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  6. Praktisches Jahr (PJ) und Famulatur

Praktisches Jahr (PJ) und Famulatur

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Praktisches Jahr (PJ) und Famulatur

Allgemeine und grundlegende Informationen zum Praktischen Jahr im Ausland

Institutionen, an denen ein Praktisches Jahr möglich ist

Eine Liste mit Krankenhäusern, die ein praktisches Jahr anbieten, finden Sie z.B. beim The Electives Network (TEN) oder auf der Webseite des Landesprüfungsamts in Düsseldorf. Sollte sich das gewünschte Krankenhaus nicht in obiger Liste befinden, erteilt das zuständige Prüfungsamt weitere Auskünfte und gibt Informationen zu benötigten Formularen.

Österreich

Die Ableistung des PJ ist in Österreich in den Kliniken der Medizinischen Universität Wien und der Medizinischen Universität Innsbruck möglich.

Da diese Kliniken jedoch bis dato noch nicht uneingeschränkt auf der Liste des Landesprüfungsamtes in Düsseldorf genannt sind, müssen für eine Anerkennung ergänzend verschiedene Unterlagen beim Prüfungsamt Medizin vorgelegt werden. Näheres teilen Ihnen die zuständigen Ansprechpartnerinnen (ggf. verlinken) gerne mit.

Eine Ableistung des PJ an der Medizinischen Hochschule in Graz ist weiterhin nicht möglich.

Universitätsklinikum Kopenhagen (Rigshospitalet)

Es werden keine ausländischen Studierenden in der Zeit zwischen Februar und Juni sowie September und Januar akzeptiert. Im achtwöchigen Zeitraum dazwischen (Juli, August) wird lediglich eine Bewerberin/ein Bewerber angenommen. (Stand: Juli 2014)

Bewerbung

  • Zuerst sollte die (möglichst frühzeitige) Bewerbung direkt beim jeweiligen Krankenhaus im Ausland erfolgen, erst im Anschluss daran ist die Bewerbung für Stipendien und sonstige Förderprogramme möglich
  • Für spezielle Unterlagen/Bescheinigungen ist das Studiendekanat Medizin zu kontaktieren
  • Bezüglich des Nachweises von Sprachkenntnissen finden sich Informationen und Unterlagen beim Sprachenzentrum der FAU
  • Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen bietet der Betriebsärztliche Dienst des Universitätsklinikums Erlangen
  • Vor Antritt des Auslandaufenthaltes muss sichergestellt werden, dass auch im Ausland ausreichender Versicherungsschutz gewährleistet ist. Dies beinhaltet u.a. Krankenversicherung, Berufshaftpflicht, gegebenenfalls Zusatzversicherung. Beispiele für Versicherungspakete: Hartmannbund, Marburger Bund
  • Möglichst vor Antritt des Aufenthaltes ist die Zuständigkeit in bezüglich der Unterzeichnung der Äquivalenzbescheinigung abzuklären

Zeitpunkt und Dauer, Zeitplan

Es gibt die Möglichkeit, alle drei Tertiale im Ausland zu verbringen. Den Zeitplan für die Trimestereinteilung im Praktischen Jahr erhalten Sie vom Studiendekanat der Medizinischen Fakultät.

Splitten

  • Splitten ist nur für die Dauer eines Tertiales möglich und für das Ausland gedacht, nicht für das Inland.
  • Voraussetzung für die einmalige Splittung ist, dass die beiden achtwöchigen Tertialteile nicht durch Urlaub oder Fehlzeiten noch weiter verkürzt werden, da acht Wochen als absolute Untergrenze für eine sinnvolle, zusammenhängende Ausbildung anzusehen sind

Fehltage

  • Insgesamt sind bis zu 30 Fehltage möglich, siehe § 3 Abs. 3 ÄAppO: „Auf die Ausbildung […] werden Fehlzeiten bis zu insgesamt 30 Ausbildungstagen angerechnet, davon bis zu insgesamt 20 Ausbildungstagen innerhalb eines Ausbildungsabschnitts.“
  • Ausnahme: Bei Splittung eines Tertials in zweimal acht Wochen sind für dieses Tertial keine Fehltage erlaubt. Informationen gibt ein Merkblatt der Regierung Oberbayern, zu finden auf den Webseiten des Studiendekanats Medizin.

Famulatur im Ausland

  • Allgemein gilt (§ 7 Abs. 2 ÄAppO): „Die Famulatur wird abgeleistet
    1. für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird, oder einer geeigneten ärztlichen Praxis,
    2. für die Dauer eines Monats in einem Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung,
    3. für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung und
    4. für die Dauer eines Monats in einer in den Nummern 1 bis 3 genannten oder einer anderen geeigneten Einrichtung, auch des öffentlichen Gesundheitswesens, in der ärztliche Tätigkeiten ausgeübt werden.“
  • Gemäß § 7 Abs. 3 ÄAppO ist die Anrechnung einer im Ausland in einer Einrichtung der ambulanten ärztlichen Krankenversorgung (1.) oder in einem Krankenhaus (2.) abgeleisteten Famulatur möglich. In Bayern kann auch eine in Österreich absolvierte Hausarztfamulatur anerkannt werden, sofern es sich um vergleichbare Ärzte handelt. Siehe dazu das Beiblatt der Regierung Oberbayern auf den Seiten des Studiendekanats Medizin.
  • Formulare finden sich auf der Website des Studiendekanats Medizin

Erfahrungsberichte

  • Erfahrungsberichte Übersee
  • Erfahrungsberichte Europa (Erasmus)
  • EU-community: Datenbank
  • Erfahrungsberichte Medizin weltweit
  • PJ-Ranking: PJ-Berichte weltweit
  • Marburger Bund – interner Mitgliederbereich, einmalige Registrierung und Freischaltung nötig

Fördermöglichkeiten

Informationen zu Fördermöglichkeiten für den Auslandsaufenthalt finden Sie auf der Webseite mit den externen Stipendien für Praktika.

Förderungen für Auslandsaufenthalte von Medizinstudierenden vergibt auch die Allianz Ärztefinanzzentrum Berlin.

Ansprechpersonen

Studiendekanat Medizin

  • Informationsveranstaltungen, Anmeldung fürs PJ, Bescheinigungen und Formulare, Ausstellung von sonstigen Bescheinigungen auf Anfrage

Prüfungsamt der Medizinischen Fakultät:

  • Informationen zur Anerkennungsmöglichkeit von geplanten Famulaturen/PJ-Tertialen, Abgabe der Äquivalenzbescheinigung und PJ-Bescheinigung, Anmeldung zum zweiten und dritten Staatsexamen

Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA)

  • Infos zu Fördermöglichkeiten, Abwicklung von Förderprogrammen wie ERASMUS, PROMOS etc., Sonstiges (Fragen zu Unterkunft, Visa-Angelegenheiten etc.)

Betriebsärztlicher Dienst

  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für das Praktische Jahr. Besonders wichtig für Auslandsaufenthalte: „Medical Certification“, d.h. Untersuchungsergebnisse auf Englisch sowie Französisch



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