Neustrukturierung der Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtungen
Hintergrund des neuen Strukturkonzepts
Seit 2018 bereitete die Universitätsleitung unter der Federführung des Vizepräsident Research die Neustrukturierung der zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen vor. Deren Ziel ist es, eine zukunftsfähige und profilbildende Struktur für wissenschaftliche Zentren zu etablieren, die sich an den Forschungsschwerpunkten der FAU ausrichtet, ihre internationale Sichtbarkeit erhöht und so die Wettbewerbsposition der FAU auch mit Blick auf die nächste Exzellenzinitiative stärkt. Diese Erkenntnis beruht auch auf dem eindeutigen Urteil aus der Forschungsevaluation, die zwischen 2014 und 2018 in allen Fakultäten durchgeführt wurde.
Die Vorschläge für die Neustrukturierung wurden in zahlreichen Gesprächen mit den Einrichtungen und Forschungsschwerpunkten, etwa im Rahmen fachbezogener Retreats, bei Strategietagungen oder in Einzelterminen entwickelt. Alle Gremien der FAU (UL, EUL, Senat und Universitätsrat) waren seit Anfang 2019 in diesen Diskussionsprozess eingebunden.
Neues Strukturkonzept

Die neue Struktur sieht für die zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen an der FAU eine Unterteilung in zwei Formen rein forschungsbezogener Zentren und eine weitere Form forschungsbasierter Einrichtungen mit Infrastruktur- beziehungsweise Dienstleistungskompetenz (FAU Kompetenzzentren / FAU Competence Centers) vor.
Die Forschungseinrichtungen richten sich an den Forschungsschwerpunkten der FAU aus und gestalten diese umgekehrt auch aus. Sie sind aber noch einmal gestuft bezüglich ihres Anspruchs und Leistungsvermögens in
- FAU Forschungszentren / FAU Research Centers (Einzeleinrichtungen) und
- FAU Profilzentren / FAU Profile Centers, die als Konfiguration von Forschungsstärken das Profil der FAU maßgeblich prägen.
Die Forschungseinrichtungen werden angesichts der sich schnell wandelnden Themen grundsätzlich befristet und über eine Zielvereinbarung mit der Universitätsleitung eingerichtet, die Verlängerungsoptionen und Übergangsmöglichkeiten beinhaltet. Die Kompetenzzentren werden auf Dauer eingerichtet und in einem 7-jährigen Turnus, ebenfalls anhand von Zielvereinbarungen mit der Universitätsleitung, evaluiert.
Kurzprofil der Einrichtungen
FAU Profile Center/
FAU Profilzentrum
- Prägt FAU-Profil
- Beteiligung an ExStra, laufende Verbundprojekte
- Befristung auf sieben Jahre
FAU Research Center/
FAU Forschungszentrum
- Bezug zu FAU-Forschungsschwerpunkten
- mind. ein Verbundprojekt (z.B. GRK, FOR, SFB/TRR, BMBF, EU)
- Befristung auf sieben Jahre
- „Aufstieg“ auch innerhalb der Laufzeit möglich“
FAU Competence Center/
FAU Kompetenzzentrum
- Wissenschaftsbasiert, mit Bezug zu den Handlungsfeldern (People, Education, Research, Outreach)
- langfristig angelegt, Evaluation nach sieben Jahren
Für alle Einrichtungen gilt:
- Es werden Zielvereinbarungen abgeschlossen.
- Die Finanzierung und gegebenenfalls die Stellenausstattung erfolgt zentral.
Entscheidung und Rechtsgrundlage
Der Senat hat am 30. September 2020 die Satzung zur Einrichtung zentraler wissenschaftlicher Einrichtungen gemäß § 20a Grundordnung beschlossen. Die Satzung ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Nach der Satzung wurde ab dem 1. Januar 2021 eine Zweijahresfrist für die bestehenden Zentralinstitute mit Blick auf deren gegenwärtigen Status als „zentrale wissenschaftliche Einrichtungen“ ausgelöst.
Informationen zur Antragsverfahren für die Einrichtung einer zentralen wissenschaftlichen Einrichtung finden Sie im internen Bereich (IdM-Login).
Kontakt
Rücksprache zum Prozess
Prof. Dr. Georg Schett
91054 Erlangen
- Telefon: +49 9131 85-29313
- E-Mail: georg.schett@uk-erlangen.de
- Webseite: https://www.medizin3.uk-erlangen.de/
Larisa Zaburdaeva
91054 Erlangen
- Mobil: +49 9131 85-26330
- E-Mail: larisa.zaburdaeva@fau.de
Erstellung der Ordnung, organisationsrechtliche Fragen
Christian Bartels, RR
91054 Erlangen
- Telefon: +49 9131 85-24500
- Mobil: 01744814940
- E-Mail: christian.bartels@fau.de