Gute wissenschaftliche Praxis
Hervorragende Qualität in der Forschung
Im Rahmen Ihrer gesetzlichen Verantwortung trägt unsere Universität die Verantwortung für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in Forschung und Lehre.
Deshalb hat die FAU Satzungen erlassen, die auf den Vorgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft basieren. Diese Richtlinien geben Ihnen bei aller Unterschiedlichkeit der Forschungsdisziplinen inhaltliche Orientierungspunkte für korrektes wissenschaftliches Verhalten.
Der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung zwischen Doktorandin oder Doktorand und Betreuerin bzw. Betreuer ist absolut empfehlenswert und an der FAU in vielen Bereichen gut etabliert. Wir raten sehr zum Abschluss einer solchen Vereinbarung. Sie hilft dabei, sich in einem Gespräch gegenseitig der Rechte, Pflichten und Erwartungen beider Seiten in einem Betreuungsverhältnis bewusst zu werden und diese gemeinsam entsprechend der individuellen Situation der Beteiligten festzulegen. So werden Missverständnisse vermieden und die Basis für eine fruchtbare Zusammenarbeit gelegt.
- Allgemeine Vorlage für eine Betreuungsvereinbarung mit anhängender Checkliste für das Betreuungsgespräch an. In dieser Kombination dient die Betreuungsvereinbarung als strukturierte Dokumentation der in diesem Gespräch vereinbarten Absprachen.
- Betreuungsvereinbarung der Medizinischen Fakultät.
- Betreuungsvereinbarung der Philosophischen Fakultät und des Fachbereichs Theologie.
- Im Falle von Promotionen in Kooperation mit einem Industriepartner bieten wir ebenfalls eine Vorlage an.
Nach der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg müssen fremde UND eigene Vorarbeiten vollständig und korrekt nachgewiesen werden (§ 6). Das gilt natürlich auch für eigene Vorarbeiten/Veröffentlichungen deren Ergebnisse, Inhalte oder Abbildungen in Dissertationen verwendet werden. Diese müssen im Prinzip ebenso wie Arbeiten anderer Wissenschaftler/-innen nach den fach-spezifischen Standards referenziert bzw. zitiert werden. Einige Hinweise rund um die Vermeidung eines sogenannten Selbstplagiats finden Sie in einem Informationsblatt des Graduiertenzentrums.
Werden Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens an die Kommission herangetragen, prüft diese sorgfältig in einem nicht-öffentlichen, zweistufigen Verfahren mit Anhörung der Betroffenen und – in Stufe zwei – unter Hinzunahme externer Gutachter umfassend den Sachverhalt und spricht in einem Abschlussbericht ihre Empfehlungen für ein Vorgehen an den Präsidenten aus. Das Verfahren wird eingestellt, wenn die Kommission wissenschaftliches Fehlverhalten für nicht erwiesen hält. Der Präsident entscheidet auf Grundlage der Empfehlungen der Kommission über das weitere Vorgehen und über eventuelle Sanktionen für den/die Betroffenen.