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  4. Allgemeine FAQs

Allgemeine FAQs

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Allgemeine FAQs

Häufig gestellte Fragen zum Promotionsverfahren

Rechtlich bindend sind die Aussagen in der Rahmen- und Fakultätspromotionsordnung, nicht der Text dieser Webseite.

Bei weiteren fakultätsspezifischen Fragen nutzen Sie bitte die FAQ-Seiten der einzelnen Fakultäten:

  • Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften)
  • Medizinische Fakultät
  • Naturwissenschaftliche Fakultät
  • Technische Fakultät

Schon gesehen? Die FAU ist auch auf Youtube! Mit hilfreichen Videos und Anleitungen, u.a. für internationale Forschende, helfen wir Ihnen bei der Aktivierung Ihres IdM-Accounts, und vielem mehr.

Fragen zur Anmeldung

Wie melde ich mich an?

Zur Anmeldung in docDaten nutzen Sie Ihre IdM-Kennung.

Sie besitzen bereits eine IdM-Kennung, wenn Sie immatrikuliert oder an der FAU beschäftigt sind oder waren. Nach der Aktivierung (siehe unten) Ihrer Benutzerkennung im IdM-Self-Service (www.idm.fau.de) können Sie Ihre eingegebenen Daten unter www.docdaten.fau.de selbst einsehen.

Als Beschäftigte der Universität Erlangen-Nürnberg finden Sie Ihre Benutzerkennung und das Aktivierungspasswort in Ihrem Benutzer-Info-Brief. Als Studierende finden Sie diese Angabe auf Ihrem Studentenausweis.

Aktivierung: Wenn Sie nicht an der FAU studiert haben und kein Beschäftigter sind, wenden Sie sich bitte an graduiertenzentrum@fau.de. Sie erhalten dann die nötigen Informationen zu Ihrem IdM-Account. Aktivieren Sie einmalig Ihre Benutzerkennung beim IdM-Self-Service. Geben Sie dazu Ihre Benutzerkennung und Ihr Aktivierungspasswort in die entsprechenden Felder ein. Diese Informationen erhalten Sie beim Graduiertenzentrum.

Sollten Sie Ihre IdM-Kennung vergessen haben oder eine bereits bestehende funktioniert nicht mehr, dann wenden Sie sich bitte an die Service-Theken des RRZE. Das Graduiertenzentrum der FAU hat nur solange Zugriff auf Ihre IdM-Kennung, bis Sie diese aktiviert haben. Nach der Aktivierung verwaltet das RRZE Ihre IdM-Kennung.

Standorte der Service-Theken:

Erlangen Südgelände: Rechenzentrum (RRZE)
Martensstr. 1, Erlangen
1. Stock, Raum 1.013
Telefon: 09131/85- 29955
Fax: 09131/85-29966
Öffnungszeiten:
Montag–Donnerstag 09.00–16.00 Uhr
Freitag 09.00–14.00 Uhr

Erlangen Innenstadt: IT-Zentrum Innenstadt (IZI)
Bismarckstr. 1, Erlangen
C-Turm, Raum C105
Telefon: 0 91 31 – 85 – 2 61 34
Telefax: 0 91 31 – 85 – 2 21 21
Öffnungszeiten:
Montag-Donnerstag 9-16 Uhr
Freitag 9-14 Uhr

Nürnberg: IT-Zentrum Nürnberg (IZN)
Lange Gasse 20, Nürnberg
Raum 0.439
Telefon: 0911/5302-815
Fax: 0911-5302-408
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag 9-12, 14-17 und 19-21 Uhr
Samstag 9-12, 15-17 und 20-21 Uhr

Wie können Daten in docDaten geändert werden?

Einige Änderungen können Sie im docDaten-Datensatz selbst vornehmen. Falls Sie darüber hinaus Änderungen wünschen, teilen Sie uns diese bitte per E-Mail mit (graduiertenzentrum@fau.de).

Immatrikulation: Wie kann ich mich als Promotionsstudent einschreiben?

Nach der Zulassung zur Promotion immatrikulieren sich die Promovierenden an der FAU als Promotionsstudierende. Bitte beachten Sie hierfür die Vorgaben und Informationen der Studierendenverwaltung für Zulassungsfreie Fächer. Zur Einschreibung benötigen Sie die Bestätigung zur Promotion an der FAU, die Sie in docDaten finden.

Fragen zur Zulassung

Welche Vorteile bringt eine frühe Zulassung?

Nach RPromO § 8 müssen Sie zu Beginn Ihres Promotionsvorhabens einen Antrag auf Zulassung zur Promotion stellen. Dies bringt Ihnen eine Reihe von Vorteilen:

  • Es wird früh geprüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um an der FAU promovieren zu dürfen.
  • Nach der Zulassung sind Sie als registrierter Doktorandin oder registrierter Doktorand Mitglied der FAU (auch wenn Sie nicht an der FAU angestellt sind).
  • Sie profitieren von zentralen Dienstleistungen.
  • Sie erhalten fortlaufend wichtige Informationen zum Thema Promotion.

Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung und die Eröffnung?

Nach der Anmeldung auf dem Promotions-Portal docDaten finden Sie dort alle nötigen Formulare. Auf den jeweiligen Formularen finden Sie eine Liste der mitzubringenden Dokumente. Bitte achten Sie darauf, dass alle benötigten Unterlagen vollständig vorliegen, bevor Sie sie für die Zulassung oder Eröffnung abgeben.

Müssen Nachweise im Original oder in Kopie vorgelegt werden?

Nachweise müssen grundsätzlich im Original und Deutsch (Amtssprache) vorgelegt werden. Die Promotionsbüros nehmen aber ebenso sowohl beglaubigte Kopien als auch vereidigte Übersetzungen oder Nachweise in englischer Sprache an.

Wenn Sie das Original mit einer Kopie vorlegen, wird diese vor Ort mit dem Original verglichen und bestätigt, so dass Sie das Original wieder mitnehmen können. Wir bitten Sie, notwendige Kopien selbst zu erstellen, da wir keine Kopien für Sie anfertigen können.

Fragen zur Eröffnung des Promotionsverfahrens

Gibt es eine Promotionshöchstdauer?

Die Rahmenpromotionsordnung sieht für Promovierende, die nicht als Promotionsstudentin/Promotionsstudent immatrikuliert sind, keine Promotionshöchstdauer vor. Anders verhält es sich bei einer Immatrikulation. Genauere Informationen hierzu finden Sie unter der Frage „Nach 3 Jahren exmatrikuliert – Was jetzt?“.

Welche Schritte müssen eingeleitet werden, um einen fachfremden Prüfer ins Verfahren einzubinden?

An der Philosophischen Fakultät muss ein/e fachfremde/r Prüfer/in eingebunden werden. Diese/r wird bei Eröffnung des Verfahrens von der Promovendin oder dem Promovenden vorgeschlagen. Bei auswärtigen Gutachtern oder Prüfern muss ein formloser Antrag von der Promovendin oder dem Promovenden und der Betreuerin oder dem Betreuer beim Promotionsausschuss gestellt werden.

An der Naturwissenschaftlichen Fakultät muss ein fachfremder Prüfer (FAU) durch einen formlosen Antrag des Betreuers/der Betreuerin an den Fakultätsrat beantragt werden. Ein Prüfer einer anderen Universität muss von der Betreuerin oder dem Betreuer formlos beim Promotionsausschuss beantragt werden.

An der Medizinischen Fakultät muss bei Verfahren zum Dr. rer. biol. hum. ein fachfremder Prüfer eingebunden werden. Dieser wird von der Betreuerin oder vom Betreuer vorgeschlagen. Bei Promotionen zum Dr. med./Dr. med. dent. sind keine fachfremden Betreuer zugelassen.

Fachfremde Prüfer müssen den Kriterien nach § 5 RPromO und FPromO genügen.

Wie alt darf das polizeiliche Führungszeugnis sein?

Zum Zeitpunkt der Antragsstellung darf es nicht älter als drei Monate sein.

Fragen zur Dissertation

Wie soll das Titelblatt der Dissertation gestaltet werden?

Ein Mustertitelblatt finden Sie in der Rahmenpromotionsordnung als Anlage.

Welche Voraussetzungen sind für die Publikation notwendig?

Alle Informationen zu den Pflichtexemplaren finden Sie in der jeweiligen Promotionsordnung und der Rahmenpromotionsordnung unter § 15.

Fragen zu sonstigen Themen

Nach 3 Jahren exmatrikuliert - Was jetzt?

Sollten Sie sich für Ihre Promotion als Promotionsstudentin/Promotionsstudent immatrikuliert haben, werden Sie gem. § 49 Abs.3 BayHSchG spätestens nach 3 Jahren exmatrikuliert.

Bitte verwechseln Sie die Immatrikulation nicht mir der Registrierung in unserer Datenbank docDaten oder mit der Zulassung zur Promotion.

Die Immatrikulation kann bei einer Überschreitung der 3-Jahresfrist jedoch in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag der Promovierenden oder der Betreuenden verlängert werden. Gründe für die Verlängerung können sein:

  • Die Finanzierung des Promotionsvorhabens über ein Stipendium hängt vom Studierendenstatus ab.
  • Der Aufenthaltstitel von Nicht-EU-Staatsangehörigen ist unabdingbar an den Studierendenstatus gebunden.
  • Die Promotionszulassung ist an Bedingungen geknüpft, die nur erfüllt werden können, wenn ein Studierendenstatus besteht.

Zudem müsste ein Nachweis der Betreuenden vorliegen, dass das Vorhaben unmittelbar vor dem Abschluss steht und in einem oder zwei Semestern abgeschlossen sein wird.

Wer sind meine Ansprechpartner bei Fragen zur Promotionsordnung?

Grundsätzlich ist das jeweilige Promotionsbüro und die Promotionsausschussvorsitzenden, bzw. die für die Promotion zuständigen Ansprechpartner der Fakultätsleitung für fachspezifische Fragen zur Promotionsordnung zuständig.

Außerdem beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Graduiertenzentrums der FAU gerne Ihre Fragen (graduiertenzentrum@fau.de, 09131/85-20724). Promovierende des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften bitten wir, sich direkt an die Graduiertenschule der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zu wenden.

Alle wichtigen Informationen und die Texte der Promotionsordnungen finden Sie über unsere Webseite.

Welche Hochschulabschlüsse werden anerkannt?

In der Regel wird ein Master- oder vergleichbarer Universitätsabschluss (Diplom, M.A., Staatsexamen) in dem Fach vorausgesetzt, in dem die Promotion erfolgen soll. Manche Fakultätspromotionsordnungen wie Dr. rer. nat. (Naturwissenschaften)und Dr. rer. pol. (Wirtschaftswissenschaften) erlauben auch die Zulassung von besonders befähigten Kandidatinnen und Kandidaten mit Bachelor-Abschluss.

Bei einem fachfremden Abschluss ist die Zulassung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Manchmal ist auch eine Promotionseignungsprüfung erforderlich. Näheres finden Sie in der entsprechenden Promotionsordnung unter § 6.

Master-Abschlüsse von Fachhochschulen gelten als äquivalent zu universitären Master-Abschlüssen. Sehr gute FH-Absolventinnen und -Absolventen mit Diplom können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden, wenn sie die Promotionseignungsprüfung bestehen.

Abschlüsse von ausländischen Universitäten müssen vom Promotionsorgan überprüft werden. Dies geschieht, sobald Sie nach erfolgter Registrierung in docDaten Ihren Antrag auf Zulassung zur Promotion eingereicht haben. Die Prüfung der Äquivalenz ausländischer Abschlüsse kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Wo kann ich eine Förderung für einen Forschungsaufenthalt im Ausland beantragen?

Stipendien für Forschungsaufenthalte im Ausland vergibt der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), für Promovierte bietet zum Beispiel die Alexander-von-Humboldt-Stiftung Möglichkeiten.

Das Referat für Internationale Angelegenheiten der FAU hat außerdem eine Liste mit weiteren Förderinstitutionen zusammengestellt, die Auslandsaufenthalte finanzieren.

Als Ergänzung empfiehlt sich ein Blick auf unsere Website mit verschiedenen Förderdatenbanken zur eigenen Recherche.

Falls Sie als Doktorandin oder Doktorand bereits eine Grundförderung für Ihr Vorhaben an der FAU erhalten, fragen Sie bei Ihrem Geldgeber nach, ob es zusätzliche Fördermittel für einen internationalen Forschungsaufenthalt gibt. Einige Begabtenförderungswerke leisten dies.




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