Rahmenpromotionsordnung tritt in Kraft

Promovierende profitieren von mehr Transparenz und einheitlichen Qualitätsstandards

Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) hat eine einheitliche Rahmenpromotionsordnung mit allen Fakultäten verabschiedet. Diese tritt am 22. Januar in Kraft und regelt Voraussetzungen und Verfahren für Promotionen an der gesamten Universität. Damit ist der FAU ein entscheidender Schritt im Qualitätsmanagement gelungen, der in Deutschland nur an wenigen Volluniversitäten vollzogen wurde: Statt der bisherigen sieben Einzelordnungen, die sich im Lauf der Zeit immer deutlicher voneinander unterschieden, können Promovierende nunmehr auf ein einziges Regelwerk zurückgreifen, das einheitliche, durchgehend hohe Qualitätsstandards und ein transparentes Verfahren garantiert – gleichgültig, ob eine Doktorandin oder ein Doktorand an der Philosophischen oder an der Technischen Fakultät promoviert.

Der Weg zu der neuen Rahmenpromotionsordnung war lang und manchmal steinig: Da das Promotionsrecht traditionell bei den Fakultäten liegt, hatten sich im Lauf der Zeit unterschiedliche Promotionsordnungen herausgebildet, die bestimmte Sachverhalte ungleich bezeichneten und mitunter völlig anders regelten. Absolventinnen und Absolventen, die im Anschluss an ihr Studium eine Promotion erwogen – insbesondere Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Ausland –, machte dieser Umstand das Leben schwer: Sie mussten sich durch unterschiedliches Vokabular kämpfen, die Vergleichbarkeit von Leistungsvoraussetzungen und Verfahren war nur schwer möglich.

Die neue Rahmenpromotionsordnung, auf die sich die Fakultäten nun verständigt haben, kann daher als echte Errungenschaft eingestuft werden: Analog zu einer Rahmenprüfungsordnung stellt sie sicher, dass durchgehend die gleichen hohen Qualitätsstandards eingehalten werden, etwa durch eine vorgeschriebene digitale Abgabe der Dissertation zur Plagiatsüberprüfung oder eine Aussage zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch kommerzielle Promotionsberater. Sie sorgt für ein optimiertes, transparentes Verfahren, einheitliche Sprache und Terminologie und die Gleichbehandlung aller Doktorandinnen und Doktoranden – dies fällt besonders bei interdisziplinär Promovierenden ins Gewicht, die sich bislang nach verschiedenen Ordnungen richten mussten. Einzelne Fachkulturen sind in ergänzenden Fakultätspromotionsordnungen berücksichtigt. Und: Die Rahmenordnung sieht eine verpflichtende Registrierung und Zulassung zu Beginn des Promotionsvorhabens vor, womit mehr Rechtssicherheit für Promovierende garantiert werden kann – laut Grundordnung der Universität sind Promovierende somit Mitglieder der FAU. Dadurch ist jede Doktorandin und jeder Doktorand früher bekannt und enger an die Gesamtuniversität gebunden – und nicht nur an die jeweilige Arbeitsgruppe oder ihre Betreuerin / ihren Betreuer. Auf diese Weise sind Promovierende voll in den Kommunikationsfluss der Universität eingebunden und können Informationen, aktuellen Status und weitere Themen rund um die Uhr und um die Welt zweisprachig abrufen. Zugleich wurde die Administration über eine Online-Schnittstelle mit weiteren Funktionen für Promovierende, Betreuerinnen und Betreuern sowie die Verwaltung versehen.

Der Grundstein für die Verbesserung der Promotionsbedingungen und der Erstellung einer Rahmenpromotionsordnung an der FAU wurde bereits 2006 mit der Etablierung einer zentralen Graduiertenschule gelegt. In deren Leitungsgremium sitzen die Promotionsausschussvorsitzenden – die Personen, die mit der Koordination von Promotionsvorhaben betraut sind und den Doktorandinnen und Doktoranden als Ansprechpartner für alle Fragen zu Verfügung stehen – aller Fakultäten und diskutieren Promotionsfragen über Fachgrenzen hinweg. Daraus entwickelte sich ein Verständnis für die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Fachkulturen, eine sehr engagierte und produktive Diskussionskultur und ein kontinuierlicher Dialog.

Was schließlich zum Ziel geführt hat? „Intensive Kommunikation und Offenheit von Seiten der Fakultäten sowie ein hohes Maß an Hartnäckigkeit“, meint Prof. Dr.-Ing. Joachim Hornegger, Vizepräsident Forschung und Vorsitzender des Leitungsgremiums der Graduiertenschule der FAU. „Die Entwicklung einer Rahmenpromotionsordnung ist eingebettet in einen Prozess der Verbesserung des Promotionsverfahrens, der seit der frühen Einrichtung einer zentralen Graduiertenschule an der FAU läuft. Mit der systematischen Erfassung aller Doktoranden, der Schaffung eines eigenen Mitgliedsstatus für alle Doktoranden und der Etablierung der Online-Oberfläche www.docdaten.fau.de sind an der FAU neue Transparenzmaßstäbe für die Verwaltung der Promotionen gesetzt worden. Mit der Rahmenpromotionsordnung haben wir ein weiteres Stück Weg geschafft: hin zu den besten Bedingungen für eine Promotion in einem herausragenden wissenschaftlichen Umfeld.“

http://www.promotion.fau.de/promotion/Rahmenordnung.shtml

 

Weitere Informationen:

Dr. Monica Mayer
Geschäftsführerin der Graduiertenschule der FAU
Tel.: 09131/85-20722
monica.mayer@fau.de