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Bi-national Promovierende

Gleichzeitig in Deutschland und im Ausland promovieren

Kontakt

Dr. Elena Zeißler

Promotionen, Promovierendenerfassung, Promovierendenberatung, Cotutelle-Verfahren

S-NACHWUCHS - Unterstützung Wissenschaftlicher Nachwuchs

  • Telefon: +49 9131 85-20260
  • Mobil: 01622366013
  • E-Mail: elena.zeissler@fau.de

Mehr zum Thema

  • Allgemeine FAQs

Sie können an allen Fakultäten und Fachbereichen der FAU eine bi-nationale Promotion durchführen, die in Zusammenarbeit mit einer ausländischen Universität betreut wird. Geeignet ist dieses Verfahren vor allem für Promovierende, die ihre wissenschaftliche Anbindung in beiden beteiligten Ländern sicherstellen wollen. Beide Universitäten arbeiten bei der Auswahl, Betreuung und Beurteilung der Kandidatinnen und Kandidaten eng zusammen und erkennen den jeweils an der anderen Universität geleisteten Teil der Arbeit an.

Eine Bi-nationale Promotion im Cotutelle-Verfahren (Cotutelle de thèse)

  • erfordert einen individuell abgeschlossenen Vertrag zwischen den beteiligten Partneruniversitäten.
  • führt zum Erwerb eines gemeinsam von zwei Universitäten in unterschiedlichen Staaten verliehenen Doktorgrades.
  • basiert auf einer einzelnen wissenschaftlichen Leistung, die an beiden Institutionen durchgeführt wurde.

Detaillierte Informationen finden Sie hier:

  • Kurzbeschreibung Cotutelle-Verfahren
  • Leitfaden Cotutelle-Verfahren, in dem alle wichtigen Informationen zusammengefasst sind.
  • Checkliste Cotutelle-Verfahren zur Übersicht über die einzelnen Schritte des Verfahrens.
  • Eine Vertragsvorlage erhalten Sie bei Dr. Elena Zeißler.

Rahmenbedingungen der FAU

  1. Die angestrebte bi-nationale Promotion muss im Interesse der FAU sein, ist aber generell an allen Fachbereichen möglich.
  2. Die Partneruniversität muss die hohen wissenschaftlichen Ansprüche unserer Universität erfüllen.
  3. Die Doktormütter und Doktorväter müssen in ihrer Fakultät und mit dem jeweiligen Promotionsausschuss Einvernehmen darüber erzielen, dass eine Doppelpromotion mit der zugehörigen Partnereinrichtung gewünscht und ein entsprechender Mehrwert für die Universität bzw. die Fakultät zu erwarten ist (z.B. in Form von zukünftigen Kooperationen und Partnerschaften).
  4. Für jedes Vorhaben wird ein individueller Kooperationsvertrag abgeschlossen. Musterverträge in englischer und deutscher Sprache erhalten Sie auf Anfrage bei uns. Dieser sollte von den Betreuern ausgehandelt werden und regelt wichtige Aspekte wie Sprache der Arbeit, Besetzung der Prüfungskommission, Veröffentlichung der Ergebnisse, Aufenthaltszeiten etc. Anschließend wird dieser durch das Graduiertenzentrum der FAU in Zusammenarbeit mit den Promotionsbüros geprüft. Vertragspartner an der FAU ist in der Regel die Fakultät, vertreten durch den Dekan oder die Dekanin.



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