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Doppelstudium

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Doppelstudium

Kosten und Nutzen abwägen

Unter einem Doppelstudium versteht man das gleichzeitige Studium von zwei Studiengängen. Dabei ist „Studiengang“ definiert als „Studienfach bzw. Verbindung mehrerer Studienfächer im Zusammenhang mit einem durch Prüfungsordnung festgelegten Studienziel“. Es geht hier also nicht um die Kombination zweier Fächer mit dem Ziel eines Abschlusses, sondern um das parallele Studium mit zwei separaten Abschlüssen.

Ein Doppelstudium an der FAU muss von der Studentenkanzlei genehmigt werden. Sie müssen einen Antrag stellen, in dem Sie die Gründe darlegen für den Wunsch, zwei Studiengänge zu absolvieren. Außerdem müssen Sie zeigen, dass Sie in der Lage sind, beide Studiengänge gleichzeitig ordnungsgemäß zu studieren. Das Doppelstudium gewährt Ihnen keinen Anspruch auf Verlängerung der Prüfungsfristen – Sie sollten deshalb gründlich prüfen, ob sich der erhebliche Mehraufwand wirklich lohnt. Schlechtere Noten und längere Studienzeiten werden auf dem Arbeitsmarkt durch eine Doppelqualifikation kaum aufgewogen.

Die Immatrikulationssatzung der FAU sieht zwei Bedingungen für ein Doppelstudium vor, die von den zuständigen Studiendekanen bestätigt werden müssen:

  • Die Einschreibung für zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge ist nur möglich, wenn ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium dieser Studiengänge besteht. Dabei wird auf die zugrundeliegenden Bestimmungen des Bayerischen Hochschulgesetzes verwiesen (Art. 42 Abs. 2 Satz 4 BayHSchG).
  • Die gleichzeitige Immatrikulation in zwei Studiengängen ist nur möglich, wenn die Studierenden die beiden Studiengänge ordnungsgemäß studieren können. D.h. die beiden Studiengänge müssen überschneidungsfrei studierbar sein und innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden können.

Es gibt auch ohne ein Doppelstudium Möglichkeiten, zusätzliche Qualifikationen an der Uni zu erwerben. Der Vorteil für Sie bei den folgenden Optionen: Bevor Sie ein Doppelstudium beantragen, könnten Sie zunächst ein Semester lang erproben, wie Sie im Studium mit der Doppelbelastung zurechtkommen:

  • Wenn Sie beispielsweise während Ihres Studiums zusätzliche Qualifikationen erwerben möchten, erkundigen Sie sich am besten zunächst bei Ihrem Prüfungsamt oder der Studienberatung (IBZ), welche Möglichkeiten sich hierfür bieten. Oft ist es gar nicht erforderlich, einen weiteren Studienabschluss über ein Doppelstudium zu machen.
  • Wenn Sie etwa zusätzliche Sprachkenntnisse erwerben wollen, so können Sie an der studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung des Sprachenzentrums teilnehmen. Dieses Studium ist zwar nicht vergleichbar mit einem sprach- und literaturwissenschaftlichen Studium, dafür haben Sie aber keine Fristen oder sonstigen Terminzwänge.
  • Wenn Sie  EDV- oder Buchführungskenntnisse erwerben möchten, so brauchen Sie nicht gleich ein volles Informatik- oder Wirtschaftsstudium zu absolvieren. Sie können auch einzelne Kurse besuchen, die Sie besonders interessieren. Auf diese Weise erworbene Kenntnisse und Leistungen können auch später noch angerechnet werden, falls Sie dann ein Doppelstudium oder nach Abschluss des Erststudiums ein Zweitstudium absolvieren möchten.

Eine Doppelimmatrikulation an zwei Hochschulen ist ebenfalls genehmigungsbedürftig. Zuständig sind dann die Studentenkanzleien beider Hochschulen. Auch hier beschreibt die Immatrikulationssatzung der FAU die Bedingungen:

  • Die Einschreibung an mehreren Hochschulen ist zulässig, wenn Prüfungsordnungen dies regeln und unterschiedliche Teile des Studiums von den beteiligten Hochschulen angeboten werden.

Ausgeschlossen ist die gleichzeitige Immatrikulation an mehreren Hochschulen für den gleichen Studiengang.

Den Status des Zweithörers oder des Nebenhörers gibt es an bayerischen Hochschulen nicht.

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist die Studierendenverwaltung der FAU.




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