wintersemester und der 15. Januar für das Sommersemester.

Keine Deutschkurse für Anfänger

Die FAU kann Studieninteressierten leider keine Deutschkurse für Anfänger anbieten, hierfür wenden Sie sich bitte an außeruniversitäre Sprachinstitute. Eine Liste von Anbietern aus der Region finden Sie hier: Deutschkurse

Verpflegung

Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg betreibt Mensen und Cafeterien an acht Standorten in Erlangen und Nürnberg. Hier finden Studierende und Mitarbeiter der FAU eine große Auswahl preiswerter Mittagsgerichte sowie kleine Imbisse und Snacks. Bezahlt wird überall bargeldlos mit der FAUcard.

Auf den Seiten des Studentenwerks finden Sie alle Informationen zu den Standorten, den Öffnungszeiten und den aktuellen Speiseplänen.

Start ins Praktikum und Sprachkurse

Sie haben einen Praktikumsplatz an der FAU bekommen? Herzlichen Glückwunsch! Bevor Sie in den Alltag und Ihr Praktikum an der Universität starten können, müssen Sie noch ein paar Dinge erledigen und berücksichtigen, damit Ihre Zeit in Erlangen oder Nürnberg reibungslos und erfolgreich verläuft.

Die wichtigsten Infos haben wir Ihnen im Bereich Alles zum Aufenthalt zusammengestellt.

Sprachkurse an der FAU

Ausländische Praktikanten haben die Möglichkeit, an der FAU die deutsche Sprache zu erlernen bzw. ihre Deutschkenntnisse zu verbessern. Sie können entweder vor Semesterbeginn einen kostenpflichtigen Intensivsprachkurs belegen oder während des Semesters kostenlose Deutschkurse besuchen. Wichtig dabei ist, dass Sie von Beginn an an den Kursen teilnehmen. Der Quereinstieg mehrere Wochen nach Kursbeginn ist nicht möglich.

Um die Sprachkurse besuchen zu können, benötigen Sie vom Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) eine Bestätigung über ihren Praktikantenstatus. Ohne diese Bescheinigung ist eine Teilnahme an den Kursen nicht möglich.

Auf den Seiten des Sprachenzentrums finden Sie weitere Informationen zu den Deutschkursen.

Falls Sie andere Sprachen lernen und entsprechende Kurse besuchen möchten, können Sie dies gegen eine Gebühr tun, wenn Sie sich als Gasthörer an der Universität einschreiben.

Ein umfangreiches Angebot an Sprachkursen bieten auch die Volkshochschulen in Erlangen und Nürnberg. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Alles zum Aufenthalt

Wenn Sie aus einem anderen Land an die FAU kommen, dann werden viele Dinge für Sie ungewohnt sein. Wir haben auf dieser Seite zusammengetragen, was Sie wissen und beachten müssen – zum Teil vor Ihrer Einreise, zum Teil während Ihres Aufenthalts. Auf unseren Websites und unten im Videoportal finden Sie alle Informationen, die Sie für einen reibungslosen Aufenthalt brauchen. Noch einfacher geht’s mit unseren Welcome Packages.

Die FAU stellt Ihnen eine Reihe an Videos zur Seite, die Sie ganz unkompliziert durch den Start an der FAU begleiten. Die wichtigsten finden Sie hier und noch viel mehr in unserer Youtube-Playlist.

Praxisaufenthalt an der FAU

Ob an der Universität, in einem Unternehmen, bei einem Verband oder in einer öffentlichen Einrichtung – ein Praktikum ist eine hervorragende Möglichkeit, sein Wissen zu erweitern, Erfahrungen zu sammeln und damit seine Berufschancen zu erhöhen.

Wie Sie an eine Praktikumsstelle an der FAU kommen, welchen Status Sie als Praktikant haben, welche Unterlagen und Nachweise Sie organisieren und einreichen müssen und wie Sie nebenbei auch noch Ihre Sprachkenntnisse erweitern können – all das können Sie auf diesen Seiten nachlesen.

Vorbereitung des Praktikums

Bevor Sie sich auf einen Praktikumsplatz bewerben – initiativ oder auf eine ausgeschriebene Stelle – sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Bedingungen für ein Praktikum an der FAU erfüllen. Außerdem ist zu prüfen, ob Sie ein studienfachbezogenes Praktikum oder ein Kooperationsstudium absolvieren möchten. In jedem Fall aber müssen Sie Bescheid wissen, wie Sie Ihren Betreuer finden, welche Formalitäten zu berücksichtigen und welche Unterlagen bzw. Nachweise zu erbringen sind.

Benötigte Unterlagen

Von der betreuenden Einrichtung werden folgende Nachweise benötigt:

  • Betreuungszusage
  • falls notwendig, die Mitteilung der „Angaben zur Organisationseinheit“ im IdM-Antrag des RRZE.
  • das Einladungsschreiben an den Praktikanten oder Kooperationsstudierenden (falls vorhanden)
  • Beleg für die Grundlage des Aufenthalts des Praktikanten oder Kooperationsstudierenden an der FAU. Diese Grundlage kann entweder eine Kooperation, ein akademischer Austausch oder eine Zweitgutachtertätigkeit sein. Das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) berät Sie gerne darüber, wie ein derartiger Beleg gestaltet sein sollte.
  • gegebenenfalls eine Kopie des „Mobility Agreement for Traineeships“, welches Erasmus-Praktikanten mit dem aufnehmenden Lehrstuhl abschließen müssen.

Von dem Praktikanten bzw. der Praktikantin werden folgende Dokumente benötigt:

Bitte senden Sie die Unterlagen per E-Mail an das Referat für Internationale Angelegenheiten

Damit das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) tätig werden kann, wird eine möglichst frühe Anmeldung durch den einladenden Lehrstuhl oder Betreuer benötigt. Bei verspäteter Anmeldung kann eine Verzögerung oder sogar ein Scheitern des Aufenthalts die Folge sein.

Weitere Nachweise

Ein Praktikum gilt im Sinne der deutschen Gesetze als Arbeit. Deshalb müssen Sie – je nachdem, aus welchem Land Sie kommen – bestimmte Formalitäten beachten und Genehmigungen einholen. Welche das genau sind, erfahren Sie in der folgenden Übersicht.

Bewerbung und Zulassung

Wenn Sie über ein Austausch- oder Stipendienprogramm an die FAU kommen möchten, so müssen Sie rechtzeitig vor dem beabsichtigten Studienbeginn einen Antrag auf Zulassung beim Referat für Internationale Angelegenheiten der FAU (RIA) stellen.

Weiter zum Thema Studienbeginn

Start ins Studium

Die Bewerbung war erfolgreich, die Zulassung lag bereits im Briefkasten, die notwendigen Unterlagen Ihrer Heimatuniversität haben Sie beisammen – dann ist der wichtigste Schritt zu einem Auslandssemester an der FAU schon getan!

Dennoch kommen einige Dinge auf Sie zu, bevor Sie ins Studium starten können. Sie müssen Behördengänge erledigen, Ihre Unterkunft beziehen, eventuell Ihre Sprachkenntnisse verbessern und Ihr Kursprogramm zusammenstellen – all das kann eine große Herausforderung sein. Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie tun und berücksichtigen müssen und wer Ihnen während Ihres Aufenthaltes an der FAU zur Seite steht.

Kursauswahl und Learning Agreement

Als Programm- und Austauschstudierende können Sie nahezu alle Kurse an der FAU besuchen. Dennoch raten wir Ihnen unbedingt, Ihre Fachkoordinatorinnen und Fachkoordinatoren (Departmental Coordinators) zu kontaktieren und die Auswahl der Kurse mit ihnen zu besprechen.

Internationale Anerkennung akademischer Leistungen

Arbeiten und Praktikum

Arbeiten und Praktikum während des Studiums

In Deutschland arbeiten viele Studierenden neben dem Studium. Auch für ausländische Studierende besteht die Möglichkeit, neben dem Studium eine Tätigkeit auszuüben. Dennoch gelten hier etwas andere Bestimmungen als für deutsche Studierende.

Bitte achten Sie besonders auf folgende Punkte:

  • Nehmen Sie die 140-Tage-Regelung unbedingt ernst! Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für internationale Studierende sind sehr streng. Bei Verstößen können Sie ausgewiesen werden!
  • Generell sollte die Erwerbstätigkeit pro Semester nicht mehr als 20 Stunden pro Woche übersteigen, weil darüber hinaus Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden müssten.

Jobangebote und -vermittlung

Für die Suche nach Studentenjobs können Sie die folgenden Portale der FAU und der Bundesagentur für Arbeit nutzen.

Arbeitsbestimmungen für Praktika (Pflichtpraktikum und freiwillige Praktika)

Für praktische Erfahrungen während des Studienaufenthalts gelten bestimmte Regeln:

Sozialabgaben und Steuern

In Deutschland werden vom Lohn automatisch verschiedene Sozialabgaben und Steuern abgezogen. Dennoch gelten für Studierende besondere und häufig großzügige Regeln. Studierende zahlen entweder nur reduzierte oder gar keine Abgaben.

Arbeiten nach dem Studium

Nach dem Studium möchten viele Studierende in Deutschland bleiben und arbeiten. Die rechtlichen Bestimmungen in Bezug auf Arbeitsuche nach dem Studium sind bei den Studieren aus der EU etwas anders als bei den Studierenden aus Nicht-EU-Ländern.

Bei der Suche nach einem Arbeitsplatz müssen Sie beachten, dass die Tätigkeit Ihrem Studien-Abschluss entspricht. Nehmen Sie nie eine Tätigkeit ohne Arbeitserlaubnis auf, denn das ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit hohen Geldstrafen geahndet.