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Unterlagen für die Bewerbung (SoSe)

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Unterlagen für die Bewerbung (SoSe)

Unterlagen, die für bestimmte Bewerbergruppen bei einer Bewerbung zum Sommersemester beizufügen sind

Alle Bewerberinnen und Bewerber, die sich zum Sommersemester an der FAU für ein höheres Fachsemester eines lokal zulassungsbeschränkten Studiengangs bewerben, müssen ihrer Bewerbung grundsätzlich folgende Unterlagen beifügen (Bewerbungsfrist: 15. Januar):

  • Ausgedruckter und unterschriebener Zulassungsantrag der Online-Bewerbung
  • Zeugnisse in einfacher Kopie (zum Beispiel Schulabschlusszeugnisse, Zwischenprüfungszeugnisse etc.)
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (nur zutreffend bei Hochschulwechslerinnen und Hochschulwechslern)
  • Anrechnungsbescheid (nur zutreffend bei Bewerbungen um einen Quer-/Seiteneinstieg). Dieser kann bis zum 1. März nachgereicht werden

Die folgenden Bewerbergruppen müssen darüber hinaus noch weitere Unterlagen einsenden, um ihre Bewerbung zu vervollständigen:

Bewerbergruppen

Bevorzugte Zulassung aufgrund eines Dienstes

  • Sind Sie im letzten oder vorletzten Verfahren bereits für Ihren gewählten Studiengang von unserer Universität zugelassen worden, konnten sich aber aufgrund der Ableistung eines Diensts nicht immatrikulieren: Zulassungsbescheid und eine aktuelle Dienstzeitbescheinigung – jeweils in einfacher Kopie.
  • Bewerben Sie sich für einen Studiengang, der im letzten Jahr zulassungsfrei war und haben ebenfalls einen Dienst absolviert, benötigen wir die aktuelle Dienstzeitbescheinigung (in einfacher Kopie).

Qualifizierte Berufstätige für ein Probestudium

  • Tabellarischer Lebenslauf (Original)
  • Abschlusszeugnis der Berufsausbildung
  • Beratungsschein mit ausgewiesener Qualifikationsnote – jeweils in einfacher Kopie. Weitere Informationen und Anmeldung zum Beratungsgespräch: „Studieren ohne Abitur“

Fachgebundener Zugang nach mindestens zwei Semestern HAW/FH-Studium

  • Dieser Bewerbergruppe eröffnet sich frühestens nach zwei Semestern HAW/FH-Studium die Möglichkeit, an eine Universität zu wechseln. Vorausgesetzt wird, dass die Prüfungsleistungen, die in einem grundständigen Studiengang nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden müssen, nachgewiesen werden. Dies gilt für Studiengänge die auf der Grundlage von Leistungspunkten bewertet werden.
  • Vorgelegt werden müssen eine Bescheinigung Ihres Prüfungsamtes, dass die entsprechenden Leistungspunkte erreicht wurden und der errechnete Notendurchschnitt (jeweils in einfacher Kopie).
  • Die Allgemeine Studienberatung (IBZ) wird im Rahmen eines Beratungsgespräches (vor der Bewerbung!) die fachliche Verwandtschaft prüfen (Weitere Informationen: „Fachgebundener Zugang“).
  • In den (alten) Diplomstudiengängen muss das Vordiplom nachgewiesen werden – in einfacher Kopie.

Hochschulzugangsberechtigung mit BOS, Kolleg und Abendgymnasium jeweils bis 2007

  • Reifezeugnis (alle Seiten)
  • Abschlusszeugnis der Berufsausbildung – jeweils in einfacher Kopie

Deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Zeugnissen

  • Die Zeugnisse aus dem Ausland und die entsprechende Übersetzung, soweit vorhanden auch eine Zeugnisanerkennung der Zeugnisanerkennungsstelle mit errechneter Durchschnittsnote – jeweils in einfacher Kopie.

Deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Zeugnissen, die ein Studienkolleg besucht haben

  • Zeugnisse aus dem Ausland und die entsprechende Übersetzung, soweit vorhanden auch eine Zeugnisanerkennung der Zeugnisanerkennungsstelle mit errechneter Durchschnittsnote
  • Feststellungsprüfung – jeweils in einfacher Kopie

Internationale Bewerberinnen und Bewerber mit deutschem Abitur einer deutschen Auslandsschule

  • Das vollständige Zeugnis (alle Seiten) in Kopie

Eingangsbestätigung für eingereichte Unterlagen

Wenn Sie Unterlagen einreichen müssen und Sie sich vergewissern möchten, ob diese fristgerecht eingegangen sind, so empfiehlt es sich, eine frankierte und rückadressierte Postkarte mit der Aufschrift „Bewerbung ist eingegangen“ beizufügen; diese wird nach Eingang Ihrer Unterlagen bei der Universität beziehungsweise nach deren Bearbeitung an Sie zurückgesandt.

Telefonische, schriftliche oder E-Mail Rückfragen zum Eingang Ihrer Unterlagen können wir leider nicht beantworten.




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