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Arbeitszeugnis

Ein wichtiger Bestandteil Ihrer Bewerbungsunterlagen sind Ihre Arbeitszeugnisse. Das Arbeitszeugnis ist eine vom Arbeitgeber erstellte Urkunde über ein Dienstverhältnis, das nach dem Austritt des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen erstellt wird. Sie sollten im Anschluss an jedes Beschäftigungsverhältnis, egal ob Minijob, Praktikum oder Werkstudententätigkeit einen Nachweis vom Arbeitgeber in Form eines Arbeitszeugnisses anfordern, sollten Sie dies nicht automatisch erhalten. Man unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis.

Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält die Personalien, sowie Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung, ist aber ohne Wertung. Wenn Sie nur wenige Tage/Wochen bei einer Firma beschäftigt waren, erhalten Sie meist diese einfache Form des Zeugnisses.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält darüber hinaus eine Beurteilung der Arbeitsleistung, der Qualifikation und des dienstlichen Verhaltens des Arbeitnehmers. Das Zeugnis muss nach der gesetzlichen Regelung immer wohlwollend formuliert sein. Daher können Arbeitgeber im Arbeitszeugnis nicht ehrlich eine mäßiger Arbeitsleistung oder Fehlverhalten des Arbeitnehmers aufführen. Es hat sich daher im Laufe der Zeit ein Zeugniscode, also eine verschlüsselte Leistungsbewertung durchgesetzt. Es handelt sich um Standardformulierungen, die sich an den Schulnoten orientieren, aber sehr viel positiver klingen, wie: “zu unserer vollen Zufriedenheit”. Auch das Weglassen bestimmter wichtiger Beurteilungskriterien kann als Hinweis auf unzureichendes Verhalten dienen.

Fachliteratur zu Arbeitszeugnissen finden Sie in der Fachbibliothek des Career Service.