Monografische und kumulative Dissertation
Monographische und kumulative Dissertation
Rechtlich bindend sind die Aussagen in der Rahmen- und Fakultätspromotionsordnung, nicht der Text dieser Webseite.
Monografische Dissertation
Eine monographische Dissertation umfasst eine schriftliche Promotionsleistung, die weder mit früher abgefassten Abschlussarbeiten noch mit bereits veröffentlichten Abhandlungen identisch sein darf. Eine Vorveröffentlichung von Teilen der als Dissertation vorgesehenen Arbeit ist unter Angabe dieser Tatsache zulässig, wobei beachtet werden muss, dass vertragliche Vereinbarungen mit dem Herausgeber einer Veröffentlichung im Promotionsverfahren nicht entgegenstehen.
Kumulative Dissertation
Die kumulative Promotion ist ein Verfahren, bei welchem eine Reihe an in einschlägigen wissenschaftlichen Fachzeitschriften publizierte oder zur Publikation angenommene Aufsätzen als schriftliche Promotionsleistung anstelle einer Dissertation eingereicht werden. Die genaue Mindestanzahl der notwendigen Publikationen sowie weitere Kriterien für eine vorschriftsgemäße kumulative Promotion sind von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich geregelt.
Eine Sonderform der kumulativen Promotion im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften ist die aufsatzbasierte Promotion. Sie setzt mindestens drei Artikel voraus, die das Potential haben, in einer hochrangigen wissenschaftlichen Fachzeitschrift veröffentlicht zu werden. Mindestens einer der Aufsätze ist in Erstautorenschaft zu verfassen. Zudem ist eine Zusammenfassung gefordert, die die einzelnen Beiträge in ihrem fachwissenschaftlichen Kontext einrahmt.
Im Fachbereich Rechtswissenschaften sowie im Fachbereich Theologie ist eine kumulative Dissertation – und somit auch eine kumulative Promotion – ausgeschlossen.