Professuren
Offene Professuren an der FAU
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FAU als familienfreundliche Hochschule
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W1-Professur für Psychologische Methodenlehre und Diagnostik (Tenure Track)
Die Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie besetzt im Department Psychologe am Institut für Psychologie zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine
W1-Professur für Psychologische Methodenlehre und Diagnostik
(Tenure Track)
zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von drei Jahren. Nach positiver Evaluierung ist eine weitere Verlängerung um drei Jahre vorgesehen. Die FAU bietet eine längerfristige Perspektive im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit durch anschließende Berufung auf eine W3-Professur, sofern die Anforderungen einer Tenure-Evaluation erfüllt werden.
Die Professur wird aus Mitteln des Bund-Länder-Programms zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses mitfinanziert. Die Professur wird in dem forschungsstarken Feld „Translational Health Research“ verortet.
Zu den Aufgaben gehört, das Fachgebiet Psychologische Methodenlehre und Diagnostik in Forschung und Lehre angemessen zu vertreten. Aufgefordert zur Bewerbung werden insbesondere Personen mit exzellenten Forschungs- und Publikationsleistungen in diesem Bereich. In der Lehre soll die zukünftige Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber (m/w/d) sowohl die psychologische Methodenlehre als auch die Diagnostik in den Studiengängen der Psychologie vertreten. Langfristig wünschenswert wäre zudem eine Beteiligung an Forschung und Lehre in der Rechtspsychologie. Eine Offenheit für interdisziplinäre Forschung, für Verbundprojekte und für die Kooperation mit den Nachbarfächern ist wünschenswert.
Das Institut für Psychologie legt Wert auf transparente und replizierbare Forschung und unterstützt diese Ziele durch Open Data, Open Material und Präregistrierungen. Bewerberinnen und Bewerber für die Professur werden daher gebeten, in ihrem Anschreiben darzulegen, auf welche Art und Weise sie diese Ziele bereits verfolgt haben und in Zukunft verfolgen möchten.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualifikation einer Promotion nachgewiesen wird. Zwischen der Promotion und dem Ende der Ausschreibungsfrist sollen nicht mehr als vier Jahre, im Bereich der Medizin oder klinischen Psychologie nicht mehr als sieben Jahre vergangen sein. Maßgeblich ist das Datum der Promotionsurkunde. Dieser Zeitraum kann sich durch familiäre Betreuungs- und Pflegezeiten verlängern. Außerdem sollte nach der Promotion die Universität gewechselt worden sein oder mindestens eine zweijährige wissenschaftliche Tätigkeit außerhalb der FAU nachgewiesen werden.
Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.
An der FAU werden W1-Professuren durch ein Mentorat unterstützt, zudem erhalten sie eine sächliche Erstausstattung. Das Förderinstrument der Zielvereinbarung sichert die faire und transparente Evaluierung.
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept und Forschungskonzept [jeweils max. 2 Seiten], Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 26.05.2024 erwünscht, adressiert an den Dekan der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter phil-berufungen@fau.de sehr gerne zur Verfügung.
Ausschreibungsfrist verlängert W3-Professur für Strahlentherapie
Die Medizinische Fakultät besetzt an der Strahlenklinik voraussichtlich zum 1. Oktober 2025 eine
W3-Professur für Strahlentherapie
Zu den Aufgaben gehört die angemessene Vertretung des Fachs in Forschung und Lehre. Darüber hinaus ist die Professur mit der Leitung der Strahlenklinik am Uniklinikum Erlangen verbunden.
Es wird eine Persönlichkeit gesucht, die mehrjährige Leitungserfahrung sowohl im klinischen als auch im wissenschaftlichen Bereich aufweist und über die Kompetenz verfügt, eine Klinik ziel- und mitarbeiterorientiert zu führen. Schwerpunkte der Professur sind die Strahlentherapie von Tumorerkrankungen, die Therapieplanung, die Durchführung von präklinischen und klinischen Studien sowie die zugehörige physikalische Forschung. Darüber hinaus werden eingehende Kenntnisse in der Indikation, Durchführung und Überwachung der systemischen Tumortherapie in Kombination mit Bestrahlungen vorausgesetzt. Erwartet wird sowohl klinisch wie auch wissenschaftlich eine enge Kooperation mit den onkologisch tätigen Einrichtungen des Universitätsklinikums Erlangen sowie mit den benachbarten Fächern der bildgebenden Diagnostik und Nuklearmedizin.
Wir suchen eine Persönlichkeit mit einem herausragenden klinischen Profil und exzellenten Forschungsleistungen, die durch entsprechende Drittmittelförderungen und wissenschaftliche Publikationen belegt sind. Erwartet wird ferner die wissenschaftliche Kooperation mit den onkologischen Zentren und Forschungsverbünden (CCC/NCT WERA, BZKF und DZI), Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs der Medizinischen Fakultät, der Universität und den weiteren klinischen Einrichtungen des Universitätsklinikums.
An der Medizinischen Fakultät bestehen u.a. die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Molekulare Medizin (B.Sc.), Molecular Medicine (M.Sc.), Hebammenwissenschaften, Medical Process Management und gemeinsam mit anderen Fakultäten Medizintechnik und Integrated Immunology. Eine Beteiligung der Professur an der in diesen Studiengängen zu erbringenden Lehre wird erwartet.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W-Professur erbracht sein können. Weitere Voraussetzungen für eine Bewerbung sind neben international exzellenten Leistungen in Forschung und Lehre auch eine Anerkennung als Facharzt bzw. Fachärztin (m/w/d) für Strahlentherapie.
Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten. Es ist beabsichtigt, die mit der Professur zusammenhängenden Aufgaben der chefärztlichen Leitung der klinischen Einrichtung einschließlich des damit verbundenen Liquidationsrechts vertraglich zu regeln, wobei für die Wahrnehmung der Aufgaben der Professur grundsätzlich ein privatrechtliches Dienstverhältnis vorgesehen ist. Hiervon kann abgesehen werden, wenn schon bisher eine Liquidationsberechtigung aufgrund einer chefärztlichen Leitungsfunktion im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (C4/W3) bestand.
Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehr- und Forschungskonzept [jeweils max. 2 Seiten], sowie mit einem Katalog der durchgeführten strahlentherapeutischen Verfahren, Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 12.05.2024 erwünscht, adressiert an den Dekan der Medizinischen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht das Dekanat unter med-dekanat@fau.de gerne zur Verfügung.
W3-Professur für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Die Medizinische Fakultät besetzt an der Hals-Nasen-Ohren-Klinik – Kopf- und Halschirurgie voraussichtlich zum 1. Oktober 2025 eine
W3-Professur für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Zu den Aufgaben gehört die angemessene Vertretung des Fachs in Forschung und Lehre. Darüber hinaus ist die Professur mit der Leitung der Hals-Nasen-Ohren-Klinik – Kopf- und Halschirurgie am Uniklinikum Erlangen verbunden. Die Hals-Nasen-Ohren-Klinik – Kopf- und Halschirurgie vertritt das gesamte Fachgebiet der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, einschließlich Phoniatrie und Pädaudiologie sowie Hörimplantologie mit dem Cochlear-Implant-Zentrum CICERO.
Es wird eine Persönlichkeit mit umfassender chirurgischer Erfahrung gesucht, die mehrjährige Leitungserfahrung sowohl im klinischen als auch im wissenschaftlichen Bereich aufweist und über Kompetenzen in Personal- und Unternehmensführung verfügt. Erwartet wird sowohl wissenschaftlich wie auch klinisch eine enge Kooperation mit den fachlich nahestehenden Fächern und den Kliniken des Uniklinikums Erlangen.
Onkologie, Immunologie, Entzündungen und Medizintechnik stellen wesentliche Forschungsschwerpunkte der Medizinischen Fakultät und anderer Fakultäten der Universität dar, die durch strategische Berufungen in den letzten Jahren erheblich gestärkt wurden. Wir suchen daher zur weiteren Verstärkung dieser Schwerpunkte eine Persönlichkeit mit einem herausragenden Forschungsprofil, das durch entsprechende Drittmittelförderung und international anerkannte wissenschaftliche Leistungen belegt wird.
Erwartet wird ferner die wissenschaftliche Kooperation mit den Forschungsverbünden (u. a. NCT WERA, DZI), Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs der Medizinischen Fakultät, der Universität und den weiteren klinischen Einrichtungen des Uniklinikums.
An der Medizinischen Fakultät bestehen u.a. die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Logopädie, Hebammenwissenschaften, Molekulare Medizin (B.Sc.), Molecular Medicine (M.Sc.), Medical Process Management und gemeinsam mit anderen Fakultäten Medizintechnik und Integrated Immunology. Eine Beteiligung der Professur an der in diesen Studiengängen zu erbringenden Lehre wird erwartet. Die Lehrverpflichtung richtet sich nach der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (AVBayHIG).
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können. Weitere Voraussetzungen für eine Bewerbung sind neben exzellenten Leistungen in Forschung und Lehre auch eine Anerkennung als Facharzt bzw. Fachärztin (m/w/d) für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde. Weitere Zusatzbezeichnungen wie z. B. plastische Operationen Allergologie sowie medikamentöse Tumortherapie wären wünschenswert.
Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten. Es ist beabsichtigt, die mit der Professur zusammenhängenden Aufgaben der chefärztlichen Leitung der klinischen Einrichtung einschließlich des damit verbundenen Liquidationsrechts vertraglich zu regeln, wobei für die Wahrnehmung der Aufgaben der Professur grundsätzlich ein privatrechtliches Dienstverhältnis vorgesehen ist. Hiervon kann abgesehen werden, wenn schon bisher eine Liquidationsberechtigung aufgrund einer chefärztlichen Leitungsfunktion im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (C4/W3) bestand.
Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept und Forschungskonzept [jeweils max. 2 Seiten], sowie ein aussagekräftiger Operationskatalog, Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 05.05.2024 erwünscht, adressiert an den Dekan der Medizinischen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter med-dekanat@fau.de sehr gerne zur Verfügung.
W3-Professur für Informatik 10 (Wissenschaftliches Rechnen)
Die Technische Fakultät besetzt im Department Informatik voraussichtlich zum 01.04.2025 eine
W3-Professur für Informatik 10 (Wissenschaftliches Rechnen)
im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Zu den Aufgaben gehört, das Fachgebiet in Forschung und Lehre angemessen zu vertreten. Wir suchen eine Persönlichkeit, die auf mehreren der folgenden Gebiete international ausgewiesen ist:
- High-Performance Scientific Computing
- Numerik partieller Differentialgleichungen
- Simulation natur- und ingenieurwissenschaftlicher Anwendungen auf Hochleistungsrechnern
- Modellierung und Optimierung komplexer Systeme in Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie Entwicklung geeigneter Algorithmen
- Entwicklung von effizienten Datenstrukturen und modernen Softwarepaketen für Hochleistungsrechner
- Rechnerarchitektur-gewahres High-Performance Computing
- Scientific Machine Learning
Die FAU ist ferner offen für Bewerbungen von international herausragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die generell wichtige Beiträge in Computational Engineering, Computational Science oder Computational Algorithms geleistet haben und zukünftig hier neue grundlegende Forschungen aufgreifen wollen, die engen Bezug zu Anwendungen im High-Performance Computing haben.
Eine enge Kooperation mit dem Zentrum für Nationales Hochleistungsrechnen (NHR@FAU) wird erwartet.
Mit der Professur sind Lehraufgaben im üblichen Umfang verbunden. Insbesondere wird hierbei die mittelfristige Übernahme der Leitung der an der FAU etablierten Bachelor- und Masterstudiengänge in Computational Engineering erwartet. Ferner wird eine Beteiligung an dem kürzlich eingeworbenen europäischen / (EU-)Masterstudiengangs-Projekt im Bereich „High-Performance Computing“ erwartet.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht sein können.
Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.
Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept und Forschungskonzept [jeweils max. 2 Seiten], Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 15.05.2024 erwünscht, adressiert an den Dekan der Technischen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter tf-dekan@fau.de sehr gerne zur Verfügung.