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Auslands-BAföG

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Auslands-BAföG

Mit BAföG ins Ausland

Informationen zum Auslands-BAföG

  • Deutsches Studentenwerk
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • Zuständige Ämter für Ausbildungsförderung nach Zielland

Studierende, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, können für einen fachorientierten Studienaufenthalt im Ausland eine Förderung nach dem BAföG erhalten. Auch Pflichtpraktika im Ausland sind förderbar.

Da das BAföG für einen Auslandsaufenthalt nach eigenen Sätzen berechnet wird, können auch Studierende Auslands-BAföG erhalten, die im Inland bisher aufgrund der Höhe des Einkommens ihrer Eltern kein BAföG beziehen.

Bitte beachten Sie, dass Sie in der Regel keine BAföG-Förderung beantragen können, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder bereits lange in Deutschland leben. Klären Sie im Zweifelsfall direkt mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung, ob Sie antragsberechtigt sind.

Weitere Informationen zum Auslands-BAföG finden Sie im Infoflyer auf der Webseite des Deutschen Studentenwerks.

Leistungen des Auslands-BAföG

Eine Förderung für einen Auslandsaufenthalt nach dem BAföG umfasst grundlegend denselben Betrag, den Sie auch im Inland erhalten hätten. Zusätzlich können folgende Leistungen gewährt werden:

  • Zuschläge für die Hin- und Rückreise zum Ausbildungsort im Ausland
  • ein Zuschlag zur Krankenversicherung
  • eventuell erforderliche Studiengebühren bis 4.600 Euro für maximal ein Jahr
  • bei einem Studium außerhalb der EU und der Schweiz unter Umständen ein monatlicher Auslandszuschlag

Das Auslands-BAföG wird zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss gewährt. Der Zuschlag für die Studiengebühren wird in voller Höhe als Zuschuss gewährt.

Antrag auf Auslands-BAföG

Ihren Antrag auf Auslands-BAföG reichen Sie bei dem für Ihr Zielland zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ein. Dort erhalten Sie auch alle Antragsunterlagen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen zum Auslands-BAföG direkt an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Verbindliche Antworten kann Ihnen ausschließlich das zuständige Amt geben.

Wenn Sie bereits im Inland eine BAföG-Förderung erhalten, dann können Sie diese nicht einfach ins Ausland mitnehmen. Sie müssen in jedem Fall einen gesonderten Förderantrag für Ihren Auslandsaufenthalt stellen.

Die Antragstellung für Auslands-BAföG sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Spätestens sechs Monate vor dem Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes sollten Sie Ihren Antrag beim für Ihr Zielland zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einreichen.

Falls Sie kein Auslands-BAföG erhalten können, ist eine weitere Möglichkeit ein Bildungskredit.

 




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