Neues Strukturkonzept der Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtungen
Hintergrund des neuen Strukturkonzepts
Neues Strukturkonzept
Die zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen der FAU wurden mit dem Beschluss des Senats vom 30. September 2020 neu strukturiert, mit dem Ziel eine agile, zukunftsfähige und profilbildende Architektur der wissenschaftlichen Zentren zu etablieren, die sich an den Forschungsschwerpunkten der FAU ausrichten und diese starken Forschungsbereiche gezielt erweitern und vertiefen.

Nach dem neuen Konzept unterteilen sich die zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen der FAU in zwei Bereiche: im Bereich der Forschung als FAU Profilzentren (FAU Profile Centers) oder als FAU Forschungszentren (FAU Research Centers) und im Bereich Forschung, Infrastruktur und Dienstleistung als FAU Kompetenzzentren (FAU Competence Centers).
Die zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen werden angesichts der sich schnell wandelnden Themen grundsätzlich für sieben Jahre mit Verlängerungsoption über eine Zielvereinbarung eingerichtet.
Kurzprofil der Einrichtungen
FAU Profilzentrum
Ein Profilzentrum prägt mit einer breiten Basis an Spitzenforschungsprojekten – sowohl in der Verbundforschung als auch mit herausragender Einzelforschung – das Forschungsprofil der FAU. Es ist jeweils auf eine Laufzeit von sieben Jahren begrenzt, um effektiv die strategischen Ziele der Universität zu unterstützen.
FAU Forschungszentrum
Ein Forschungszentrum ist eng mit den übergeordneten Forschungsschwerpunkten der FAU verbunden und mindestens in einem Verbundprojekt aktiv. Ein Forschungszentrum ist ebenfalls für eine Laufzeit von sieben Jahren befristet und hat innerhalb dieser Zeit die Möglichkeit, sich für eine Weiterführung als Profilzentrum zu etablieren.
FAU Kompetenzzentrum
Ein Kompetenzzentrum hat eine Art Querschnittsfunktion, das in unterschiedlicher Weise – von der Grundlagenforschung bis hin zur Entwicklung von Methoden und Instrumentarien – Expertise und Unterstützung auf der ganzen Breite der FAU-Forschung bietet. Die Kompetenzzentren werden auf Dauer eingerichtet und in einem 7-jährigen Turnus evaluiert.
Entscheidung und Rechtsgrundlage
Der Senat hat am 30. September 2020 die Satzung zur Einrichtung zentraler wissenschaftlicher Einrichtungen gemäß § 20a Grundordnung beschlossen. Die Satzung ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Informationen zur Antragsverfahren für die Einrichtung einer zentralen wissenschaftlichen Einrichtung finden Sie im internen Bereich (IdM-Login).
Kontakt
Rücksprache zum Prozess
Prof. Dr. Georg Schett
Ulmenweg 18
91054 Erlangen
- Telefon: +49 9131 85-29313
- E-Mail: georg.schett@uk-erlangen.de
- Webseite: https://www.medizin3.uk-erlangen.de/
Larisa Zaburdaeva
91054 Erlangen
- Telefon: +49 9131 85-26330
- Mobil: +4901746074153
- E-Mail: larisa.zaburdaeva@fau.de
Erstellung der Ordnung, organisationsrechtliche Fragen
Christian Bartels, RR
91054 Erlangen
- Telefon: +49 9131 85-24500
- Mobil: 01744814940
- E-Mail: christian.bartels@fau.de