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Erste Schritte
Sie sind oder werden Gast in einem Land, das Sie noch nicht so gut kennen, in dem es zum Teil andere Regeln und Umgangsformen gibt als in Ihrer Heimat, kulturelle und soziale Besonderheiten, die das Zusammenleben der Menschen prägen – im Alltag und natürlich auch an der Universität. Die Übersicht „Erste Schritte“ gibt Ihnen einen Überblick über das Leben in Deutschland und Antworten auf wichtige Fragen.
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Vor der Einreise nach Deutschland:
- Visum und Aufenthaltserlaubnis beantragen sowie ausländerrechtliche Fragen klären
- Wohnung in Erlangen und Umgebung suchen
Nach der Einreise nach Deutschland:
- Anmeldung bei der Meldebehörde des Wohnortes und Beantragung einer Lohnsteuerkarte
- Eröffnen eines deutschen Bankkontos
- Abschluss einer Kranken- und Haftpflichtversicherung
- Immatrikulation an der Universität
- Sobald die Zugangsdaten da sind: IdM-Portal aktivieren, E-Mailadresse und andere Optionen freischalten
- Freischaltung der FAU-Card für Bibliothekszugang und als Mensacard
- Anmeldungen zu den Kursen über MeinCampus, StudOn innerhalb der Anmeldefristen
- Anmeldung zu den Sprachkursen (Oktis) innerhalb der Anmeldefristen
- Prüfungs-/Studienordnung und den Modulplan lesen
- Wenn eine Beratung gewünscht wird, Kontakt zur Studienberatung aufnehmen
Was Sie vor und während dem Studium nicht vergessen sollten:
- Einführungsveranstaltungen des Studiengangs/der Fakultät besuchen
- Rückmeldung zum jeweiligen nächsten Semester (jeweils im Januar/Juli)
- Prüfungsanmeldung (je in den Anmeldungsfristen)
- Eventuell Beurlaubung beantragen (Krankheit, Praktikum)
- Für einen Nebenjob: Lohnsteuerkarte beantragen
- Nebenjob suchen
- Informationen über Buddy-Programm und studentische Initiativen einholen
Was Sie vor der Abreise aus Deutschland erledigen sollten:
- Nach der letzten erfolgreich bestandenen Prüfung: Rücksprache mit der Ausländerbehörde (Wann läuft meine Aufenthaltserlaubnis ab? Wie lange kann ich noch in Deutschland bleiben?)
- Abmeldung des Wohnsitzes bei der Meldebehörde
- Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung kündigen
- Wohnheim und Mietvertrag kündigen
- Bankkonto auflösen
- Verträge kündigen: Handy, Fitnessstudio und weitere
A
Um die Online-Services der FAU nutzen zu können, müssen Sie ihren IdM-Account (Identity Management System) aktivieren. Ein Anleitung dazu finden Sie im IdM-Portal oder in unserem Video.
Studierende können jederzeit Mitglied im FAU-Alumni-Netzwerk werden und so von den vielfältigen Möglichkeiten der Mitgliedschaft profitieren.
Weitere Informationen: fau.de/alumni
Um in Deutschland arbeiten zu können müssen Sie einige Dinge beachten, zum Beispiel alle Regelungen zur Lohnsteuer und zu Sozialabgaben. Sie finden alle Informationen auf unserer Webseite.
B
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten sollten Sie ein Bankkonto in Deutschland eröffnen. Achtung: Girokonten in Deutschland können kostenpflichtig sein, bitte fragen Sie bei den Banken nach. Lösen Sie Ihr deutsches Bankkonto erst dann auf, wenn alle ausstehenden Zahlungen – Miete, Strom, Telefon und so weiter – für die gesamte Vertragslaufzeit bezahlt sind. Vor Ihrer Abreise können Sie das Konto persönlich kündigen und der Bank mitteilen, zu welchem Termin das Konto aufgelöst werden soll. So können Sie zum Beispiel die eingegangene Mietkaution von Ihrem Heimatland aus abheben.
In Erlangen und Nürnberg gibt es viele Hilfsangebote für Studierende mit Behinderung. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der FAU.
Behörden sind dazu verpflichtet, die Gesetze ordnungsgemäß umzusetzen. Die Regeln sind für alle gleich, sie sind von Anfang an transparent und können nicht verhandelt werden.
Im Umgang mit Behörden gelten Höflichkeit und Respekt, außerdem müssen Sie Öffnungszeiten, Termine und Fristen unbedingt einhalten.
An der FAU gibt es eine Vielzahl von Beratungsstellen. Neben den Angeboten des Studentenwerks (unter anderem gibt es eine psychologische Beratung) gibt es mehrere Angebote der Universität. Die Diversity Scouts des Büros für Gender und Diversity helfen Ihnen in allen Fragen rund ums Thema Diversity weiter. In den Studien-Service-Centren und den International Offices der Fakultäten und Departments erhalten Sie hinaus Auskunft bei allen Fragen zum Studium.
Das Buddy-Programm der FAU hat das Ziel, den Austausch zwischen deutschen und internationalen Studierenden zu fördern und besonders die Anfangsphase für ausländische Austausch- und Programmstudierende in Erlangen oder Nürnberg zu erleichtern. Ausführliche Informationen zum Programm finden Sie auf den Webseiten der FAU.
D
Obwohl es viele englische Lehrveranstaltungen gibt, ist Deutsch die Hauptunterrichtssprache an der FAU. Auch im Alltag können Sie nicht immer voraussetzen, dass Englisch gesprochen wird. Es lohnt sich also sehr, einen Deutschkurs zu besuchen. Das Sprachenzentrum bietet kostenlose semesterbegleitende Deutschkurse an.
E
Früher wurde der Umfang von Lehrveranstaltungen einfach an deren Dauer festgemacht und in Wochenstunden beziehungsweise Semesterwochenstunden (SWS) ausgedrückt, egal ob es sich um eine Vorlesung oder ein Seminar handelte.
Heute wird zu den Wochenstunden an der Uni auch der Umfang der häuslichen Arbeit hinzugerechnet. Damit kann man den Gesamtaufwand beziffern (manchmal auch als Workload bezeichnet), der beispielsweise bei einem Seminar höher ist als bei einer Vorlesung. Gemessen wird dies in Punkten beziehungsweise Credits oder Credit Points.
So können Studienleistungen miteinander verglichen und an eine andere Uni oder sogar in ein anderes Land „transferiert“ werden. Der Gesamtumfang eines Bachelorstudiums beträgt 180 ECTS-Punkte. Ein ECTS-Punkt entspricht einem Arbeitsaufwand von 25 bis 30 Arbeitsstunden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der FAU.
Austauschstudierende können sich für ein oder zwei Semester an der FAU einschreiben. Sie werden befristet eingeschrieben und haben in dieser Zeit dieselben Rechte wie reguläre Studierende. Internationale Studierende, die ein ganzes Studium an der FAU absolvieren, schreiben sich regulär ein.
Die Abmeldung von der Universität kann von Studierenden und Promovierenden selbst vorgenommen werden bei Hochschulwechsel, Studien- oder Promotionsabbruch/-unterbrechung und nach Beendigung des Studiums oder der Promotion.
Sie wird von der Universität vorgenommen bei nicht erfolgter Rückmeldung, endgültig nicht bestandener Prüfung oder nach erfolgreichem Studienabschluss zum Ende des Semesters, in dem die Abschlussprüfung abgelegt wurde.
Die Exmatrikulation kann das ganze Jahr über bei der Studierendenverwaltung beantragt werden. Im Gegensatz zur Immatrikulation ist sie nicht an Fristen gebunden.
F
Austauschstudierende erhalten alle Informationen zu den Formalitäten, die Sie während Ihres Studiums erledigen müssen, per E-Mail. Für alle weiteren Fragen können Sie sich direkt an das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) wenden.
Erlangen und Nürnberg haben viel zu bieten – nicht nur als Universitätsstädte, sondern auch für die Freizeit. Einen Einblick in die Kulturlandschaft und die vielfältigen Freizeitmöglichkeiten gibt es auf unserer Webseite über die Region Erlangen-Nürnberg.
H
Der Allgemeine Hochschulsport der FAU stellt den Studierenden, Promovierenden und Beschäftigten der Universität ein breit gefächertes Sportangebot an den Hochschulstandorten Erlangen und Nürnberg bereit, in dem sie für wenig Geld Sport treiben können. Dieses gliedert sich in die Bereiche Organisation von Sportangeboten sowie Organisation und Durchführung des Wettkampfsports mit der Teilnahme an Hochschulmeisterschaften. Für alle Kurse gilt: Unbedingt frühzeitig online anmelden!
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der FAU.
Daneben gibt es in Erlangen eine Vielzahl an Sportvereinen, denen Sie beitreten können.
I
Deutschland hat viele Ähnlichkeiten mit anderen westeuropäischen Ländern, aber doch eine ganz eigene Kultur. Um interkulturelle Missverständnisse zu vermeiden können Sie sich mit diesem Video vorbereiten. Der DAAD hat außerdem eine Vielzahl an Informationen auf dem Portal study in Germany zusammengetragen.
Der Internationale Studentenausweis (ISIC) ist der einzige weltweit anerkannte Studentenausweis. Mit diesem Ausweis erhalten Sie verschiedene Ermäßigungen im Ausland. Den ISIC bekommen Sie in vielen Reisebüros und beim Studentenwerk Erlangen-Nürnberg. Die Kontaktadresse und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Studentenwerks und auf der Webseite des ISIC.
K
Die verschiedenen kirchlichen Einrichtungen in Erlangen, Nürnberg und Umgebung sind offen für alle Bürger – unabhängig von der eigenen Konfession.
Alle wichtigen Informationen über die kirchlichen Hochschulgemeinden finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Evangelische Studierendengemeinde Erlangen und der Katholische Hochschulgemeinde Erlangen.
Die in den Städten Erlangen und Nürnberg vertretenen Glaubensgemeinschaften sind auf den Internetseiten der Stadt Erlangen und der Stadt Nürnberg aufgelistet.
Im Krankheitsfall können Sie grundsätzlich jeden Arzt aufsuchen (freie Arztwahl), allerdings sind nicht alle Therapien kostenlos. Bitte fragen Sie Ihren Arzt vor der Behandlung danach. Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie auf den Webseiten des Deutschen Studentenwerks. Wenn Sie keine Deutsche Krankenversicherung abschließen können, sollten Sie in Ihrem Heimatland eine Reiseversicherung abschließen oder sich in Deutschland für die Dauer des Aufenthalts bei einer privaten Krankenkasse anmelden.
L
Das Studium in Deutschland ist kostenlos, aber andere Lebenshaltungskosten fallen natürlich trotzdem an.
Eine Auflistung der durchschnittlichen Ausgaben und weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der FAU sowie auf der Webseite des Deutschen Studentenwerks.
M
Jeder, der in Deutschland lebt, muss sich bei der zuständigen Meldebehörde melden. Sie müssen sich also mindestens 14 Tage nach Ihrer Ankunft in Deutschland bei der Meldebehörde ihres Wohnortes anmelden und wieder abmelden, wenn Sie wieder aus Deutschland wegziehen. Auch ein Umzug muss ordnungsgemäß gemeldet werden. Keine An- oder Abmeldung vorzunehmen ist illegal und gefährdet Ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland.
N
Der Notruf für die Polizei in Deutschland ist die 110. Den Rettungsdienst erreicht man über die 112. Alle weiteren Notrufnummern in Erlangen gibt es auf den Webseiten des Uniklinikums.
P
Als Praktikant haben Sie an der FAU zunächst keinen Studierendenstatus. Nach Möglichkeit werden Sie eingeschrieben, dies ist aber nicht immer möglich. Eine Vermittlungsstelle für Praktika gibt es an der FAU nicht.
Alle Informationen zu Prüfungen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs. Informationen zur Prüfungsanmeldung erhalten Sie normalerweise in den Einführungsveranstaltungen Ihres Studiengangs, üblicherweise erfolgt die Anmeldung über die Plattform mein campus. Zuständig für Prüfungsangelegenheiten ist immer das Prüfungsamt. Eine Übersicht zum deutschen Benotungssystem finden Sie auf unserer Webseite.
R
Es passiert selten, aber manchmal brauchen Sie rechtliche Unterstützung: Als Studierender können Sie sich an die kostenlose Rechtsberatung des Studentenwerks wenden. Einige rechtliche Hinweise finden Sie auch in diesem Video.
Zusätzlich sollten Sie wissen:
- Vor dem Gesetz sind alle gleich – unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion, sozialer Position oder sexueller Orientierung.
- In Deutschland gibt es eine rechtliche Pflicht, einen Ausweis oder Pass zu besitzen. Wir empfehlen Ihnen, immer ein Dokument bei sich zu haben, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.
- In weiten Teilen Deutschlands ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Restaurants und Bars verboten.
Alle Studierenden, die länger als ein Semester an der FAU studieren, müssen sich für das nächste Semester rückmelden. Dies geschieht durch die Überweisung des Studentenwerksbeitrags. Wenn Sie das Geld nicht innerhalb der Rückmeldefristen an die Universität überweisen, droht Ihnen die Exmatrikulation.
Die Rückmeldefristen finden Sie auf der Webseite der FAU. Alle Informationen zur Rückmeldung finden Sie zu gegebener Zeit auf campo.
S
Die wichtigsten Semestertermine (Vorlesungszeiträume, Termine für Anmeldungen, Einschreibungen und Rückmeldungen) finden Sie auf den Webseiten der FAU. Hier finden Sie auch eine Liste der gesetzlichen Feiertage.
Im Zuge der Einführung des Deutschlandtickets beziehungsweise des Bayerischen Ermäßigungstickets für Studierende und Auszubildende (38 Euro pro Monat) gibt es kein Semesterticket mehr.
Informationen zum Bayerischen Ermäßigungsticket gibt es auf unserer Webseite.
Die Uni in der Hosentasche – Willkommen im Social-Media-Universum der FAU: Hier wird gepostet, gezwitschert und gebloggt was das Zeug hält. Alles, um Sie über das Uni-Leben an der FAU immer auf dem Laufenden zu halten.
- Facebook: Von Terminen, studentischen Veranstaltungen bis hin zu interessanten Geschichten rund um die Uni: Verfolgen Sie das Geschehen an der FAU auf Facebook.
- Instagram: Die FAU, wie man sie (vielleicht) noch nicht gesehen hat: Mehrmals pro Woche werden auf Instagram Ein- und Ausblicke rund um die Uni und das Studentenleben gezeigt. Dafür repostet die Uni auch gerne Bilder anderer Instagram-User. Die FAU ist unter dem Namen uni_fau zu finden, alle Bilder tragen die Hashtags #unifau und #fau_germany.
- Tanzen und Lipsync? Es gibt vielmehr auf TikTok zu finden… unter anderem auch die FAU.
- Kennen Sie Bluesky? Die Alternative zu X (vormals Twitter).
- Die FAU ist auch auf Mastodon aktiv.
- Auf YouTube stellt sich die FAU in bewegten Bildern auf Deutsch und Englisch vor. Ob Informationen zu unseren Studiengängen, interessanten Berichten aus Forschung und Lehre oder Videos zu unseren Veranstaltungen – auf YouTube sind Sie stets hautnah mit dabei.
Das Studium an der FAU ist auch für ausländische Studierende kostenlos. Zur Finanzierung Ihres Lebensunterhaltes haben Sie jedoch die Möglichkeit, ein Stipendium zu beantragen. Verschiedene Förderorganisationen bieten eine solche Unterstützung für bestimmte Studienphasen an.
In der Stipendiendatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) können Sie gezielt nach Förderungsmöglichkeiten suchen. Ebenso finden Sie auf der Seite der FAU weitere Stipendiengeber. Stipendiumsmöglichkeiten Universitätsstipendien zur Finanzierung des gesamten Studiums gibt es allerdings nicht.
Alle Studierenden müssen sich zweimal im Jahr für das nächste Semester rückmelden, um an der FAU weiterzustudieren. Dies geschieht durch die Überweisung des Semesterbeitrags (oder Studierendenwerksbeitrag). Das Geld sollte unbedingt innerhalb der Rückmeldefristen an die Universität überwiesen werden, sonst droht die Exmatrikulation.
Alle Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie auf unserer Webseite.
Fertige Stundenpläne für Ihr Studium gibt es nicht. Gerade zu Beginn des Studiums ist es nicht leicht, einen ausgewogenen Plan zu erstellen. Nutzen Sie deshalb die Studienberatung Ihres Faches und fragen Sie andere Studierende und Dozenten, die Ihnen mit ihrer Erfahrung gern helfen. Wir empfehlen, im 1. Semester einen Gesamtumfang von 25 bis 30 ECTS nicht zu überschreiten.
Alle Lehrveranstaltungen finden Sie auf campo.
Für manche Studiengänge ist ein sprachlicher Einstufungstest erforderlich. Die Termine werden in der Regel in den jeweiligen Einführungsveranstaltungen bekannt gegeben. Die Anmeldung erfolgt über das Sprachenzentrum der FAU.
Für viele Veranstaltungen (Seminare, Übungen, Grundkurse) ist eine Anmeldung erforderlich, die fast immer online über campo und/oder StudOn erfolgen muss.
Für Studierende der Medizin, Zahnmedizin und Rechtswissenschaft gelten andere Verfahren.
T
An der FAU gibt es verschiedene Online-Systeme, die Sie nutzen können und müssen. Die wichtigsten sind das Identity Management System (IDM) und „Mein Campus“. Auf „Mein Campus“ können Sie zum Beispiel Ihre Immatrikulationsbescheinigung ausdrucken und sich zu den Prüfungen anmelden, außerdem werden hier Ihre Noten erfasst.
Der technische Dienstleister der FAU ist das RRZE (Regionales Rechenzentrum). Auf der Webseite finden Sie alle Informationen zu Computerräumen, zur FAU-E-Mail-Adresse, zur FAUbox und zum Internet an der Universität. Im Studierendenmagazin V gibt es einen Überblick zu allen Online-Portalen an der FAU.
U
Zum wissenschaftlichen Arbeiten gehört auch die Lektüre anderer wissenschaftlicher Arbeiten. Die Medien (Bücher, Zeitschriften oder Ähnliches) dazu finden sich in der Universitätsbibliothek, kurz UB oder Uni-Bib und all ihren Teilbibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Universitätsbibliothek.
Dort finden Sie auch alle Öffnungszeiten der Bibliotheken.
V
In Deutschland sind alle größeren Städte gut mit dem Zug zu erreichen. Außerdem ist das Netz der öffentlichen Verkehrsmittel (U-, S-, Straßenbahnen und Busse) gut ausgebaut. Es gibt viele Sonderangebote und -tarife.
Die Tickets können Sie an den Schaltern (Achtung: hier müssen Sie eine extra Servicepauschale entrichten) oder an den Automaten in den Bahnhöfen kaufen (Wichtig: Im Zug können Sie keine Tickets kaufen). Tickets für den öffentlichen Nahverkehr erhalten Sie in den Kundenbüros der Verkehrsbetriebe oder an den Automaten größerer Haltestellen.
Alle Informationen zu den verschiedenen Tickets und Angeboten im Nahverkehr finden Sie auf der Webseite der VGN und der Deutschen Bahn.
Erlangen und Nürnberg sind fahrradfreundliche Städte – das Netz an Fahrradwegen ist gut ausgebaut. Es empfiehlt sich deshalb durchaus, ein Fahrrad zu mieten oder zu kaufen. Bitte kaufen Sie jedoch keine Fahrräder auf der Straße von jemandem, den Sie nicht kennen. Sie riskieren, dass Sie am Ende ohne Rad und ohne Geld dastehen. Außerdem raten wir Ihnen dringend, ein gutes Fahrradschloss zu kaufen, denn obwohl die Kriminalitätsrate in Deutschland niedrig ist, werden Fahrräder besonders in großen Städten häufig gestohlen – vor allem, wenn sie nicht angeschlossen sind. Bitte beachten Sie die Verkehrsregeln genau! Fahrzeuge, zum Beispiel Fahrräder, müssen verkehrstüchtig sein – dazu gehört auch eine funktionierende Bremse und Fahrradlicht.
Grundsätzlich sind alle Studierenden in Deutschland krankenversicherungspflichtig. Ohne Krankenversicherung können Sie sich nicht immatrikulieren.
Ausführliche Informationen zur Krankenversicherungspflicht für Studierende finden Sie auf der Seite Krankenversicherung.
Sehr zu empfehlen ist außerdem eine Haftpflichtversicherung, die Sie schützt, wenn Sie einen Sachschaden verursacht haben. An vielen Lehrstühlen müssen Sie eine Labor-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, um Laborräume nutzen zu dürfen. Denken Sie bei allen Versicherungen daran, sie rechtzeitig vor Ihrer Abreise wieder zu kündigen.
Austauschstudierende kontaktieren im Fall eines Unfalls unbedingt auch das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA). Die Mitarbeiter des RIA unterstützen Sie und informieren Ihre Heimatuniversität.
Sollten Sie als Nicht-EU-Bürger mit einem Studenten-Visum eingereist sein, müssen Sie dieses nach Ihrer Ankunft in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umwandeln. Alle Informationen zu Einreiseformalitäten und zur Aufenthaltserlaubnis finden Sie auf unserer Webseite zu Visum und Einreise.
W
Alle Informationen zum Thema Wohnen finden Sie hier.
Verpflegung
Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg betreibt Mensen und Cafeterien an acht Standorten in Erlangen und Nürnberg. Hier finden Studierende und Mitarbeiter der FAU eine große Auswahl preiswerter Mittagsgerichte sowie kleine Imbisse und Snacks. Bezahlt wird überall bargeldlos mit der FAUcard.
Arbeiten und Praktikum
Arbeiten und Praktikum während des Studiums
In Deutschland arbeiten viele Studierenden neben dem Studium. Auch für ausländische Studierende besteht die Möglichkeit, neben dem Studium eine Tätigkeit auszuüben. Dennoch gelten hier etwas andere Bestimmungen als für deutsche Studierende.
Grundsätzlich dürfen ausländische Studierende neben dem Studium arbeiten. Studierende aus der EU und dem EWR sind den deutschen Studierenden gleichgestellt. Sie haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Studierende aus Nicht-EU-Ländern dürfen 140 ganze oder 280 halbe Tage pro Jahr arbeiten. Zusätzlich ist eine Beschäftigung als studentische Hilfskraft an der Universität erlaubt, die nicht auf diese Höchstgrenze angerechnet wird. Für alle darüber hinausgehenden Tätigkeiten muss eine Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde oder dem Arbeitsamt beantragt werden. Die Arbeitserlaubnis wird nur dann vergeben, wenn dadurch das Studium nicht beeinträchtigt wird. Als halber Arbeitstag gilt eine Tätigkeit von 4 bis 5 Stunden pro Tag. Ob ein halber Tag 4 oder 5 Stunden lang ist, hängt von der Arbeitszeit der festen Mitarbeiter in dem jeweiligen Betrieb ab, in dem Sie arbeiten. Wenn die regelmäßige Arbeitszeit der Mitarbeiter 8 Stunden beträgt, ist der halbe Tag mit 4 Stunden anzusetzen. Beträgt die volle Arbeitszeit 10 Stunden, so wird der halbe Tag mit 5 Stunden berechnet.
Wenn Sie nicht über einen längeren Zeitraum verteilt arbeiten, sondern beispielsweise kontinuierlich in den Semesterferien, dann werden als Beschäftigungszeiten nur die Tage angerechnet, an denen Sie tatsächlich gearbeitet haben. Das arbeitsfreie Wochenende zählt also nicht dazu.
Um arbeiten zu können, benötigen Sie eine Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug vom Finanzamt Ihres Wohnortes:
Bitte achten Sie besonders auf folgende Punkte:
- Nehmen Sie die 140-Tage-Regelung unbedingt ernst! Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für internationale Studierende sind sehr streng. Bei Verstößen können Sie ausgewiesen werden!
- Generell sollte die Erwerbstätigkeit pro Semester nicht mehr als 20 Stunden pro Woche übersteigen, weil darüber hinaus Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden müssten.
Jobangebote und -vermittlung
Für die Suche nach Studentenjobs können Sie die folgenden Portale der FAU und der Bundesagentur für Arbeit nutzen.
- stellenwerk – Jobportal
- Studentische Job-Vermittlung für Erlangen und Nürnberg: Strümpellstraße 14, 91052 Erlangen, Tel. (0 91 31) 711-262 und 711-333; E-Mail: erlangen.jobvermittlung@arbeitsagentur.de
- Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Arbeitsbestimmungen für Praktika (Pflichtpraktikum und freiwillige Praktika)
Für praktische Erfahrungen während des Studienaufenthalts gelten bestimmte Regeln:
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen und während des Studiums ein freiwilliges Praktikum absolvieren, das nicht in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs vorgeschrieben ist, dann zählt die Praktikumszeit als reguläre Arbeitszeit. Auch dann, wenn Sie keine Bezahlung erhalten. Jeder Tag im Praktikum wird von der 140-Tages-Frist abgezogen. Wenn Sie also bereits 140 ganze oder 280 halbe Tage in einem Kalenderjahr gearbeitet haben, müssen Sie für das Praktikum die Zustimmung der Ausländerbehörde oder der Agentur für Arbeit einholen.
Praktika, die in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs vorgeschrieben sind (Pflichtpraktika), sind von der 140-Tage-Regelung ausgenommen.
Pflichtpraktika sind nur für die in der Studienordnung vorgeschriebene Arbeitszeit von der 140-Tage-Regelung ausgenommen. Jeder Tag, den Sie über die Pflichtzeit hinaus arbeiten, wird von den 140 Tagen abgezogen.
Sozialabgaben und Steuern
In Deutschland werden vom Lohn automatisch verschiedene Sozialabgaben und Steuern abgezogen. Dennoch gelten für Studierende besondere und häufig großzügige Regeln. Studierende zahlen entweder nur reduzierte oder gar keine Abgaben.
Alle Arbeitnehmer, die nicht mehr als 538 EUR pro Monat verdienen, gelten als „geringfügig beschäftigt“ und werden nicht besteuert. Allerdings muss jeder Beschäftigte 3,9 Prozent seines Einkommens an die Rentenversicherung zahlen. Von diesem Beitrag können Sie sich befreien lassen. Allerdings hat dies Auswirkungen auf Ihren Rentenanspruch.
Alle Arbeitnehmer in Deutschland müssen von ihrem Verdienst einen Beitrag in die staatliche Rentenversicherung einzahlen. In der Regel sind das 9,45 Prozent des Einkommens. Studierende haben aber die Möglichkeit, sich bis zu einem Einkommen von 538 Euro von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Bleibt es bei der Rentenversicherungspflicht, muss der Studierende seine Pauschalbeiträge zum vollwertigen Rentenversicherungsbeitrag aufstocken. Bei einem Einkommen zwischen 538 und 2000 Euro pro Monat (Midi-Job) oder Arbeitszeiten von über 19 Stunden wöchentlich fallen reduzierte Beiträge an. Ab einem monatlichen Verdienst von 2000 Euro müssen Studierende den vollen Beitragsanteil zahlen.
Studierende zahlen in der Regel keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Das bedeutet auch, dass sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn der Nebenjob endet.
Arbeiten nach dem Studium
Nach dem Studium möchten viele Studierende in Deutschland bleiben und arbeiten. Die rechtlichen Bestimmungen in Bezug auf Arbeitsuche nach dem Studium sind bei den Studieren aus der EU etwas anders als bei den Studierenden aus Nicht-EU-Ländern.
Bei der Suche nach einem Arbeitsplatz müssen Sie beachten, dass die Tätigkeit Ihrem Studien-Abschluss entspricht. Nehmen Sie nie eine Tätigkeit ohne Arbeitserlaubnis auf, denn das ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit hohen Geldstrafen geahndet.
Studierende aus der EU können nach dem Abschluss des Studium frei nach einem Arbeitsplatz suchen.
18 Monate für die Arbeitssuche
Die Aufenthaltserlaubnis, die den Studierenden aus Nicht-EU-Ländern für das Studium erteilt wurde, wird nach dem Abschluss sofort ungültig. Falls Sie nach dem Studium in Deutschland bleiben möchten, um hier einen Arbeitsplatz zu suchen, müssen Sie deshalb eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche wird für höchstens 18 Monate erteilt. Wobei Unterbrechungen möglich sind – beispielsweise 2 Monate zur Arbeitssuche nach dem Bachelorabschluss, 2 Monate nach dem Master, 3 nach der Promotion. Sie haben also insgesamt nur 18 Monate zur Verfügung und nicht etwa jeweils 18 Monate nach jedem Abschluss.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche beantragen, müssen Sie genau wie während des Studiums nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist.
Während der Suchphase dürfen Studierende unbeschränkt arbeiten. Eine Beschäftigung, mit der Sie während der Arbeitssuche lediglich Ihren Lebensunterhalt sichern, begründet noch keinen Wechsel des Aufenthaltszwecks.
Arbeitserlaubnis
Wenn Sie nach dem Abschluss Ihres Studiums eine adäquate Tätigkeit gefunden haben, müssen Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen. Studierende aus Nicht-EU-Ländern müssen die Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde ihres Wohnortes beantragen. Nach der Antragstellung prüft die Ausländerbehörde die Unterlagen und gibt diese gegebenenfalls an die entsprechende Bundesagentur weiter, die dann eine Arbeitserlaubnis ausstellen kann.
Versicherungen
Wenn Sie aus dem Ausland an die FAU kommen, ist der richtige Versicherungsschutz für die Dauer Ihres Aufenthalts sehr wichtig. In manchen Fällen ist er sogar Voraussetzung für die Aufenthaltsgenehmigung und die Immatrikulation. Welche Versicherungen Sie für Ihren Aufenthalt in Deutschland benötigen und gegebenenfalls neu abschließen müssen und welche empfehlenswert sind, das erklärt die folgende Übersicht.
Krankenversicherung für Studierende
Grundsätzlich sind alle deutschen und internationalen Studierenden von Beginn des Studiums an kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass alle Studierenden eine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung benötigen (Ausnahmen sind im folgenden Abschnitt aufgeführt). Eine spezielle Versicherung für Studierende können Sie bei jeder gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland abschließen. Der monatliche Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung beträgt ca. 105 Euro.
Nach Abschluss des Vertrages erhalten Sie eine Versicherungsbescheinigung, die Sie bei der Einschreibung vorlegen müssen.
Ohne Versicherungsbescheinigung von der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Einschreibung nicht möglich.
Für folgende Personengruppen gibt es keine Versicherungspflicht:
- Gaststudierende
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer an deutschen Sprachkursen
- Studierende, die das 30. Lebensjahr überschritten haben
- Studierende, die das 14. Fachsemester überschritten haben
Trifft einer dieser Fälle auf Sie zu, können Sie nur eine private Krankenversicherung abschließen. Die Beiträge dafür liegen zwischen 60 und 80 Euro pro Monat. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie bei der Immatrikulation die Bescheinigung einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse vorlegen, die Ihnen bestätigt, dass Sie nicht versicherungspflichtig sind.
Gesetzlich familienversicherte Studierende können bis zu ihrem 25. Geburtstag kostenlos mitversichert sein. Voraussetzung dafür ist, dass sie pro Monat nicht mehr als 385 Euro verdienen – bei geringfügigen Beschäftigungen liegt die Grenze bei 450 Euro monatlich. Die Altersgrenze kann sich bei Studenten um die Zeit des Wehr- oder Zivildienstes verschieben (Stand: 2013).
Wenn Sie in Deutschland oder im Ausland privat krankenversichert sind, werden Sie zu Studienbeginn dennoch versicherungspflichtig und müssen sich in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichern. Es ist jedoch auch möglich, sich von der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreien zu lassen. Diese Befreiung können Sie sich von jeder gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland bescheinigen lassen.
Die Befreiung von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer des Studiums und ist nicht widerrufbar. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann ausgeschlossen.
Sind Ihre Eltern Beamte, entfällt im Regelfall mit Vollendung des 25. Lebensjahres der Beihilfeanspruch der Eltern (Steueränderungsgesetz 2007). Dies führt oftmals zu einer Erhöhung des Versicherungsbeitrages. Die Rückkehr in die gesetzliche Versicherung scheidet jedoch wegen der einmal ausgesprochenen Befreiung von der Versicherungspflicht aus.
Wenn Sie nach europäischem oder zwischenstaatlichem Recht Anspruch auf Krankenversicherungsleistungen in Deutschland haben, müssen Sie nicht unbedingt eine Kranken- und Pflegeversicherung abschließen. In solchen Fällen sollten Sie sich an eine der gesetzlichen Krankenkassen wenden, die für Ihre Immatrikulation eine Bescheinigung über den Versicherungsschutz ausstellen kann. Sie werden dort auch darüber beraten, ob die Leistungen Ihrer Krankenversicherung für Deutschland ausreichend sind.
Versicherungen für Forschende und Promovierende
Alle Informationen zu Versicherungen finden Sie auf den Webseiten des Welcome Centre der FAU.
Versicherungen für Praktikantinnen und Praktikanten
Während eines Praktikums sind Sie in Deutschland grundsätzlich krankenversicherungspflichtig. Noch vor der Reise nach Deutschland sollte Sie sich deshalb bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Versicherung Sie benötigen und welche Leistungen vom Versicherungsschutz gedeckt sind. Je nach Krankenkasse gibt es dabei sehr große Unterschiede.
Studierende aus der EU, die ein Praktikumsentgelt unter 400 Euro pro Monat erhalten, müssen keine neue Versicherung in Deutschland abschließen, sondern können aus ihrem Heimatland die blaue Versicherungskarte EHIC (European Health Insurance Card) mitbringen.
In Deutschland sind Arbeitnehmer – und somit auch Praktikanten – automatisch über den Arbeitgeber unfallversichert, deshalb sind Sie natürlich auch unfallversichert, wenn Sie ein Praktikum an der FAU machen. Diese Versicherung gilt allerdings nur für Unfälle während der Arbeitszeit und für Unfälle auf dem direkten Weg zum oder vom Arbeitsplatz.
Sie sind nur dann unfallversichert, wenn Sie einen Praktikumsvertrag mit dem Unternehmen (z.B. der Universität) abgeschlossen haben.
Falls Sie während der Arbeit einen Unfall haben, müssen Sie den Unfall melden, um Ansprüche geltend machen zu können (Formular der Kommunalen Unfallversicherung Bayern). Sie sollten sich unbedingt den Ort, die Zeit und den Unfallhergang merken. Falls eine andere Person am Unfall schuld war, sollten Sie sich den Namen und Anschrift dieser Person notieren und sich durch den Personalausweis die Identität bestätigen lassen. Fragen Sie den Unfallverursacher unbedingt auch nach seiner Versicherung.
Das Formular für die Unfallanzeige muss in dreifacher Ausführung vollständig ausgefüllt, vom Vorgesetzten unterschrieben an das Referat P1 der Zentralen Universitätsverwaltung der FAU weitergeleitet werden. Dort wird der Vorgang dann an den Personalrat und an die Landesunfallkasse weitergeleitet.
Richten Sie Ihre Unfallanzeige bitte an:
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Referat P1
Freyeslebenstraße 1
91058 Erlangen
Personen- und Sachschäden, die Sie verursachen, müssen Sie selbst bezahlen. Und teure Missgeschicke passieren schnell – sei es eine zerstörte Glasscheibe oder ein Verkehrsunfall, den Sie als Fußgänger oder Radfahrer verursachen. Sie müssen auf jeden Fall den materiellen Schaden bezahlen. Wenn dabei andere Personen verletzt werden, kommen noch Schmerzensgeld, Krankenhaus- und Rehabilitationskosten sowie das Gehalt der Geschädigten hinzu. Deshalb ist es sehr empfehlenswert, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die für sämtliche Kosten aufkommt.
Ausländische Studierende, die in Deutschland ein Pflichtpraktikum absolvieren, können die Gruppenversicherung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) nutzen. Auch wenn Sie ein freiwilliges Praktikum machen, das in Zusammenhang mit einer Partnerorganisation des DAAD steht, können Sie dieses Versicherungspaket nutzen (z.B. IAESTE-, ERASMUS-Praktika etc.). Studierende, die ein freiwilliges bezahltes Praktikum machen, können die Leistungen des DAAD-Versicherungspakets allerdings nicht in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Versicherung ab dem Tag der Einreise nach Deutschland abschließen müssen.
Mehr zu den Versicherungsbedingungen und zum Vertragsabschluss
Wenn Ihnen vom Praktikumsentgelt Rentenversicherungsbeiträge abgezogen wurden, können Sie sich diese frühestens 6 Monate nach der Abreise ins Heimatland erstatten lassen. Ausnahmen sind folgende Herkunftsländer: USA, Kanada, Japan, Südkorea, Türkei und Tunesien. Studierende aus EU-Ländern können sich das Geld zwar nicht erstatten lassen, aber die Beiträge bei der Berechnung ihrer Altersrente geltend machen. Das heißt, Sie sollten alle Bescheinigungen über die ausgeübte Tätigkeit gut aufheben und dann im Heimatland geltend machen.
Einreise und Visum
Von der Zielgruppe abhängige Bestimmungen
Als Studierender aus der EU können Sie ohne ein Visum in Deutschland einreisen und benötigen auch keine Aufenthaltserlaubnis – ein Ausweis des Heimatlandes genügt. Allerdings müssen Sie sich spätestens 7 Tage nach Ihrer Ankunft in Deutschland bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes anmelden. Dazu brauchen Sie eine feste Anschrift. Jugendherbergen oder Pensionen werden nicht akzeptiert. Adressen und Öffnungszeiten der Meldebehörden finden Sie auf den Internetseiten der Kommunen und Landkreise (www.erlangen.de, www.nuernberg.de, www.fuerth.de, www.erlangen-hoechstadt.de etc.).
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-Staates haben, müssen Sie vor der Reise nach Deutschland ein Visum beim deutschen Konsulat oder der deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrags 6–8 Wochen dauern kann. Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie direkt bei der zuständigen Botschaft.
Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes finden Sie alle wichtigen Informationen zu den deutschen Vertretungen im Ausland.
Es gibt einige Staaten, deren Angehörige auch erst nach der Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen können. Ein Liste dieser Staaten und weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD).
Als Kooperationsstudentin oder -student halten Sie sich für einen längeren Zeitraum (über 4 Wochen) an der FAU auf. Falls Sie aus einem Staat mit Visumspflicht kommen, dürfen Sie höchstens 90 Tage in Deutschland bleiben. Wenn Sie länger bleiben wollen, müssen Sie sich an der FAU immatrikulieren und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Da Praktikantinnen und Praktikanten an die FAU kommen, um praktische Erfahrungen zu sammeln und z.B. keine Vorlesungen besuchen, können diese grundsätzlich nicht an der FAU immatrikuliert werden und erhalten somit keinen Studierendenstatus.
Nicht-EU-Praktikanten
Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (Nicht-EU-Praktikanten) benötigen für Ihre Einreise nach Deutschland ein Visum. Bitte beantragen Sie das Visum vor Ihrer Reise nach Deutschland beim deutschen Konsulat oder der deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes. Beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrags 6–8 Wochen dauern kann. Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie direkt bei der zuständigen Botschaft.
Bitte beachten Sie, dass Sie für ein Praktikum unterschiedliche Visa beantragt können („Nationales“ oder „Schengener“ Visum). Welches Visum das richtige für Sie ist, sollten Sie in der deutschen Botschaft oder im Konsulat erfragen. Die Entscheidung hängt unter anderem davon ab, wie lange Ihr Praktikum in Deutschland dauern wird und ob Sie es später vielleicht noch verlängern möchten. Bitte treten Sie Ihr Praktikum auf keinen Fall mit einem Touristen-Visum an!
Es gibt einige Staaten, deren Angehörige auch erst nach der Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen können. Ein Liste dieser Staaten und weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD).
Da es besonders bei Praktikantinnen und Praktikanten zu Schwierigkeiten bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis oder des Visums kommen kann, setzen Sie sich bitte trotzdem auf jeden Fall vor der Reise nach Deutschland mit der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Verbindung und klären Sie, welche Unterlagen Sie benötigen, um ein Praktikumsvisum in Deutschland zu beantragen.
Bestimmungen für Nicht-EU-Bürger
Dem Antrag auf die Erteilung des Visums müssen in der Regel folgende Unterlagen beigelegt werden:
- Finanzierungsnachweis (wie das Studium in Deutschland finanziert wird),
- Zulassung zum Fachstudium – falls die Deutschkenntnisse so weit fortgeschritten sind, dass man unmittelbar die Deutschprüfung (DSH) ablegen kann oder bereits ein vergleichbares Zeugnis besitzt (vgl. „Deutschkenntnisse fürs Studium“). Auch die Zuweisung zum Studienkolleg in München reicht aus als Bestätigung, falls man vor der Aufnahme des Studiums die Feststellungsprüfung ablegen muss.
- Falls Ihre Deutschkenntnisse für eine direkte Zulassung zum Fachstudium noch nicht ausreichen, dann können Sie sich für einen Deutschkurs bewerben. Informationen bezüglich der formalen Voraussetzungen für eine Bewerbung zum Deutschkurs finden Sie auf der Seite zu den Deutschkenntnissen und Sprachzertifikaten. Falls die formalen Voraussetzungen für die Aufnahme eines zukünftigen Studiums erfüllt sind, erhalten Sie von der Universität eine Bestätigung über die Zulassung zum Deutschkurs.
Die Zuweisung zum Deutschkurs ist nicht gleichbedeutend mit einer Zulassung zum künftigen Fachstudium. Für das geplante Studium muss man sich dann erneut und fristgerecht bewerben.
- Sie sollten das Visum für mindestens drei bis vier Monate beantragen, es soll vom Zeitpunkt der Einschreibung an der Universität bis mindestens Ende des anstehenden Semesters gelten; das sind im Sommersemester drei, im Wintersemester vier Monate. Das Visum muss rechtzeitig vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden, das heißt, das vorläufige Visum wird in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt. Die Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel 1 bis 2 Jahre gültig. Da die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken erteilt wurde, wird sie bei einem Abbruch des Studiums nicht verlängert. Außerdem müssen Sie beachten, dass ein Wechsel des Studienfaches nur innerhalb der ersten drei Semester ohne Schwierigkeiten möglich ist.
- Reisen Sie nicht mit einem Touristenvisum ein, da dieses nicht für Studienzwecke umgewandelt werden kann! Sonst müssen Sie erneut ausreisen und ein neues Visum im Heimatland beantragen.
Bei der Beantragung des Studentenvisums wird die deutsche Botschaft/Konsulat sich bei Ihnen erkundigen, ob Sie das Studium in Deutschland finanzieren können. Sie müssen dann nachweisen, dass Sie dazu in der Lage sind. Auch nach der Einreise in Deutschland müssen Sie bei der Ausländerbehörde bei der Umwandlung des Visums in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken einen Finanzierungsnachweis vorlegen. Der Finanzierungsnachweis soll belegen, dass Sie vor allem für das erste Studienjahr genügend Geld zur Verfügung haben und während des Aufenthaltes keine Sozialleistungen in Deutschland in Anspruch nehmen müssen. Die Summe, welche Studierende und Studienbewerber aus Drittstaaten nachweisen müssen, ändert sich regelmäßig. Die aktuellsten Zahlen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
Der Finanzierungsnachweis kann in der Regel erbracht werden durch:
- Eltern: Verpflichtungserklärung und Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse,
- Verpflichtungserklärung: Eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung, dass jemand für die Lebenshaltungskosten aufkommen wird,
- Sparbuch, Sparkkonto: Hiermit ist die Einzahlung einer bestimmten Geldsumme (Sicherheitsleistung) auf ein Sperrkonto gemeint
- Stipendium: Falls Sie ein Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln, einer in Deutschland anerkannten Förderorganisation oder ein Stipendium aus den öffentlichen Mitteln Ihres Herkunftslandes erhalten oder das Auswärtige Amt, der Deutsche Akademische Austauschdienst oder eine sonstige deutsche stipendiengebende Organisation die Vermittlung an eine deutsche Hochschule übernommen hat, müssen Sie eine Stipendienbescheinigung mit Angabe der Höhe und der Dauer des Stipendiums vorlegen.
Beachten Sie, dass nicht jede der gerade genannten Finanzierungsmöglichkeiten in allen Ländern akzeptiert wird.
Ohne einen Nachweis einer Krankenversicherung ist die Einschreibung an der Universität nicht möglich. Bitte verlangen Sie beim Abschließen der Versicherung von der Krankenkasse eine Mitgliedsbestätigung. Diese werden Sie bei der Einschreibung an Universität benötigen. Mehr dazu steht auf der Webseite zum Thema Versicherungen.
Formalitäten nach der Einreise
Nach der Ankunft in Deutschland und noch vor der Immatrikulation müssen sich alle Studierenden innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde der Stadt, in der sie zukünftig wohnen werden, anmelden:
Voraussetzungen sind in der Regel:
- Meldeformular – erhältlich bei der jeweiligen Meldebehörde
- Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter/ Studentenwohnheim – ebenfalls von der Meldebehörde bzw. hier: Wohnungsgeberbescheinigung
- Reisepass
Sie können sich nur mit einer festen Anschrift anmelden, eine Jugendherberge oder Pension zählen nicht.
Es ist empfehlenswert, ein deutsches Bankkonto zu eröffnen. Es wird immer wieder benötigt: zum Überweisen der Studienbeiträge, der Miete, des Krankenversicherungsbeitrags etc. Ein Bankkonto können Sie bei jeder deutschen Geschäftsbank eröffnen. Bitte informieren Sie sich, ob die Bank Gebühren für die Eröffnung oder die Führung des Kontos oder für die Ausstellung einer EC-Karte verlangt.
Mitzubringen sind in der Regel:
- Reisepass
- Gebühr für die Kontoeröffnung
Da ausländische Studierende mit einem Studierenden-Visum nach Deutschland einreisen, müssen sie dieses nach der Ankunft in eine Aufenthaltsgenehmigung umwandeln.
Dies erledigen Sie bei der Ausländerbehörde der jeweiligen Stadt, in der Sie wohnen werden:
Ausländerwesen Erlangen-Höchstadt (Erlangen-Land)
Mitzubringen sind in der Regel:
- Formular für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung
- Personalausweis bzw. Pass (ggf. mit Visum)
- Immatrikulationsbescheinigung der Universität
- Krankenversicherungsnachweis bzw. -befreiung
- Finanzierungsnachweis
- biometrische Fotos
- Geld für die Gebühr
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Visumsverlängerung bzw. die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ca. 3 Monate vor dem Ablauf des Visums bzw. der Aufenthaltserlaubnis gestellt werden muss!
Die Einschreibung erledigen Sie in der Studierendenverwaltung der Universität. Alle Informationen dazu finden Sie im Bereich Studium unter „Bewerbung und Einschreibung“ und im Zulassungsbescheid, den Sie erhalten.
Hinweise zur Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten
Für die Bewerbung um einen Studienplatz sowie für die Immatrikulation an der FAU müssen Sie Zeugnisse und Urkunden aus dem Ausland in amtlich beglaubigter Kopie einreichen. Nur so können wir uns darauf verlassen, dass die Kopien, die Sie bei uns einreichen mit den Originaldokumenten übereinstimmen. Sofern die Dokumente im Original nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, müssen Sie zusätzlich noch amtlich beglaubigte Übersetzungen vorlegen.
Auf dieser Seite finden Sie einen kurzen Leitfaden darüber, wie eine beglaubigte Kopie aussehen muss, wer sie ausstellen kann, und welche Dokumente übersetzt werden müssen. Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob die Ihnen vorliegenden Beglaubigungen den hier genannten Kriterien entsprechen.
Nicht oder nicht korrekt beglaubigte Kopien können nicht berücksichtigt werden.
Beglaubigung von Dokumenten
Amtliche Beglaubigungen im Ausland können vorgenommen werden von:
- Bei Nicht-EU-Staaten: Deutsche Botschaften oder Konsulate oder (falls vorhanden) in Apostillenform
- Bei EU-Staaten: der Schule oder Universität, die die Zeugnisse ausgestellt hat. Die Beglaubigungen sind vom Leiter der Schule bzw. vom Dekan/Rektorat der Universität mit dem Dienstsiegel vorzunehmen. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht. Eine Beglaubigung durch das Sekretariat ist nicht ausreichend.
- China: Bewerberinnen und Bewerber mit chinesischen Zeugnissen müssen grundsätzlich die von einem chinesischen Notar beglaubigten und gesiegelten Gehefte (Booklets) einreichen.
- Kamerun: Bewerberinnen und Bewerber, die sich in Kamerun befinden, müssen ihre beglaubigten Kopien von der dortigen Polizei anfertigen lassen.
- Pakistan: Studieninteressierte mit pakistanischen Zeugnissen müssen bei einer Bewerbung zu einem Masterstudiengang an der FAU grundsätzlich beglaubigte Kopien mit HEC Attestation Stamp (Attestation Stamp of the Higher Education Commission Pakistan), sowohl auf der Urkunde als auch auf der Fächer- und Notenübersicht, einreichen.
Amtliche Beglaubigungen kann jede deutsche Behörde ausstellen, die ein Dienstsiegel führt – zum Beispiel Gerichte oder Stadt- und Kreisverwaltungen. Allerdings ist nicht jede deutsche Stadt-/Kreisverwaltung bereit, Kopien fremdsprachiger Dokumente zu beglaubigen.
Auch Notare können amtlich beglaubigen – nicht aber Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Vereine und Übersetzer/Dolmetscher. Vereidigte Übersetzer sind nur befugt, beglaubigte Übersetzungen auszustellen, nicht aber Kopien von Dokumenten zu beglaubigen.
Beglaubigungen sind grundsätzlich von Originaldokumenten vorzunehmen.
Folgende Elemente müssen eine amtliche Beglaubigung enthalten:
- einen Beglaubigungsvermerk, der die Übereinstimmung der Kopie/Abschrift mit dem Original bescheinigt (der Vermerk darf nur in Deutsch, Englisch oder Französisch ausgestellt sein)
- Datum und Unterschrift der beglaubigenden Stelle
- den Dienstsiegelabdruck
Innerhalb des Dienstsiegels befindet sich in der Regel ein Emblem – ein einfacher Schriftstempel reicht nicht aus. Enthält die Kopie mehrere Einzelblätter, so ist nachzuweisen, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es ist ausreichend, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, vorausgesetzt alle Blätter sind (zum Beispiel schuppenartig) übereinandergelegt, geheftet und so überstempelt, dass sich auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks befindet. Jede Seite kann auch gesondert beglaubigt werden. Beachten Sie in diesem Fall bitte, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name vermerkt ist. Ist er nicht angegeben, so ist er in die Beglaubigungsvermerke aufzunehmen. Diese Vermerke müssen außerdem einen Hinweis auf die Art der Urkunde enthalten.
Enthält die Vorder- und Rückseite eines Blattes eine Kopie und ist der Inhalt beider Seiten relevant, so muss sich der Beglaubigungsvermerk auf beide Seiten beziehen (beispielsweise: „Hiermit wird amtlich beglaubigt, dass die vor-/umstehende Kopie mit dem Original übereinstimmt“). Ist dies nicht der Fall, so sind Vorder- und Rückseite gesondert zu beglaubigen.
Enthält das Original ein im Papier eingedrücktes Siegel (ein sogenanntes Prägesiegel), so ist dieses im Normalfall auf der Kopie nicht sichtbar. Der Beglaubigungsvermerk auf der Kopie ist dann dahingehend zu erweitern, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung/Urkunde befunden hat.
Entspricht die Beglaubigung nicht den Anforderungen, so kann der Beleg nicht anerkannt werden.
Übersetzung von Dokumenten
Zeugnisübersetzungen müssen von einem für die jeweilige Sprache gerichtlich beeidigten Übersetzer gefertigt und beglaubigt sein. Das Siegel des Übersetzers muss die Inschrift enthalten „öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer“ oder eine ähnliche Inschrift gleichen Inhalts. Aus dem Siegel muss außerdem ersichtlich sein, für welche Sprache der Übersetzer gerichtlich zugelassen ist.
Zeugnisübersetzungen müssen aufgrund des Originals gefertigt worden sein. Dies muss in der Beglaubigung des Übersetzers vermerkt sein. Außerdem muss angegeben sein, aus welcher Sprache die Übersetzung vorgenommen wurde. Eine Kopie der übersetzten Urkunde muss untrennbar mit der Übersetzung verbunden sein. Übersetzt werden müssen auch Stempel und Vermerke!
- Zeugnisübersetzungen müssen grundsätzlich von vereidigten Übersetzern gefertigt werden.
- Die FAU Erlangen-Nürnberg akzeptiert auch Übersetzungen in die englische oder französische Sprache.
Senden Sie uns bitte nur amtlich beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse und Ihrer Übersetzungen zu, niemals die Originale selbst! Die FAU übernimmt keinerlei Haftung für verloren gegangene Bewerbungsunterlagen.