Transfer von Schutzrechten (IP) in Ausgründungen – fair und transparent
Die FAU bietet für IP-basierte Gründungen ihr FAU Trusted Handshake-Modell an.
Der FAU Trusted Handshake sind drei standardisierte Modelle einer Beteiligung an Ausgründungen, die eine möglichst schnelle und vereinfachte Vertragsabstimmung mit einem Start-up außerhalb des Bereiches Pharma und Life-Sciences ermöglichen.
Ein Start-up kann aus den Modellen Frontflip, Balanced und Backflip wählen, wenn die damit verbundenen Konditionen mit einem vorher erstellten Businessplan-Entwurf mit dem Ziel eines IPO oder einer VC-unterstützten Gründung korrespondieren.
Je nach Businessplan und Umfang eines bestehenden Patent-Portfolio an der FAU gewährt die Universität gegen die Einräumung sog. Virtual Shares durch die Gründer die Übertragung relevanter Schutzrechte (Patentanmeldungen).
Die Modelle unterscheiden sich in der Gewichtung zwischen der Einräumung von Virtual Shares, Meilensteinzahlungen und Sublizenzbeteiligungen, sowie dem Exit-Event zur Auflösung der Virtual Shares.
Für Gründer, die auf Basis von Erfindungen aus der Forschung und Entwicklung an ihren jeweiligen Lehrstühlen ein Start-up gründen wollen, eröffnet das FAU Trusted Handshake Modell eine parallel zu den laufenden Patentanmeldungen laufende, vereinfachte und schnelle Möglichkeit, sich IP zu sichern und in eine Gründung zu übertragen.
Daneben besteht für jedes Start-up weiter die Möglichkeit, Übertragungskonditionen in eigenen Verhandlungen mit der FAU zu fixieren, wobei dann der Vorteil der schnellen Übertragung nicht realisiert werden kann.