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Ablauf einer Berufung

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Ablauf einer Berufung

Ablauf einer Berufung an der FAU

Mehr zum Thema

  • Allgemeines zu Professuren
  • Offene Professuren
  • direkte Bewerbung über das Berufungsportal

Wenn Sie sich auf eine Professur an der FAU bewerben möchten, dann können Sie sich an den nachfolgend aufgeführten Schritten einen guten Überblick über den Ablauf einer Berufung an der FAU verschaffen. Der Ablauf kann grob in acht Schritte eingeteilt werden:

1. Online Bewerbung über das Berufungsportal der FAU

Bewerbungen sind über das webbasierte Bewerbungsportal der FAU möglich: berufungen.fau.de Dort können alle Bewerbungsunterlagen eingegeben bzw. hochgeladen werden. Die Bewerberinnen/Bewerber haben dann zudem die Möglichkeit, den Verfahrensstand anhand transparenter Statusmeldungen wie z.B. „Kolloquium“ oder „Begutachtung“ zu verfolgen. Nach Einreichen der Bewerbung erhalten Bewerberinnen/Bewerber eine Eingangsbestätigung.

2. Berufungsausschuss

Die Bewerbungen werden vom Berufungsausschuss gesichtet und beurteilt. Dem Berufungsausschuss gehören hauptsächlich Professorinnen/Professoren des Faches, sowie die/der Frauenbeauftragte, Studierende und Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und  Mitarbeiter an.

3. Probevortrag

Nach einer ersten Auswahl werden die nach dem Prinzip der Bestenauslese geeignetsten Bewerberinnen/Bewerber in der Regel zu einem wissenschaftlichen Vortrag, einer Lehrprobe und einem Gespräch sowie persönlichem Kennenlernen mit dem Berufungsausschuss eingeladen.

4. Gutachten

Der Berufungsausschuss holt für eine weitere Auswahl vergleichende Gutachten und Stellungnahmen über die Bewerberinnen/Bewerber ein.

5. Berufungsliste

Es werden in der Regel drei, maximal fünf Bewerberinnen/Bewerber ausgewählt und dem Senat der FAU vorgestellt. Der Senat nimmt zu dieser Liste Stellung und gibt eine Empfehlung für den Präsidenten ab. In der Universitätsleitung wird entschieden, ob der Empfehlung des Senats zu folgen ist.

6. Berufungsabsicht

Der Präsident hat das Berufungsrecht. Die/der Erstplatzierte erhält ein Schreiben vom Präsidenten, das über die Berufungsabsicht informiert. In der folgenden Zeit können Verhandlungen stattfinden. Gleichzeitig werden die anderen gelisteten Bewerberinnen/Bewerber über ihren Listenplatz informiert und gebeten, sich weiterhin zur Verfügung zu halten, sollten die Verhandlungen mit der/dem Erstplatzierten scheitern.

7. Verhandlungen

Nach Erhalt des Rufabsichtsschreibens signalisiert die Bewerberin/der Bewerber ihre/seine Bereitschaft, über die Rufannahme zu verhandeln. Dazu wird sie/er gebeten, Gehaltsvorstellung und Ausstattungswünsche mitzuteilen. Die Bewerberin/der Bewerber kann zu Gehalts- und Ausstattungsverhandlungen bei Präsident und Kanzler eingeladen werden.

8. Rufannahme

Werden die Verhandlungen in gegenseitigem Einvernehmen positiv abgeschlossen, so wird von der Bewerberin/vom Bewerber eine förmliche, schriftliche Rufannahme an den Präsidenten erwartet. Danach wird durch das Sekretariat des Präsidenten ein Termin zur Übergabe der Ernennungsurkunde vereinbart.




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