Nach der Nominierung an der Gastuniversität durch das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) oder den Fachbereich müssen Sie sich dort noch bewerben/anmelden. Hierfür benötigen Sie neben diversen Bewerbungsformularen oftmals bereits ein Learning Agreement, also eine Lernvereinbarung über im Ausland zu belegende Fächer und deren Äquivalent an der FAU. Des Weiteren sind verschiedene Dokumente und Formulare beim RIA einzureichen, um die Erasmus-Förderung zu erhalten . Informationen zu den einzelnen Dokumenten sowie Abgabefristen finden Sie im Erasmus-Leitfaden. Ihre Rechte und Pflichten als Erasmus-Studierende sind in der “Erasmus+ Studentencharta” geregelt. Bitte klicken Sie auf das entsprechende Programmjahr, um Leitfaden, Learning Agreement sowie weitere relevante Dokumente und Formulare herunterzuladen.
Erasmus+ Studierende im akademischen Jahr 2020/21 und Wintersemester 2021/22
Online Linguistic Support (OLS)
Die Europäische Kommission hat für Erasmus+ Studierende einen Online-Sprachtest zur Verfügung gestellt, der aus zwei Teilen besteht: Teil 1 wird vor Beginn der Mobilität und Teil 2 nach Ende der Mobilität durchgeführt. Weder der FAU-Fachbereich noch die Gastuniversität erhalten das Ergebnis. Der Test hat zum Ziel, miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und gegebenenfalls erzielte Fortschritte beim Spracherwerb erfassen zu können. Der Test ist derzeit für folgende Sprachen verfügbar: Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Niederländisch, Dänisch, Griechisch, Polnisch, Portugiesisch, Schwedisch, Tschechisch. Nach Absolvieren des Tests erhalten Sie per E-Mail/online eine Art Bescheinigung über das erreichte Niveau. Diese Bescheinigung ist nicht offiziell und kann nicht als Sprachnachweis verwendet werden. Sie ist nur für Ihre eigenen Unterlagen gedacht.
EU Online Survey
Nach Beendigung des Auslandsaufenthalts mit Erasmus+ sind alle Teilnehmer verpflichtet, einen Online-Abschlussbericht (“EU Online Survey”) auszufüllen.