Die Ergebnisse der Hochschulwahl liegen vor

Symbolbild Hochschulwahl (Bild: Panthermedia)
Bild: Panthermedia

Am Dienstag, 30. Juni, waren die Studierenden und Beschäftigten der FAU zur Wahl ihrer Vertreterinnen und Vertreter in den verschiedenen universitären Gremien aufgerufen. Gewählt wurden die Vertreterinnen und Vertreter für den Senat, die Fakultätsräte und Fachschaftsvertretungen der fünf Fakultäten, die direkt gewählten Mitglieder des studentischen Konvents und die Mitglieder des Berufungsrats.

Die Ergebnisse der Hochschulwahl 2015

Der Studentische  Konvent

Fiel die Beteiligung der Studierenden an der Wahl für den Studentischen Konvent 2014 mit rund 14 Prozent höher aus als im Jahr zuvor, so nahmen dieses Jahr wieder weniger Studierende ihre Möglichkeit wahr, Einfluss auf die Hochschulpolitik zu nehmen: Rund 10 Prozent der mehr als 36.000 wahlberechtigten Studierenden traten den Gang zur Wahlurne an. Im Studentischen Konvent sitzen Studierende aus allen Fakultäten, die sich um fachliche, wirtschaftliche und soziale Belange ihrer Kommilitonen kümmern. Diese wählen auch die beiden studentischen Mitglieder des Senats sowie die Mitglieder des Sprecherrats.

Der Senat

Für den Senat direkt gewählt wurden die sechs Vertreterinnen oder Vertreter der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, je eine Vertreterin oder ein Vertreter der wissenschaftlichen und der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Wahlbeteiligung der Professorinnen und Professoren lag zwischen 26 und 30 Prozent. Bei den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wählten insgesamt rund 17 Prozent, bei den sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern knapp 30 Prozent ihre Vertretung im Senat gewählt.

Die Fakultätsräte

Die höchste Wahlbeteiligung gab es bei der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter für die Fakultätsräte in der Gruppe der Professorinnen und Professoren. Spitzenreiter ist hier die Technische Fakultät mit einer Wahlbeteiligung von fast 70 Prozent. Die höchste Wahlbeteiligung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatte mit rund 28 Prozent die Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie, die höchste Beteiligung der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gab es mit rund 68 Prozent an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Am geringsten war leider die Beteiligung bei den Studierenden. An der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie gaben nur rund 5 Prozent aller Wahlbeteiligten ihre Stimme ab. Am meisten an Mitsprache interessiert scheinen die Medizinstudierenden zu sein: Rund 20 Prozent aller Studierenden an der Medizinischen Fakultät wählten.

Die Promovierendenvertretung

Bei der Wahl der Promovierendenvertretung lag die Wahlbeteiligung an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie bei rund 12 Prozent, an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät bei rund 14 Prozent, bei der Medizinischen Fakultät jeweils bei rund 11 Prozent und an der Naturwissenschaftlichen Fakultät bei rund 16 Prozent. An der Technischen Fakultät wurden keine Wahlvorschläge abgegeben, daher fand keine Wahl statt. 

Die Gremien im Überblick

Im Senat verfügen die Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen über sechs Sitze, die wissenschaftlichen und sonstigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über je einen Sitz sowie die Studierenden über zwei Sitze;  die Frauenbeauftragte der Universität gehört ebenfalls dem Senat an. Der Konvent der Promovierenden entsendet ein beratendes Mitglied in dieses Gremium. Zu den Aufgaben des Senats gehören die Beschlussfassung über die Satzungen der Universität (vor allem Studien- und Prüfungsordnungen) und die Stellungnahme zu Vorschlägen für die Berufung von Professorinnen und Professoren. Außerdem gehören die gewählten Mitglieder des Senats kraft Amtes dem Universitätsrat an, der unter anderem die Mitglieder der Universitätsleitung wählt und über Änderungen der Grundordnung sowie die Einrichtung von neuen Studiengängen beschließt.

Die Fakultätsräte treffen Entscheidungen in allen Angelegenheiten, die die jeweilige Fakultät betreffen. Sie wirken zum Beispiel bei der Einrichtung von Studiengängen, Verabschiedung von Prüfungsordnungen und Besetzung von Professuren mit. Außerdem wählt der Fakultätsrat die Mitglieder des Fakultätsvorstands (Dekan/in, Prodekan/innen, Studiendekan/innen).

Im Studentischen Konvent sitzen Studierende aus allen Fakultäten. Sie kümmern sich um fachliche, wirtschaftliche und soziale Belange ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen an der FAU. Außerdem wählt der Konvent die studentischen Mitglieder des Senats sowie des SprecherInnenrats, der den Studierenden Gewicht und Stimme nach außen verleiht.

Die Fachschaftsvertretungen stellen die Interessenvertretung der Studierenden auf Fakultätsebene dar. Sie unterstützen ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen bei der Organisation des Studiums und beraten in fachbezogenen Belangen.