regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: 2. Juni (0.01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23.59 Uhr)
Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 12. Mai (0.01 Uhr) und Dienstag, 13.05.2025 (23.59 Uhr)
Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak):
Zweittermine an der PhilFak:
von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester)
Zweittermine an der NatFak:
von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 15.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 15.10. festgelegt.
Zweittermine an der MedFak:
In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination.
Wintersemester 2025/2026:
Voraussichtlich ab Montag, dem 17.11.2025 (00.01 Uhr), bis Sonntag, dem 07.12.2025 (23.59 Uhr). Weitere Infos folgen!
Anmeldezeiträume für Prüfungen
Anmeldezeitraum für Modulprüfungen: Sommersemester 2025: regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: 2. Juni (0.01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23.59 Uhr) Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 12. Mai (0.01 Uhr) und Dienstag, 13.05.2025 (23.59 Uhr) Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak): Zweittermine an der PhilFak: von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester) Zweittermine an der NatFak: von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 15.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 15.10. festgelegt. Zweittermine an der MedFak: In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination. Wintersemester 2025/2026: Voraussichtlich ab Montag, dem 17.11.2025 (00.01 Uhr), bis Sonntag, dem 07.12.2025 (23.59 Uhr). Weitere Infos folgen!
Die Anmeldung zu diesen Prüfungen erfolgt über „campo“. Die Anmeldefunktion wird nur während des Anmeldezeitraums freigeschaltet.
Prüfungstermine und Raumverteilung /Examination dates and room allocations
Zusätzlich wurde für die kommenden Semester eine Erweiterung des zweiten Prüfungszeitraums für elektronische Prüfungen vom Prüfungsausschuss beschlossen. Die Zeiträume umfassen folgende Termine:
WS 24/25 E-Klausuren TF: 21. März 2025 – 27. März 2025
SoSe 25 E-Klausuren TF: 12. September 2025 – 18. September 2025
WS 25/26 E-Klausuren TF: 12. März 2026 – 18. März 2026
In addition, an extension of the second examination period for electronic examinations has been decided for the summer semester.
In der nachfolgenden Liste sind die voraussichtlichen Prüfungstermine der kommenden Semester aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass die Termine die hier genannt sind vorläufig sind und sich gegebenenfalls noch ändern können und somit nicht rechtsverbindlich sind. Die Liste dient rein dem Zweck der Information. Auch weitere Informationen die in der Tabelle enthalten sind könnten sich bis zur jeweiligen Prüfungsanmeldung ändern. Entscheidend sind die Informationen die Sie in campo im Rahmen der Prüfungsanmeldung einsehen können. Die Uhrzeiten und Räume der Prüfungen werden zur optimalen Nutzung der Raumkapazitäten relativ kurzfristig über campo bekannt gegeben.
Informationen über die Räume und Uhrzeiten der Prüfungen der beiden Prüfungszeiträume werden ca. zwei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstag in Campo veröffentlicht. Bitte fragen Sie nicht vorab nach Terminen bei den Mitarbeitern im Prüfungsamt nach, die Daten werden sobald sie bestätigt sind in Campo eingetragen.
The list below states the examination dates scheduled for the coming semesters. Please note that these dates are only preliminary and are subject to change. They are not legally binding. The list is for information purposes only. All other information in the table is also subject to change before the examination registration period. The information displayed in mein campus during the examination registration process is authoritative. The times and locations of examinations are published at relatively short notice in mein campus to ensure room capacities are fully utilised.
Information about the rooms and times of the examinations for both examination periods will be published in Campo approximately two weeks before the respective examination day. Please do not ask the staff at the Examinations Office for dates in advance; the dates will be entered in Campo as soon as they are confirmed.
Chemie- und Bioingenieurwesen, Nachhaltige Chemische Technologien, KI-Materialtechnologie, Nanotechnologie, Life Science Engineering, Advanced Optical Technologies, Advanced Materials and Processes, Clean Energy Processes Studiengänge der Technischen Fakultät
Chemie- und Bioingenieurwesen, Nachhaltige Chemische Technologien, KI-Materialtechnologie, Nanotechnologie, Life Science Engineering, Advanced Optical Technologies, Advanced Materials and Processes, Clean Energy Processes Studiengänge der Technischen Fakultät
Informations-und Kommunikationstechnik/Information and Communication Technology, Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik, Berufspädagogik, Energietechnik, Communications and Multimedia Engineering, Advanced Signal Processing & Communications Engineering Studiengänge der Technischen Fakultät
Informations-und Kommunikationstechnik/Information and Communication Technology, Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik, Berufspädagogik, Energietechnik, Communications and Multimedia Engineering, Advanced Signal Processing & Communications Engineering Studiengänge der Technischen Fakultät
Chemie- und Bioingenieurwesen, Nachhaltige Chemische Technologien, KI-Materialtechnologie, Nanotechnologie, Life Science Engineering, Advanced Optical Technologies, Advanced Materials and Processes, Clean Energy Processes Studiengänge der Technischen Fakultät
Chemie- und Bioingenieurwesen, Nachhaltige Chemische Technologien, KI-Materialtechnologie, Nanotechnologie, Life Science Engineering, Advanced Optical Technologies, Advanced Materials and Processes, Clean Energy Processes Studiengänge der Technischen Fakultät
Chemie- und Bioingenieurwesen, Nachhaltige Chemische Technologien, KI-Materialtechnologie, Nanotechnologie, Life Science Engineering, Advanced Optical Technologies, Advanced Materials and Processes, Clean Energy Processes Studiengänge der Technischen Fakultät
Informations-und Kommunikationstechnik/Information and Communication Technology, Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik, Berufspädagogik, Energietechnik, Communications and Multimedia Engineering, Advanced Signal Processing & Communications Engineering Studiengänge der Technischen Fakultät
Informations-und Kommunikationstechnik/Information and Communication Technology, Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik, Berufspädagogik, Energietechnik, Communications and Multimedia Engineering, Advanced Signal Processing & Communications Engineering Studiengänge der Technischen Fakultät
Informations-und Kommunikationstechnik/Information and Communication Technology, Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik, Berufspädagogik, Energietechnik, Communications and Multimedia Engineering, Advanced Signal Processing & Communications Engineering Studiengänge der Technischen Fakultät
Informations-und Kommunikationstechnik/Information and Communication Technology, Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik, Berufspädagogik, Energietechnik, Communications and Multimedia Engineering, Advanced Signal Processing & Communications Engineering Studiengänge der Technischen Fakultät
Maschinenbau (Buchstaben P-Z und Master Studienrichtung IP Buchstaben A-Z), Materialwissenschaften, Medizintechnik, International Production Engineering and Management Studiengänge der Technischen Fakultät
Chemie- und Bioingenieurwesen, Nachhaltige Chemische Technologien, KI-Materialtechnologie, Nanotechnologie, Life Science Engineering, Advanced Optical Technologies, Advanced Materials and Processes, Clean Energy Processes Studiengänge der Technischen Fakultät
Chemie- und Bioingenieurwesen, Nachhaltige Chemische Technologien, KI-Materialtechnologie, Nanotechnologie, Life Science Engineering, Advanced Optical Technologies, Advanced Materials and Processes, Clean Energy Processes Studiengänge der Technischen Fakultät
Maschinenbau (Buchstaben P-Z und Master Studienrichtung IP Buchstaben A-Z), Materialwissenschaften, Medizintechnik, International Production Engineering and Management Studiengänge der Technischen Fakultät
Maschinenbau (Buchstaben P-Z und Master Studienrichtung IP Buchstaben A-Z), Materialwissenschaften, Medizintechnik, International Production Engineering and Management Studiengänge der Technischen Fakultät
Maschinenbau (Buchstaben P-Z und Master Studienrichtung IP Buchstaben A-Z), Materialwissenschaften, Medizintechnik, International Production Engineering and Management Studiengänge der Technischen Fakultät
Chemie- und Bioingenieurwesen, Nachhaltige Chemische Technologien, KI-Materialtechnologie, Nanotechnologie, Life Science Engineering, Advanced Optical Technologies, Advanced Materials and Processes, Clean Energy Processes Studiengänge der Technischen Fakultät
Insbesondere für Bewerbungen im Ausland werden oft englische Übersetzungen deutscher Dokumente verlangt. Der Sprachendienst der FAU bietet allen Studierenden die Möglichkeit, Abschlusszeugnisse und Urkunden der FAU kostengünstig übersetzen und beglaubigen zu lassen (Deutsch – Englisch).
Fortgeschrittene Studierende im Graduierten- und Postdoc-Bereich unterstützt der Sprachendienst bei der sprachlichen Überarbeitung von Forschungsartikeln zur Veröffentlichung in englischsprachigen Medien.
regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: 2. Juni (0.01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23.59 Uhr)
Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 12. Mai (0.01 Uhr) und Dienstag, 13.05.2025 (23.59 Uhr)
Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak):
Zweittermine an der PhilFak:
von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester)
Zweittermine an der NatFak:
von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 15.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 15.10. festgelegt.
Zweittermine an der MedFak:
In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination.
Wintersemester 2025/2026:
Voraussichtlich ab Montag, dem 17.11.2025 (00.01 Uhr), bis Sonntag, dem 07.12.2025 (23.59 Uhr). Weitere Infos folgen!
Anmeldezeiträume für Prüfungen
Anmeldezeitraum für Modulprüfungen: Sommersemester 2025: regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: 2. Juni (0.01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23.59 Uhr) Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 12. Mai (0.01 Uhr) und Dienstag, 13.05.2025 (23.59 Uhr) Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak): Zweittermine an der PhilFak: von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester) Zweittermine an der NatFak: von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 15.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 15.10. festgelegt. Zweittermine an der MedFak: In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination. Wintersemester 2025/2026: Voraussichtlich ab Montag, dem 17.11.2025 (00.01 Uhr), bis Sonntag, dem 07.12.2025 (23.59 Uhr). Weitere Infos folgen!
Die Anmeldung zu diesen Prüfungen erfolgt über „campo“. Die Anmeldefunktion wird nur während des Anmeldezeitraums freigeschaltet.
Ansprechpartner für alle Fragen rund um den formalen Ablauf Ihres Studiums ist die Studierendenverwaltung in Erlangen. Dort werden die Daten aller Studierenden der FAU verwaltet.
Wichtige Änderungen zu Ihrem Studium (z.B. Namensänderung) müssen Sie der Studierendenverwaltung daher unbedingt mitteilen. Adressänderungen werden hingegen durch die Studierenden selbst über das IDM-Portal verwaltet.
In den Sprechstunden beantworten Mitarbeiter der Studierendenverwaltung Fragen und helfen bei zahlreichen weiteren Themen.
Um Inklusion, Teilhabe und Chancengerechtigkeit im studentischen Alltag zu ermöglichen, bietet die FAU Beratung für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung an.
Die Ansprechpartnerin für beeinträchtigte und /oder chronisch kranke Studierende und Studieninteressierte zu allen Fragen zum Studium an der FAU (z.B. Zulassung zum Studium, Barrierefreiheit, Prüfungen) ist die Beauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende.
Die Beratung erfolgt vertraulich.
Nachstehend finden sich weiterführende Informationen. Abschließend sind Verlinkungen zu verschiedenen Beratungsstellen innerhalb und außerhalb der FAU aufgelistet.
Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Nachteilsausgleiche im Studium sind Maßnahmen, die beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse im Studienverlauf und in Prüfungen ausgleichen. Sie werden stets individuell und situationsbezogen gestaltet und nicht pauschal vergeben. Sie sind z.B. abhängig von den Auswirkungen der Beeinträchtigung und dem jeweiligen Studienfach.
Nachteilsausgleiche schaffen keine Vorteile. Die Leistungsziele der Studien- und Prüfungsordnung bleiben erhalten.
Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung haben das Recht auf einen Nachteilsausgleich, allerdings nicht unbedingt auf einen in der von Ihnen gewünschten Form.
Voraussetzung für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs ist eine Behinderung und/oder chronische Erkrankung nach der Definition in §3 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)):
Behinderung: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“
Chronische Erkrankung: „Eine Krankheit ist schwerwiegend chronisch, wenn sie wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde.“
Schwangere: Bei Schwangerschaft ist kein Nachteilsausgleich notwendig. Wenden Sie sich bei prüfungsrelevanten Fragen bitte direkt ans Prüfungsamt. Weitere Informationen und Beratung
Beantragung eines Nachteilsausgleichs an der FAU – so geht’s
Vorverfahren
Schildern Sie Ihren Fall in einer E-Mail an beeintraechtigt-studieren@fau.de. Wir vereinbaren einen Beratungstermin zur Klärung, welche Art von Nachteilsausgleich nötig ist.
Nach dem Termin schicken Sie ein aktuelles Facharzt-Attest als pdf-Scan an beeintraechtigt-studieren@fau.de. Wir benötigen keine Originale!
Ein Attest muss enthalten:
Diagnose oder mindestens Symptomatik (und voraussichtliche Dauer)
Auswirkungen auf Studium und Prüfungssituation
Ärztlich empfohlener Nachteilsausgleich
Empfehlungsschreiben für Nachteilsausgleich
Sie erhalten von uns eine E-Mail mit einem Empfehlungsschreiben für einen Nachteilsausgleich und Ihrem Attest im Anhang, die Sie weiterleiten ans Prüfungsamt (den Kontakt erhalten Sie von uns). In den Mailtext schreiben Sie formlos: ‚Hiermit beantrage ich einen Nachteilsausgleich gemäß dem Empfehlungsschreiben im Anhang‘
Fallprüfung und Bescheid
Der Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät prüft den Fall. Nach Prüfung erhalten Sie von Seiten des Prüfungsausschusses einen offiziellen Bescheid über den Nachteilsausgleich per Post.
Diesen Bescheid legen Sie der prüfenden Person mindestens eine Woche vor der Prüfung vor, damit die Maßnahmen umgesetzt werden können.
FAQ zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an beeintraechtigt-studieren@fau.de. Bestenfalls bereits zu Beginn Ihres Studiums oder des Semesters.
Bitte bedenken Sie, dass der zuständige Prüfungsausschuss den Antrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleiches prüfen und genehmigen muss und die prüfende Person die genehmigten Maßnahmen (z.B. Bereitstellung eines gesonderten Prüfungsraums) planen muss. Sollte aufgrund einer zu knappen Antragstellung eine Genehmigung durch den Prüfungsausschuss oder Umsetzung der genehmigten Maßnahmen nicht mehr möglich sein, muss die Prüfung unter den in der Prüfungsordnung vorgesehenen Bedingungen stattfinden.
Sie selbst informieren nach der Prüfungsanmeldung, spätestens aber eine Woche vor jeder Prüfung, die prüfende Person darüber, dass ein Nachteilsausgleich vorliegt und was Sie brauchen, um die Prüfung gemäß Ihres Nachteilsausgleiches abzulegen.
Es muss dabei nur der endgültige Nachteilsausgleichs-Bescheid vorgelegt werden (ohne Empfehlungsschreiben und Attest). Dieser enthält keine Diagnose.
Ein Nachteilsausgleich ist höchstens für die Dauer eines Studiums gültig, also z.B. für die Dauer eines Bachelors. Falls ein Masterstudium angeschlossen wird, muss der Nachteilsausgleich neu beantragt werden.
Bei manchen Erkrankungen ist es nötig, dass der Arzt den Zeitraum angibt, wie lange das Attest gilt bis eine Neuüberprüfung der Einschränkungen empfohlen wird. Entsprechend ist der Nachteilsausgleich dann bis zu diesem Zeitpunkt gültig. Letztendlich trifft der Prüfungsausschuss die Entscheidung über die Dauer des Nachteilsausgleiches.
Der Nachteilsausgleich gilt für alle universitären Prüfungen an der FAU, auch für die am Sprachenzentrum und die während eines Schnupperstudiums. Auch bei Prüfungen der virtuellen Hochschule Bayern wird ein Nachteilsausgleich der FAU meist akzeptiert.
Verlängerung der Bearbeitungszeit bei zeitabhängigen Studien- und Prüfungsleistungen (z.B. Klausuren, Haus- und Abschlussarbeiten)
Ersatz von mündlichen durch schriftliche Leistungen und umgekehrt, wenn der Kompetenzerwerb auch durch eine andere Prüfungsform erbracht werden kann
Zulassen von technischen Hilfen bei schriftlichen oder mündlichen Prüfungen (z.B. Laptop, Vergrößerungslupe)
Durchführung der Prüfung in einem gesonderten Raum
Verlängerung der Zeiträume zwischen einzelnen Prüfungen
Änderung von Praktikums- und Exkursionsbestimmungen
Je nach Einzelfall und vorliegender Atteste sind auch andere Lösungen denkbar.
Nein, im Unterschied zur Schule steht ein Nachteilsausgleich nicht im universitären Abschlusszeugnis
Wir behandeln Ihr Anliegen vertraulich. Zunächst haben nur die Verantwortlichen für beeinträchtigt-studieren Zugriff auf Ihre Unterlagen. Im 2. Schritt (wenn Sie sich nach dem Beratungstermin für die Beantragung eines Nachteilsausgleiches entscheiden) auch das Prüfungsamt und der Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät.
Bei vorübergehenden Einschränkungen wie z.B. einer gebrochenen Schreibhand. Es ist eine Krankmeldung durch Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich. Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an das Prüfungsamt. Wenn Sie sich dagegen zur Teilnahme an der Prüfung entschließen, gelten die regulären Prüfungsbedingungen. Es ist kein Nachteilsausgleich möglich. Nach der Prüfung können keine gesundheitlichen Einschränkungen mehr geltend gemacht werden.
Wenn ein Raumtausch in einen barrierefreien Raum nötig ist. Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an das Prüfungsamt.
Eine Verlängerung der Höchststudienzeit oder der Grundlagenorientierungsphase (GOP) beantragen Sie ohne Nachteilsausgleich direkt über die dafür vorhandenen Anträge
Ein Antrag auf Nachteilsausgleich muss bei den jeweiligen Ministerien selbst gestellt werden. Die Verfahren und Fristen sind jeweils verschieden. Wir beraten Sie natürlich auch dabei, wenn gewünscht.
Lehramt: Sie schicken einen unterschriebenen Antrag auf Nachteilsausgleich formlos direkt an das Prüfungsamt im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Adresse: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus – Prüfungsamt, Salvatorstraße 2, 80333 München.
Für Staatsexamensprüfungen ist das Prüfungsamt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zuständig, für Modulprüfungen das Prüfungsamt der FAU nach FAU-Ablauf für Nachteilsausgleiche
Human-/Zahnmedizin: Zur Beantragung eines Nachteilsausgleiches wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie: landespruefungsamt@reg-ob.bayern.de
Pharmazie: Zur Beantragung eines Nachteilsausgleiches wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie: landespruefungsamt@reg-ob.bayern.de
Weitere Informationen
Wenn Sie zum Studieren besondere Hilfe brauchen – etwa Vorlesekräfte, Begleitpersonen, Gebärdendolmetschende – können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme beim überörtlichen Sozialhilfeträger stellen. Für die FAU ist die Bezirksverwaltung Mittelfranken in Ansbach zuständig. Wenn der Bezirk keine Zuschüsse zahlt, können Sie sich auch an die “Dr.-Willi-Rebelein-Stiftung” in Nürnberg wenden.
Wer einen Behinderungsgrad von mindestens 70 Prozent GdB nachweist, kann für einen Wohnheimplatz in einem der Studentenwerksheime einen Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung stellen. Für Mobilitätsbehinderte gibt es sechs Wohnheimplätze in einem Heim am FAU Campus Erlangen Süd.
Bei den Zulassungsverfahren von hochschulstart und der FAU gibt es neben den üblichen Modalitäten einiges zu beachten. Sofern Ihr Wunschstudiengang in einem Auswahlverfahren vergeben wird, ist es aufgrund einer Behinderung möglich, einen Nachteilsausgleichs- oder Härtefallantrag zu stellen. Die Zulassung an Ihrem Wunschort können Sie im Verteilungsverfahren durch einen Ortsbindungsantrag sichern. Auch chronisch Kranke können unter Umständen derartige Gründe geltend machen. Ehe Sie einen entsprechenden Antrag stellen, sollten Sie sich auf jeden Fall beraten lassen.
Die FAU hat einen großen Bestand an Altbauten, die noch nicht komplett barrierefrei zugänglich sind. Die Universität ist bestrebt, nach und nach Barrierefreiheit in ihren Gebäuden herzustellen. Sollten Sie vor dem Problem stehen, nicht zu Ihrem Ziel, etwa zu Ihrem Hörsaal oder zu einem Büro zu gelangen, dann melden Sie sich bitte umgehend bei der Behindertenbeauftragten.
Im Rahmen des Diversity Audits „Vielfalt gestalten“ (2016-2018) des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft werden Maßnahmen zur Optimierung der Barrierefreiheit in der FAU entwickelt und umgesetzt.
„BliSeh“ ist ein Projekt für blinde und sehgeschädigte Studierende an der FAU. Es unterstützt alle Interessierten in Fragen der technischen Anlagen, des Nachteilsausgleichs und im Übergang in den Beruf. Vorrangig vermittelt es Schlüsselqualifikationen für blinde/sehbehinderte Studierende.
Das Referat für Internationale Angelegenheiten ist die zentrale Anlaufstelle der FAU, an die sich Studierende und Promovierende aus dem Ausland und deutsche Studierende und Promovierende, die ins Ausland gehen möchten, wenden können.
Ausführliche Informationen zum Referat für Internationale Angelegenheiten finden Sie hier.
Das Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Erlangen-Nürnberg ist zuständig für den Vollzug des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG).
Seit dem Sommersemester 2010 können Studierende in Bayern ihren BAföG-Antrag online stellen. Dieser Antrag ist im Internet abrufbar unter: www.bafoeg-digital.de.
Der Antrag muss ausgedruckt und unterschrieben an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung gesendet werden. Als Antragsdatum gilt das Datum des Posteingangs.
Das Büro für Gender und Diversity berücksichtigt im Rahmen ihrer Diversitätsstrategie neben Gender- und Gleichstellungsaspekten weitere Diversitätsdimensionen wie Behinderung, sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sowie soziale Herkunft und Bildung. Dazu gibt es unterschiedliche Projekte und Aktivitäten des Büros.
Der Career Service der Universität Erlangen-Nürnberg ist eine fakultätsübergreifende Serviceeinrichtung für Studierende, Promovierende sowie Absolventeninnen und Absolventen der FAU. Er bietet ein kostenfreies, breit gefächertes Beratungs-, Veranstaltungs- und Informationsangebot rund um die Themen Bewerbung, berufliche Orientierung und Berufseinstieg.
Ziel des Career Service ist es, als zentrale Anlaufstelle den Studierenden und Promovierenden bei der beruflichen Orientierung zur Seite zu stehen und den Absolventinnen und Absolventen die Übergangsphase zwischen Studium bzw. Promotion und Beruf zu erleichtern.
Das Angebot umfasst:
Individuelle Beratung zu beruflichen Themen für Studierende ab dem 1. Semester und Promovierende
Bewerbungsmappencheck in deutscher und englischer Sprache
Seminare zu Bewerbung und Softskills
Infotag mit Vorträgen zum Berufseinstieg
Karriere-Treffs zwischen Studierenden, Promovierenden und Alumni verschiedener Fachrichtungen
Firmenkontaktmessen (Fakultätskarrieretag am Fachbereich Rechtswissenschaften, phil.Forum)
Online-Jobbörse mit Nebenjobs, Praktika und Einstiegspositionen für alle Fachrichtungen
Aktuelle Informationen zu Firmenveranstaltungen, Recruitingevents und vieles mehr im Career Service Blog
Fachbibliothek mit Literatur zu Bewerbung, Schlüsselqualifikationen und beruflicher Orientierung
Der Career Service ist seit Juli 2009 eine zentrale Anlaufstelle und wird kontinuierlich weiter ausgebaut. Finanziert wird der Career Service aus Studienbeiträgen und ist Teil des Zentralen Studienberatung.
Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften in Nürnberg hat einen fakultätseigenen Career Service. Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften erhalten hier Information und Beratung bei Fragen rund um das Thema Karriereplanung. Mit Veranstaltungen wie zum Beispiel Info-Seminaren, Bewerbungsmappenchecks oder Assessment Center-Trainings können sich Studierende, Promovierende sowie Absolventinnen und Absolventen des Fachbereichs fit machen für den optimalen Berufseinstieg. Daneben ermöglichen Unternehmenskontakte bereits während des Studiums Einblicke in die Praxis.
Abkürzung für Fachschaftsinitiative zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft. Zusammenschluss von Studierenden eines Faches. Die FSI ist eine wichtige Ansprechpartnerin bei Problemen und Fragen rund ums Studium.
Abkürzung für Fachschaftsvertretung. Diese ist das offizielle Gremium der Studierenden an den Fakultäten, welches sich um fakultätsinterne Angelegenheiten kümmert.
Der Familienservice der FAU und des Universitätsklinikums Erlangen koordiniert und vernetzt die vielfältigen Angebote für Mütter, Väter, Kinder und deren Angehörige in Wissenschaft, Beruf oder Studium. Er bietet Studierenden, Promovierenden und Beschäftigten der Universität und des Klinikums eine umfassende Beratung rund um das Thema „Studieren und universitäres Arbeiten mit Kind“.
Die Frauenbeauftragte wird von dem Büro für Gender und Diversity unterstützt.
Das Büro für Gender und Diversity setzt sich für die Gleichstellung an der FAU ein. Geschlecht, Nationalität, Alter, Religion, sexuelle Orientierung oder Behinderung sollen kein Hindernis im Studium, bei der Promotion oder bei der Arbeit sein. Dazu gibt es unterschiedliche Projekte und Aktivitäten des Büros.
Die Katholische Hochschulgemeinde (KHG) und die Evangelische Hochschulgemeinde (ESG) sind kirchliche Einrichtungen an den Erlanger und Nürnberger Hochschulen. Die
Hochschulgemeinden sind offen für Studierende aller Fachrichtungen, aller Nationalitäten, aller Konfessionen und Religionen.
KHG und ESG veranstalten wöchentlich Treffen in ihren Einrichtungen mit Gottesdiensten bzw. Andachten, Essen und Programm.
Weitere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Webseiten der KHG und ESG.
An der FAU gibt es über 100 Hochschulgruppen und studentische Initiativen. Diese decken eine große Bandbreite an Themen ab und sind so die perfekten Anlaufstellen für engagierte Studierende – egal, ob sie sich für Politik, Technik, Kultur oder soziale Themen interessieren.
Nachteilsausgleiche im Studium sind Maßnahmen, die beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse im Studienverlauf und in Prüfungen ausgleichen. Alle Infos zum Thema Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung finden Sie unter Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung“.
Weitere Infos zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen finden Sie hier.
P
Bei Fragen zu Prüfungen und deren Organisation wenden Sie sich am besten an das Prüfungsamt des betreffenden Studienfachs. Das Prüfungsamt ist zuständig für die Verwaltungsvorgänge bei Anmeldung, Zulassung und Durchführung von Prüfungen sowie bei der Vorbereitung und Protokollierung von Sitzungen der Prüfungsausschüsse.
Das für Sie zuständige Prüfungsamt finden Sie auf den Webseiten der FAU.
Um an Prüfungen teilnehmen zu können, muss man sich natürlich vorher anmelden (siehe Prüfungsfristen). Zuständig für die Bearbeitung der Prüfungsangelegenheiten sind die einzelnen Prüfungsämter der Uni.
Über campo können persönliche Daten verwaltet und Studienbescheinigungen ausgedruckt werden. Außerdem erfolgt die Prüfungsan- und -abmeldung über diese Seite. Studierende können hier auch einen Überblick über die bisher erzielten Noten abrufen.
Beim Studentenwerk gibt es eine Psychologische Beratung des Studierendenwerks. Diese bietet professionelle Hilfe bei Problemen seelischer Natur, zum Beispiel bei Schwierigkeiten im Studium, bei der Promotion oder mit Prüfungen, bei Problemen mit Partnern oder den Eltern, Angst, psychosomatischen Beschwerden und vielen weiteren psychologischen Belastungen. Die Offene Sprechstunde ist anonym.
Notfallnummern:
akute Krise: Notruf 112
Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222
R
Nicht immer verläuft oder endet ein Arbeitsverhältnis harmonisch, es kann auch zu Uneinigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen.
Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg unterhält eine kostenfreie Rechtsberatung für Studierende und immatrikulierte Promovierende, die neben arbeitsrechtlichen, auch in hochschul-, kauf- und mietrechtlichen Angelegenheiten sowie in allen anderen mit der Studiensituation in Zusammenhang stehenden rechtlichen Schwierigkeiten praktische Hilfe anbietet.
Die Universität Erlangen-Nürnberg ist Teil eines großen internationalen Netzwerks und pflegt enge Kontakte zu rund 500 Partnerhochschulen in 62 Ländern. In mehr als 130 Forschungskooperationen arbeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Erlangen und Nürnberg eng mit Spitzenuniversitäten in aller Welt zusammen.
Das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA / S-INTERNATIONAL) ist die zentrale Anlaufstelle der FAU, an die sich Studierende und Promovierende aus dem Ausland und deutsche Studierende und Promovierende, die ins Ausland gehen möchten, wenden können.
Das RRZE ist der IT-Dienstleister der FAU. Hier gibt es die begehrten und kostenfreien Internet-Accounts fürs Einloggen und die offiziellen E-Mail-Adressen, über die die Studierenden und Promovierenden für die Uni erreichbar sein müssen.
Auch Programmierkurse oder sonstige DV-Kurse (Software-Schulungen) für die Studierenden und Promovierenden werden dort oft kostenlos angeboten und als Schlüsselqualifikation fürs Studium mit Leistungspunkten belohnt.
Hausarbeiten, Abschlussarbeiten, Forschungsartikel, Bewerbungen: Das Schreibzentrum / Writing Centre am Sprachenzentrum unterstützt Studierende und Beschäftigte der FAU beim Schreiben wissenschaftlicher Texte. Diese Unterstützung umfasst individuelle Schreibberatungen sowie Workshops zum akademischen Schreiben. Zum einen können diese Angebote internationale FAU-Angehörige nutzen, die auf Deutsch schreiben, und zum anderen Studierende und wissenschaftliches Personal beim Verfassen englischer Texte.
Die Sozialberatung des Studentenwerks berät zum Beispiel Studierende in wirtschaftlichen Notlagen, Studierende mit Kind und Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen.
Der Sprachendienst übersetzt deutsche Dokumente zum Beispiel für Auslandsaufenthalte und unterstützt Graduierte und Postdocs bei fremdsprachigen Veröffentlichungen.
Die Sprachlernberatung unterstützt Fremdsprachenlernende beim Erreichen eines selbst gesetzten Lernziels, indem sie dazu anregt, über das eigene Lernen sowie über eigene Stärken, Erfahrungen und Ressourcen nachzudenken, diese weiterzuentwickeln und darauf aufbauend Strategien und Anreize für den eigenen, individuellen Lernweg zu gestalten. Sie steht allen Angehörigen der FAU kostenlos zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Selbstlernzentrums am Sprachenzentrum.
Hilft bei allen fachspezifischen Fragen des Studiums, da Fachstudienberaterinnen und -berater selbst dem Lehrkörper des betreffenden Instituts angehören. Namen, Adressen, Sprechzeiten und Telefonnummern sind bei der zentralen Studienberatung zu erfahren.
Die Studierendenvertretung, kurz Stuve, ist die gewählte Interessenvertretung der Studierenden an der FAU. Die Stuve vertritt die studentischen Interessen in den verschiedenen Gremien der Universität und engagiert sich in landes- und bundesweiten studentischen Zusammenschlüssen. In verschiedenen Referaten und Arbeitskreisen können sich Studierende engagieren, einige wie das Referat gegen Diskriminierung und Rassismus sind auch Anlaufstelle für Studierende.
Weitere Infos finden Sie auf den Webseiten der Stuve. Außerdem hat die Stuve eine Checkliste mit den wichtigsten Aufgaben zum Studienstart bereitgestellt.
Die Studierendenverwaltung der FAU ist zuständig für die Einschreibung, die Exmatrikulation oder auch bei einem Fachwechsel. Weiterhin ist sie bei Fragen rund um Rückmeldung und Beurlaubung die richtige Anlaufstelle. Die Studentenkanzlei befindet sich in Erlangen, in der Halbmondstraße 6-8, Zimmer 0.034.
U
Mit dem UB Coach bietet die Universitätsbibliothek (UB) allen Angehörigen der FAU die Möglichkeit, sich einen Überblick über den Service der UB zu verschaffen und online einen Beratungstermin mit einem Experten der UB zu vereinbaren. Das Angebot umfasst die Themengebiete Recherche, Publizieren, Urheber-, Lizenz- und Verlagsrecht sowie wissenschaftliches Arbeiten und Vernetzen.
Z
Die Zentrale Studienberatung (ZSB) ist die erste Anlaufstelle für alle Fragen rund ums Studium. Hier erfährt man alles über das Studienangebot an der FAU, mögliche Fächerkombinationen, Studiengestaltung, Zulassungsregelungen und Bewerbungsverfahren, Studium im Ausland und vieles mehr.
Das Team berät auch bei Problemen im Studium oder vor einem Fach- oder Hochschulwechsel. Bei der Zentralen Studienberatung bekommt man unter anderem Informationsmaterial zum Studienaufbau und zu einzelnen Studiengängen.
Das Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung bietet Informationen und Beratung rund um das Thema Lehramts-Studium an der FAU, unter anderem auch zum Referendariat und zu Fort- und Weiterbildungen für Lehrerinnen und Lehrer.
Heißt an der FAU: Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA – S-INTERNATIONAL) Das Referat für Internationale Angelegenheiten ist die zentrale Anlaufstelle der FAU, an die sich Studierende und Promovierende aus dem Ausland und deutsche Studierende und Promovierende, die ins Ausland gehen möchten, wenden können. Ausführliche Informationen zum Referat für Internationale Angelegenheiten finden Sie hier.
Amt für Ausbildungsförderung (BaföG)
Das Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Erlangen-Nürnberg ist zuständig für den Vollzug des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG). Seit dem Sommersemester 2010 können Studierende in Bayern ihren BAföG-Antrag online stellen. Dieser Antrag ist im Internet abrufbar unter: www.bafoeg-digital.de. Der Antrag muss ausgedruckt und unterschrieben an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung gesendet werden. Als Antragsdatum gilt das Datum des Posteingangs.
Behinderung oder chronische Erkrankung
Alle Infos zum Thema Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung finden Sie unter Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.
Beschwerdestelle bei Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung
Beschwerden bei Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung können bei den zuständigen Beschwerdestellen eingereicht werden. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Büro für Gender und Diversity
Das Büro für Gender und Diversity berücksichtigt im Rahmen ihrer Diversitätsstrategie neben Gender- und Gleichstellungsaspekten weitere Diversitätsdimensionen wie Behinderung, sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sowie soziale Herkunft und Bildung. Dazu gibt es unterschiedliche Projekte und Aktivitäten des Büros. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Büro für Gender und Diversity.
Career Service
Der Career Service der Universität Erlangen-Nürnberg ist eine fakultätsübergreifende Serviceeinrichtung für Studierende, Promovierende sowie Absolventeninnen und Absolventen der FAU. Er bietet ein kostenfreies, breit gefächertes Beratungs-, Veranstaltungs- und Informationsangebot rund um die Themen Bewerbung, berufliche Orientierung und Berufseinstieg. Ziel des Career Service ist es, als zentrale Anlaufstelle den Studierenden und Promovierenden bei der beruflichen Orientierung zur Seite zu stehen und den Absolventinnen und Absolventen die Übergangsphase zwischen Studium bzw. Promotion und Beruf zu erleichtern. Das Angebot umfasst: Individuelle Beratung zu beruflichen Themen für Studierende ab dem 1. Semester und Promovierende Bewerbungsmappencheck in deutscher und englischer Sprache Seminare zu Bewerbung und Softskills Infotag mit Vorträgen zum Berufseinstieg Karriere-Treffs zwischen Studierenden, Promovierenden und Alumni verschiedener Fachrichtungen Firmenkontaktmessen (Fakultätskarrieretag am Fachbereich Rechtswissenschaften, phil.Forum) Online-Jobbörse mit Nebenjobs, Praktika und Einstiegspositionen für alle Fachrichtungen Aktuelle Informationen zu Firmenveranstaltungen, Recruitingevents und vieles mehr im Career Service Blog Fachbibliothek mit Literatur zu Bewerbung, Schlüsselqualifikationen und beruflicher Orientierung Das komplette Angebot finden Sie auf der Webseite des Career Service. Der Career Service ist seit Juli 2009 eine zentrale Anlaufstelle und wird kontinuierlich weiter ausgebaut. Finanziert wird der Career Service aus Studienbeiträgen und ist Teil des Zentralen Studienberatung.
Career Service am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften in Nürnberg hat einen fakultätseigenen Career Service. Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften erhalten hier Information und Beratung bei Fragen rund um das Thema Karriereplanung. Mit Veranstaltungen wie zum Beispiel Info-Seminaren, Bewerbungsmappenchecks oder Assessment Center-Trainings können sich Studierende, Promovierende sowie Absolventinnen und Absolventen des Fachbereichs fit machen für den optimalen Berufseinstieg. Daneben ermöglichen Unternehmenskontakte bereits während des Studiums Einblicke in die Praxis. Hier geht’s zur Homepages des Career Service am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften.
Fachschaftsinitiative (FSI)
Abkürzung für Fachschaftsinitiative zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft. Zusammenschluss von Studierenden eines Faches. Die FSI ist eine wichtige Ansprechpartnerin bei Problemen und Fragen rund ums Studium.
Fachschaftsvertretung (FSV)
Abkürzung für Fachschaftsvertretung. Diese ist das offizielle Gremium der Studierenden an den Fakultäten, welches sich um fakultätsinterne Angelegenheiten kümmert.
Familienservice
Der Familienservice der FAU und des Universitätsklinikums Erlangen koordiniert und vernetzt die vielfältigen Angebote für Mütter, Väter, Kinder und deren Angehörige in Wissenschaft, Beruf oder Studium. Er bietet Studierenden, Promovierenden und Beschäftigten der Universität und des Klinikums eine umfassende Beratung rund um das Thema „Studieren und universitäres Arbeiten mit Kind“. Weiterer Informationen finden Sie auf den Webseiten des Familienservice der FAU.
Frauenbeauftragte
Die Frauenbeauftragte wird von dem Büro für Gender und Diversity unterstützt. Das Büro für Gender und Diversity setzt sich für die Gleichstellung an der FAU ein. Geschlecht, Nationalität, Alter, Religion, sexuelle Orientierung oder Behinderung sollen kein Hindernis im Studium, bei der Promotion oder bei der Arbeit sein. Dazu gibt es unterschiedliche Projekte und Aktivitäten des Büros. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Büro für Gender und Diversity.
Hochschulgemeinden
Die Katholische Hochschulgemeinde (KHG) und die Evangelische Hochschulgemeinde (ESG) sind kirchliche Einrichtungen an den Erlanger und Nürnberger Hochschulen. Die Hochschulgemeinden sind offen für Studierende aller Fachrichtungen, aller Nationalitäten, aller Konfessionen und Religionen. KHG und ESG veranstalten wöchentlich Treffen in ihren Einrichtungen mit Gottesdiensten bzw. Andachten, Essen und Programm. Weitere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Webseiten der KHG und ESG.
Hochschulgruppen und studentische Initiativen
An der FAU gibt es über 100 Hochschulgruppen und studentische Initiativen. Diese decken eine große Bandbreite an Themen ab und sind so die perfekten Anlaufstellen für engagierte Studierende – egal, ob sie sich für Politik, Technik, Kultur oder soziale Themen interessieren. Eine Auswahl von Hochschulgruppen und studentischen Initiativen kann auf der Webseite der Studierendenvertretung der FAU eingesehen werden.
Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleiche im Studium sind Maßnahmen, die beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse im Studienverlauf und in Prüfungen ausgleichen. Alle Infos zum Thema Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung finden Sie unter Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung“. Weitere Infos zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen finden Sie hier.
Prüfungsamt
Bei Fragen zu Prüfungen und deren Organisation wenden Sie sich am besten an das Prüfungsamt des betreffenden Studienfachs. Das Prüfungsamt ist zuständig für die Verwaltungsvorgänge bei Anmeldung, Zulassung und Durchführung von Prüfungen sowie bei der Vorbereitung und Protokollierung von Sitzungen der Prüfungsausschüsse. Das für Sie zuständige Prüfungsamt finden Sie auf den Webseiten der FAU. Um an Prüfungen teilnehmen zu können, muss man sich natürlich vorher anmelden (siehe Prüfungsfristen). Zuständig für die Bearbeitung der Prüfungsangelegenheiten sind die einzelnen Prüfungsämter der Uni. Über campo können persönliche Daten verwaltet und Studienbescheinigungen ausgedruckt werden. Außerdem erfolgt die Prüfungsan- und -abmeldung über diese Seite. Studierende können hier auch einen Überblick über die bisher erzielten Noten abrufen.
Psychologische Hilfe
Beim Studentenwerk gibt es eine Psychologische Beratung des Studierendenwerks. Diese bietet professionelle Hilfe bei Problemen seelischer Natur, zum Beispiel bei Schwierigkeiten im Studium, bei der Promotion oder mit Prüfungen, bei Problemen mit Partnern oder den Eltern, Angst, psychosomatischen Beschwerden und vielen weiteren psychologischen Belastungen. Die Offene Sprechstunde ist anonym. Notfallnummern: akute Krise: Notruf 112 Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222
Rechtsberatung
Nicht immer verläuft oder endet ein Arbeitsverhältnis harmonisch, es kann auch zu Uneinigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen. Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg unterhält eine kostenfreie Rechtsberatung für Studierende und immatrikulierte Promovierende, die neben arbeitsrechtlichen, auch in hochschul-, kauf- und mietrechtlichen Angelegenheiten sowie in allen anderen mit der Studiensituation in Zusammenhang stehenden rechtlichen Schwierigkeiten praktische Hilfe anbietet. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg.
Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA / S-INTERNATIONAL)
Die Universität Erlangen-Nürnberg ist Teil eines großen internationalen Netzwerks und pflegt enge Kontakte zu rund 500 Partnerhochschulen in 62 Ländern. In mehr als 130 Forschungskooperationen arbeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Erlangen und Nürnberg eng mit Spitzenuniversitäten in aller Welt zusammen. Das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA / S-INTERNATIONAL) ist die zentrale Anlaufstelle der FAU, an die sich Studierende und Promovierende aus dem Ausland und deutsche Studierende und Promovierende, die ins Ausland gehen möchten, wenden können. Ausführliche Informationen zum Referat für Internationale Angelegenheiten finden Sie auf der Webseite des Referats für Internationale Angelegenheiten.
RRZE (Regionales Rechenzentrum Erlangen)
Das RRZE ist der IT-Dienstleister der FAU. Hier gibt es die begehrten und kostenfreien Internet-Accounts fürs Einloggen und die offiziellen E-Mail-Adressen, über die die Studierenden und Promovierenden für die Uni erreichbar sein müssen. Auch Programmierkurse oder sonstige DV-Kurse (Software-Schulungen) für die Studierenden und Promovierenden werden dort oft kostenlos angeboten und als Schlüsselqualifikation fürs Studium mit Leistungspunkten belohnt. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des RRZE.
Schreibzentrum
Hausarbeiten, Abschlussarbeiten, Forschungsartikel, Bewerbungen: Das Schreibzentrum / Writing Centre am Sprachenzentrum unterstützt Studierende und Beschäftigte der FAU beim Schreiben wissenschaftlicher Texte. Diese Unterstützung umfasst individuelle Schreibberatungen sowie Workshops zum akademischen Schreiben. Zum einen können diese Angebote internationale FAU-Angehörige nutzen, die auf Deutsch schreiben, und zum anderen Studierende und wissenschaftliches Personal beim Verfassen englischer Texte. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Schreibberatung für Personen mit deutscher Muttersprache bietet die UB.
Schwangere Studentinnen: Mutterschutz und Gefährdungsbeurteilung
Bei der Beratung für schwangere Studentinnen erhalten Sie Informationen zu Mutterschutz, Gefährdungsbeurteilung und der Organisation Ihres Studiums. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Webseite der Beratungsstelle.
Sozialberatung des Studentenwerks
Die Sozialberatung des Studentenwerks berät zum Beispiel Studierende in wirtschaftlichen Notlagen, Studierende mit Kind und Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen. Zur Webseite der Sozialberatung des Studentenwerks
Sprachendienst für Studierende und Promovierende
Der Sprachendienst übersetzt deutsche Dokumente zum Beispiel für Auslandsaufenthalte und unterstützt Graduierte und Postdocs bei fremdsprachigen Veröffentlichungen. Zur Webseite des Sprachendienstes für Studierende
Sprachlernberatung
Die Sprachlernberatung unterstützt Fremdsprachenlernende beim Erreichen eines selbst gesetzten Lernziels, indem sie dazu anregt, über das eigene Lernen sowie über eigene Stärken, Erfahrungen und Ressourcen nachzudenken, diese weiterzuentwickeln und darauf aufbauend Strategien und Anreize für den eigenen, individuellen Lernweg zu gestalten. Sie steht allen Angehörigen der FAU kostenlos zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Selbstlernzentrums am Sprachenzentrum.
Studienfachberatung
Hilft bei allen fachspezifischen Fragen des Studiums, da Fachstudienberaterinnen und -berater selbst dem Lehrkörper des betreffenden Instituts angehören. Namen, Adressen, Sprechzeiten und Telefonnummern sind bei der zentralen Studienberatung zu erfahren. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der FAU.
Studierendenvertretung (Stuve)
Die Studierendenvertretung, kurz Stuve, ist die gewählte Interessenvertretung der Studierenden an der FAU. Die Stuve vertritt die studentischen Interessen in den verschiedenen Gremien der Universität und engagiert sich in landes- und bundesweiten studentischen Zusammenschlüssen. In verschiedenen Referaten und Arbeitskreisen können sich Studierende engagieren, einige wie das Referat gegen Diskriminierung und Rassismus sind auch Anlaufstelle für Studierende. Weitere Infos finden Sie auf den Webseiten der Stuve. Außerdem hat die Stuve eine Checkliste mit den wichtigsten Aufgaben zum Studienstart bereitgestellt.
Studierendenverwaltung
Die Studierendenverwaltung der FAU ist zuständig für die Einschreibung, die Exmatrikulation oder auch bei einem Fachwechsel. Weiterhin ist sie bei Fragen rund um Rückmeldung und Beurlaubung die richtige Anlaufstelle. Die Studentenkanzlei befindet sich in Erlangen, in der Halbmondstraße 6-8, Zimmer 0.034.
UB Coach
Mit dem UB Coach bietet die Universitätsbibliothek (UB) allen Angehörigen der FAU die Möglichkeit, sich einen Überblick über den Service der UB zu verschaffen und online einen Beratungstermin mit einem Experten der UB zu vereinbaren. Das Angebot umfasst die Themengebiete Recherche, Publizieren, Urheber-, Lizenz- und Verlagsrecht sowie wissenschaftliches Arbeiten und Vernetzen.
Zentrale Studienberatung der FAU (ZSB)
Die Zentrale Studienberatung (ZSB) ist die erste Anlaufstelle für alle Fragen rund ums Studium. Hier erfährt man alles über das Studienangebot an der FAU, mögliche Fächerkombinationen, Studiengestaltung, Zulassungsregelungen und Bewerbungsverfahren, Studium im Ausland und vieles mehr. Das Team berät auch bei Problemen im Studium oder vor einem Fach- oder Hochschulwechsel. Bei der Zentralen Studienberatung bekommt man unter anderem Informationsmaterial zum Studienaufbau und zu einzelnen Studiengängen. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Studienberatung.
Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZfL)
Das Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung bietet Informationen und Beratung rund um das Thema Lehramts-Studium an der FAU, unter anderem auch zum Referendariat und zu Fort- und Weiterbildungen für Lehrerinnen und Lehrer. Zur ZFL-Webseite
Zulassungsstelle
Die Zulassungsstelle organisiert das Zulassungsverfahren für internationale und deutsche Studienbewerberinnen und -bewerber. Außerdem bearbeitet sie Anträge auf Studienplatztausch. Kontakt: zulassungsstelle@fau.de. Link: Informationen zur Zulassung
Zusätzlich zur Studienfachberatung haben die Fakultäten Studien-Service-Center eingerichtet. Hier können Sie sich über den Aufbau des Studiums und die Studienplanung im Bachelor- und Masterstudium informieren.
Sie haben Fragen zur Studienwahl oder möchten während des Studiums eine individuelle Beratung?
Die Zentrale Studienberatung ist häufig die erste Anlaufstelle an der FAU für Studieninteressierte und Studierende zu allen Fragen rund ums Studium. Wir beraten Sie vertraulich, neutral und ergebnisoffen. Falls ein Anliegen nicht direkt zu unserem Aufgabengebiet gehören sollte, nennen wir Ihnen die passende Ansprechperson.
Am „Bergdienstag“, den 10. Juni, entfällt unsere Sprechstunde (vor Ort, telefonisch und digital) ab 12 Uhr.
Vor Ort, telefonisch oder virtuell über Zoom nehmen wir uns Zeit für Ihr Anliegen. Wir informieren Sie umfassend und suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen. Die Gespräche sind vertraulich.
In der offenen Sprechstunde erhalten Sie ohne lange Wartezeiten Auskünfte zu folgenden Themen: Studienangebot, Zugangsvoraussetzungen, Bewerbungsablauf für deutsche und internationale Interessierte, Fristen, formale Fragen und die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Beratungsbedarf.
10:00 - 13:00, Raum U 1.033 (Regensburger Str. 160, Nürnberg), Mi (nur während der Vorlesungszeit in ungeraden Kalenderwochen)
9:00 - 12:00, Mo. (telefonisch, virtuell nach Vereinbarung)
An folgenden Tagen finden (jeweils mittwochs) während des Sommersemesters 2025 meine Sprechstunden (J. Wittmann) in Nürnberg statt: 23. April, 7. und 21. Mai, 4. und 18. Juni, 2. und 16. Juli
Die FAU steht für interkulturelle Vielfalt, Weltoffenheit und Toleranz. Wir setzen uns dafür ein, Geflüchtete auf Ihrem Weg in die Hochschule bestmöglich zu unterstützen und zu beraten. An der FAU heißen wir Sie ganz herzlich willkommen und stellen Ihnen hier Informationen rund ums Studium und unser Deutschkurs-Angebot vor.
An den Fakultäten gibt es Studien-Service-Center und/oder die Studienfachberatung. Hier können Sie sich über den Aufbau des Studiums und die Studienplanung im Bachelor- und Masterstudium informieren. Eine fakultätsübergreifende Beratung zum Lehramtsstudium bietet das ZfL (Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung).
Unsere Beratung richtet sich sowohl an Studieninteressierte als auch Studierende. Wir beraten vertraulich, neutral und ergebnisoffen in einer geschützten Atmosphäre. Bei der Klärung Ihrer Anliegen unterstützen wir Sie ausgehend von Ihrer aktuellen Situation, Ihren Zielen und Ressourcen bei den Entscheidungsprozessen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungswege und Optionen.
In unserer offenen Sprechstunde können Sie einfach ohne Termin vorbeikommen. Auf Wunsch ist auch eine Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch möglich. Wir können neutral über alles sprechen, was Sie zum Thema Studium beschäftigt. Die Gespräche finden in einem geschützten Raum statt.
Bei unserer Arbeit ist es uns außerdem wichtig, Sie in Ihrer Selbstkompetenz zu stärken. Eine gute Sachkenntnis von prüfungs- und zulassungsrechtlichen Fragestellungen sowie den zugehörigen administrativen Prozessen an der FAU gehört für uns selbstverständlich dazu.
Wofür stehen wir?
In der Beratung stehen Sie mit Ihrem Anliegen, Ihren persönlichen Stärken, Kompetenzen und Interessen im Mittelpunkt. Ihre individuelle Situation wird von uns nicht gewertet.
Wir arbeiten ergebnisoffen und lösungsorientiert. Von uns erhalten Sie Informationen, um eigenverantwortlich Lösungswege und Optionen zu finden, die am besten für Sie passen und umsetzbar sind.
Wir begleiten Sie während der Orientierungs- bzw. Entscheidungsphase.
Bild: FAU
Die Zentrale Studienberatung finden Sie
in Erlangen in der Halbmondstraße 6-8 (Montag bis Donnerstag 9 bis 16 Uhr, Freitag 9 bis 14 Uhr)
in Nürnberg in der Langen Gasse 20 (nach Vereinbarung)
Seit 1974 werden Studieninteressierte und Studierende von den Beraterinnen und Beratern der Studienberatung ( Informations- und Beratungszentrums, kurz IBZ) bei der Wahl ihres Studiengangs und während des Studiums unterstützt. 1999 wurde die Studienberatung um den Career Service als Ausgangsberatung für Studierende ergänzt. 2024 wurde das Informations- und Beratungszentrum in Zentrale Studienberatung umbenannt und feierte sein 50-jähriges Bestehen.
Bild: Colourbox
Wir arbeiten eng mit einem breiten Netzwerk von Partnerinnen und Partnern innerhalb und außerhalb der FAU zusammen, darunter
Zentrale Universitätsverwaltung der FAU
Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberater an den Fakultäten
Agentur für Arbeit
Studienberatungen der bayerischen Hochschulen
Schulen
Durch den Kontakt und regelmäßigen Austausch mit unseren Kooperationspartnern können wir Sie umfassend im Studium unterstützen.
FAU Studieninfotage und das Projekt Unitag
Ende September finden jährlich die FAU Studieninfotage statt. In mehr als 70 Veranstaltungen können sich Schülerinnen und Schüler in Erlangen und Nürnberg über das Studienangebot informieren.
Zur Förderung hochbegabter und besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler beteiligt sich die FAU am Projekt „Unitag“.
Beratung und Infos rund um Berufseinstieg und Karriere
Der Career Service ist Teil der Zentralen Studienberatung der FAU. Wir beraten Studierende und Promovierende bei Fragen zum Arbeiten im Studium sowie zum Berufseinstieg und der Karriereplanung. Gleichzeitig sind wir auch Anlaufstelle für die Absolventinnen und Absolventen der FAU bis zu einem Jahr nach dem Abschluss.
Für alle Studierenden am Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (FAU WiSo) in Nürnberg ist der dortige Career Service zuständig.
Unser Veranstaltungsangebot rund um Bewerbung und Berufseinstieg
Pro Semester bieten wir Veranstaltungen an, die Ihnen dabei helfen, sich beruflich zu orientieren und Sie auf den Berufseinstieg vorbereiten. Dazu laden wir themenbezogen verschiedene Expertinnen und Experten aus der Praxis sowie Vetreterinnen und Vertreter von Unternehmen ein, die Sie mit Informationen und Tipps bei der Karriereplanung unterstützen.
In unserem umfangreichen, kostenfreien Programm finden Sie auch Präsenz- und Online-Seminare zu Bewerbung und Berufseinstieg sowie zu berufsrelevanten Kompetenzen.
Ausführliche Informationen zum Gesamtprogramm sowie die Anmeldung dazu finden Sie auf StudOn.
Auf dem Jobportal der FAU werden alle freien Stellen an der FAU veröffentlicht. Neben Jobs in Forschung und Lehre finden sich dort auch Angebote in der IT oder Verwaltung sowie Jobs für Studierende.
Bei unserem Netzwerk-Partner stellenwerk.de werden Jobs für Studierende, Praktika, Abschlussarbeiten sowie für Jobs Absolventinnen und Absolventen regional und überregional ausgeschrieben.
Der Career Service der FAU ist für Ihr Unternehmen bzw. Ihre Institution die Ansprechstelle für Ihre Recruitingaktivitäten. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an das Team des Career Service wenden.
Teilnahme an der virtuellen Vortragsreihe Company Meet Up: immer mittwochs im Semester haben Unternehmen die Möglichkeit, sich interessierten Studierenden via Zoom vorzustellen. Das Angebot ist kostenfrei, weitere Infos erhalten Unternehmen auf Nachfrage per Mail.
Den Studierenden am Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (FAU WiSo) steht der Career Service in Nürnberg zur Verfügung: career.wiso.fau.de
Der Career Service der FAU ist Mitglied im Career Service Netzwerk Deutschland e.V.
Auf folgenden Seiten finden Sie die Anmeldetermine, Fristen und Formulare für Ihre Prüfungen.
Allgemeine Informationen
Prüfungsordnungen sehen die Möglichkeit vor, dass bereits anderweitig erbrachte Leistungen für ein Studium anerkannt werden können. Eine Anerkennung erfolgt dabei nur auf Antrag. Die entsprechenden Antragsformulare finden sich unter „Hinweise und Formulare“ auf der Internetseite des Prüfungsamtes der jeweiligen Fakultät, dessen Link Sie in den folgenden Reitern unmittelbar im Anschluss auf dieser Seite finden können.
Ohne genehmigten Anerkennungsantrag erfolgt stets eine Einschreibung in das 1. Fachsemester. Soweit im Rahmen der Anerkennung dann auch Fachsemester anerkannt werden, erfolgt nachträglich eine entsprechende Anpassung.
Anmeldung und Teilnahme an einer Prüfung, Rücktritt und Erkrankung
Für die Teilnahme an den Prüfungen ist grundsätzliche eine ordnungsgemäße Anmeldung auf Campo Voraussetzung.
Bitte beachten Sie, dass bei Nichtteilnahme an einer angemeldeten Prüfung ein ordnungsgemäßer Rücktritt erfolgen muss. Bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme ist unverzüglich ein entsprechendes ärztliches Attest vorzulegen. Näheres entnehmen Sie bitte der für Ihren Studiengang geltenden Prüfungsordnung.
Anleitungen, Videos und FAQ zum campo-Portal finden Sie hier.
Anmeldezeitraum für Modulprüfungen:
Sommersemester 2025:
regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: 2. Juni (0.01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23.59 Uhr)
Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 12. Mai (0.01 Uhr) und Dienstag, 13.05.2025 (23.59 Uhr)
Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak):
Zweittermine an der PhilFak:
von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester)
Zweittermine an der NatFak:
von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 15.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 15.10. festgelegt.
Zweittermine an der MedFak:
In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination.
Wintersemester 2025/2026:
Voraussichtlich ab Montag, dem 17.11.2025 (00.01 Uhr), bis Sonntag, dem 07.12.2025 (23.59 Uhr). Weitere Infos folgen!
Anmeldezeiträume für Prüfungen
Anmeldezeitraum für Modulprüfungen: Sommersemester 2025: regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: 2. Juni (0.01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23.59 Uhr) Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 12. Mai (0.01 Uhr) und Dienstag, 13.05.2025 (23.59 Uhr) Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak): Zweittermine an der PhilFak: von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester) Zweittermine an der NatFak: von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 15.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 15.10. festgelegt. Zweittermine an der MedFak: In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination. Wintersemester 2025/2026: Voraussichtlich ab Montag, dem 17.11.2025 (00.01 Uhr), bis Sonntag, dem 07.12.2025 (23.59 Uhr). Weitere Infos folgen!
Wir bitten Sie dringend, an Prüfungen nur dann teilzunehmen, wenn Sie symptomfrei sind. Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere) bitten wir, sich vor Prüfungsantritt testen zu lassen.
Atteste, die durch Tele-/Online-Medizin-Services (z.B. Videosprechstunde) ausgestellt wurden, sind für einen wirksamen Prüfungsrücktritt aktuell nicht anerkennungsfähig. Es werden ausschließlich Atteste in Folge eines Vor-Ort-Termins beim Arzt mit einer persönlichen Untersuchung des Studierenden akzeptiert.
Atteste sind grundsätzlich im Original (Papierform) vorzulegen!
Im Falle einer Corona-Erkrankung am Prüfungstag ersetzt ein tagesaktueller Schnelltest einer offiziellen Teststelle ein ärztliches Attest. Wurde eine Corona-Erkrankung schon vor dem Prüfungstag mittel PCR-Test festgestellt, ersetzt dieser positiver PCR-Test das ärztliche Attest. Ein positiver PCR-Test ist dabei 10 Tage lang als Nachweis gültig.
Für einen Rücktritt von einer Prüfung gelten die Regelungen der Prüfungsordnung. Ein Rücktritt hat innerhalb der in der Prüfungsordnung festgelegten Frist auf Campo zu erfolgen. Ein Rücktritt nach Beginn der Prüfung ist grundsätzlich nicht möglich.
Auch hinsichtlich eines Prüfungsabbruchs nach Beginn einer Prüfung gelten die entsprechenden Regelungen der jeweils einschlägigen Prüfungsordnung. Soweit diese für die Anerkennung eines Prüfungsabbruches die Vorlage eines vertrauensärztlichen Attests vorsieht, ist ein solches einzureichen.
Regelungen für die Durchführung von Staatsexamensprüfungen entnehmen Sie bitte der jeweils geltenden Prüfungsordnung sowie den Bekanntmachungen der jeweiligen Prüfungsbehörden.
Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung bei Prüfungen einen Nachteilsausgleich benötigen, beispielsweise Zeitzugabe, Prüfungsfristverlängerung etc., wenden Sie sich bitte frühzeitig an den Beauftragten für chronisch kranke und behinderte Studierende der FAU. Dort können Sie sich über Ihre Möglichkeiten beraten lassen und erhalten eine Empfehlung, welche Sie umgehend dem zuständigen Prüfungsamt vorlegen müssen.
Die Entscheidung über die Gewährung eines Nachteilsausgleichs trifft der zuständige Prüfungsausschuss. Um zeitnah diese Entscheidung herbeiführen zu können ist es unbedingt erforderlich, dass Sie sich rechtzeitig um einen Nachteilsausgleich kümmern, da ansonsten nicht gewährleistet werden kann, dass ein solcher auch zu Ihren Prüfungen umgesetzt werden kann.
Hinsichtlich eines Nachteilsausgleichs bei einer Prüfung des Staatsexamens kontaktieren Sie bitte umgehend das entsprechende Prüfungsamt.
Wir weisen darauf hin, dass bei Nutzung der „Mobilen Briefmarke (#Porto)“ keine Sendungsnachverfolgung möglich ist und nicht dokumentiert wird, wann ein Schreiben versandt wurde. Dadurch kann bei einem verspätet im Prüfungsamt eingehenden Schreiben nicht festgestellt werden, ob dieses rechtzeitig versandt wurde. Bei Nutzung der Mobilen Briefmarke trägt das Übermittlungsrisiko der Versender! Bitte beachten Sie die Hinweise der Deutschen Post!
Ab dem Wintersemester 2024/2025 treten für die Durchführung universitärer Prüfungen weitreichende Änderungen in Kraft.
Pflichtanmeldung zu Wiederholungsprüfungen:
Soweit eine Prüfungsordnung eine Pflichtanmeldung für Wiederholungsprüfungen in einem bestimmten Semester vorsieht, entfällt diese Regelung künftig. Studierende können somit selbst entscheiden, wann eine nicht bestandene Prüfung wiederholt wird. Eine Anmeldung zur Wiederholung ist dann selbständig auf campo vorzunehmen.
Erhöhung der Versuchszahl:
Universitäre Prüfungen, die bisher zweimal wiederholt werden durften, können zukünftig dreimal wiederholt werden. Dies betrifft jedoch nicht Prüfungen, die Bestandteil der Grundlagen- und Orientierungsprüfung sind, und universitäre Abschlussarbeiten (Bachelor- /Masterarbeiten), die weiterhin nur einmal wiederholt werden dürfen.
Bitte beachten Sie:
Für Geländeseminare, Exkursionen und Praktika können Ausnahmen gelten (weiterhin Pflichtanmeldung und/oder keine Erhöhung der Versuchszahl)! Für Ihr Studium ausschließlich relevant sind die Regelungen in der jeweils geltenden Prüfungsordnung, die für Wintersemester 2024/2025 in Kraft getreten sind!
Die Regelungen gelten für alle universitären Prüfungen, die ab WS 24/25 durchgeführt werden (unabhängig davon, wann das Studium begonnen wurde). Staatliche Prüfungen werden davon nicht erfasst!
Die neuen Regelungen gelten grundsätzlich für alle Bachelor- und Masterstudiengange an der FAU sowie für universitäre Prüfungen im Lehramtsstudium an der FAU. Im Rahmen der universitären Prüfungen im Studiengang Rechtswissenschaften ist künftig ein Rücktritt von Wiederholungsprüfungen möglich. Die Regelungen, die für Ihren Studiengang gelten, entnehmen Sie bitte zu gegebener Zeit der für Sie geltenden Prüfungsordnung, welche spätestens ab Oktober auf unserer Internetseite eingesehen werden können.
Besonders an der PhilFak und NatFak werden bei vielen Prüfungen zwei Termine im gleichen Semester angeboten. Ende der Vorlesungszeit findet der Ersttermin, vor Vorlesungsbeginn des Folgesemesters ein Zweittermin statt. Die Teilnahme am Ersttermin ist für alle Studierende möglich, die an der Prüfung entweder im Erstversuch oder als Wiederholungsversuch teilnehmen möchten. Die Teilnahme am Zweittermin ist grundsätzlich nur für Studierende möglich, die an der Prüfung bereits in einem vorangegangenen Prüfungstermin teilgenommen und nicht bestanden haben.
Für Prüfungen, die nur einmal im Semester angeboten werden, erfolgt die Anmeldung im regulären Prüfungsanmeldezeitraum, der auf der Internetseite des Prüfungsamtes bekanntgegeben wird. Für Prüfungen, bei denen im gleichen Semester ein Erst- und ein Zweittermin angeboten wird (v.a. in Studiengängen der PhilFak und NatFak), erfolgt die Prüfungsanmeldung zum Ersttermin während des regulären Prüfungstermins. Die Anmeldung zum Zweittermin erfolgt während eines gesonderten Anmeldezeitraums, der dann ebenfalls auf der Internetseite des Prüfungsamtes bekanntgegeben wird.
Bitte beachten Sie: Eine Anmeldung kann bei einer Wiederholungsprüfung erst dann erfolgen, wenn die Prüfungsergebnisse der vorangegangenen (nicht bestandenen) Prüfung eingetragen wurden!
Gilt für alle Prüfungen, die man ab WS 24/25 entweder als Erstversuch, Zweitversuch oder Drittversuch anmeldet. Die Regelungen finden keine Anwendung auf Prüfungen, die im SS 24 als Drittversuch absolviert und nicht bestanden werden.
Für Prüfungen, die noch im SS 24 wiederholt werden, gelten diese neuen Regelungen nicht. Klassischer Fall ist, dass eine Prüfung Ende Juli/Anfang August angeboten wird und bereits Ende September/Anfang Oktober ein Wiederholungstermin angeboten wird. Für diesen Wiederholungstermin erfolgt noch eine Pflichtanmeldung! Dabei ist das konkrete Prüfungsdatum der Wiederholungsprüfung unbeachtlich! Auch wenn diese erst im Oktober durchgeführt wird, zählt diese noch zum SS 24.
Die neuen Regelungen gelten erst für die Prüfungen des WS 24/25. Bei Nichtbestehen eines Drittversuchs im SS 24 erlischt grundsätzlich bereits im SS 24 der Prüfungsanspruch im Studiengang und man darf das Studium nicht mehr fortsetzen. Einen Viertversuch gibt es in diesem Fall nicht!
Grundsätzlich muss man für die Teilnahme an jeder universitären Prüfung im entsprechenden Studiengang immatrikuliert sein.
Dies ist möglich. Das Studium wird bei erneuter Immatrikulation an der Stelle fortgesetzt, an der man aufgehört hat. Die bisherigen Fehlversuche bleiben aber erhalten.
Prüfungen werden grundsätzlich so lange angeboten, wie es der reguläre Studienverlauf vorsieht. Wird die Wiederholungsprüfung länger hinausgeschoben besteht jedoch die Möglichkeit, dass die ursprüngliche Prüfung nicht mehr angeboten wird und stattdessen eine Ersatzprüfung absolviert werden muss.
Grundsätzlich ist es möglich, dass bei Prüfungen, bei denen im laufenden Semester keine entsprechende Vorlesung angeboten wurde, vom Prüfer die Teilnahme auf Studierende beschränkt wird, die diese Prüfung wiederholen müssen. Eine Anmeldung von Studierenden, die an dieser Prüfung im Erstversuch teilnehmen möchten, ist dann nicht möglich.
Hinsichtlich der Nutzung von künstlicher Intelligenz bei Prüfungen (v.a. bei Hausarbeiten) gilt:
Sofern künstliche Intelligenz nicht ausdrücklich erlaubt ist, stellt sie ein unzulässiges Hilfsmittel Dies wiederum hat zur Folge, dass die Prüfung wegen Täuschung als nicht bestanden gilt. Geregelt ist dies bereits, vgl. dazu bspw. § 16 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ABMStPO/Phil: „1Bei einem Täuschungsversuch oder dem Versuch, das Ergebnis einer Prüfung durch Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. 2Als Versuch i. S. d. Satz 1 gilt bereits der Besitz nicht zugelassener Hilfsmittel während oder nach Ausgabe der Prüfungsunterlagen.“
Derzeit wird an der FAU gerade geprüft, ob es sinnvoll ist, die Regelungen in der Prüfungsordnung noch um eine gesonderte Klarstellung zu ergänzen. Notwendig ist dies jedoch nicht, um eine Prüfung auch jetzt schon wegen unerlaubter Nutzung von künstlicher Intelligenz als „nicht bestanden“ zu werten.
Bei jeder Prüfung sollte durch die Verantwortlichen sichergestellt werden, dass die Eigenständigkeitserklärung, die Studierende im Rahmen der Anfertigung von Hausarbeiten etc. abgeben müssen, auch eine Versicherung dahingehend enthält, dass bei der Anfertigung der Arbeit keine künstliche Intelligenz genutzt wurde.
Für die Erteilung einer Apostille benötigen Sie eine sogenannte Vorbeglaubigung durch die Universität. Diese nimmt an der FAU das Referat L 1 für Sie vor.
Bitte planen Sie für Vorbeglaubigungen 4 Wochen Bearbeitungszeit ein.
Ausführliche Informationen sowie den Antrag auf Ausfertigung einer Apostille finden Sie auf der Webseite Apostille beantragen.
Prüfungsamt
Bitte beachten Sie jeweils die bei den entsprechenden Bereichen aufgeführten Öffnungszeiten!
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