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Arbeitslosengeld II

Wenn Sie zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes finanzielle Leistungen benötigen, haben Sie die Möglichkeit beim zuständigen Jobcenter Ihres Wohnortes einen Antrag auf Arbeitslosengeld II, die sog. Grundsicherung, umgangssprachlich auch Harz IV, zu stellen. Das Jobcenter prüft dann, ob Anspruch auf finanzielle Leistungen besteht und Sie ggf. zur Überbrückung Arbeitslosengeld II erhalten können.

Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Wenn Sie beim Jobcenter arbeitslos gemeldet sind, müssen Sie der Vermittlung zur Verfügung stehen, dies bedeutet, dass Sie u.a. verpflichtet sind, dort regelmäßig Termine wahrzunehmen, auf von der Agentur zugesandte Stellenangebote zu reagieren und Urlaub und Ortsabwesenheit zu melden. Was dem Einzelnen an Arbeitslosengeld II zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten Regelbedarfen festgelegt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit.