FAU Nachwuchsgruppenleitung (FAUngl)
FAU Nachwuchsgruppenleitung (FAUngl)
Sie leiten eigenverantwortlich eine Nachwuchsgruppe und wünschen sich mehr Sichtbarkeit innerhalb der FAU? Oder Sie kommen von extern mit persönlich eingeworbenen Drittmitteln an die FAU? Dann bewerben Sie sich jetzt für den FAU-Nachwuchgsruppenleitungsstatus (FAUngl).
1. FAUngl sind fachlich exzellent. Fachliche Exzellenz bedeutet, dass sich Bewerbende in einem qualitätsgesicherten, externen Begutachtungsverfahren wettbewerblich durchgesetzt haben. Dies wird beispielsweise nachgewiesen durch
- eine erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln in den Nachwuchsgruppenprogrammen der Helmholtz-Gemeinschaft, des Emmy-Noether-Programms der DFG, des BMBF, des Elitenetzwerks Bayern oder in einem vergleichbaren Nachwuchsgruppenprogramm eines anderen Zuwendungsgebers oder
- Erfolge in den Programmen ERC Starting Grant (EU), Liebig-Stipendium (Fonds der Chemischen Industrie), Heisenberg-Programm (DFG), Sofja Kovalevskaja-Preis (Alexander von Humboldt-Stiftung) oder in einem vergleichbaren Programm eines anderen Zuwendungsgebers.
2. FAUngl führen eine wissenschaftlich und finanziell unabhängige Arbeitsgruppe. FAUngl waren in einem in Ziffer 1 genannten Programm erfolgreich.
- Dabei haben sie Personalmittel für (sich und) mindestens zwei wissenschaftliche Mitarbeitende (mindestens Master-/Diplomabschluss oder Staatsexamen) eingeworben. Die Einwerbung der eigenen Stelle ist allerdings keine zwingende Voraussetzung, wird aber sehr positiv gesehen.
- Die Personalmittel für die wissenschaftlichen Mitarbeitenden haben jeweils einen Umfang von mindestens drei Personenjahren (Vollzeitäquivalente).
- Sie tragen Personalverantwortung und Budgetverantwortung.
3. Der Abschluss der Promotion erfolgte vor maximal 6 Jahren (Datum der mündlichen Prüfung). Als familienpolitische Komponente (analog § 2 WissZeitVG) ist eine Verlängerung dieses Zeitraums um 2 Jahre für die Betreuung jedes Kindes unter 18 Jahren möglich.
4. FAUngl sollen Kooperationen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, mit einer höheren Bildungseinrichtung oder mit Wirtschaft und Industrie und möglichst auch wissenschaftliche Auslandsaufenthalte nachweisen.
5. FAUngl können nicht W1/W2/W3 Professorinnen und Professoren sein.
- Den FAUngl wird das Recht, für die Mitglieder ihrer Nachwuchsgruppe als Betreuerin oder Betreuer in Promotionsverfahren zu fungieren, durch die Fakultäten nach Maßgabe der RPromO verliehen. Als Promotionsbetreuer/-in zu fungieren ist bereits an vielen Fakultäten möglich und soll an allen Fakultäten der FAU eingeführt werden. FAUngl werden zudem nach Maßgabe der einschlägigen Studien- und Prüfungsordnungen sowie der HSchPrüferV (insbesondere § 3 HSchPrüferV) berechtigt, Bachelor-, Master- und vergleichbare Abschlussarbeiten zu betreuen bzw. zu begutachten. Die vorstehenden Rechte sind keine zwingende Voraussetzungen für den FAU-NGL.
- FAUngl können am FAUnext Programm teilnehmen, einem bedarfsorientierten, zielgerichteten Weiterqualifizierungs- und Coaching-Angebot für Potenzialträger/-innen zur Vorbereitung auf die nächste Karrierestufe.
- FAUngl sind bei allen Maßnahmen in ihrer Fakultät angemessen zu berücksichtigen. Sie nehmen an der leistungs- und belastungsbezogenen Mittelverteilung ihrer Fakultät teil und ihre Projekte werden für die betreffende Fakultät als Drittmittel bei der leistungs- und belastungsbezogenen Mittelverteilung berücksichtigt.
- Die jeweilige Fakultät schließt mit der oder dem FAUngl PERO-Zielvereinbarungen ab. Zu den Details wenden Sie sich bitte an den für Ihre Fakultät zuständige Forschungsreferentin oder den Forschungsreferenten.
Die FAU stellt Nachwuchsgruppenleiterinnen und Nachwuchsgruppenleiter, die neu von extern und finanziell unabhängig (d. h. mit in einem wettbewerblichen Verfahren eingeworbenen Drittmittel) an die FAU kommen, im Rahmen einer Anschubfinanzierung zusätzlich Sachmittel zur Verfügung.