Kurzzeitmobilitäten (BIP)
Blended Intensive Programs (BIP)
Im Rahmen von BIPs können Studierende an einer kurzen physischen Gruppenmobilität (5-30 Tage) kombiniert mit virtueller Phase an einer Erasmus+ Partneruniversität teilnehmen, mit der ein entsprechender Kooperationsvertrag besteht.
Ein zentrales Element der BIPs ist die verpflichtende virtuelle Komponente, die eine inhaltliche Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der kurzen Mobilitätsphase ermöglicht. Umfang und Häufigkeit der virtuellen Komponente liegen im Ermessen der ausrichtenden Hochschulen und sind abhängig von den Lernzielen der jeweiligen Veranstaltung.
Das Format bietet auch einen möglichen Zugang zur Auslandserfahrung für Studierende, denen längere Auslandsaufenthalte aus unterschiedlichen Gründen gegebenenfalls nicht möglich sind.
Geförderte Studierende sollten dabei mindestens 3 ECTS erzielen können, die zum Abschluss ihres Studiums beitragen.
Ein BIP findet in Zusammenarbeit mit Erasmus+ Partneruniversitäten statt, d.h. Studierende können nur an BIPs teilnehmen, mit denen die FAU einen Vertrag über die Teilnahme geschlossen hat.
Die FAU nimmt momentan an folgenden BIPs teil und hat dafür EU-Mittel beantragt und erhalten und mit den Hochschulen entsprechende Erasmus-Verträge abgeschlossen. Studierende, die an anderen als den genannten BIPs teilnehmen wollen, können nicht gefördert weden, da dafür keine vertragliche Gundlage besteht und keine Fördermittel reserviert wurden.
- Università Cattolica del Sacro Cuore, Milano, Italien; PHIL FAK, Department Romanistik, Februar 2025, „Settimana di Studi Italiani“ : Infos werden noch hier bereitgestellt.
Abgelaufene BIPs:
- Universität Liechtenstein „Business Process Management (BPM) Winter School“, WiSo FAU, Wirtschaftsinformatik vom 15. – 19. Januar 2024. Weitere Informationen: https://www.is.rw.fau.de/lehre/veranstaltungen/bpm-winter-school-2024-stipendium/
Weitere BIPs in Planung – noch kein Vertragsabschluss, momentan keine Bewerbung möglich.
- Januar 2025: Uni Bologna, Department Mathematik, nur für PhD-Studierende
Sie bewerben sich im Department/Institut/Fachbereich. Nach Nominierung an das Referat für Internationale Angelegenheiten erhalten Sie weitere Informationen zum detaillierten Bewerbungsprozess per Mail. Zu den einzureichenden Dokumenten zählt das Learning Agreement, was im Folgenden näher beschrieben wird.
Das Learning Agreement ist ein Pflichtdokument und die Anforderung des EU-Bildungsprogramms sind maßgeblich. Soweit nicht anders vorgesehen, werden Studierende gebeten, das Online Learning Agreement (OLA) zu verwenden. Der Workload entspricht für die Studierenden mindestens 3 ECTS, die für mobile Teilnehmende im Learning Agreement festgehalten werden.
Das Learning Agreement unterzeichnen
- der/die teilnehmende Studierende
- der/die Anerkennungsbeauftragte auf Seiten der entsendenden Einrichtung
- der/die Erasmus Koordinator/in des Departments
- die verantwortliche Person auf Seiten der aufnehmenden Einrichtung
Mit den drei Unterschriften ist das Learning Agreement vollständig und erfüllt eine der Voraussetzungen für die Förderfähigkeit.
Steht kein OLA zur Verfügung, kann das Learning Agreement auch auf Papier abgeschlossen werden. Bitte verwenden Sie dafür die entsprechende Vorlage.
Die Partnereinrichtung informiert die teilnehmenden Partner über das Prozedere. Eine Nominierung erfolgt zunächst über die entsendende Einrichtung (Fach). Weitere Schritte sind dann (nach Aufforderung) ggf. die Registrierung in einem Anmeldeportal der Partner.
Studierende, die an einem BIP im Ausland teilnehmen und dafür die Förderung erhalten möchten, müssen dieselben Erasmus+ Modalitäten vor, während und nach dem Aufenthalt erfüllen, wie bei ganzsemestrigen Studienaufenthalten.
Wenn die Studierenden sich am Department beworben haben und offiziell dem Referat für Internationale Angelegenheiten nominiert wurden und dort die entsprechenden Förderdokumente eingereicht haben, und ein Erasmus+ Inter-Institutional Agreement mit der Universität vorliegt, die die Präsenzphase ausrichtet und koordiniert, dann erhalten Sie folgende Förderraten:
- Tag 1-14: 70 EUR/Tag
- Tag (15-30: 50 EUR/Tag)
- Nachhaltiges Reisen: bis zu 4 zusätzliche Reisetage einmalig
Nur Teilnehmende mit geringeren Chancen können zusätzlich einmalig ein sogenanntes Social Top-Up von 100 EUR (5-14 Tage Aufenthalt) oder 150 EUR (15-30 Tage Aufenthalt) erhalten plus Reisekosten nach Distanz. Social Top-Up berechtigt sind:
- Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
- Studierende und Graduierte, die mit Kind(ern) ihren Auslandsaufenthalt durchführen
- Erstakademiker:innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
- erwerbstätige Studierende
Entfernung | Betrag (einmalige Zahlung) | Betrag „Green Travel“ |
Weniger als 100 km: | 20 EUR | – |
100 bis 499 km: | 180 EUR | 210 EUR |
500 bis 1999 km: | 275 EUR | 320 EUR |
2000 bis 2999 km: | 360 EUR | 410 EUR |
3000 bis 3999 km: | 530 EUR | 610 EUR |
4000 bis 7999 km: | 820 EUR | – |
8000 km und mehr: | 1500 EUR | – |
Die Auszahlung erfolgt in einer Raten: 100% vor der Mobilität.
Die Anreise ist, wenn nicht anders vorgesehen, eigenständig zu organisieren. Über Unterkunftsmöglichkeiten wird ggf. die aufnehmende Einrichtung informieren, eine Buchung erfolgt durch diese aber nicht automatisch.
Als teilnehmende Person am Erasmus+ Programm sind Sie verpflichtet, eigenverantwortlich für einen ausreichenden Versicherungsschutz während Ihres physischen Aufenthaltes an der Partneruniversität zu sorgen. Dazu zählt mindestens eine ausreichende Krankenversicherung, eine Haftpflichtversicherung und ggf. eine Unfallversicherung. Eine Beratung durch das Referat für Internationale Angelegenheiten findet nicht statt. Informieren Sie sich frühzeitig über die verschiedenen Leistungsangebote.
Wenn Sie zurückkommen, reichen Sie ein
- Teilnahmebestätigung mit ECTS Credits beim Referat für Internationale Angelegenheiten (per Mail an mobility@fau.de)
- Teilnahmebestätigung mit ECTS Credits beim Prüfungsamt zwecks Anerkennung
- EU Survey online bei der EU und das generierte pdf als Bestätigung (per Mail an mobility@fau.de)