FAZ Einspruch: Prof. Safferling über das Völkerstrafrecht in Deutschland

Porträt Prof. Dr. Christoph Safferling
Prof. Dr. Christoph Safferling, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht (Bild: Lérot)

Am Bundesgerichtshof wird eine völkerrechtliche Grundsatzfrage verhandelt: Darf das Verhalten eines Funktionsträgers eines Staates vor einem ausländischen Gericht verhandelt werden? Der Grundsatz dazu gilt eigentlich, um nicht das Verhalten eines Staates an für diesen fremden Maßstäben zu messen. Bei Menscheitsverbrechen ist es jedoch außer Kraft gesetzt, was nun angezweifelt wurde. Vor der bevorstehenden Entscheidung nimmt Prof. Dr. Christoph Safferling, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht mit ICLU, dazu in einem Gastbeitrag in der FAZ vom 21. Januar Stellung (Artikel hinter einer Bezahlschranke).

Update: Entscheidung gegen Immunität

In einem Gastbeitrag beim LTO vom 29. Januar erklärt Prof. Dr. Christoph Safferling die Entscheidung in dem oben beschriebenen Fall. Es wurde gegen eine Immunität bei Völkerverbrechen entschieden. Den Beitrag finden Sie hier.


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