Was wir bereits tun
Energiesparmaßnahmen an der FAU

Bereits seit Anfang September werden einige Energiesparmaßnahmen an der FAU umgesetzt. Diese sind in der sogenannten “Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen” (kurz: EnSikuMaV) und dem 5-Punkte-Maßnahmenplan des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) beschrieben.
Weitere Maßnahmen hat die Universitätsleitung im September beschlossen.
Die Universitätsleitung bittet alle Beschäftigten an den Fakultäten, Lehrstühlen, Abteilungen und Referaten, um Unterstützung diese Maßnahmen umzusetzen.
Außerbetriebnahme von Warmwasserbereitern für Sanitärbereiche
Die meisten Trinkwassererwärmungsanlagen, wie Durchlauferhitzer oder dezentrale Warmwasserspeicher, deren Betrieb überwiegend zum Händewaschen vorgesehen ist, werden außer Betrieb genommen. Ausnahmen – auch zeitlich befristete – gelten, wenn der Betrieb dieser Anlagen aus hygienischen Gründen erforderlich ist.
Die Warmwassertemperaturen in den zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen werden gesenkt. Um ein Gesundheitsrisiko durch Legionellen in der Trinkwasser-Installation zu vermeiden, wird natürlich ein entsprechendes Temperaturminimum eingehalten. Ausgenommen von der Temperaturbeschränkung sind Anlagen, bei denen der Betrieb von Duschen nötig ist.
Grundlage: EnSikuMaV und 5-Punkte-Maßnahmeplan des StMWK
Abschaltung der nächtlichen Außenbeleuchtung
Nächtliche Außenbeleuchtung von Gebäuden wird abgeschaltet und auch sonstige Beleuchtung auf dem Gelände, den Wegen oder Straßen der FAU entsprechend an die örtlichen Nutzungszeiten angepasst, sofern dadurch die Verkehrssicherungspflicht und Sicherheit nicht gefährdet wird.
Grundlage: EnSikuMaV und 5-Punkte-Maßnahmeplan des StMWK
Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen
Räume oder Gebäudeabschnitte wie Treppenhäuser, Lagerräume oder Flure werden nicht mehr beheizt. Ausgenommen sind dabei aber Räume, die aus technischen Gründen beheizt werden müssen, zum Beispiel, weil die dort installierte Technik oder gelagerte Gegenständen und Stoffe eine bestimmte Temperatur benötigen.
Eine weitere Ausnahme gilt für Räume die Schäden erleiden oder zu einem Mehrverbrauch von Energie führen würden, wenn sie nicht beheizt werden.
Die FAU ist bei dezentralen, manuellen Einflussmöglichkeiten, hier auf die Mitarbeit der Beschäftigten angewiesen, um diese Verordnung der Bundesregierung flächendeckend umsetzen zu können.
Grundlage: EnSikuMaV
Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen
In Arbeitsräumen wie Büros darf die Lufttemperatur höchstens auf die folgenden Höchstwerte geheizt werden:
- für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit: 19 Grad Celsius
- für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen: 18 Grad Celsius
- für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit: 18 Grad Celsius
- für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen: 16 Grad Celsius
- für körperlich schwere Tätigkeit: 12 Grad Celsius.
Die FAU ist bei dezentralen, manuellen Einflussmöglichkeiten, auf die Mitarbeit der Beschäftigten angewiesen, um diese Verordnung der Bundesregierung flächendeckend umsetzen zu können.
Grundlage: EnSikuMaV
Elektrogeräte am Arbeitsplatz
Verzichten Sie am Arbeitsplatz auf persönliche Elektrogeräte – vor allem Heizlüfter, Ventilatoren oder Klimageräte.
Während des Nichtgebrauchs, insbesondere während Pausen oder außerhalb der Dienstzeiten, sollten Sie alle Elektrogeräte, bei denen dies möglich ist, vom Stromnetz zu trennen, indem Sie den Netzstecker ziehen oder diese an der Steckdosenleiste ausschalten. Dies betrifft gleichermaßen Geräte mit und ohne Stand-by-Funktion.
Sanierungsmaßnahmen in der Gebäudetechnik
Großen energetischen Einspareffekt erreicht die FAU mit folgenden bereits umgesetzten Sanierungsmaßnahmen:
- im Biologikum: Modernisierung Klimakammern mit zentraler MSR-Technik (2022: 4 Stück, 2023: 5-6 weitere), Umbau auf LED-Beleuchtung
- im Schlossgarten: Tausch der Laternen und Umbau auf LED
- in öffentlichen Bereichen: Einbau von Behördenthermostatköpfen
- im Südgelände: Tausch der Pollerleuchten durch moderne Mastleuchten mit LED-Technik
- in öffentlichen Bereichen: Einbau von Behördenthermostatköpfen
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- 022.01 Hauptbibliothek
- 005.01 Kollegienhaus
- 059.01 Philosophie Seminargebäude (in Arbeit)
- 061.xx Juridicum (in Arbeit)
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Umstrukturierungen im Hörsaalbetrieb
- Pharmazie: das Gebäude 68.01 ist außer Betrieb genommen. Die Anlagen wurden auf die Mindestanforderungen eingestellt (Notbeleuchtung, Heizung frostfrei).
(Zusätzlich wird noch untersucht ob und in welchem Ausmaß das Nebengebäude weiter als Chemikalienlager genutzt wird um auch dort entsprechend die Anlagen (Lüftung, Heizung) einzustellen.) - Hörsaalgebäude Henkestraße: Im kleinen Hörsaal werden im WS 22/23 keine Vorlesungen gehalten. Im großen Hörsaal wurden die Vorlesungen von 35 auf 13 Stunden (ca. 35%), verteilt auf 4 Tage pro Woche reduziert.
(Es konnte somit für die Monate Oktober und November im Vergleich zu 2020 eine Energieeinsparung in Wärmeverbrauch von 50% und im Stromverbrauch von 27% erzielt werden.)
Maßnahmenstufenplan der FAU
Stufe 1
Energieeinsparmaßnahmen und Anlagenoptimierungen
(gültig seit 9. September 2022)
- Umsetzung 5-Punkte Maßnahmenplan (Absenken, Optimieren, Abschalten, Organisieren, Informieren) in allen Bereichen
- Keine Einschränkungen für Betrieb, Forschung und Lehre
Stufe 2
Weitergehende Maßnahmen Energieeinsparung
(gültig seit 9. September 2022)
- Veranlassung kurzfristig energetisch wirksamer, realisierbarer und finanzierbarer Maßnahmen
- Diskussion, Analyse und gegebenenfalls Umsetzung von Maßnahmen mit kleinen Einschränkungen und großer Wirkung
Stufe 3
Außerbetriebnahme von Gebäuden „light“
- Unterteilung in Gebäudepakete, die eskalierend stillgelegt werden können
- Gebäude mit ganz oder hauptsächlich Büronutzung werden außer Betrieb genommen
- Gebäude mit geringem Anteil von Laborforschung und/oder Lehre werden außer Betrieb genommen.
Stufe 4
Umfängliche Außerbetriebnahme von Gebäuden
- Unterteilung in Gebäudepakete, die eskalierend stillgelegt werden können
- Betrieb, Forschung und Lehre vor Ort muss zunehmend eingestellt werden
- Letztendlich bleiben nur noch Gebäude vollständig in Betrieb, bei denen die Reduzierung der Energieträger zur Folge hat, dass Menschen und Tiere gefährdet werden
Stufe 5
Stilllegung Universitätsbetrieb
- Zentrale Dienste (z. B. RRZE) müssen eingestellt werden
- Spätestens hier: Zentrale Nahversorgung, eigene Kraftwerke (BHKW) werden außer Betrieb genommen
- Tierhaltungen müssen aufgegeben werden