Gaskommission unter Vorsitz von Prof. Grimm hat Maßnahmenplan an die Regierung übergeben

Veronika Grimm, Siegfried Russwurm und Michael Vassiliadis mit Olaf Scholz, Robert Habeck und Christian Lindner
Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission unter Vorsitz von Prof. Dr. Veronika Grimm hat sich auf Vorschläge geeinigt. Für die Industrie soll die Gaspreisbremse bereits ab Januar 2023 gelten. (Bild: BMWK)

Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission unter Vorsitz von Prof. Dr. Veronika Grimm hat sich auf Vorschläge geeinigt. In einer ersten Stufe soll der Monatsabschlag für Dezember erstattet werden. Ab März 2023 könnte dann eine Gaspreisbremse greifen.

Im Kampf gegen die hohen Gaspreise hat die eingesetzte Expertenkommission ein zweistufiges Entlastungsverfahren vorgeschlagen. So solle in einem ersten Schritt der Staat die Abschlagszahlungen für Gas- und Fernwärmekunden für diesen Dezember übernehmen, wie die Kommission bei der Vorstellung eines Zwischenberichts erläuterte. In einem zweiten Schritt soll ab Anfang März 2023 bis mindestens Ende April 2024 eine Gas- und Wärmepreisbremse greifen. Diese sieht für eine Grundmenge an Gas einen staatlich garantierten Bruttopreis inklusive aller auch staatlich veranlassten Preisbestandteile von 12 Cent pro Kilowattstunde vor. Oberhalb dieses Kontingents sollen Marktpreise gelten.

Prof. Dr. Veronika Grimm
Prof. Dr. Veronika Grimm (Bild: Sachverständigenrat)

„Die Kommission hat hier glaube ich einen guten und auch machbaren Vorschlag entwickelt“, sagte die Vorsitzenden des Gremiums, Prof. Dr. Veronika Grimm, die auch Mitglied des Sachverständigenrats der Bundesregierung zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist. Es sei Schnelligkeit geboten gewesen, um die „massiven Belastungen“ abzufedern. Daher gäbe es die beiden Stufen.

Für die Industrie soll die Gaspreisbremse bereits ab Januar 2023 gelten. Insgesamt beläuft sich das Entlastungsvolumen durch diese Vorschläge auf rund 96 Milliarden Euro. Für die Industrie wird vorgeschlagen, dass diese für 70 Prozent ihres Verbrauchs des Jahres 2021 einen festen Beschaffungspreis von 7 Cent pro kWh und für den Verbrauch, der darüber hinausgeht, die üblichen Marktpreise zahlen soll.

Die Maßnahmen sollen entlasten, aber gleichzeitig auch Anreize zum Sparen von Gas und Wärme setzen. Für Privathaushalte und kleinere und mittlere Unternehmen würden sich die Entlastungen während des Zeitraums bis April 2024 auf insgesamt rund 71 Milliarden Euro belaufen, für die Industrie auf 25 Milliarden.

Gaspreisbremse: Kampf gegen die hohen Gaspreise

Der am 10. Oktober veröffentlichte Zwischenbericht ist auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz abrufbar.

Mehr zum Thema finden Sie auf der Informationsseite www.gas-kommission.de und in unterschiedlichen Pressebeiträgen, beispielsweise im ZDF oder in der FAZ.