Wenn Sie ein Abschlusszeugnis einer ausländischen Sekundarschule haben, können Sie nicht in jedem Fall an einer deutschen Universität studieren. Häufig müssen ausländische Studienbewerber vor der Aufnahme des Fachstudiums die sogenannte „Feststellungsprüfung“ an einem Studienkolleg ablegen oder Studienzeiten aus ihrem Heimatland vorweisen.
Die Zulassung zu manchen Studiengängen ist auch davon abhängig, ob Sie im Abschlusszeugnis der Sekundarschule eine bestimmte Mindestnote erreicht haben. Außerdem gibt es eine Reihe von ausländischen Bildungsnachweisen, die nur zum Studium eines bestimmten Studienfaches oder eng verwandter Fächer berechtigen. Die Bewertung der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) wird in der Regel von der Zulassungsstelle der Universität vorgenommen. Sie richtet sich nach den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferenz.
Die Datenbank der Kultusministerkonferenz der Länder mit Empfehlungen zur Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise ermöglicht Ihnen eine zuverlässige Einschätzung Ihres Sekundarschulabschlusses für den Hochschulzugang in Deutschland. Auch auf den Seiten des DAAD können Sie Ihr Zeugnis selbst einschätzen: Mit Angaben zum Herkunftsland, den entsprechend zugeordneten Zeugnissen und der Beantwortung einiger landesspezifischer Fragen können Sie Ihre Zugangsmöglichkeiten in Deutschland ermitteln.
Unter den ausländischen Bildungsnachweisen lassen sich folgende Gruppen unterscheiden:
Dies sind Zeugnisse, die eine direkte Aufnahme des Fachstudiums ermöglichen. Es kann sein, dass die Aufnahme des Fachstudiums auf bestimmte Studienfächer beschränkt und abhängig von einer Mindestnote ist. Man spricht hier von einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
Inhaber ausländischer Sekundarschulabschlusszeugnisse, die nicht direkt zur Aufnahme eines Fachstudiums an einer deutschen Universität berechtigen, müssen die „Prüfung zur Feststellung der Hochschulreife“ (Feststellungsprüfung) ablegen. Sie können sich auf diese Prüfung durch den Besuch eines einjährigen Kurses – beispielsweise am Studienkolleg München – vorbereiten. Eine Teilnahme an der Feststellungsprüfung ohne vorhergehenden Besuch des Vorbereitungskurses am Studienkolleg München ist nicht möglich. Voraussetzung für die Zulassung zum Studienkolleg ist der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse auf mindestens der Niveaustufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Die Zulassung zum Studienkolleg und zur Feststellungsprüfung erfolgt durch diejenige Universität, an der Sie anschließend Ihr Fachstudium aufnehmen möchten. Wenn Sie die Feststellungsprüfung bestehen, haben Sie gleichzeitig auch die fachgebundene Hochschulreife erworben.
Ausnahme: Wenn Sie ein ausländisches Sekundarschulabschlusszeugnis dieser Gruppe besitzen und bereits mindestens ein oder zwei Jahre mit Erfolg an einer Universität studiert haben, brauchen Sie in vielen Fällen keine Feststellungsprüfung abzulegen, sondern können sich direkt für fachverwandte Studiengänge bei uns bewerben.
An der Universität Erlangen-Nürnberg gibt es kein Studienkolleg. Das Studienkolleg aller bayerischen Universitäten befindet sich in München. Falls Sie sich bei uns für das Studienkolleg bewerben wollen, würden wir Sie dem Studienkolleg München zuweisen. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli für das Wintersemester und der 15. Januar für das Sommersemester. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich digital über das Portal campo.fau.de mit dem Upload der üblichen Unterlagen und einer einfachen Kopie desSprachnachweises auf Niveau B2.
Erst wenn Sie den Aufnahmetest am Studienkolleg bestanden haben, werden Sie dort für einen bestimmten Kurs (je nach Fachrichtung, die Sie später studieren möchten) zugelassen.
Nach dem Bestehen der Feststellungsprüfung müssen Sie sich erneut an der Universität um einen Studienplatz bewerben.
Für die Zulassung zum Masterstudium benötigen Sie neben dem Sekundarschulabschlusszeugnis einen Nachweis über einen Studienabschluss auf dem Niveau des Bachelors. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite Bewerbung zum Masterstudium.
Mit Ausnahme weniger Studienprogramme ist Deutsch die Unterrichtssprache an der FAU. Sehr gute Deutschkenntnisse (etwa auf dem Niveau C1/C2) sind folglich eine unerlässliche Voraussetzung für das erfolgreiche Studium bei uns. Im einzelnen sind folgende Sprachniveaus und Nachweise gefordert:
Für die Immatrikulation in fast alle grundständigen Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge sind grundsätzlich sehr gute Deutschkenntnisse erforderlich. Genauere Informationen zu den akzeptierten Sprachnachweisen werden im Folgetext behandelt.
Einzig für die rein englischsprachigen Bachelorstudiengänge „Autonomy Technologies“ (B.Sc.), „Clean Energy Processes“ (B.Sc.), „International Business Studies“ (B.Sc.), „Artificial Intelligence“ (B.Sc.) und „International Economic Studies“ (B.Sc.) werden keinerlei Deutschnachweise verlangt.
DSH: Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber.Die DSH-Prüfung wird in drei Stufen bewertet, wobei Stufe 2 als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse für alle Studiengänge gilt. 1
Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) – ein weltweit angebotener Test. Gilt als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse für alle Studiengänge, wenn in jedem der vier Prüfungsteile mindestens Niveaustufe 4 erreicht wurde. Die Niveaustufe 3 kann in einem Prüfungsteil einmalig auch mit Niveaustufe 5 ausgeglichen werden. Für die Studiengänge an der Technischen Fakultät benötigen Sie allerdings in jedem der vier Prüfungsteile mindestens Niveaustufe 4. 1
Goethe-Zertifikat C2
Deutschteil der Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg. Diese Prüfung gilt ebenfalls als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse für alle Studiengänge.
Österreichisches Sprachdiplom C2(ÖSD C2)
Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II (DSD II) mit mindestens B2 in allen Prüfungsteilen
Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München
1 Für Studiengänge an der Naturwissenschaftlichen Fakultät sind DSH 1 (mündlich) / DSH-2 (schriftlich) oder TestDaF mit drei Mal Stufe 4 und höchstens einem Mal Stufe 3 ausreichend.
Die erforderlichen Deutschkenntnisse für die Bewerbung und/oder Immatrikulation in die Masterstudiengänge sind sehr unterschiedlich. Einen Überblick über das jeweils geforderte Deutschniveau bietet unser Infoblatt zu den Masterstudiengängen.
Es gibt an der FAU eine Reihe von internationalen Masterstudiengängen, die keine oder nur sehr geringe Deutschkenntnisse fordern. Eine Übersicht der englischsprachigen Studiengänge finden Sie auf der Seite zu den internationalen Studiengängen.
Die Befreiung vom Nachweis der Deutschkenntnisse kann nur in wenigen Ausnahmefällen und in der Regel erst nach einer Zulassungzum Studium durch den Leiter der Deutschabteilung des Sprachenzentrums Dr. Frank Mielke erfolgen. In der Regel ist dies nur für Bewerberinnen und Bewerber möglich, deren Muttersprache Deutsch ist. Ein abgeschlossenes Germanistikstudium stellt keinen Grund für eine Befreiung von der DSH-Prüfung dar.
Ablegen der DSH-Prüfung vor Studienbeginn
Wenn Sie keinen der oben geforderten Nachweise erbringen können, so ist eine Bewerbung zum Studium bei guten Deutschkenntnissen (Niveau B2) trotzdem möglich. Bei einer Zulassung zum gewünschten Fachstudium müssen Sie dann unmittelbar vor Studienbeginn die DSH-Prüfung ablegen und mit dem für das Studium geforderten Ergebnis bestehen.
Voraussetzung für das Ablegen der DSH-Prüfung ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf mindestens der Niveaustufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen und darüber hinaus der Nachweis weiteren Deutschunterrichts.
Als Nachweis werden die folgenden Zertifikate akzeptiert
Goethe-Zertifikat B2 oder höher
telc-Zertifikat B2 oder höher
onDaF-/onSET-Zertifikat B2 oder höher
ÖSD-Zertifikat B2 oder höher
TestDaF-Score ab 12 Punkten (ohne U 3-Bewertungen)
UNIcert-Stufe II oder UNIcert-Stufe III
DSH 1
Mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie eine Einladung zur DSH-Prüfung an der FAU, die unmittelbar vor Studienbeginn stattfindet (Ende März/Anfang April für das Sommersemester und Ende September/Anfang Oktober für das Wintersemester).
Das Ablegen der DSH-Prüfung vor Studienbeginn ist bei der direkten Bewerbung an der FAU für die Studiengänge Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Zahnmedizin und Pharmazie ausgeschlossen, in diesen Fällen ist der für die Einschreibung erforderliche Deutschnachweis (DSH-2 oder Äquivalent, siehe „Akzeptierte Sprachnachweise“) bereits bei der Bewerbung zum Studium vorzulegen. Ausgenommen von dieser Regelung ist lediglich die Bewerbergruppe, die sich für diese Studiengänge über die Stiftung für Hochschulzulassung bewerben muss. Ob Sie zu dieser Bewerbergruppe gehören, erfahren Sie auf unseren Webseiten zur Bewerbung internationaler Studierender.
In der Zeit kurz vor der DSH-Prüfung an der FAU wird ein Intensivkursangeboten, der auf Form und Inhalt der Prüfung zugeschnitten ist. Der Kurs kostet 120 Euro (inklusive 5 Euro Materialkosten). Für die Prüfung müssen Sie zusätzlich eine Gebühr von 80 Euro bezahlen. Das Anmeldeformular für die Deutschprüfung und den Vorbereitungskurs wird Ihnen mit dem Zulassungsbescheid zugeschickt.
Zur Vorbereitung auf die deutsche Sprachprüfung (die DSH oder den TestDaF) bietet das Goethe-Institut einen Online-Sprachkurs an. Informationen dazu finden Sie unter www.goethe.com. Einen weiteren Online-Deutschkurs gibt es von DUO. Informationen dazu finden Sie auf www.uni-deutsch.com.
Studienvorbereitender Deutschkurs
Am Sprachenzentrum der FAU besteht bei entsprechenden Vorkenntnissen im Deutschen (Niveau A2) eine Möglichkeit zur Vorbereitung auf die Deutschprüfung durch den Besuch der studienvorbereitenden Deutschkurse. Das Kursprogramm ist so aufgebaut, dass Sie – je nach Vorkenntnissen – nach ein bis zwei Semestern die DSH-Prüfung ablegen können. Die Teilnehmer am Deutschkurs besitzen keinen Studierendenstatus. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Sprachenzentrums.
Bitte beachten Sie, dass bei den folgenden Studiengangswünschen keine Bewerbung für den studienvorbereitenden Deutschkurs an der FAU möglich ist:
Medizin
Medizin Erlangen/Bayreuth
Zahnmedizin
Pharmazie
Lebensmittelchemie
Logopädie
Hebammenwissenschaft
Psychologie (M.Sc.)
Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (M.Sc.)
Um an einem studienvorbereitenden Deutschkurs an der FAU teilnehmen zu können, müssen Ihre vorgelegten Schul- und Studienzeugnisse zur direkten Aufnahme des Fachstudiums berechtigen. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu ausländischen Bildungsnachweisen.
Ferner müssen Sie Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf der Niveaustufe A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Als Nachweis werden folgende Zertifikate akzeptiert:
Goethe-Zertifikat A2 oder höher
telc-Zertifikat A2 oder höher
onDaF-/onSET-Zertifikat A2 oder höher
ÖSD-Zertifikat A2 oder höher
Mindestens das Niveau A2 muss in allen Teilbereichen der jeweiligen Prüfung erreicht werden.
Bewerberinnen und Bewerber, die nach dem Deutschkurs ein Masterstudium anstreben, müssen bereits bei Bewerbung für den Deutschkurs ihr Bachelorstudium abgeschlossen haben und eine Urkunde vorweisen.
Vor Beginn der Kurse (Anfang April im Sommer- und Anfang Oktober im Wintersemester) findet am Sprachenzentrum ein Einstufungstest statt. Der Test entscheidet über die Aufnahme in die Kurse. Für die Teilnahme am Einstufungstest wird eine Gebühr von 25 Euro erhoben. Falls die Zahl der Bewerbungen größer ist als die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze, wird aufgrund der Ergebnisse des Tests eine Auswahl getroffen. Wer nicht in den Sprachkurs der Universität aufgenommen wird, kann einen Sprachkurs an einem privaten Sprachinstitut besuchen.
Bewerbungen für den Deutschkurs sind ausschließlich digital über das FAU-Bewerbungsportal campo möglich. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli für das Wintersemester und der 15. Januar für das Sommersemester.
Keine Deutschkurse für Anfänger
Die FAU kann Studieninteressierten leider keine Deutschkurse für Anfänger anbieten, hierfür wenden Sie sich bitte an außeruniversitäre Sprachinstitute. Eine Liste von Anbietern aus der Region finden Sie hier: Deutschkurse
Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg betreibt Mensen und Cafeterien an acht Standorten in Erlangen und Nürnberg. Hier finden Studierende und Mitarbeiter der FAU eine große Auswahl preiswerter Mittagsgerichte sowie kleine Imbisse und Snacks. Bezahlt wird überall bargeldlos mit der FAUcard.
Sie haben einen Praktikumsplatz an der FAU bekommen? Herzlichen Glückwunsch! Bevor Sie in den Alltag und Ihr Praktikum an der Universität starten können, müssen Sie noch ein paar Dinge erledigen und berücksichtigen, damit Ihre Zeit in Erlangen oder Nürnberg reibungslos und erfolgreich verläuft.
Die wichtigsten Infos haben wir Ihnen im Bereich Alles zum Aufenthalt zusammengestellt.
Sprachkurse an der FAU
Ausländische Praktikanten haben die Möglichkeit, an der FAU die deutsche Sprache zu erlernen bzw. ihre Deutschkenntnisse zu verbessern. Sie können entweder vor Semesterbeginn einen kostenpflichtigen Intensivsprachkurs belegen oder während des Semesters kostenlose Deutschkurse besuchen. Wichtig dabei ist, dass Sie von Beginn an an den Kursen teilnehmen. Der Quereinstieg mehrere Wochen nach Kursbeginn ist nicht möglich.
Um die Sprachkurse besuchen zu können, benötigen Sie vom Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) eine Bestätigung über ihren Praktikantenstatus. Ohne diese Bescheinigung ist eine Teilnahme an den Kursen nicht möglich.
Auf den Seiten des Sprachenzentrums finden Sie weitere Informationen zu den Deutschkursen.
Falls Sie andere Sprachen lernen und entsprechende Kurse besuchen möchten, können Sie dies gegen eine Gebühr tun, wenn Sie sich als Gasthörer an der Universität einschreiben.
Ein umfangreiches Angebot an Sprachkursen bieten auch die Volkshochschulen in Erlangen und Nürnberg. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Wenn Sie aus einem anderen Land an die FAU kommen, dann werden viele Dinge für Sie ungewohnt sein. Wir haben auf dieser Seite zusammengetragen, was Sie wissen und beachten müssen – zum Teil vor Ihrer Einreise, zum Teil während Ihres Aufenthalts. Auf unseren Websites und unten im Videoportal finden Sie alle Informationen, die Sie für einen reibungslosen Aufenthalt brauchen. Noch einfacher geht’s mit unseren Welcome Packages.
Zu Beginn Ihres Studiums erwarten Sie eine Vielzahl an Willkommensangeboten der Universität und der Fakultäten. In Deutschland wird große Selbstständigkeit bei Studierenden vorausgesetzt, aber wir stehen Ihnen das ganze Studium hindurch zur Seite.
Nach der Zulassung müssen Sie sich um Ihre Einreise und Einschreibeformalitäten kümmern. Alle Informationen, die Sie dafür brauchen, haben wir auf unseren Webseiten für Sie versammelt. Klicken Sie links auf die Punkte im Menü oder orientieren Sie sich über unser First Steps-Glossar. Besonders wichtig: eine Wohnung finden.
Sobald Sie eingeschrieben sind, können Sie auf ein Netzwerk an Unterstützungen zurückgreifen. Besonders wichtig für Internationale Studierende: Das Referat für Internationale Angelegenheiten. Dort finden Sie Ansprechpartner für alle Probleme. Auf der Kontaktseite finden Sie auch eine Liste der International Offices der Fakultäten. Außerdem gibt es Infos zu Auslandsaufenthalten während dem Studium.
Serviceeinrichtungen zum Studium an der FAU:
Hilfe zum Studium, zur Stundenplanerstellung und Studienaufbau bekommen Sie in den Studien-Service-Centern. Schon mal ein Tipp vorab: Lesen Sie die Modulpläne und die Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs.
Die FAU stellt Ihnen eine Reihe an Videos zur Seite, die Sie ganz unkompliziert durch den Start an der FAU begleiten. Die wichtigsten finden Sie hier und noch viel mehr in unserer Youtube-Playlist.
Ob an der Universität, in einem Unternehmen, bei einem Verband oder in einer öffentlichen Einrichtung – ein Praktikum ist eine hervorragende Möglichkeit, sein Wissen zu erweitern, Erfahrungen zu sammeln und damit seine Berufschancen zu erhöhen.
Wie Sie an eine Praktikumsstelle an der FAU kommen, welchen Status Sie als Praktikant haben, welche Unterlagen und Nachweise Sie organisieren und einreichen müssen und wie Sie nebenbei auch noch Ihre Sprachkenntnisse erweitern können – all das können Sie auf diesen Seiten nachlesen.
Bevor Sie sich auf einen Praktikumsplatz bewerben – initiativ oder auf eine ausgeschriebene Stelle – sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Bedingungen für ein Praktikum an der FAU erfüllen. Außerdem ist zu prüfen, ob Sie ein studienfachbezogenes Praktikum oder ein Kooperationsstudium absolvieren möchten. In jedem Fall aber müssen Sie Bescheid wissen, wie Sie Ihren Betreuer finden, welche Formalitäten zu berücksichtigen und welche Unterlagen bzw. Nachweise zu erbringen sind.
Benötigte Unterlagen
Von der betreuenden Einrichtung werden folgende Nachweise benötigt:
falls notwendig, die Mitteilung der „Angaben zur Organisationseinheit“ im IdM-Antrag des RRZE.
das Einladungsschreiben an den Praktikanten oder Kooperationsstudierenden (falls vorhanden)
Beleg für die Grundlage des Aufenthalts des Praktikanten oder Kooperationsstudierenden an der FAU. Diese Grundlage kann entweder eine Kooperation, ein akademischer Austausch oder eine Zweitgutachtertätigkeit sein. Das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) berät Sie gerne darüber, wie ein derartiger Beleg gestaltet sein sollte.
gegebenenfalls eine Kopie des „Mobility Agreement for Traineeships“, welches Erasmus-Praktikanten mit dem aufnehmenden Lehrstuhl abschließen müssen.
Von dem Praktikanten bzw. der Praktikantin werden folgende Dokumente benötigt:
Damit das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) tätig werden kann, wird eine möglichst frühe Anmeldung durch den einladenden Lehrstuhl oder Betreuer benötigt. Bei verspäteter Anmeldung kann eine Verzögerung oder sogar ein Scheitern des Aufenthalts die Folge sein.
Weitere Nachweise
Ein Praktikum gilt im Sinne der deutschen Gesetze als Arbeit. Deshalb müssen Sie – je nachdem, aus welchem Land Sie kommen – bestimmte Formalitäten beachten und Genehmigungen einholen. Welche das genau sind, erfahren Sie in der folgenden Übersicht.
Ein Praktikum gilt als Arbeitstätigkeit im Sinne der Beschäftigungsverordnung und des Aufenthaltsgesetzes. Für Studierende, die nicht aus der EU oder dem EWR kommen, muss bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) eine Bescheinigung für die Befreiung von der Arbeitsgenehmigungspflicht beantragt werden. Diese Bescheinigung ist der Nachweis darüber, dass die Tätigkeit im Rahmen des Praktikums durch die ZAV genehmigt wurde. Die Bescheinigung wird auch für den Antrag des Aufenthaltstitels benötigt. Ihr Praktikum dürfen Sie erst dann beginnen, wenn die Zustimmung der ZAV vorliegt.
Studierende aus EU-Staaten, EWR-Ländern und der Schweiz
Studierende mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU und Studierende mit der Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates oder der Schweiz benötigen für die Aufnahme eines Praktikums keine Genehmigung der ZAV. Sie müssen also keine Bescheinigung von der Befreiung von der Arbeitsgenehmigungspflicht beantragen.
Praktikanten, die nicht Bürger eines EU- oder EWR-Staates sind
Staatsangehörige eines Nicht-EU oder EWR-Staates, die in Deutschland ein Praktikum machen möchten, benötigen die Genehmigung der ZAV und ein Visum.
Grundsätzliches
Für Praktikanten, die älter als 35 sind, kann keine Befreiungsbescheinigung ausgestellt werden.
Die Bescheinigung für die Befreiung von der Arbeitsgenehmigungspflicht wird für den Antrag auf das Visum benötigt. Bitte beantragen Sie die Bescheinigung deshalb möglichst zeitig.
Die ZAV benötigt etwa 3–4 Wochen für die Erteilung der Befreiungsbescheinigung. Aus diesem Grund sollten Sie das Praktikum möglichst weit im Voraus planen und die Unterlagen frühzeitig beim Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) oder bei der ZAV einreichen.
Wer beantragt die Befreiungsbescheinigung?
Falls Sie Ihr Praktikum im Rahmen eines ERASMUS-Stipendienprogramms oder eines Austauschprogramms absolvieren oder Sie von einer Partneruniversität der FAU kommen, wird die Bescheinigung für die Befreiung von der Arbeitsgenehmigungspflicht vom Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) beantragt. Nachdem Sie dem RIA als künftiger Praktikant gemeldet wurden, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf und bitten Sie um die notwendigen Unterlagen. Das RIA ist dabei auch auf die Unterstützung der einladenden Einrichtung angewiesen.
In allen anderen Fällen muss die Genehmigung der ZAV durch den Lehrstuhl beantragt werden, von dem der Praktikant eingeladen wurde. Was dabei zu beachten ist, finden Sie in einer Information der Bundesagentur für Arbeit.
Ausstellung der Befreiungsbescheinigung
Die Befreiungsbescheinigung wird in mehrfacher Ausführung ausgestellt und dem Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) oder der beantragenden Einrichtung zugeschickt. Ein Exemplar ist für den Studierenden, eines für den Arbeitgeber und das dritte für die örtliche Ausländerbehörde. Das RIA oder die einladende Einrichtung schickt die Bescheinigungen den entsprechenden Stellen zu. Die Studierenden benötigen ihre Bescheinigung für die Beantragung des Visums.
Unentgeltliche Praktika
Unentgeltliche Praktika sind Beschäftigungen im Sinne des Aufenthaltsgesetzes, deshalb muss auch dafür die Genehmigung der ZAV eingeholt werden.
Verlängerung des Praktikums
Falls eine Verlängerung Ihres Praktikums notwendig wird, beachten Sie bitte, dass nicht nur Ihre Aufenthaltserlaubnis, sondern auch die Genehmigung von der ZAV für die Befreiung von der Arbeitsgenehmigungspflicht verlängert werden muss. Bitte stellen Sie diesen Verlängerungsantrag möglichst frühzeitig.
Bitte informieren Sie sich bereits vor der Einreise darüber, ob Ihre Aufenthaltserlaubnis in Deutschland verlängert werden kann. Denn es ist von der Art Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Ihres Visums abhängig, ob bei der örtlichen Ausländerbehörde eine Verlängerung möglich ist. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei der deutschen Auslandsvertretung, bei der Sie Ihr Visum oder Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Wenn Sie über ein Austausch- oder Stipendienprogramm an die FAU kommen möchten, so müssen Sie rechtzeitig vor dem beabsichtigten Studienbeginn einen Antrag auf Zulassung beim Referat für Internationale Angelegenheiten der FAU (RIA) stellen.
Der Antrag auf Zulassung erfolgt online. Der entsprechende Link wird Ihnen persönlich per E-Mail mitgeteilt, nachdem wir die Nominierung durch Ihre Heimatuniversität oder Ihren Stipendiengeber erhalten haben. Die Nominierung bedeutet nicht, dass automatisch eine Zulassung erteilt wird. Die Zulassung erfolgt erst nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen durch die Fachkoordinatoren der FAU.
Die Bewerbungsfristen an der FAU sind:
für das folgende Wintersemester: 15 April (Studierende aus Nicht-EU-Ländern, inklusive KA 171 Partnerländern) bzw.15. Mai (Studierende aus EU-Ländern / EWR-Staaten / Schweiz)
für das folgende Sommersemester: 15. Oktober (Studierende aus Nicht-EU-Ländern, inklusive KA 171 Partnerländern) bzw.15. November (Studierende aus EU-Ländern / EWR-Staaten / Schweiz)
Dem Antrag auf Zulassung sind folgende Unterlagen beizufügen:
Nachweis über ein bis zwei Jahre Studium im Heimatland („Transcript of Records“). Eine Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache ist vorzulegen, sofern das Zeugnis nicht in Deutsch oder Englisch ausgefertigt ist
Für Master-Studierende: Bachelor Zeugnis (soweit vorhanden)
Immatrikulationsbescheinigung der Heimatuniversität
Bescheinigung der Deutsch- bzw. Englischkenntnisse, z.B. durch eine Sprach-Lehrkraft (Vorlage zum Download siehe unten) – das erforderliche Sprachniveau erfragen Sie bitte an Ihrer Heimatuniversität
Letter of Nomination der Heimatuniversität
Falls Sie zum Anfertigen einer Abschlussarbeit an die FAU kommen, das heißt keine Vorlesungen und Seminare besuchen, müssen Sie zusätzlich zu den oben genannten Bewerbungsunterlagen eine Betreuungszusage einer Professorin oder eines Professors der FAU beim Referat für Internationale Angelegenheiten einreichen. Bitte nutzen Sie die von uns zur Verfügung gestellte Vorlage „Betreuungszusage“.
Die offizielle Unterrichtsprache an der FAU Erlangen-Nürnberg ist Deutsch, in einigen Bereichen Englisch. Die Verfügbarkeit der Lehrveranstaltungen in Englisch variiert je nach Fakultät. In welcher Sprache die Lehrveranstaltungen des jeweiligen Studiengangs angeboten werden, können Studierende mit Hilfe des FAU Vorlesungsverzeichnis in Campo nachprüfen.
Die Empfehlungen der einzelnen Studienrichtungen für Incoming Austauschstudierende finden Sie in der untenstehenden Tabelle. Außerdem sind die Angaben zu den Sprachanforderungen in den Kooperationsvereinbarungen zwischen den Universitäten zu beachten. Dazu können die Studierenden ihre Heimatuniversitäten befragen.
Generell gilt: Falls der gewünschte Studiengang in der untenstehenden Tabelle nicht aufgelistet ist, wird B2 Niveau laut Europäischen Referenzrahmen für Sprachen in der Studiensprache empfohlen.
Department
Institut/Studienbereich
Sprachanforderung
Alte Welt und Asiatische Kulturen
Alte Sprachen
Deutsch A2
Alte Welt und Asiatische Kulturen
Klassische Archäologie; Ur- und Frühgeschichte
Deutsch B1
Alte Welt und Asiatische Kulturen
Japanologie
Siehe Kooperationsvertrag.
Alte Welt und Asiatische Kulturen
Sprachen und Kulturen des Nahen Ostens und Ostasiens – Sinologie
Bachelor: Deutsch B1
Master: Englisch B2
Hinweis: Wenn Sie im Sommersemester an der FAU studieren möchten, müssen Sie Grundkenntnisse in Mandarin vorweisen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden so schnell wie möglich nach dem Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich benachrichtigt, ob sie eine Zulassung zum Studium an der FAU erhalten. Mit dem Zulassungsschreiben werden sie auch über das Einschreibeverfahren informiert. Das Zulassungsschreiben ist unbedingt aufzubewahren, da es sowohl für die Beantragung eines Visums als auch für die Immatrikulation vorgelegt werden muss. Eine Zulassung als Programm- oder Austauschstudierender kann nur für ein oder zwei Semester erteilt werden.
Die Zulassung erfolgt nur in dem Studienfach, in dem der Kooperationsvertrag mit Ihrer Heimatuniversität besteht. Austauschstudierende haben aber in aller Regel die Möglichkeit, Kurse in anderen Bereichen zu besuchen und Leistungen zu erbringen.
Die Bewerbung war erfolgreich, die Zulassung lag bereits im Briefkasten, die notwendigen Unterlagen Ihrer Heimatuniversität haben Sie beisammen – dann ist der wichtigste Schritt zu einem Auslandssemester an der FAU schon getan!
Dennoch kommen einige Dinge auf Sie zu, bevor Sie ins Studium starten können. Sie müssen Behördengänge erledigen, Ihre Unterkunft beziehen, eventuell Ihre Sprachkenntnisse verbessern und Ihr Kursprogramm zusammenstellen – all das kann eine große Herausforderung sein. Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie tun und berücksichtigen müssen und wer Ihnen während Ihres Aufenthaltes an der FAU zur Seite steht.
Im Rahmen von unseren Willkommenswochen erledigen Sie als neuer internationaler Programm- und Austauschstudierender mit Unterstützung von studentischen Hilfskräften alle wichtigen Formalitäten für Ihren Aufenthalt an der FAU. Dazu gehören die Anmeldung an Ihrem Wohnort, die Anerkennung oder der Abschluss der Krankenversicherung, die Eröffnung eines Bankkontos, die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis und schließlich die Immatrikulation an der Universität.
So wird sichergestellt, dass Sie nichts vergessen und später keine Probleme bekommen, denn es ist nicht einfach, sich im deutschen Behörden-Dschungel zurechtzufinden. Ebenso hilfreich sind auch die interkulturelle Einweisung in das Universitätssystem und das Kennenlernen der anderen internationalen Studierenden und deutschen Kommilitoninnen und Kommilitonen bei bestimmten Veranstaltungen.
Die Willkommenswochen finden jeweils Anfang Oktober und Anfang April zu Semesteranfang statt. Für Studierende, die am Deutschintensivkurs vor Semesterbeginn teilnehmen, finden diese bereits im September oder im März statt – noch vor Beginn des Deutschintensivkurses. Das Programm erhalten Programm- und Austauschstudierende automatisch vom Referat für Internationale Angelegenheiten. Die Teilnahme an der Willkommenswoche ist obligatorisch für alle Austausch- und Programmstudierenden.
Die Unterrichtssprache an der FAU ist in aller Regel deutsch. Damit Sie Ihre Studienziele in der vorgegebenen Zeit erreichen, sollten Sie die deutsche Sprache so gut wie möglich beherrschen. Das trifft im übrigen auch auf die Kommunikation außerhalb der Universität zu.
Das Sprachenzentrum der FAU bietet vor dem Semesterbeginn Intensivkurse an, in denen Sie Ihre Sprachkenntnisse verbessern können. Die Kurse finden auf unterschiedlichen Niveaus statt. Die Anmeldung für die Kurse erfolgt direkt beim Sprachenzentrum.
Als Programm- und Austauschstudierende können Sie nahezu alle Kurse an der FAU besuchen. Dennoch raten wir Ihnen unbedingt, Ihre Fachkoordinatorinnen und Fachkoordinatoren (Departmental Coordinators) zu kontaktieren und die Auswahl der Kurse mit ihnen zu besprechen.
Ihre Zulassung zum Austausch- oder Programmstudium erfolgt nur in dem Fach, für das ein Kooperationsvertrag mit Ihrer Heimatuniversität geschlossen wurde. Nachdem Sie zugelassen worden sind, erhalten Sie von uns die Kontaktdaten Ihres Departmental Coordinators, Ihrer fachlichen Ansprechperson an unserer Universität. Sie wird Ihnen dabei helfen, die richtigen Kurse für Sie zu finden. Ihr Departmental Coordinator muss außerdem auch Ihr Learning Agreement unterschreiben. Ohne diese Unterschrift ist das Learning Agreement nicht gültig! Nehmen Sie daher auch unbedingt schon vor Ihrer Anreise Kontakt zur Fachkoordination auf.
Das Vorlesungsverzeichnis ist über das Portal campo abrufbar und beinhaltet alle Kurse, die in einem Semester an der FAU angeboten werden. Die Kurse für das entsprechende Semester werden nur einige Wochen vor dem Semesterbeginn online gestellt. Wenn Sie die Übersicht über die angebotenen Kurse schon früher benötigen, können Sie die Kurse vom letzten entsprechenden Semester als Orientierung nehmen. Bitte beachten Sie, dass es keine Garantie besteht, dass im Semester, in dem Sie zu uns kommen, tatsächlich alle Kurse so wie im z.B. Sommersemester davor angeboten werden.
Das Vorlesungsverzeichnis ist nach Fakultäten strukturiert und zeigt ebenfalls Lehrveranstaltungen anderer universitärer Einrichtungen an (z.B. die Kurse am Sprachenzentrum). Bitte suchen Sie vorwiegend Kurse in dem Fachbereich bzw. in der Fakultät aus, in dem/der Sie zugelassen worden sind. Die Sortierung der Kurse im Vorlesungsverzeichnis orientiert sich an der Modulstruktur des Studiengangs, die über die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung einsehbar ist. Die Modulbeschreibungen wiederum sind in aller Regel auf der Homepage des Fachbereichs zu finden.
Manche Heimatuniversitäten stimmen mit ihren Programm- und Austauschstudierenden Liste der Kurse ab, die sie an der Gastuniversität besuchen werden. Dieses Dokument heißt „Learning Agreement“.
Bitte erkundigen Sie sich vor dem Aufenthalt in Deutschland bei Ihrer Heimatuniversität, ob Sie ein solches Learning Agreement benötigen und welche Kurse Sie an der FAU absolvieren bzw. wie viele ECTS-Punkte Sie erbringen müssen.
Teilnehmende am Erasmus+ KA 171 Programm (Partnerländer) müssen bei uns ein Minimum an Modulen im Umfang von 20 ECTS absolvieren. Die FAU gibt Ihnen in allen anderen Fällen aber keine Mindest- oder Höchstanzahl an ECTS-Punkten vor. Dennoch empfehlen wir Ihnen, 20 bis 30 ECTS pro Semester zu erreichen.
Ihr Learning Agreement muss in der Regel von folgenden Parteien unterschrieben werden:
Ihnen selbst
einem Verantwortlichen an Ihrer Heimatuniversität
Ihrer Fachkoordinatorin bzw. Ihrem Fachkoordinator (Departmental Coordinator) an der FAU
Der Erasmus-Code der FAU ist D ERLANGE01.
Internationale Anerkennung akademischer Leistungen
ECTS, das European Credit Transfer System, wurde von der Europäischen Kommission entwickelt, um die akademische Anerkennung von Auslandsstudien zu garantieren. Es stellt eine Möglichkeit dar, wie Studienleistungen gemessen und verglichen werden können, um sie von einer Institution auf eine andere zu übertragen.
Im ECTS-System stellen 60 Credits das Arbeitspensum für ein volles Studienjahr dar, normalerweise werden pro Semester 30 Credits erworben. Es ist wichtig, dass keine speziellen Kurse nur für ECTS-Zwecke eingerichtet werden, sondern dass alle Kurse normale Kurse der teilnehmenden Institutionen sind und von den regulären Studierenden unter den gewöhnlichen Bestimmungen besucht werden. Credits werden nur verteilt, wenn der Kurs vollständig absolviert wurde und alle nach der jeweiligen Prüfungsordnung nötigen Leistungsnachweise erbracht und Prüfungen bestanden wurden.
Wenn Sie das Studienprogramm absolviert haben, das von Ihrer Heimat- und der Gastuniversität beschlossen worden war, werden die Credits regelmäßig übertragen. Sie können dann das Studium an Ihrer Heimatuniversität wieder aufnehmen, ohne Zeit oder Credits zu verlieren. Die Übertragung der Credits wird durch ein Formular (Transcript of Records) gewährleistet. Das Transcript of Records mit allen erbrachten Studienleistungen und ECTS-Punkten können Sie sich am Ende Ihres Aufenthalts über das campo-Portal herunterladen.
Benotungsstufen an der FAU:
Nach den Prüfungsordnungen der FAU werden die Noten und Notenstufen überwiegend wie folgt skaliert, wobei allein die Bestimmungen der jeweiligen Prüfungsordnung maßgeblich sind:
Note
Nennung
Erklärung
1.0
sehr gut
bestanden
1.3
sehr gut –
bestanden
1.7
gut +
bestanden
2.0
gut
bestanden
2.3
gut –
bestanden
2.7
befriedigend +
bestanden
3.0
befriedigend
bestanden
3.3
befriedigend –
bestanden
3.7
ausreichend +
bestanden
4.0
ausreichend
bestanden
4.3
nicht ausreichend
nicht bestanden
4.7
nicht ausreichend
nicht bestanden
5.0
nicht ausreichend
nicht bestanden
Es gibt Module, bei denen nur eine regelmäßige Teilnahme und keine Prüfung verlangt werden. Diese gelten als „bestanden“. Wenn Sie an einem Modul teilnehmen, bei dem eine Prüfung verlangt wird, die Sie aber nicht ablegen, können Ihnen keine Credits verliehen werden, auch wenn Sie regelmäßig teilgenommen haben.
Benotungsstufen für Rechtswissenschaften:
Punktzahlen
Notenstufe: Erklärung
Englische Entsprechung
Französische Entsprechung
0
ungenügend: eine völlig unbrauchbare Leistung
fail
insuffisant
1-3
mangelhaft: eine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare Leistung
fail
insuffisant
4-6
ausreichend: eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht
satisfactory
passable
7-9
befriedigend: eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht
good
satisfaisant
10-12
vollbefriedigend: eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung
very good
très satisfaisant
13-15
gut: eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung
In Deutschland arbeiten viele Studierenden neben dem Studium. Auch für ausländische Studierende besteht die Möglichkeit, neben dem Studium eine Tätigkeit auszuüben. Dennoch gelten hier etwas andere Bestimmungen als für deutsche Studierende.
Grundsätzlich dürfen ausländische Studierende neben dem Studium arbeiten. Studierende aus der EU und dem EWR sind den deutschen Studierenden gleichgestellt. Sie haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Studierende aus Nicht-EU-Ländern dürfen 140 ganze oder 280 halbe Tage pro Jahr arbeiten. Zusätzlich ist eine Beschäftigung als studentische Hilfskraft an der Universität erlaubt, die nicht auf diese Höchstgrenze angerechnet wird. Für alle darüber hinausgehenden Tätigkeiten muss eine Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde oder dem Arbeitsamt beantragt werden. Die Arbeitserlaubnis wird nur dann vergeben, wenn dadurch das Studium nicht beeinträchtigt wird. Als halber Arbeitstag gilt eine Tätigkeit von 4 bis 5 Stunden pro Tag. Ob ein halber Tag 4 oder 5 Stunden lang ist, hängt von der Arbeitszeit der festen Mitarbeiter in dem jeweiligen Betrieb ab, in dem Sie arbeiten. Wenn die regelmäßige Arbeitszeit der Mitarbeiter 8 Stunden beträgt, ist der halbe Tag mit 4 Stunden anzusetzen. Beträgt die volle Arbeitszeit 10 Stunden, so wird der halbe Tag mit 5 Stunden berechnet.
Wenn Sie nicht über einen längeren Zeitraum verteilt arbeiten, sondern beispielsweise kontinuierlich in den Semesterferien, dann werden als Beschäftigungszeiten nur die Tage angerechnet, an denen Sie tatsächlich gearbeitet haben. Das arbeitsfreie Wochenende zählt also nicht dazu.
Um arbeiten zu können, benötigen Sie eine Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug vom Finanzamt Ihres Wohnortes:
Nehmen Sie die 140-Tage-Regelung unbedingt ernst! Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für internationale Studierende sind sehr streng. Bei Verstößen können Sie ausgewiesen werden!
Generell sollte die Erwerbstätigkeit pro Semester nicht mehr als 20 Stunden pro Woche übersteigen, weil darüber hinaus Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden müssten.
Jobangebote und -vermittlung
Für die Suche nach Studentenjobs können Sie die folgenden Portale der FAU und der Bundesagentur für Arbeit nutzen.
Arbeitsbestimmungen für Praktika (Pflichtpraktikum und freiwillige Praktika)
Für praktische Erfahrungen während des Studienaufenthalts gelten bestimmte Regeln:
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen und während des Studiums ein freiwilliges Praktikum absolvieren, das nicht in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs vorgeschrieben ist, dann zählt die Praktikumszeit als reguläre Arbeitszeit. Auch dann, wenn Sie keine Bezahlung erhalten. Jeder Tag im Praktikum wird von der 140-Tages-Frist abgezogen. Wenn Sie also bereits 140 ganze oder 280 halbe Tage in einem Kalenderjahr gearbeitet haben, müssen Sie für das Praktikum die Zustimmung der Ausländerbehörde oder der Agentur für Arbeit einholen.
Praktika, die in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs vorgeschrieben sind (Pflichtpraktika), sind von der 140-Tage-Regelung ausgenommen.
Pflichtpraktika sind nur für die in der Studienordnung vorgeschriebene Arbeitszeit von der 140-Tage-Regelung ausgenommen. Jeder Tag, den Sie über die Pflichtzeit hinaus arbeiten, wird von den 140 Tagen abgezogen.
Sozialabgaben und Steuern
In Deutschland werden vom Lohn automatisch verschiedene Sozialabgaben und Steuern abgezogen. Dennoch gelten für Studierende besondere und häufig großzügige Regeln. Studierende zahlen entweder nur reduzierte oder gar keine Abgaben.
Alle Arbeitnehmer, die nicht mehr als 538 EUR pro Monat verdienen, gelten als „geringfügig beschäftigt“ und werden nicht besteuert. Allerdings muss jeder Beschäftigte 3,9 Prozent seines Einkommens an die Rentenversicherung zahlen. Von diesem Beitrag können Sie sich befreien lassen. Allerdings hat dies Auswirkungen auf Ihren Rentenanspruch.
Alle Arbeitnehmer in Deutschland müssen von ihrem Verdienst einen Beitrag in die staatliche Rentenversicherung einzahlen. In der Regel sind das 9,45 Prozent des Einkommens. Studierende haben aber die Möglichkeit, sich bis zu einem Einkommen von 538 Euro von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Bleibt es bei der Rentenversicherungspflicht, muss der Studierende seine Pauschalbeiträge zum vollwertigen Rentenversicherungsbeitrag aufstocken. Bei einem Einkommen zwischen 538 und 2000 Euro pro Monat (Midi-Job) oder Arbeitszeiten von über 19 Stunden wöchentlich fallen reduzierte Beiträge an. Ab einem monatlichen Verdienst von 2000 Euro müssen Studierende den vollen Beitragsanteil zahlen.
Studierende zahlen in der Regel keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Das bedeutet auch, dass sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn der Nebenjob endet.
Arbeiten nach dem Studium
Nach dem Studium möchten viele Studierende in Deutschland bleiben und arbeiten. Die rechtlichen Bestimmungen in Bezug auf Arbeitsuche nach dem Studium sind bei den Studieren aus der EU etwas anders als bei den Studierenden aus Nicht-EU-Ländern.
Bei der Suche nach einem Arbeitsplatz müssen Sie beachten, dass die Tätigkeit Ihrem Studien-Abschluss entspricht. Nehmen Sie nie eine Tätigkeit ohne Arbeitserlaubnis auf, denn das ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit hohen Geldstrafen geahndet.
Studierende aus der EU können nach dem Abschluss des Studium frei nach einem Arbeitsplatz suchen.
18 Monate für die Arbeitssuche
Die Aufenthaltserlaubnis, die den Studierenden aus Nicht-EU-Ländern für das Studium erteilt wurde, wird nach dem Abschluss sofort ungültig. Falls Sie nach dem Studium in Deutschland bleiben möchten, um hier einen Arbeitsplatz zu suchen, müssen Sie deshalb eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche wird für höchstens 18 Monate erteilt. Wobei Unterbrechungen möglich sind – beispielsweise 2 Monate zur Arbeitssuche nach dem Bachelorabschluss, 2 Monate nach dem Master, 3 nach der Promotion. Sie haben also insgesamt nur 18 Monate zur Verfügung und nicht etwa jeweils 18 Monate nach jedem Abschluss.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche beantragen, müssen Sie genau wie während des Studiums nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist.
Während der Suchphase dürfen Studierende unbeschränkt arbeiten. Eine Beschäftigung, mit der Sie während der Arbeitssuche lediglich Ihren Lebensunterhalt sichern, begründet noch keinen Wechsel des Aufenthaltszwecks.
Arbeitserlaubnis
Wenn Sie nach dem Abschluss Ihres Studiums eine adäquate Tätigkeit gefunden haben, müssen Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen. Studierende aus Nicht-EU-Ländern müssen die Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde ihres Wohnortes beantragen. Nach der Antragstellung prüft die Ausländerbehörde die Unterlagen und gibt diese gegebenenfalls an die entsprechende Bundesagentur weiter, die dann eine Arbeitserlaubnis ausstellen kann.
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