Grimm wieder Wirtschaftsweise

Prof. Dr. Veronika Grimm
Prof. Dr. Veronika Grimm, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftstheorie und Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. (Bild: Sachverständigenrat)

Prof. Dr. Veronika Grimm für weitere 5 Jahre berufen

Ihr Urteil hat großes Gewicht in der deutschen Wirtschaftspolitik: Die „fünf Wirtschaftsweisen“ begutachten die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Bundesrepublik und helfen so den politischen Instanzen, Entscheidungen für die Wirtschaftspolitik zu treffen. Prof. Dr. Veronika Grimm, Professorin für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftstheorie an der FAU, soll die Bundesregierung auch für die kommenden fünf Jahre als Wirtschaftsweise beraten.

Auf Initiative des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, hat das Bundeskabinett beschlossen, dem Bundespräsidenten die erneute Berufung von Prof. Veronika Grimm in den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vorzuschlagen. Frau Prof. Grimm soll für die Amtsperiode bis zum 28. Februar 2027 berufen werden. Im April 2020 wurde sie erstmals in den Sachverständigenrat aufgenommen, ihr bisheriges Mandat endet Ende Februar.

Prof. Grimm ist Vorstand des Zentrums Wasserstoff.Bayern (H2.B) und war Vorsitzende der Wissenschaftlichen Leitung des Energie Campus Nürnberg (EnCN). Darüber hinaus ist Prof. Grimm Mitglied in verschiedenen hochkarätigen nationalen und europäischen Beratungsgremien wie beispielsweise dem wissenschaftlichen Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums, der Expertenkommission zum Monitoringprozess „Energie der Zukunft“ oder dem „European Academies‘ Scientific Advisory Council“ (EASAC).  Sie forscht unter anderem zu Energiemärkten, Energiemarktmodellierung und Verhaltensökonomie.

Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung

Der Rat wurde 1963 eingerichtet, um eine unabhängige, periodische Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland zu schaffen. Die Hauptaufgabe der fünf Wirtschaftsweisen ist es, jährlich ein Jahresgutachten zu erstellen, dass die wirtschaftliche Lage und deren absehbare Entwicklung darstellt. Darüber hinaus wird der Rat bei Bedarf mit Sondergutachten zu speziellen Themen oder Konjunkturprognose-Updates beauftragt.

Weitere Informationen:

Prof. Dr. Veronika Grimm
Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftstheorie
Tel.: 0911/5302-224
veronika.grimm@fau.de