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Ferienjob

Viele Studierende nutzen die vorlesungsfreie Zeit, um sich durch Ferienjobs etwas Geld dazuzuverdienen. Ein Ferienjob ist ein von vorne herein befristetes Arbeitsverhältnis. Ist die Arbeit auf einen Zeitraum unter 2 Monaten bzw. 50  Arbeitstagen befristet, ist der Ferienjob von Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung befreit. Ab einem bestimmten Verdienst wird Lohnsteuer abgezogen, diese Abzüge kann man sich jedoch i.d. Regel nach Ablauf des Kalenderjahres durch eine Einkommenssteuererklärung zurückholen.

In unterschiedlichen Onlinejobbörsen, wie Stellenwerk, dem neuen Jobportal der FAU finden Sie regelmäßig auch Ferienjobs und befristete Nebentätigkeiten.

Weitere Möglichkeit zur Suche nach einem Ferienjob ist die Recherche in Tageszeitungen oder Wochenblättern, Stadtanzeigern und Veranstaltungsprogrammen (curt, Doppelpunkt, Kinoprogramm) sowie an den schwarzen Brettern der Fakultäten.