Wahlvorschläge für die Hochschulwahlen ab sofort willkommen

Bild: Panthermedia
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Bundestagswahl, Landtagswahlen in Bayern – und „große“ Hochschulwahlen an der FAU: 2013 ist ein Jahr für politisch Engagierte. An der FAU finden die Hochschulwahlen in diesem Jahr am 25. Juni 2013 statt; die Wahllokale sind an diesem Tag von 9.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Gewählt werden die Vertreterinnen und Vertreter der Statusgruppen im Senat, in den Fakultätsräten der fünf Fakultäten und im Berufungsrat für den Fachbereich Theologie. Außerdem entscheiden Studierende mit ihrem Kreuz auf dem Wahlzettel, wer sie in den jeweiligen Fachschaftsvertretungen sowie im Studentischen Konvent vertritt. Wahlvorschläge können ab sofort bis zum 6. Mai 2013, 16.00 Uhr beim Wahlamt oder beim Wahlleiter eingereicht werden. Die Namen der für die Wahl zugelassenen Kandidaten und Kandidatinnen sind dann in Kürze auf der Website des Wahlamts einsehbar und hängen zusätzlich an verschiedenen Standorten der Universität aus.

Wahlberechtigt sind Studierende sowie Beschäftigte der Universität. Alle Wahlberechtigten erhalten vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung, die Studierenden über „mein campus“, die Beschäftigten per Hauspost. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte im Wählerverzeichnis überprüfen, ob er als Wahlberechtigter geführt wird. Dieses liegt vom 22. bis zum 27. Mai im Wahlamt der Zentralen Universitätsverwaltung in Erlangen und am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Lange Gasse 20, zur Einsichtnahme aus.

Natürlich ist auch wieder Briefwahl möglich – der Briefwahlantrag (Vordruck wird mit der Wahlbenachrichtigung versandt, ist auch im Web erhältlich) muss bis zum 11. Juni 2013, 16.00 Uhr beim Wahlamt eingehen bzw. bis zum 18. Juni, wenn der Wahlberechtigte die Unterlagen selbst abholen will. Der ausgefüllte Stimmzettel muss dann bis zum Schließen der Wahllokale am Wahltag vorliegen, damit er gewertet werden kann.

Parallel zu dieser „großen Wahl“ findet in diesem Jahr erstmalig die Wahl einer Promovierendenvertretung an der FAU statt, bei der die Promovierenden in jeder Fakultät einen Sprecher oder eine Sprecherin wählen. Wahlberechtigt sind hier alle Promovierenden, die in der Promovierendenverwaltung „docDaten“ registriert sind. Wer noch nicht registriert ist, kann dies bis zum 28. Mai nachholen. Die Promovierendenwahl wird als reine Briefwahl durchgeführt, alle Wahlberechtigten erhalten die Wahlunterlagen automatisch zugeschickt.

Ausführliche Informationen rund ums Thema Hochschulwahlen finden sich im Web unter www.wahlen.uni-erlangen.de