Index

Zulassungsbeschränkte Fächer (NC)

Bitte lesen Sie sich die folgenden Unterseiten sehr sorgfältig durch, bevor Sie sich bewerben. Viele Ihrer Fragen lassen sich hierdurch leicht beantworten.

Bewerbung zum Wintersemester

  1. Bewerbung in das erste Fachsemester (WiSe)
  2. Bewerbung in ein höheres Fachsemester (WiSe)
  3. Einzureichende Unterlagen für die Bewerbung (WiSe)
  4. NC-Werte im vergangenen Wintersemester
  5. Informationen zum Losverfahren um Restplätze

Bewerbung zum Sommersemester

Die Bewerbung für lokal zulassungsbeschränkte Studiengänge ist an der FAU zum Sommersemester nur in höhere Fachsemester möglich (siehe Studienangebot).

  1. Bewerbung in ein höheres Fachsemester (SoSe)
  2. Einzureichende Unterlagen für die Bewerbung (SoSe)

Bewerbungsportal campo

Nachdem Sie sich mit den Informationen und Hinweisen auf den Unterseiten vertraut gemacht haben, geht es anschließend zum Online-Bewerbungsportal campo.

Ausländische Studieninteressierte finden ausführliche Informationen zur Bewerbung im Bereich International.

Unterlagen für die Bewerbung (SoSe)

Alle Bewerberinnen und Bewerber, die sich zum Sommersemester an der FAU für ein höheres Fachsemester eines lokal zulassungsbeschränkten Studiengangs bewerben, müssen ihrer Bewerbung grundsätzlich folgende Unterlagen beifügen (Bewerbungsfrist: 15. Januar):

  • Ausgedruckter und unterschriebener Zulassungsantrag der Online-Bewerbung
  • Zeugnisse in einfacher Kopie (zum Beispiel Schulabschlusszeugnisse, Zwischenprüfungszeugnisse etc.)
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (nur zutreffend bei Hochschulwechslerinnen und Hochschulwechslern)
  • Anrechnungsbescheid (nur zutreffend bei Bewerbungen um einen Quer-/Seiteneinstieg). Dieser kann bis zum 1. März nachgereicht werden

Die folgenden Bewerbergruppen müssen darüber hinaus noch weitere Unterlagen einsenden, um ihre Bewerbung zu vervollständigen:

Bewerbergruppen

Bevorzugte Zulassung aufgrund eines Dienstes

  • Sind Sie im letzten oder vorletzten Verfahren bereits für Ihren gewählten Studiengang von unserer Universität zugelassen worden, konnten sich aber aufgrund der Ableistung eines Diensts nicht immatrikulieren: Zulassungsbescheid und eine aktuelle Dienstzeitbescheinigung – jeweils in einfacher Kopie.
  • Bewerben Sie sich für einen Studiengang, der im letzten Jahr zulassungsfrei war und haben ebenfalls einen Dienst absolviert, benötigen wir die aktuelle Dienstzeitbescheinigung (in einfacher Kopie).

Qualifizierte Berufstätige für ein Probestudium

  • Tabellarischer Lebenslauf (Original)
  • Abschlusszeugnis der Berufsausbildung
  • Beratungsschein mit ausgewiesener Qualifikationsnote – jeweils in einfacher Kopie. Weitere Informationen und Anmeldung zum Beratungsgespräch: “Studieren ohne Abitur”

Fachgebundener Zugang nach mindestens zwei Semestern HAW/FH-Studium

  • Dieser Bewerbergruppe eröffnet sich frühestens nach zwei Semestern HAW/FH-Studium die Möglichkeit, an eine Universität zu wechseln. Vorausgesetzt wird, dass die Prüfungsleistungen, die in einem grundständigen Studiengang nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden müssen, nachgewiesen werden. Dies gilt für Studiengänge die auf der Grundlage von Leistungspunkten bewertet werden.
  • Vorgelegt werden müssen eine Bescheinigung Ihres Prüfungsamtes, dass die entsprechenden Leistungspunkte erreicht wurden und der errechnete Notendurchschnitt (jeweils in einfacher Kopie).
  • Die Zentrale Studienberatung wird im Rahmen eines Beratungsgespräches (vor der Bewerbung!) die fachliche Verwandtschaft prüfen (Weitere Informationen: “Fachgebundener Zugang”).
  • In den (alten) Diplomstudiengängen muss das Vordiplom nachgewiesen werden – in einfacher Kopie.

Hochschulzugangsberechtigung mit BOS, Kolleg und Abendgymnasium jeweils bis 2007

  • Reifezeugnis (alle Seiten)
  • Abschlusszeugnis der Berufsausbildung – jeweils in einfacher Kopie

Deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Zeugnissen

  • Die Zeugnisse aus dem Ausland und die entsprechende Übersetzung, soweit vorhanden auch eine Zeugnisanerkennung der Zeugnisanerkennungsstelle mit errechneter Durchschnittsnote – jeweils in einfacher Kopie.

Deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Zeugnissen, die ein Studienkolleg besucht haben

  • Zeugnisse aus dem Ausland und die entsprechende Übersetzung, soweit vorhanden auch eine Zeugnisanerkennung der Zeugnisanerkennungsstelle mit errechneter Durchschnittsnote
  • Feststellungsprüfung – jeweils in einfacher Kopie

Internationale Bewerberinnen und Bewerber mit deutschem Abitur einer deutschen Auslandsschule

  • Das vollständige Zeugnis (alle Seiten) in Kopie

Eingangsbestätigung für eingereichte Unterlagen

Wenn Sie Unterlagen einreichen müssen und Sie sich vergewissern möchten, ob diese fristgerecht eingegangen sind, so empfiehlt es sich, eine frankierte und rückadressierte Postkarte mit der Aufschrift „Bewerbung ist eingegangen“ beizufügen; diese wird nach Eingang Ihrer Unterlagen bei der Universität beziehungsweise nach deren Bearbeitung an Sie zurückgesandt.

Telefonische, schriftliche oder E-Mail Rückfragen zum Eingang Ihrer Unterlagen können wir leider nicht beantworten.

Bewerbung höheres Fachsemester (SoSe)

Die Online-Bewerbung für das Sommersemester 2025 erfolgt voraussichtlich ab ca. Anfang Dezember 2024 über das Online-Bewerbungsportal campo.

Bitte lesen Sie sich unbedingt die nachfolgenden “Fragen und Antworten” zum Zulassungsverfahren sehr sorgfältig durch, bevor Sie sich bewerben. Viele Ihrer Fragen lassen sich hierdurch leicht beantworten.

Die Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge endet für das Sommersemester am 15. Januar eines Jahres (Ausschlussfrist).

Ausländische Studieninteressierte finden ausführliche Informationen zur Bewerbung im Bereich International.

Fragen und Antworten zum Zulassungsverfahren an der FAU für zulassungsbeschränkte Fächer in höheren Fachsemestern

Welche Studiengänge sind im höheren Fachsemester im Sommersemester 2025 voraussichtlich zulassungsbeschränkt? (Stand: 10. Juni 2024)

Weitere Informationen und einen Überblick über unsere Studiengänge finden Sie auf der Seite “Alle Studiengänge”.

Studienangebot für höhere Fachsemester

Studiengänge Abschluss Fachsemester
Biologie 1) 3) Bachelor of Education 2, 4, 6
Biologie 1) LA Realschule 2, 4, 6
International Business Studies (rein englischsprachig) 1) Bachelor of Science 2, 4, 6
International Economic Studies (rein englischsprachig) 1) Bachelor of Science 2, 4, 6
Lebensmittelchemie 1) Staatsexamen 2, 4, 6, 8
Medizin (Vorklinik) Staatsexamen 2, 3, 4
Medizin (Klinik) Staatsexamen 1, 2, 3, 4, 5, 6
Medizin Erlangen/Bayreuth (Vorklinik) Staatsexamen 2, 3, 4
Medizin Erlangen/Bayreuth (Klinik) Staatsexamen 1, 2, 3, 4, 5, 6
Medizin (Praktisches Jahr) 2) Staatsexamen 1
Molekulare Medizin 1) Bachelor of Science 2, 4, 6
Pharmazie 1) Staatexamen 2, 4, 6, 8
Psychologie Vollzeit 1) Bachelor of Science 2, 4, 6
Psychologie Teilzeit 1) Bachelor of Science 2, 4, 6, 8, 10, 12
Psychologie 1) 4) Master of Science 2, 4
Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie 1) 4) Master of Science 1, 2, 4
Zahnmedizin Staatsexamen 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10
Anmerkungen:
  1. Jahresgliederung mit Studienbeginn im Wintersemester (Wintersemester = „ungerade Semester“; Sommersemester = „gerade Semester“).
  2. Die Bewerbung für einen Studienplatz zum „Praktischen Jahr“ im Studiengang Medizin erfolgt ebenfalls über das Online-Portal campo für zulassungsbeschränkte Studiengänge. Zusätzlich zu der Bewerbung für einen Studienplatz an unserer Universität müssen Sie sich für die Trimester-Verteilung auf die Lehrkrankenhäuser anmelden. Diese erfolgt elektronisch separat mittels einer deutschlandweiten PJ-Plattform nach vorheriger Aufforderung und genauer Terminmitteilung. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Medizinischen Fakultät zu finden.
  3. Das Studienfach Biologie mit dem Abschluss „Bachelor of Education“ ist ein Teilstudiengang, der nur in Verbindung mit dem Bachelorstudiengang „Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik“ an der Universität Bamberg studierbar ist.
  4. Informationen zur Bewerbung für einen Studienplatz in den Studiengängen Psychologie (Master of Science) bzw. “Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie” (Master of Science; “KliPs”) finden Sie auf den Seiten zur Masterbewerbung.

Welche Unterlagen muss ich mit der Bewerbung einreichen?

Für einige Bewerbergruppen ist es zwingend erforderlich, neben der Online-Bewerbung auch noch zusätzliche Dokumente bis zum 15. Januar an die Zulassungsstelle zu schicken. Ob Sie zu einer dieser Bewerbergruppen gehören, erfahren Sie auf der Seite Unterlagen für die Bewerbung.

Kann ich mich an der FAU für mehrere NC-Studiengänge bewerben?

Eine Bewerbung ist an der FAU in höheren Fachsemestern nur für einen lokal zulassungsbeschränkten Studiengang möglich. Sie können sich gleichwohl parallel auch noch über hochschulstart.de für das erste Semester der Studiengänge Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth und Zahnmedizin sowie für einen zulassungsfreien Studiengang bewerben, da es sich hier um unterschiedliche Vergabeverfahren handelt.

Im Rahmen der Bewerbung für einen Kombinationsstudiengang ist die Angabe von zwei zulassungsbeschränkten Studienfächern allerdings möglich.

Unter welchen Bedingungen kann ich mich für ein höheres Fachsemester eines Studiengangs bewerben?

Eine Zulassung zu einem höheren Semester erfolgt nur, wenn die Zahl der in diesem Semester und gleichzeitig die Gesamtzahl der in dem betreffenden Studiengang eingeschriebenen Studierenden unter die hierfür festgesetzten Zulassungszahlen sinkt.

Die Vorklinik in den Studiengängen Studiengängen Medizin und Medizin Erlangen/Bayreuth (je 1. – 4. Semester) ist in diesem Sinne ein eigener Studiengang wie auch die Klinik in den Studiengängen Medizin (1. – 6. Semester) und Medizin Erlangen/Bayreuth (1. – 6. Semester) sowie das Praktische Jahr (PJ) in beiden medizinischen Studiengängen.

Allgemein gilt für die Studiengänge Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Pharmazie, Lebensmittelchemie und „Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (MSc; „KliPs“), dass man sich immer nur auf das nächsthöhere Fachsemester an der FAU bewerben kann, zu dem man zuletzt an einer deutschen Universität bzw. Hochschule eingeschrieben war bzw. ist.

Für alle anderen zulassungsbeschränkten Studiengänge (derzeit: Biologie (LARS/BEd), International Business Studies (BSc), International Economic Studies (BSc), Molekulare Medizin (BSc), Psychologie (BSc; Voll- und Teilzeit), [allgemeine] Psychologie (MSc)) gilt, dass Hochschulwechslerinnen und -wechsler (also Interessierte, die vorher nicht bereits an der FAU für diese Studiengänge eingeschrieben waren, ähnliche Studiengänge aber andernorts bereits studiert haben) sich für einen Quereinstieg in ein (zulassungsbeschränktes) höheres Fachsemester nach Jahresgliederung bewerben können, sofern sie an der FAU anrechenbare Leistungen in ausreichendem Umfang vorweisen. Nur Studienunterbrecher, also ehemalige Studierende der FAU in diesen Studiengängen, die das Studium zwischenzeitlich unterbrochen hatten, können das Studium bestenfalls zum nächsthöheren Fachsemester von damals wieder aufgreifen, und eine Rückstufung nach Leistungen kann nicht erfolgen.

In ein höheres Fachsemester kann zugelassen werden, wer die Voraussetzungen für die Aufnahme in das betreffende Fachsemester erfüllt. Bewerberinnen und Bewerber, die in dem betreffenden Studiengang bereits immatrikuliert waren bzw. sind, können für das nächsthöhere Semester nur dann zugelassen werden, wenn dafür noch Zulassungszahlen festgesetzt sind. Bewerberinnen und Bewerber, die durch Bescheid des zuständigen (Landes-)Prüfungsamts nachweisen, dass ein früheres Studium ganz oder teilweise angerechnet wird (Quereinstieg), können für das Fachsemester zugelassen werden, das der Anzahl der im Bescheid ausgewiesenen Anrechnungssemester folgt.

Die Anrechnungsbescheide für Studiengänge mit Abschluss „Staatsexamen“ sind bei den zuständigen Landesprüfungsämtern, für alle anderen Studienabschlüsse sind die Anrechnungsbescheide direkt mit separater Post bei den hiesigen Prüfungsämtern zu beantragen (z. B. ist im Studiengang Psychologie für die Anrechnung Herr Dr. Schmucker (Institut für Psychologie, Lehrstuhl für Psychologische Diagnostik, Methodenlehre und Rechtspsychologie, Nägelsbachstraße 49c, 91052 Erlangen) zuständig). Adressen der weiteren Prüfungsämter finden Sie auf den Seiten der Prüfungsämter.

Anrechnungsbescheide sind für ein Sommersemester spätestens bis zum 1. März nachzureichen.

Nach welchen Auswahlkriterien werden die Studienplätze in höheren Fachsemestern vergeben?

In der folgenden Reihenfolge werden die Bewerbergruppen berücksichtigt:

  • Bewerberinnen und Bewerber, die an der FAU Erlangen-Nürnberg in dem betreffenden Studiengang eingeschrieben waren, ihr Studium aufgrund eines Dienstes unterbrochen haben und dieses nun wieder fortsetzen wollen,
  • Bewerberinnen und Bewerber, die bereits an der FAU Erlangen-Nürnberg in dem betreffenden Studiengang eingeschrieben sind (sog. „Höherstuflerinnen und Höherstufler“),
  • Bewerberinnen und Bewerber, die bereits an der FAU Erlangen-Nürnberg in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind,
  • alle übrigen Bewerberinnen und Bewerber.

Innerhalb der Gruppen erfolgt die Auswahl vorrangig nach der Befähigung der Bewerberinnen und Bewerber (vgl. § 33 Abs. 4 BayHZV), bei Ranggleichheit entscheidet das Los.

Hiervon abweichend können vorrangig Studierende zugelassen werden, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn Sie keine Zulassung erhielten. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums oder einen sofortigen Studienortwechsel zwingend erfordern. Die Rangfolge wird nach dem Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.

Beachten Sie bitte, dass die Bewerbung zu jedem Semester neu durchgeführt werden muss, es gibt keine Sonderregelungen für Wiederbewerbungen.

Wie ist der zeitliche Ablauf im Zulassungsverfahren?

  • Das Zulassungsverfahren für die höheren Fachsemester der Hochschulwechsler und „Quer-/Seiteneinsteiger“ wird bis Mitte März durchgeführt sein
  • Für Medizin und Medizin Erlangen/Bayreuth wird eine Entscheidung bezüglich des 1. klinischen Semesters erst Ende März/Anfang April fallen.

Die FAU Erlangen-Nürnberg versendet keine Bescheide mehr mit der Post. Wer sich fristgerecht beworben hat, ist verpflichtet, das Zulassungsergebnis selbstständig und eigenverantwortlich über die Online-Serviceplattform campo abzufragen.

Sie können sich auf campo über das Ergebnis des Zulassungsverfahrens informieren und auch den Bescheid ausdrucken, den Sie, im Falle einer Zulassung, bei der Immatrikulation vorlegen müssen. Wir werden Sie per E-Mail benachrichtigen, wenn sich Ihr Status entsprechend ändert, das Ergebnis des Vergabeverfahrens vorliegt und Sie dieses auf campo abrufen können. Daher ist es wichtig, dass Sie unter dem bei der Selbstregistrierung erhaltenen Account Ihre Post abrufen.

Achten Sie darauf, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse korrekt angeben, damit Sie unsere Nachricht auch erhalten. Zugelassene Bewerberinnen und Bewerber sollten auch gleich den Immatrikulationsantrag ausdrucken. Über den Link http://www.campo.fau.de werden Sie auf die Startseite von campo geleitet. Melden Sie sich dort mit Ihren bei der Selbstregistrierung angegebenen Daten (Benutzerkennung und Passwort) an.

Die Einschreibetermine finden Sie laut Vorgabe im Zulassungsbescheid.

Die Nachrückverfahren in lokal zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgen bis zur Auslastung der Kapazitäten im Abstand von circa zwei Wochen. Auch für die Nachrückverfahren werden Ergebnisbenachrichtigungen wie oben beschrieben erfolgen.

Wie sind meine Zulassungsaussichten?

Bitte nehmen Sie Abstand von zwischenzeitlichen Nachfragen nach den Aussichten einzelner Bewerbungen. Dies ist leider zwecklos. Schon aus Gründen des Datenschutzes können Auskünfte nicht erteilt werden. Da die Zulassungsaussichten in einigen Studiengängen in der Regel relativ gering sind, sollten Sie sich parallel zu ihrer Direktbewerbung auch um einen Studienplatztausch mit einer Tauschpartnerin oder einem Tauschpartner bemühen.

Ich habe eine Zulassung erhalten. Wann und wie schreibe ich mich ein?

Zugelassene Bewerberinnen und Bewerber müssen sich innerhalb der gesetzten Frist

  • ihren Zulassungsbescheid sowie den bereits online eingegebenen Einschreibantrag ausdrucken
  • die Einschreibung mit den dafür notwendigen Einschreibunterlagen wird für entweder per E-Mail, per Post oder persönlich erfolgen. Näheres finden Sie in Ihrem Immatrikulations-/Einschreibantrag im campo-Portal

Sollten Sie zu den festgesetzten Terminen verhindert sein, vereinbaren Sie bitte mit der Zulassungsstelle eine Terminverlängerung. Dies ist ganz formlos telefonisch unter den Nummern 09131/85-24079, -26960, -26961 möglich. Bewerberinnen und Bewerber, die diese Termine versäumen, haben ihren Anspruch auf Einschreibung verloren.

Einschreibung

Den Einschreibantrag finden Sie ebenfalls auf campo. Über die Online-Serviceplattform und Ihrem bei der Selbstregistrierung erhaltenen Account (Benutzerkennung und Passwort) finden Sie, nachdem Sie auf den Button „Immatrikulation beantragen“ geklickt haben, unter „Einschreibantrag“ einen bereits mit Ihren Daten vorausgefüllten Online-Einschreibantrag, den Sie noch durchlaufen müssen. Wir fragen dort noch einschreibrelevante Daten von Ihnen ab.
Haben Sie die Online-Immatrikulation erfolgreich abgeschlossen, steht Ihnen der Antrag auf Immatrikulation als PDF-Datei zum Download zur Verfügung. Diesen drucken Sie sich aus und vermerken darauf Ergänzungen und ggf. Änderungen. Der Einschreibantrag ist zur Einschreibung mit allen erforderlichen Unterlagen vorzulegen bzw. einzureichen. Das Online-Einschreibformular für zulassungsfreie Fächer kann für zulassungsbeschränkte Studiengänge nicht genutzt werden.

Ich habe eine Ablehnung erhalten. Gibt es ein Nachrückverfahren?

Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber

Wenn Sie abgelehnt wurden, sollten Sie sich sofort ihren Ablehnungsbescheid ausdrucken. Dieser kann als Nachweis bei Behörden gegebenenfalls von Nutzen sein. Ein späterer Zugriff auf den Bescheid ist nicht mehr möglich.

Die Nachrückverfahren in lokal zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgen bis zur Auslastung der Kapazität im Abstand von circa zwei bis drei Wochen. Auch für die Nachrückverfahren werden die Ergebnisbenachrichtigungen und das Einschreibverfahren wie oben beschrieben erfolgen. Am Nachrückverfahren nehmen Sie im Übrigen automatisch teil.

Zielgruppenspezifische Hinweise

Hinweise für Hochschulwechslerinnen und Hochschulwechsler

Hochschulwechslerinnen und -wechsler, also Studierende, die in einem ähnlichen oder namensgleichen Studiengang von einer anderen deutschen Hochschule bzw. Universität an die FAU Erlangen-Nürnberg wechseln wollen, könnten sich bzgl. zulassungsbeschränkter Studiengänge grundsätzlich für das erste Fachsemester (an der FAU meist nur zum Wintersemester möglich) bewerben. Sollten anrechenbare Leistungen aus dem Vorstudium in ausreichendem Umfang vorliegen, können die Hochschulwechslerinnen und -wechsler sich für einen Quereinstieg in ein (zulassungsbeschränktes) höheres Fachsemester nach Jahresgliederung bewerben.

Hinweise für den Hochschulwechsel in Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Pharmazie, Lebensmittelchemie und „Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (MSc)

Hochschulwechslerinnen und – wechsler, die an der FAU das Studium in den Studiengängen Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Pharmazie, Lebensmittelchemie bzw. „Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (MSc; „KliPs“) fortführen möchten, müssen sich grundsätzlich in das nächsthöhere (zulassungsbeschränkte) Fachsemester bewerben, das auf das bereits immatrikulierte Fachsemester an der bisherigen Universität folgt. Falls der individuelle Ausbildungsstand davon abweicht, ist das unerheblich, und eine Rückstufung der Fachsemesterzahl ist bei diesen Studiengängen nicht möglich.

Immatrikulationshindernis

Eine Bewerbung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang ist leider nicht möglich, wenn ein Immatrikulationshindernis besteht, zum Beispiel wenn aufgrund von selbst zu vertretenden Gründen die Voraussetzungen für die Meldung zu einer Prüfung endgültig nicht mehr erbracht werden können (etwa bei Verlust des Prüfungsanspruchs oder Ausschöpfung aller Möglichkeiten des Leistungserwerbs an der bisherigen Universität nach der entsprechenden Prüfungs- oder Studienordnung).

Fehlende Prüfungen

Fehlt bei den eingereichten Bewerbungsunterlagen der Nachweis bestandener Prüfungen, wird eine etwaige Zulassung unter der auflösenden Bedingung ausgesprochen, die fehlende Prüfung spätestens bei der Immatrikulation nachzuweisen. Sollten dabei folgende Voraussetzungen nicht erfüllt sein, kann die FAU Erlangen-Nürnberg die Immatrikulation verweigern:

Staatsexamen
  • Lebensmittelchemie ab 5. Fachsemester – Vorlage des ersten Prüfungsabschnitts
  • Pharmazie ab 5. Fachsemester – Vorlage des ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung
  • Medizin und Medizin Erlangen/Bayreuth (je ab 1. klinischem Fachsemester) – Vorlage des Ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung (M1)
Bachelor (BA, BA1/2, BSc)

Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) bzw. Anerkennung derselben durch das zuständige Prüfungsamt der FAU Erlangen-Nürnberg – ab 4. Fachsemester

Hinweise für qualifizierte Berufstätige

Qualifizierte Berufstätige ohne Meisterprüfung, gleichgestellter beruflichen Fortbildungsprüfung, Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie bewerben sich an der FAU für das Probestudium in den Studiengängen Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Pharmazie oder Zahnmedizin direkt über die Bewerbungsplattform campo. Für diese Bewerbergruppe ist es zwingend erforderlich, die Bewerbung auch postalisch einzureichen.

Unter den qualifizierten Berufstätigen findet ein Auswahlverfahren statt. Auswahlkriterium ist die Note des Berufsabschlusses. Im Rahmen einer Sonderquote steht nur eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung.

Im Probestudium werden keine besonderen Studieninhalte oder Veranstaltungen angeboten, die qualifizierte Berufstätige zu absolvieren haben, sondern sie besuchen die gleichen regulären Lehrveranstaltungen wie alle anderen Studierenden des jeweiligen Jahrgangs auch. Nach erfolgreichem Probestudium ist das Weiterstudium garantiert. Ist das Probestudium nicht erfolgreich, ist das Weiterstudium nicht möglich. Qualifizierte Berufstätige ohne sonstige Studienberechtigung erwerben in diesem Fall den fachgebundenen Hochschulzugang nicht.

Qualifizierte Berufstätige mit Meisterprüfung, gleichgestellter beruflichen Fortbildungsprüfung, Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie bewerben sich für einen Studienplatz in den Studiengängen Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth oder Zahnmedizin direkt bei der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de).

Alle qualifizierten berufstätigen Bewerberinnen und Bewerber müssen vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch absolvieren.

Bewerbung höheres Fachsemester (WiSe)

Die Bewerbungsfrist für lokal zulassungsbeschränkte Studiengänge endet am 15. Juli 2024 (Ausschlussfrist).

Bitte lesen Sie sich unbedingt die nachfolgenden “Fragen und Antworten” zum Zulassungsverfahren sehr sorgfältig durch, bevor Sie sich bewerben. Viele Ihrer Fragen lassen sich hierdurch leicht beantworten.

Die hier abgebildeten Informationen betreffen in erster Linie deutsche Bewerberinnen und Bewerber sowie Bildungsinländer. Studieninteressierte aus dem Ausland finden ausführliche Informationen zur Bewerbung im Bereich International.

Fragen und Antworten zum Zulassungsverfahren an der FAU für zulassungsbeschränkte Fächer in höheren Fachsemestern

Welche Studiengänge sind voraussichtlich im höheren Fachsemester im Wintersemester 2024/2025 zulassungsbeschränkt? (Stand: 12. April 2024)

Weitere Informationen und einen Überblick über unsere Studiengänge finden Sie auf der Seite “Alle Studiengänge”.

Studienangebot für höhere Fachsemester

Studiengänge Abschluss Fachsemester
Biologie 1) 3) Bachelor of Education 3, 5, 7
Biologie 1) LA Realschule 3, 5, 7
International Business Studies (englischsprachig) 1) Bachelor of Science 3, 5
International Economic Studies (englischsprachig) 1) Bachelor of Science 3, 5
Lebensmittelchemie 1) Staatsexamen 3, 5, 7, 9
Medizin (Vorklinik) Staatsexamen 2, 3, 4
Medizin (Klinik) Staatsexamen 1, 2, 3, 4, 5, 6
Medizin Erlangen/Bayreuth (Vorklinik) Staatsexamen 2, 3, 4
Medizin Erlangen/Bayreuth (Klinik) Staatsexamen 1, 2, 3, 4, 5, 6
Medizin (Praktisches Jahr) 2) Staatsexamen 1
Molekulare Medizin 1) Bachelor of Science 3, 5
Pharmazie 1) Staatsexamen 3, 5, 7
Psychologie Vollzeit 1) Bachelor of Science 3, 5
Psychologie Teilzeit 1) Bachelor of Science 3, 5, 7, 9, 11
Psychologie 1) 4) Master of Science 3
Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie 1) 4) Master of Science 3
Zahnmedizin Staatsexamen 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10
Anmerkungen:
  1. Jahresgliederung mit Studienbeginn im Wintersemester (Wintersemester = „ungerade Semester“; Sommersemester = „gerade Semester“).
  2. Die Bewerbung für einen Studienplatz zum „Praktischen Jahr“ im Studiengang Medizin erfolgt ebenfalls über das Online-Portal Campo für zulassungsbeschränkte Studiengänge. Zusätzlich zu der Bewerbung für einen Studienplatz an unserer Universität müssen Sie sich für die Trimester-Verteilung auf die Lehrkrankenhäuser anmelden. Diese erfolgt elektronisch separat mittels einer deutschlandweiten PJ-Plattform nach vorheriger Aufforderung und genauer Terminmitteilung. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Medizinischen Fakultät zu finden.
  3. Das Studienfach Biologie mit dem Abschluss Bachelor of Education ist ein Teilstudiengang, der nur in Verbindung mit dem Bachelorstudiengang „Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik“ an der Universität Bamberg studierbar ist.
  4. Die Bewerbung für einen Studienplatz in den Studiengängen Psychologie (Master of Science) bzw. “Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie” (Master of Science) erfolgt beim Masterbüro der FAU Erlangen-Nürnberg über Campo.

Welche Unterlagen muss ich mit der Bewerbung einreichen?

Für einige Bewerbergruppen ist es zwingend erforderlich, neben der Online-Bewerbung auch noch zusätzliche Dokumente bis Bewerbungsschluss an die Zulassungsstelle zu schicken. Ob Sie zu einer dieser Bewerbergruppen gehören, erfahren Sie auf der Seite Unterlagen für die Bewerbung.

Kann ich mich an der FAU für mehrere NC-Studiengänge bewerben?

Eine Bewerbung ist an der FAU nur für einen lokal zulassungsbeschränkten Studiengang möglich (Uni-NC). Sie können sich gleichwohl parallel auch noch im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) über hochschulstart.de für das erste Semester von bis zu insgesamt 12 weiteren Studiengängen bewerben und zusätzlich noch für einen zulassungsfreien Studiengang, da es sich hier um unterschiedliche Vergabeverfahren handelt.

Im Rahmen der Bewerbung für einen Kombinationsstudiengang wäre die Angabe von zwei zulassungsbeschränkten Studienfächern allerdings möglich.

Unter welchen Bedingungen kann ich mich für ein höheres Fachsemester eines Studiengangs bewerben?

Eine Zulassung zu einem höheren Semester erfolgt nur, wenn die Zahl der in diesem Semester und gleichzeitig die Gesamtzahl der in dem betreffenden Studiengang eingeschriebenen Studierenden unter die hierfür festgesetzten Zulassungszahlen sinkt.

Die Vorklinik in den Studiengängen Studiengängen Medizin und Medizin Erlangen/Bayreuth (je 1. – 4. Semester) ist in diesem Sinne ein eigener Studiengang wie auch die Klinik in den Studiengängen Medizin (1. – 6. Semester) und Medizin Erlangen/Bayreuth (1. – 6. Semester) sowie das Praktische Jahr (PJ) in beiden medizinischen Studiengängen.

Allgemein gilt für die Studiengänge Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Pharmazie, Lebensmittelchemie und „Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (MSc; „KliPs“), dass man sich immer nur auf das nächsthöhere Fachsemester an der FAU bewerben kann, zu dem man zuletzt an einer deutschen Universität bzw. Hochschule eingeschrieben war bzw. ist.

Für alle anderen zulassungsbeschränkten Studiengänge (derzeit: Biologie (LA Realschule bzw. BEd), International Business Studies (BSc), International Economic Studies (BSc), Molekulare Medizin (BSc), Psychologie (BSc; Voll- und Teilzeit), [allgemeine] Psychologie (MSc)) gilt, dass Hochschulwechslerinnen und -wechsler (also Interessierte, die vorher nicht bereits an der FAU für diese Studiengänge eingeschrieben waren, ähnliche Studiengänge aber andernorts bereits studiert haben) sich für einen Quereinstieg in ein (zulassungsbeschränktes) höheres Fachsemester nach Jahresgliederung bewerben können, sofern sie an der FAU anrechenbare Leistungen in ausreichendem Umfang vorweisen. Nur Studienunterbrecher, also ehemalige Studierende der FAU in diesen Studiengängen, die das Studium zwischenzeitlich unterbrochen hatten, können das Studium bestenfalls zum nächsthöheren Fachsemester von damals wieder aufgreifen, und eine Rückstufung nach Leistungen kann nicht erfolgen.

In ein höheres Fachsemester kann zugelassen werden, wer die Voraussetzungen für die Aufnahme in das betreffende Fachsemester erfüllt. Bewerberinnen und Bewerber, die in dem betreffenden Studiengang bereits immatrikuliert waren bzw. sind, können für das nächsthöhere Semester nur dann zugelassen werden, wenn dafür noch Zulassungszahlen festgesetzt sind. Bewerberinnen und Bewerber, die durch Bescheid des zuständigen (Landes-)Prüfungsamts nachweisen, dass ein früheres Studium ganz oder teilweise angerechnet wird (Quereinstieg), können für das Fachsemester zugelassen werden, das der Anzahl der im Bescheid ausgewiesenen Anrechnungssemester folgt.

Die Anrechnungsbescheide für Studiengänge mit Abschluss „Staatsexamen“ sind bei den zuständigen Landesprüfungsämtern, für alle anderen Studienabschlüsse sind die Anrechnungsbescheide direkt mit separater Post bei den hiesigen Prüfungsämtern zu beantragen (z. B. ist im Studiengang Psychologie für die Anrechnung Herr Dr. Schmucker (Institut für Psychologie, Lehrstuhl für Psychologische Diagnostik, Methodenlehre und Rechtspsychologie, Nägelsbachstraße 49c, 91052 Erlangen) zuständig). Adressen der weiteren Prüfungsämter finden Sie auf den Seiten der Prüfungsämter.

Anrechnungsbescheide sind für ein Wintersemester spätestens bis zum 1. September nachzureichen.

Nach welchen Auswahlkriterien werden die Studienplätze in höheren Fachsemestern vergeben?

In der folgenden Reihenfolge werden die Bewerbergruppen berücksichtigt:

  • Bewerberinnen und Bewerber, die an der FAU Erlangen-Nürnberg in dem betreffenden Studiengang eingeschrieben waren, ihr Studium aufgrund eines Dienstes unterbrochen haben und dieses nun wieder fortsetzen wollen,
  • Bewerberinnen und Bewerber, die bereits an der FAU Erlangen-Nürnberg in dem betreffenden Studiengang eingeschrieben sind (Höherstuflerinnen und Höherstufler),
  • Bewerberinnen und Bewerber, die bereits an der FAU Erlangen-Nürnberg in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind,
  • alle übrigen Bewerberinnen und Bewerber.

Innerhalb der Gruppen erfolgt die Auswahl vorrangig nach der Befähigung der Bewerberinnen und Bewerber (vgl. § 33 Abs. 4 BayHZV), bei Ranggleichheit entscheidet das Los.

Hiervon abweichend können vorrangig Studierende zugelassen werden, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn Sie keine Zulassung erhielten. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums oder einen sofortigen Studienortwechsel zwingend erfordern. Die Rangfolge wird nach dem Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.

Beachten Sie bitte, dass die Bewerbung zu jedem Semester neu durchgeführt werden muss, es gibt keine Sonderregelungen für Wiederbewerbungen.

Wie ist der zeitliche Ablauf im Zulassungsverfahren?

  • Das Zulassungsverfahren für die höheren Fachsemester der Hochschulwechsler und „Quer-/Seiteneinsteiger“ wird voraussichtlich Mitte September durchgeführt sein
  • Für Medizin 1. klinisches Semester wird eine Entscheidung erst Ende September/Anfang Oktober fallen (wenn die Ergebnisse des 1. Abschnitts der ärztlichen Prüfung an der FAU vorliegen).

Die FAU Erlangen-Nürnberg versendet keine Bescheide mehr mit der Post. Wer sich fristgerecht beworben hat, ist verpflichtet, das Zulassungsergebnis selbstständig und eigenverantwortlich über die Online-Serviceplattform Campo abzufragen.

Sie können sich auf Campo über das Ergebnis des Zulassungsverfahrens informieren und auch den Bescheid ausdrucken, den Sie, im Falle einer Zulassung, bei der Immatrikulation vorlegen müssen. Wir werden Sie per E-Mail benachrichtigen, wenn sich Ihr Status entsprechend ändert, das Ergebnis des Vergabeverfahrens vorliegt und Sie dieses auf Campo abrufen können. Daher ist es wichtig, dass Sie unter dem bei der Selbstregistrierung erhaltenen Account Ihre Post abrufen.

Achten Sie darauf, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse korrekt angeben, damit Sie unsere Nachricht auch erhalten. Zugelassene Bewerberinnen und Bewerber sollten auch gleich den Immatrikulationsantrag ausdrucken. Hierfür loggen Sie sich zunächst auf Campo mit Ihren bei der Selbstregistrierung angegebenen Daten (Benutzerkennung und Passwort) ein.

Die Einschreibetermine finden Sie laut Vorgabe im Zulassungsbescheid.

Die Nachrückverfahren in lokal zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgen bis zur Auslastung der Kapazitäten im Abstand von circa zwei Wochen. Auch für die Nachrückverfahren werden Ergebnisbenachrichtigungen wie oben beschrieben erfolgen.

Wie sind meine Zulassungsaussichten?

Bitte nehmen Sie Abstand von zwischenzeitlichen Nachfragen nach den Aussichten einzelner Bewerbungen. Dies ist leider zwecklos. Schon aus Gründen des Datenschutzes können Auskünfte nicht erteilt werden. Da die Zulassungsaussichten in einigen Studiengängen in der Regel relativ gering sind, sollten Sie sich parallel zu Ihrer Direktbewerbung auch um einen Studienplatztausch mit einer Tauschpartnerin/einem Tauschpartner bemühen.

Ich habe eine Zulassung erhalten. Wann und wie schreibe ich mich ein?

Zugelassene Bewerberinnen und Bewerber müssen sich innerhalb der gesetzten Frist

  • ihren Zulassungsbescheid sowie den bereits online eingegebenen Einschreibantrag ausdrucken
  • die Einschreibung mit den dafür notwendigen Einschreibunterlagen wird für das WS 2024/2025 voraussichtlich entweder per E-Mail oder per Post erfolgen.

Sollten Sie zu den festgesetzten Terminen verhindert sein, vereinbaren Sie bitte mit der Zulassungsstelle eine Terminverlängerung. Dies ist ganz formlos telefonisch unter den Nummern 09131/85-24079 oder -26960 möglich. Bewerberinnen und Bewerber, die diese Termine versäumen, haben ihren Anspruch auf Einschreibung verloren.

Ich habe eine Ablehnung erhalten. Gibt es ein Nachrückverfahren?

Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber

Wenn Sie abgelehnt wurden, sollten Sie sich sofort Ihren Ablehnungsbescheid ausdrucken. Dieser kann als Nachweis bei Behörden gegebenenfalls von Nutzen sein. Ein späterer Zugriff auf den Bescheid ist nicht mehr möglich.

Die Nachrückverfahren in lokal zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgen bis zur Auslastung der Kapazität im Abstand von ca. zwei bis drei Wochen. Auch für die Nachrückverfahren werden die Ergebnisbenachrichtigungen und das Einschreibverfahren wie oben beschrieben erfolgen. Am Nachrückverfahren nehmen Sie im Übrigen automatisch teil.

Zielgruppenspezifische Hinweise

Hinweise für Hochschulwechslerinnen und Hochschulwechsler

Hochschulwechslerinnen und -wechsler, also Studierende, die in einem ähnlichen oder namensgleichen Studiengang von einer anderen deutschen Hochschule bzw. Universität an die FAU Erlangen-Nürnberg wechseln wollen, können sich bzgl. zulassungsbeschränkter Studiengänge grundsätzlich für das erste Fachsemester bewerben. Nach entsprechender Zulassung werden sie in das erste Fachsemester an der FAU eingeschrieben. Sollten anrechenbare Leistungen aus dem Vorstudium in ausreichendem Umfang vorliegen, können die Hochschulwechslerinnen und -wechsler gleichwohl sich gleichzeitig auch für einen Quereinstieg in ein (zulassungsbeschränktes) höheres Fachsemester nach Jahresgliederung bewerben.

Hinweise für den Hochschulwechsel in Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Pharmazie, Lebensmittelchemie und „Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (MSc)

Hochschulwechslerinnen und – wechsler, die an der FAU das Studium in den Studiengängen Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Pharmazie, Lebensmittelchemie bzw. „Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (MSc; „KliPs“) fortführen möchten, müssen sich grundsätzlich in das nächsthöhere (zulassungsbeschränkte) Fachsemester bewerben, das auf das bereits immatrikulierte Fachsemester an der bisherigen Universität folgt. Falls der individuelle Ausbildungsstand davon abweicht, ist das unerheblich, und eine Rückstufung der Fachsemesterzahl ist bei diesen Studiengängen nicht möglich.

Immatrikulationshindernis

Eine Bewerbung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang ist leider nicht möglich, wenn ein Immatrikulationshindernis besteht, zum Beispiel wenn aufgrund von selbst zu vertretenden Gründen die Voraussetzungen für die Meldung zu einer Prüfung endgültig nicht mehr erbracht werden können (etwa bei Verlust des Prüfungsanspruchs oder Ausschöpfung aller Möglichkeiten des Leistungserwerbs an der bisherigen Universität nach der entsprechenden Prüfungs- oder Studienordnung).

Fehlende Prüfungen

Fehlt bei den eingereichten Bewerbungsunterlagen der Nachweis bestandener Prüfungen, wird eine etwaige Zulassung unter der auflösenden Bedingung ausgesprochen, die fehlende Prüfung spätestens bei der Immatrikulation nachzuweisen. Sollten dabei folgende Voraussetzungen nicht erfüllt sein, kann die FAU Erlangen-Nürnberg die Immatrikulation verweigern:

Staatsexamen
  • Lebensmittelchemie ab 5. Fachsemester – Vorlage des ersten Prüfungsabschnitts
  • Pharmazie ab 5. Fachsemester – Vorlage des ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung
  • Zahnmedizin ab 5. Fachsemester – Vorlage der naturwissenschaftlichen Vorprüfung
  • Zahnmedizin ab 6. Fachsemester – Vorlage der zahnärztlichen Vorprüfung
  • Medizin / 2. Studienabschnitt ab 1. Fachsemester – Vorlage des 1. Abschnitts der ärztlichen Prüfung (Physikum)
Bachelor (BA, BA1/2, BSc)

Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) bzw. Anerkennung derselben durch das zuständige Prüfungsamt der FAU Erlangen-Nürnberg – ab 4. Fachsemester

Hinweise für qualifizierte Berufstätige

Qualifizierte Berufstätige ohne Meisterprüfung, gleichgestellter beruflichen Fortbildungsprüfung, Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie bewerben sich an der FAU für das Probestudium im Fach Medizin, Pharmazie oder Zahnmedizin direkt über die Bewerbungsplattform Campo. Für diese Bewerbergruppe ist es zwingend erforderlich, die Bewerbung auch postalisch einzureichen.

Unter den qualifizierten Berufstätigen findet ein Auswahlverfahren statt. Auswahlkriterium ist die Note des Berufsabschlusses. Im Rahmen einer Sonderquote steht nur eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung.

Im Probestudium werden keine besonderen Studieninhalte oder Veranstaltungen angeboten, die qualifizierte Berufstätige zu absolvieren haben, sondern sie besuchen die gleichen regulären Lehrveranstaltungen wie alle anderen Studierenden des jeweiligen Jahrgangs auch. Nach erfolgreichem Probestudium ist das Weiterstudium garantiert. Ist das Probestudium nicht erfolgreich, ist das Weiterstudium nicht möglich. Qualifizierte Berufstätige ohne sonstige Studienberechtigung erwerben in diesem Fall den fachgebundenen Hochschulzugang nicht.

Qualifizierte Berufstätige mit Meisterprüfung, gleichgestellter beruflichen Fortbildungsprüfung, Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie bewerben sich für einen Studienplatz im Fach Medizin, Pharmazie oder Zahnmedizin direkt bei der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de).

Alle qualifizierten berufstätigen Bewerberinnen und Bewerber müssen vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch absolvieren.

NC-Bewerbung erstes Fachsemester (WiSe)

Die Bewerbungsfrist für lokal zulassungsbeschränkte Studiengänge (beginnt voraussichtlich am 2. Mai und) endet am 15. Juli 2024 (Ausschlussfrist).

Der Weg zum Studium an der FAU hängt davon ab, ob Ihr Wunschfach zulassungsfrei („frei“), dezentral (lokal) zulassungsbeschränkt („Uni-NC“) oder bundesweit zulassungsbeschränkt („hochschulstart.de“) ist. Für welchen Studiengang welche Zulassungsbedingung zutrifft, steht in der PDF-Kurzübersicht unseres Studienangebots.

Die dezentral zulassungsbeschränkten Studiengänge werden über das Dialogorientierte Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (DoSV) vergeben. Zusätzlich zur Registrierung auf hochschulstart.de ist hier eine Bewerbung über unser Bewerbungsportal Campo erforderlich. Lediglich das Unterrichtsfach Biologie (nur Lehramt Realschule sowie der Teilstudiengang Biologie) nimmt nicht am DoSV teil. Hier erfolgt die Bewerbung direkt und ausschließlich über Campo.

Bitte lesen Sie sich vor Ihrer Bewerbung unbedingt die nachfolgenden “Fragen und Antworten” zum Zulassungsverfahren sehr sorgfältig durch, bevor Sie sich bewerben. Viele Ihrer Fragen lassen sich hierdurch leicht beantworten.

Die hier abgebildeten Informationen betreffen in erster Linie deutsche Bewerberinnen und Bewerber sowie Bildungsinländer. Studieninteressierte aus dem Ausland finden ausführliche Informationen zur Bewerbung im Bereich International.

Fragen und Antworten zum Zulassungsverfahren für zulassungsbeschränkte Fächer

Welche Studiengänge sind an der FAU im ersten Fachsemester im Wintersemester 2024/25 voraussichtlich zulassungsbeschränkt? (Stand: 12. April 2024)

Weitere Informationen und einen Überblick über unsere Studiengänge finden Sie auf der Seite “Alle Studiengänge”.

Studienangebot für Studienanfänger/innen
Studiengänge Abschluss
Biologie 1) Bachelor of Education (BEd)
Biologie Lehramt Realschule, Staatsexamen
International Business Studies, rein englischsprachig 2) Bachelor of Science (BSc)
International Economic Studies, rein englischsprachig 2) Bachelor of Science (BSc)
Lebensmittelchemie 2) Staatsexamen
Medizin 3) Staatsexamen
Medizin Erlangen/Bayreuth 3) Staatsexamen
Molekulare Medizin 2) Bachelor of Science (BSc)
Pharmazie 3) Staatsexamen
Psychologie (Vollzeit) 2) Bachelor of Science (BSc)
Psychologie (Teilzeit) 2) Bachelor of Science (BSc)
Psychologie 4) Master of Science (MSc)
Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie 4) Master of Science (MSc)
Zahnmedizin 3) Staatsexamen
Anmerkungen:
  1. Das Studienfach Biologie mit dem Abschluss Bachelor of Education ist ein Teilstudiengang, der nur in Verbindung mit dem Bachelorstudiengang „Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik“ an der Universität Bamberg studierbar ist.
  2. Die Bewerbung erfolgt bis 15. Juli über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) in zwei Schritten: 1. Registrierung über  www.hochschulstart.de, 2. Bewerbung über das Bewerbungsportal Campo der FAU. Weitere Informationen über hochschulstart.de.
  3. Informationen zur Bewerbung für Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Pharmazie und Zahnmedizin finden Sie auf der Webseite zum bundesweiten Bewerbungsverfahren.
  4. Informationen zur Bewerbung für unsere Masterstudiengänge finden Sie auf dieser Webseite.

Was ist das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) und welche Studiengänge der FAU nehmen daran teil?

Für die meisten dezentral zulassungsbeschränkten Studiengänge erfolgt an der FAU die Bewerbung und Zulassung für das erste Fachsemester mittels des „Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV)“ der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH). Das Verfahren heißt deshalb dialogorientiert, weil Sie sich auch nach der Abgabe Ihrer Bewerbung aktiv am Vergabeverfahren beteiligen können. Sie können beispielsweise Ihre abgegebenen Bewerbungen nachträglich in eine neue Rangfolge bringen, oder ein Zulassungsangebot annehmen.

Studieninteressierte können sich bundesweit bei verschiedenen Hochschulen für den jeweiligen Studiengang oder andere Studiengänge (maximal 12) bewerben. Diese Daten werden bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) unter hochschulstart.de in einer Datenbank zusammengeführt. Hierdurch ist es möglich, die Wünsche der Bewerberinnen und Bewerber und die Auswahlentscheidungen der Hochschulen bundesweit miteinander zu vernetzen. Auf Bewerbungswünsche kann umgehend reagiert werden, freie oder frei gewordene Studienplätze können unmittelbar weiter vergeben werden. Die Auswahlkriterien sind den sonstigen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen der jeweiligen Hochschulen gleich.

Weitere Informationen zum DoSV finden Sie unter hochschulstart.de. Dort finden Sie im Bereich “Downloads” auch eine Checkliste zum DoSV.

Studiengänge im DoSV an der FAU
Studiengänge Abschluss
International Business Studies, rein englischsprachig Bachelor of Science (BSc)
International Economic Studies, rein englischsprachig Bachelor of Science (BSc)
Lebensmittelchemie Staatsexamen
Molekulare Medizin Bachelor of Science (BSc)
Psychologie (Vollzeit) Bachelor of Science (BSc)
Psychologie (Teilzeit) Bachelor of Science (BSc)

Welche Unterlagen muss ich mit der Bewerbung einreichen?

Für die Mehrzahl an Studienbewerbern reicht die Online-Bewerbung aus und es sind postalisch keine Dokumente einzureichen. Dies betrifft in der Regel insbesondere Neu-Abiturienten, die sich erstmals für ein Studium bewerben und weder einen Antrag auf Nachteilsausgleich noch einen Härtefallantrag stellen möchten.

Für einige Bewerbergruppen ist es hingegen zwingend erforderlich, neben der Online-Bewerbung auch noch zusätzliche Dokumente bis zur Bewerbungsfrist an die Zulassungsstelle zu schicken. Ob Sie zu einer dieser Bewerbergruppen gehören, erfahren Sie auf der Seite Unterlagen für die Bewerbung.

Kann ich mich an der FAU für mehrere NC-Studiengänge bewerben?

Eine Bewerbung ist an der FAU theoretisch für alle dezentral zulassungsbeschränkte Studiengänge möglich, die dem DoSV unterliegen. Zusätzlich können Sie sich für das Unterrichtsfach Biologie (Lehramt Realschule und Teilstudiengang Biologie, dieser ist nur in Verbindung mit dem Bachelorstudiengang „Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik“ an der Universität Bamberg studierbar) bewerben. Sie können sich gleichwohl parallel auch noch über hochschulstart.de für das erste Semester für die Fächer Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie sowie für einen zulassungsfreien Studiengang bewerben, da es sich hier jeweils um unterschiedliche Vergabeverfahren handelt.

Nach welchen Auswahlkriterien werden die Studienplätze im 1. Fachsemester für dezentral zulassungsbeschränkte Studiengänge vergeben?

Die Vergabe der Studienplätze für lokal zulassungsbeschränkte Studiengänge, die nach Abzug der Plätze für Vorabquoten noch zur Verfügung stehen, erfolgt formal nach zwei Quoten:

  • Quote 1: 30 % Qualifikation (= Abiturnote)
  • Quote 2: 70 % nach dem Ergebnis des ergänzenden Hochschulauswahlverfahren (eHAV)
Auswahl nach Qualifikation (Abiturnote)

Bei der Quote 1 „Qualifikation“ werden 30 % der Studienplätze nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abiturzeugnis) vergeben.

Auswahl nach dem ergänzenden Hochschulauswahlverfahren (eHAV)

Beim ergänzenden Hochschulauswahlverfahren (eHAV) wird an der FAU derzeit ausschließlich die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abiturzeugnis) herangezogen.

Wartezeit oder andere Auswahlkriterien finden an der FAU für die Bewerbung zum Wintersemester 2024/25 keine Anwendung.

Bezüglich des Studiengangs Psychologie (BSc) wird das Ergebnis eines Zugangstests ebenso wenig als Auswahlkriterium berücksichtigt.

Bei Ranggleichheit innerhalb der Quoten werden diejenigen Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt, die einen Dienst (z.B. FSJ, BFD) abgeleistet haben. Besteht dann noch Ranggleichheit, entscheidet das Los.

Gibt es weitere Auswahlkriterien über die eine Zulassung im 1. Fachsemester möglich ist (Vorabquoten)?

Bevorzugte Auswahl

Bewerberinnen und Bewerber, die bereits vor oder während eines freiwilligen Dienstes (z.B. FSJ, BFD) an der FAU Erlangen-Nürnberg für das gewünschte Studium zugelassen und aufgrund dieses Dienstes an der Aufnahme des Studiums gehindert waren, werden vor allen anderen Bewerbern ausgewählt. Dies gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber, die einen Studiengang wählen, der im letzten Jahr zulassungsfrei war. Der Zulassungsantrag ist jedoch spätestens zum zweiten Bewerbungstermin nach Beendigung des Dienstes zu stellen.

Härtefall

Zwei Prozent der verfügbaren Studienplätze können für Fälle außergewöhnlicher Härte vergeben werden. Voraussetzung für eine Zulassung innerhalb der Quote sind besondere soziale und familiäre Gründe, die in der Person des Bewerbers/der Bewerberin liegen und einen sofortigen Studienbeginn zwingend erfordern. Nähere Informationen zu den Regelungen finden Sie in den ergänzenden Informationen zur Bewerbung im Downloadbereich von Hochschulstart.

Nachteilsausgleich

Bewerberinnen und Bewerber, die durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hatten, gehindert waren, eine bessere Durchschnittsnote in der Hochschulzugangsberechtigung oder eine höhere Wartezeit zu erlangen, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausgleich dieser Nachteile zu stellen.

In Betracht kommen insbesondere soziale, gesundheitliche oder familiäre Gründe. Die Prüfung solcher Anträge erfolgt nach strengen Maßstäben, die geltend gemachten Gründe sind durch geeignete Unterlagen wie fachärztliches Gutachten, Schulgutachten und anderes nachzuweisen. Bitte beachten Sie, dass nicht nur der entsprechende Antragsgrund, sondern auch die Auswirkungen des Antragsgrundes auf die Durchschnittsnote bzw. Wartezeit nachgewiesen werden müssen.

Nähere Informationen zu den Regelungen finden Sie in den ergänzenden Informationen zur Bewerbung im Downloadbereich von Hochschulstart.

Zweitstudium

Vier Prozent der verfügbaren Studienplätze stehen Studienplätze für Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber zur Verfügung. Wenn Sie bis Ende der Bewerbungsfrist bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule (auch Fachhochschule) abgeschlossen haben, nehmen Sie nur im Rahmen dieser Quote am Zulassungsverfahren teil. Die Bewerberauswahl erfolgt nach einem Punktesystem, in dem die Abschlussnote des Erststudiums und die Gründe, aus denen das Zweitstudium angestrebt wird, berücksichtigt werden. Nähere Informationen zu den Regelungen finden Sie in den ergänzenden Informationen zur Bewerbung im Downloadbereich von Hochschulstart.

Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber, die wissenschaftliche Gründe geltend machen möchten, sollten ihre Unterlagen bitte bis spätestens 4 Wochen vor Bewerbungsschluss postalisch einreichen, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt.

Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung durch nicht abgeschlossenes Vorstudium

Bewerberinnen und Bewerber, die in einem noch nicht abgeschlossenen Studiengang die Qualifikation für das gewählte Studium erworben haben, werden ebenfalls im Rahmen einer Vorabquote am Verfahren beteiligt. Hierzu zählen zum Beispiel Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife, die durch eine bestandene Vorprüfung in einem Fachhochschulstudiengang die fachgebundene Hochschulreife für einen eng verwandten Studiengang an einer Universität erwerben. Für diese Bewerbergruppe sind vier Prozent der verfügbaren Studienplätze vorgesehen. Beachten Sie hierbei bitte unbedingt unsere Informationsseite zum fachgebundenen Hochschulzugang.

Internationale Studienbewerberinnen und -bewerber

Fünf Prozent der Studienplätze werden auch für internationale und staatenlose Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung gestellt, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union/des EWR sind und ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben. Nähere Informationen finden Sie im Bereich “International”.

Qualifizierte Berufstätige

Qualifizierte Berufstätige können ebenfalls ein Studium/Probestudium aufnehmen. Alle qualifizierten berufstätigen Bewerberinnen und Bewerber müssen vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch absolvieren. Für diese Bewerbergruppe sind fünf Prozent der verfügbaren Studienplätze vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten zum Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige.

Besondere Leistungen im Spitzensport

In einer „Profilquote“ von zwei Prozent werden Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Nachwuchskader (NK1) oder Ergänzungskader (EK) eines olympische oder paralympischen Fachverbandes angehören.

Wie ist der zeitliche Ablauf im Zulassungsverfahren?

Terminübersicht von hochschulstart.de (DoSV)

  • Das Zulassungsverfahren für Studienanfänger wird voraussichtlich bis Ende August 2024 durchgeführt sein.
  • Das Zulassungsverfahren für die höheren Fachsemester der Hochschulwechsler und „Quer-/Seiteneinsteiger“ wird voraussichtlich bis Mitte September 2024 durchgeführt sein

Die FAU Erlangen-Nürnberg versendet keine Bescheide mehr mit der Post. Wer sich fristgerecht beworben hat, ist verpflichtet, das Zulassungsergebnis selbstständig und eigenverantwortlich über die Online-Serviceplattform Campo abzufragen.

Sie können sich auf Campo über das Ergebnis des Zulassungsverfahrens informieren und auch den Bescheid ausdrucken, den Sie, im Falle einer Zulassung, bei der Immatrikulation vorlegen müssen. Wir werden Sie per E-Mail benachrichtigen, wenn sich Ihr Status entsprechend ändert, das Ergebnis des Vergabeverfahrens vorliegt und Sie dieses auf Campo abrufen können. Daher ist es wichtig, dass Sie unter dem bei der Selbstregistrierung erhaltenen Account Ihre Post abrufen.

Achten Sie darauf, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse korrekt angeben, damit Sie unsere Nachricht auch erhalten. Zugelassene Bewerberinnen und Bewerber sollten auch gleich den Immatrikulationsantrag ausdrucken. Melden Sie sich hierzu bei Campo mit Ihren bei der Selbstregistrierung angegebenen Daten (Benutzerkennung und Passwort) an.

Die Einschreibetermine finden Sie laut Vorgabe im Zulassungsbescheid.

Die Nachrückverfahren in dezentral zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgen bis zur Auslastung der Kapazitäten im Abstand von circa zwei Wochen. Auch für die Nachrückverfahren werden Ergebnisbenachrichtigungen wie oben beschrieben erfolgen.

Wie sind meine Zulassungsaussichten?

Bitte nehmen Sie Abstand von zwischenzeitlichen Nachfragen nach den Aussichten einzelner Bewerbungen. Dies ist leider zwecklos. Schon aus Gründen des Datenschutzes können Auskünfte nicht erteilt werden. Da die Zulassungsaussichten in einigen Studiengängen in der Regel relativ gering sind, sollten Sie sich parallel zu ihrer Direktbewerbung auch um einen Studienplatztausch mit einer Tauschpartnerin oder einem Tauschpartner bemühen.

Ich habe eine Zulassung erhalten. Wann und wie schreibe ich mich ein?

Zugelassene Bewerberinnen und Bewerber müssen sich innerhalb der gesetzten Frist

  • ihren Zulassungsbescheid sowie den bereits online eingegebenen Einschreibeantrag ausdrucken
  • die Einschreibung mit den dafür notwendigen Einschreibunterlagen erfolgt für das WS 2024/2025 entweder per E-Mail oder per Post.

Sollten Sie zu den festgesetzten Terminen verhindert sein, vereinbaren Sie bitte mit der Zulassungsstelle eine Terminverlängerung. Dies ist ganz formlos telefonisch unter den Nummern 09131/85-24079 oder -26960 möglich. Bewerberinnen und Bewerber, die diese Termine versäumen, haben ihren Anspruch auf Einschreibung verloren.

Ich habe eine Ablehnung erhalten. Gibt es ein Nachrückverfahren?
Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber

Wenn Sie abgelehnt wurden, sollten Sie sich sofort ihren Ablehnungsbescheid ausdrucken und abspeichern. Dieser kann als Nachweis bei Behörden gegebenenfalls von Nutzen sein. Ein späterer Zugriff auf den Bescheid ist nicht mehr möglich.

Das Nachrückverfahren im lokal zulassungsbeschränkten Unterrichtsfach Biologie erfolgt bis zur Auslastung der Kapazität im Abstand von circa zwei bis drei Wochen. Auch für das Nachrückverfahren werden die Ergebnisbenachrichtigungen und das Einschreibverfahren wie oben beschrieben erfolgen. An diesem Nachrückverfahren nehmen Sie im Übrigen automatisch teil.

Besonderheit: Bewerberinnen und Bewerber, die sich im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) beworben und eine Ablehnung erhalten haben, haben nach Abschluss der Koordinierungsphase noch die Möglichkeit, am “Koordinierten Nachrücken” (und somit an einem ggf. stattfindenden Losverfahren) teilzunehmen. Nähere Informationen unter www.hochschulstart.de.

Zielgruppenspezifische Hinweise

Hinweise für qualifizierte Berufstätige

Unter den qualifizierten Berufstätigen findet ein Auswahlverfahren statt. Auswahlkriterium ist die Note des Berufsabschlusses. Im Rahmen einer Sonderquote steht nur eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung.

Im Probestudium werden keine besonderen Studieninhalte oder Veranstaltungen angeboten, die qualifizierte Berufstätige zu absolvieren haben, sondern sie besuchen die gleichen regulären Lehrveranstaltungen wie alle anderen Studierenden des jeweiligen Jahrgangs auch. Nach erfolgreichem Probestudium ist das Weiterstudium garantiert. Ist das Probestudium nicht erfolgreich ist das Weiterstudium nicht möglich. Qualifizierte Berufstätige ohne sonstige Studienberechtigung erwerben in diesem Fall den fachgebundenen Hochschulzugang nicht.

Alle qualifizierten berufstätigen Bewerberinnen und Bewerber müssen vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch absolvieren.

Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber mit International Baccalaureate Diploma (IB)

Für Studieninteressierte, die das IB bereits erworben (und keine deutsche Staatsangehörigkeit) haben, gilt der reguläre Bewerbungsweg für internationale Studieninteressierte. Bewerberinnen und Bewerber allerdings, die eine internationale Schule abschließen und das IB erst im laufenden Jahr erwerben, können bis zum Bewerbungsschluss das endgültige Zeugnis meist noch nicht vorlegen.

Für eine Bewerbung in dezentrale NC-Fächer gilt:

Sofern Sie sich unmittelbar nach Abschluss der Prüfungen zum Erwerb des IB-Diplomas für einen zulassungsbeschränkten Studiengang an der FAU bewerben und die Bewerbungsfrist 15. Juli bei den bayerischen Hochschulen einhalten möchten, müssen Sie bis Ende April des Prüfungsjahres bei der Zeugnisanerkennungsstelle folgende Unterlagen auf dem Postweg vorgelegt haben:

  1. Personalausweis oder Reisepass in einfacher Fotokopie
  2. schulischer Lebenslauf in tabellarischer Form, aus dem hervorgeht, in welchem Schuljahr welche Jahrgangsstufe besucht wurde
  3. deutsche Kontaktadresse
  4. Jahreszeugnis der 10. Klasse in amtlich beglaubigter Fotokopie des Originals
  5. IB-Results Summary über alle vier Semester, ausgestellt von der besuchten Schule

Zusätzlich müssen Sie bei der IBO (nicht bei der Schule!) ein Official Transcript („Transcript of grades“) in Auftrag geben, das der Zeugnisanerkennungsstelle zeitgleich mit der Bekanntgabe der Noten Anfang Juli des jeweiligen Prüfungsjahres online von der IBO übermittelt wird. Im Anschluss sendet die Zeugnisanerkennungsstelle einen Bescheid für die fristgerechte Bewerbung an Ihre Kontaktadresse. Den vorläufigen Anerkennungsbescheid und das IB-Notenergebnis können Sie der Bewerbung beifügen beziehungsweise sofort nach Erhalt nachreichen. Fügen Sie Ihrer Bewerbung bei einer Nachreichung bitte eine kurze Notiz bei, dass Sie das IB erworben und sich bereits bei der Zeugnisanerkennungsstelle um eine vorläufige Anerkennung bemüht haben.

Diese Unterlagen werden bei der Bewerbung als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung vorläufig akzeptiert. Im Falle einer Zulassung können Sie sich auch mit diesen Nachweisen immatrikulieren. Das endgültige Zeugnis ist dann spätestens bei Vorlesungsbeginn in der Studierendenverwaltung vorzulegen.

Diese und weitere Informationen zum IB finden Sie als Merkblatt auf der Webseite des Bayerischen Landesamts für Schule

Beachten Sie bitte auch, dass Sie sich zusätzlich um einen Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse bemühen müssen. Dieser Nachweis ist nicht erforderlich, wenn Ihr IB-Zeugnis “German A” im “Higher Level” ausweist oder Sie sich für einen unserer englischsprachigen Bachelorstudiengänge bewerben möchten.

Unterlagen für die Bewerbung (WiSe)

Ausländische Studieninteressierte finden ausführliche Informationen zu den einzureichenden Unterlagen im Bereich International.

Für die Mehrzahl der deutschen Bewerberinnen und Bewerber sowie Bildungsinländer, die sich für ein NC-Fach bewerben, reicht die Online-Bewerbung aus und es sind postalisch keine Dokumente einzureichen. Für folgende Bewerbergruppen ist es hingegen zwingend erforderlich, neben dem unterschriebenen Zulassungsantrag aus der Online-Bewerbung auch noch zusätzliche Dokumente bis zur Bewerbungsfrist postalisch an die Zulassungsstelle zu senden:

Alle Bewerberinnen und Bewerber für ein höheres Fachsemester

  • Zeugnisse in einfacher Kopie (zum Beispiel Schulabschlusszeugnisse, Zwischenprüfungszeugnisse etc.)
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (nur zutreffend bei Hochschulwechslerinnen und Hochschulwechslern)
  • Anrechnungsbescheid (nur zutreffend bei Bewerbungen um einen Quer-/Seiteneinstieg). Dieser kann bis zum 1. September nachgereicht werden

Bevorzugte Zulassung aufgrund eines Dienstes

  • Sind Sie im letzten oder vorletzten Verfahren bereits für Ihren gewählten Studiengang von unserer Universität zugelassen worden, konnten sich aber aufgrund der Ableistung eines Diensts nicht immatrikulieren: Zulassungsbescheid und eine aktuelle Dienstzeitbescheinigung – jeweils in einfacher Kopie.
  • Bewerben Sie sich für einen Studiengang, der im letzten Jahr zulassungsfrei war und haben ebenfalls einen Dienst absolviert, benötigen wir die aktuelle Dienstzeitbescheinigung (in einfacher Kopie).

Zweitstudium

  • Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses in einfacher Kopie
  • Begründung für die Aufnahme des Zweitstudiums (Begründung nur bei Bewerbungen in das erste Fachsemester)

Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber, die wissenschaftliche Gründe geltend machen möchten, sollten ihre Unterlagen bitte bis spätestens 6 Wochen vor Bewerbungsschluss postalisch einreichen, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt.

Qualifizierte Berufstätige für ein Probestudium

  • Tabellarischer Lebenslauf (Original)
  • Abschlusszeugnis der Berufsausbildung
  • Beratungsschein mit ausgewiesener Qualifikationsnote – jeweils in einfacher Kopie. Weitere Informationen und Anmeldung zum Beratungsgespräch: “Studieren ohne Abitur”

Qualifizierte Berufstätige mit Allgemeinem Hochschulzugang

  • Tabellarischer Lebenslauf (Original)
  • Zeugnis über die bestandene Meisterprüfung, einer dieser gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung, Abschluss der Fachschule oder Fachakademie, Beratungsschein mit ausgewiesener Qualifikationsnote – jeweils in einfacher Kopie. Weitere Informationen und Anmeldung zum Beratungsgespräch: “Studieren ohne Abitur”

Fachgebundener Zugang nach mindestens zwei Semestern HAW/FH-Studium

  • Dieser Bewerbergruppe eröffnet sich frühestens nach zwei Semestern HAW/FH-Studium die Möglichkeit, an eine Universität zu wechseln. Vorausgesetzt wird, dass die Prüfungsleistungen, die in einem grundständigen Studiengang nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden müssen, nachgewiesen werden. Dies gilt für Studiengänge die auf der Grundlage von Leistungspunkten bewertet werden.
  • Vorgelegt werden müssen eine Bescheinigung Ihres Prüfungsamtes, dass die entsprechenden Leistungspunkte erreicht wurden und der errechnete Notendurchschnitt (jeweils in einfacher Kopie).
  • Die Zentrale Studienberatung wird im Rahmen eines Beratungsgespräches (vor der Bewerbung!) die fachliche Verwandtschaft prüfen (Weitere Informationen: “Fachgebundener Zugang”).
  • In den (alten) Diplomstudiengängen muss das Vordiplom nachgewiesen werden – in einfacher Kopie.

Spitzensportlerinnen und Spitzensportler für die Profilquote

  • Bestätigung des Bundesfachverbands des Deutschen Olympischen Sportbunds in einfacher Kopie

Hochschulzugangsberechtigung mit BOS, Kolleg und Abendgymnasium jeweils bis 2007

  • Reifezeugnis (alle Seiten)
  • Abschlusszeugnis der Berufsausbildung – jeweils in einfacher Kopie

Deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Zeugnissen (auch aktuelles IB)

  • Die Zeugnisse aus dem Ausland und die entsprechende Übersetzung, soweit vorhanden auch eine Zeugnisanerkennung der Zeugnisanerkennungsstelle mit errechneter Durchschnittsnote – jeweils in einfacher Kopie
  • Bei vorläufigen IB-Zeugnissen ist immer die Zeugnisanerkennung vorzulegen

Deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Zeugnissen, die ein Studienkolleg besucht haben

  • Zeugnisse aus dem Ausland und die entsprechende Übersetzung, soweit vorhanden auch eine Zeugnisanerkennung der Zeugnisanerkennungsstelle mit errechneter Durchschnittsnote
  • Feststellungsprüfung – jeweils in einfacher Kopie

Internationale Bewerberinnen und Bewerber mit deutschem Abitur einer deutschen Auslandsschule

  • Das vollständige Zeugnis (alle Seiten) in Kopie

Härtefallantrag

  • Selbst formulierter formloser Antrag mit Begründung sowie geeignete Nachweise

Antrag auf Nachteilsausgleich (Verbesserung der Note, Erhöhung der Wartezeit)

  • Selbst formulierter formloser Antrag mit Begründung sowie geeignete Nachweise
  • Zeugnis der Hochschulreife in Kopie

Eingangsbestätigung für eingereichte Unterlagen

Wenn Sie Unterlagen einreichen müssen und Sie sich vergewissern möchten, ob diese fristgerecht eingegangen sind, so empfiehlt es sich, eine frankierte und rückadressierte Postkarte mit der Aufschrift „Bewerbung ist eingegangen“ beizufügen; diese wird nach Eingang Ihrer Unterlagen bei der Universität beziehungsweise nach deren Bearbeitung an Sie zurückgesandt.

Telefonische, schriftliche oder E-Mail Rückfragen zum Eingang Ihrer Unterlagen können wir leider nicht beantworten.

 

Zulassungsstelle und Masterbüro

Organisation des Zulassungsverfahrens

Als Zulassungsstelle der FAU organisieren wir das Zulassungsverfahren für internationale und deutsche Studienbewerberinnen und -bewerber, sowie das Bewerbungsverfahren für die freien Fächer und die Fächer des Eignungsfeststellungsverfahrens für internationale Studienbewerberinnen und -bewerber und bearbeiten Anträge auf Studienplatztausch.

Ablauf der Bewerbung und Zulassung

Bewerbung

Die Bewerbung für einen Studiengang an der FAU erfolgt über das Bewerbungsportal campo.fau.de.

Sie müssen sich dort in einem ersten Schritt im Portal registrieren und erhalten damit einen IdM-Accont. In einem zweiten Schritt können Sie sich mit diesen Zugangsdaten (IdM) für Ihren Wunschstudiengang auf campo.fau.de bewerben.

Zulassungsverfahren

Nach Eingang Ihre Bewerbung prüfen wir Ihre Unterlagen. Sollte es während der Prüfung zu Rückfragen kommen, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Sobald von uns ein Zulassungs-/ Ablehnungsbescheid erstellt wurde, erhalten Sie via Campo eine E-Mail über eine Statusänderung Ihrer Bewerbung. Der Zulassungs-/ Ablehnungsbescheid wird dann zum Download zur Verfügung stehen.

Einschreibung

Wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten, müssen Sie online via campo.fau.de Ihren Immatrikulationsantrag stellen und sich dann später postalisch oder per E-Mail einschreiben. Ob Sie sich postalisch oder via E-Mail einschreiben müssen, entnehmen Sie bitte den Hinweisen im Immatrikulationsantrag, den Sie als PDF in campo.fau.de abrufen können.

Weitere Informationen zur Einschreibung

Kontakt

Bitte verwenden Sie folgendes Kontaktformular für Ihre Fragen an die Zulassungsstelle und das Masterbüro.

Anschrift und Öffnungszeiten

Zulassungsstelle

Raum: Raum 00.030 und 00.031 Erdgeschoss
Halbmondstraße 6-8
91054 Erlangen
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr

Vom 15. Juli bis 30. September ist das Büro der Zulassungsstelle für den Parteiverkehr geschlossen.

Masterbüro

Raum: Raum 00.032, 00.048, 00.049, 00.050 Erdgeschoss
Halbmondstr. 6-8
91054 Erlangen
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr

Aufgaben der Zulassungsstelle und des Masterbüros

  • Bereitstellung des Bewerbungsportals:
    Die Zulassungsstelle für Bachelor/Staatsexamen und Lehramt stellt ein Online-Bewerbungsportal zur Verfügung.
  • Bearbeitung der Anträge auf Zulassung:
    In der Zulassungsstelle und im Masterbüro werden die eingegangenen Anträge auf Zulassung zum Studium, zum studienvorbereitenden Deutschkurs und für das Studienkolleg bearbeitet.
  • Durchführung des Zulassungsverfahrens:
    Die Zulassungsstelle führt das Zulassungsverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge durch. Das Masterbüro bearbeitet die eingegangenen Anträge auf Zulassung zum Masterstudium und führt die formale Prüfung der eingegangenen Bewerbungen durch. Die fachlich inhaltliche Prüfung wird nicht vom Masterbüro sondern von den zuständigen Gremien durchgeführt.

 

Studienorientierung für Geflüchtete

Die FAU steht für interkulturelle Vielfalt, Weltoffenheit und Toleranz. Wir setzen uns dafür ein, Geflüchtete auf Ihrem Weg in die Hochschule bestmöglich zu unterstützen und zu beraten. An der FAU heißen wir Sie ganz herzlich willkommen und stellen Ihnen hier Informationen rund ums Studium und unser Deutschkurs-Angebot vor.

Studienorientierung für Geflüchtete

Einschreibung/Immatrikulation

Nach erfolgreicher Registrierung beziehungsweise Bewerbung in campo.fau.de beziehungsweise im bundesweiten Auswahlverfahren von hochschulstart.de und der Überweisung des Semesterbeitrags können Sie sich mit allen erforderlichen Unterlagen während der vorgesehenen Fristen einschreiben.

Einschreibetermine

Die Einschreibung ist je nach Bewerbergruppe entweder auf postalischem Wege möglich oder aber bei zulassungsbeschränkten Studiengängen per E-Mail. Ob Sie sich postalisch oder per E-Mail einschreiben müssen, entnehmen Sie bitte den Hinweisen im Immatrikulationsantrag, den Sie als PDF in campo abrufen können.

Fällt das Ende einer Ausschlussfrist auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, verlängert sich die Frist nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes).“

Fristen für die postalische Einschreibung

Die Einschreibung auf dem Postweg ist nur für die Bewerbergruppe möglich, die sich für zulassungsfreie Studiengänge immatrikulieren möchte (einschließlich Masterstudiengänge mit Ausnahme von “Psychologie” (M.Sc.) und “Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie” (M.Sc.)).

Falls Sie zu dieser Bewerbergruppe gehören (siehe Immatrikulationsantrag im campo-Bewerbungsportal), genügt die Überweisung des Semesterbeitrages und die anschließende Zusendung der erforderlichen Unterlagen für das Wintersemester 2024/25 bis zum 30. September 2024 (Posteingangsstempel). Die Postanschrift der Studierendenverwaltung finden Sie in Ihrem Immatrikulationsantrag.

Die Bearbeitung der postalischen Anträge kann 2 bis 3 Wochen dauern. Bei unvollständig eingereichten Unterlagen verlängert sich diese Zeit. Werden die Unterlagen erst gegen Ende der Frist eingereicht, kann nicht garantiert werden, dass die Studienunterlagen bis Semesterbeginn zugesandt werden. Dasselbe gilt bei fehlendem Zahlungseingang.

Die FAU kann für verlorene Postsendungen keine Haftung übernehmen.

Fristen für die Einschreibung per E-Mail

Die Einschreibung für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge erfolgt ausschließlich per E-Mail und muss innerhalb der im Zulassungsbescheid vorgegebenen Fristen erfolgen:

Zugelassene Bewerberinnen und Bewerber in NC-Fächern können den Immatrikulationsantrag erst abrufen, wenn über den entsprechenden Button in campo die “Immatrikulation beantragt” wurde.

Einzureichende Unterlagen

Unterlagen, die für die Einschreibung immer erforderlich sind

1. Immatrikulationsantrag

Immatrikulationsantrag: Nach abgeschlossener Online-Anmeldung für zulassungsfreie Studiengänge (für das Wintersemester 2024/25 nur bis 30. September 2024 möglich!), bei zulassungsbeschränkten Studiengängen nach Erhalt der Zulassung(!), den Immatrikulationsantrag bitte über das Online-Portal ausdrucken und unterschreiben.

2. Personalausweis oder Reisepass

Personalausweis oder Reisepass: Bei ausländischer Staatsangehörigkeit bitte den Reisepass beifügen. Bei der postalischen Einschreibung genügt eine einfache Kopie.

3. Nachweis der Hochschulreife

Nachweis der Hochschulreife (entfällt bei Promotionsstudium):

  1. Zeugnis über das Vorliegen der Hochschulzugangsberechtigung im Freistaat Bayern für den gewählten Studiengang (z. B. Abiturzeugnis, fachgebundene Hochschulreife der BOS/FOS).
  2. Die Fachhochschulreife (FOS12) allein berechtigt nicht zu einem Studium an der FAU! Studieninteressierte mit Fachhochschulreife können in den gleichen bzw. inhaltlich eng verwandten Studiengang zugelassen werden, wenn sie nachweisen können, dass sie die Prüfungsleistungen, die nach den Festlegungen der jeweiligen (FH-)Prüfungsordnung für die ersten beiden Semester gefordert werden, erreicht haben.
  3. Qualifizierte Berufstätige und Meister müssen als Nachweis lediglich die Bescheinigung der Studienberatung über das absolvierte Beratungsgespräch vorlegen.
  4. Deutsche mit ausländischen Bildungsnachweisen, die sich für ein zulassungsfreies Fach einschreiben möchten, wenden sich bitte zur Überprüfung ihrer Zeugnisse zunächst an das Zulassungsbüro für internationale Bewerberinnen und Bewerber (siehe “Hinweise für deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen”).

Bei der postalischen Einschreibung ist eine beglaubigte Kopie der Hochschulreife einzureichen. Bei der Einschreibung per E-Mail bei zulassungsbeschränkten Studiengängen genügt ein Scan der Originaldokumente. Falls das Zeugnis nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt wurde, wird zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung benötigt.

4. Nachweis der gesetzlichen Krankenkasse

Für die Einschreibung ist eine elektronische Meldung der gesetzlichen Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus (M10) erforderlich, die Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse unter Nennung unserer Absendernummer H0001887 beantragen müssen. Sie wird anschließend von der gesetzlichen Krankenkasse digital an die FAU übermittelt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Krankenversicherung – Versicherungsbescheinigung für die Immatrikulation.

5. Semesterbeitrag

Nachweis über den eingezahlten Semesterbeitrag (z. B. Überweisungsbeleg, Kontoauszug. Folgende Daten sollten auf dem Nachweis ersichtlich sein: Kontoinhaber, IBAN, BIC, Datum der Überweisung, Verwendungszweck und Beitragshöhe. Alle anderen Daten können selbstverständlich geschwärzt werden).

Studiengangsspezifische weitere Dokumente

  1. Zulassungsbescheid: Zulassungsbescheid der FAU oder Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), wenn die Einschreibung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beantragt wird.
  2. Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung oder das bestandene Eignungsfeststellungsverfahren: Ob eine Eignungsprüfung (EPF) oder ein Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) für das gewünschte Studienfach erforderlich ist, entnehmen Sie bitte den Informationen zum jeweiligen Studiengang.
    Bei der postalischen Einschreibung genügt eine einfache Kopie.
  3. Praktikumsnachweis: In einigen Studiengängen der technischen Fakultät wird vor Studienbeginn ein sechswöchiges Praktikum benötigt. Für welche Studiengänge dies erforderlich ist, entnehmen Sie bitte dem Studienangebot. Bei der persönlichen Einschreibung muss eine Bestätigung des zuständigen Praktikumsamtes über das Vorliegen des Vorpraktikums vorgelegt werden. Der Praktikumsvertrag ist nicht ausreichend! Bei Fragen zum Vorpraktikum wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Praktikumsamt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Praktikumsamtes.
    Bei der postalischen Einschreibung genügt eine einfache Kopie.
  4. Ausbildungsvertrag: Wird benötigt, wenn Sie sich im Rahmen eines dualen Verbundstudiums einschreiben.
    Bei der postalischen Einschreibung genügt eine einfache Kopie.
  5. Zwei-Fach-Bachelor: Bei manchen Fächerkombinationen im Zwei-Fach-Bachelorstudium ist für die Einschreibung eine vorherige Beratung erforderlich (nur Vollzeitstudium).

Zusätzliche Unterlagen bei Vorstudium

  1. Studienzeitbescheinigung: Falls Sie bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren, wird die Bescheinigung über die Studienzeit mit Angabe des Studienfaches/-ganges und Exmatrikulationsvermerk benötigt.
  2. Unbedenklichkeitsbescheinigung: bei einem Quereinstieg/Hochschulwechsel in ein höheres Semester, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der vorherigen Hochschule auszufüllen (siehe Anhang Immatrikulationsantrag)
  3. Zeugnis über die Abschlussprüfung: Wird benötigt, wenn Sie bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben. Bei der postalischen Einschreibung ist eine beglaubigte Kopie einzureichen. Bei der Einschreibung per E-Mail bei zulassungsbeschränkten Studiengängen genügt ein Scan der Originaldokumente. Falls das Zeugnis nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt wurde, wird zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung benötigt.
  4. Nachweis über die abgelegte Vor- oder Zwischenprüfung: Erforderlich, wenn die Einschreibung in das betreffende Semester eine Vor- oder Zwischenprüfung voraussetzt.
  5. Semesteranerkennung des zuständigen Prüfungsamtes: Bei Quer- oder Seiteneinstieg in das höhere Semester wird eine Anrechnung entsprechend der erteilten Zulassung benötigt.

Weitere Unterlagen für internationale Studienbewerberinnen und -bewerber

Sie müssen zunächst einen Antrag auf Zulassung der FAU über das Portal campo stellen. Mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie dann die Information, wie und wann Sie die Einschreibung beantragen und welche Unterlagen Sie dabei vorlegen müssen. Ausführliche Informationen zur Bewerbung finden Sie auf den Seiten zur Bewerbung und Einschreibung.

Neben den Dokumenten, die für die Einschreibung immer erforderlich sind (siehe oben auf dieser Seite), benötigen internationale Studienbewerberinnen und -bewerber meist auch noch weitere Unterlagen:

1. Sekundarabschlusszeugnis

Sekundarabschlusszeugnis: Zeugnis aus dem Ausland, das direkt zum Hochschulzugang berechtigt und falls erforderlich, das Abschlusszeugnis des Studienkollegs (mit Exmatrikulationsbescheinigung der betreffenden Hochschule, an die das Studienkolleg angeschlossen ist). Bei der postalischen Einschreibung ist eine beglaubigte Kopie einzureichen. Bei der Einschreibung per E-Mail bei zulassungsbeschränkten Studiengängen genügt ein Scan der Originaldokumente.

2. Zulassungsbescheid der Zulassungsstelle

Zulassungsbescheid der Zulassungsstelle für zulassungsfreie Studiengänge: Internationale Bewerberinnen und Bewerber benötigen auch für zulassungsfreie Fächer einen Zulassungsbescheid, müssen sich also fristgerecht beworben haben.

3. Bestandene Feststellungsprüfung

Bewerberinnen und Bewerber mit bestandener Feststellungsprüfung können sich – bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen – direkt für zulassungsfreie Studiengänge einschreiben. Ausnahme: Bei Studiengängen, die für die Einschreibung ein Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) voraussetzen, ist ein Zulassungsbescheid, also eine vorherige fristgerechte Bewerbung bei der Zulassungsstelle, erforderlich.

4. Deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Zeugnissen

Deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Zeugnissen müssen sich vor der Einschreibung um eine Überprüfung ihrer Hochschulzugangsberechtigung kümmern (gilt nicht für Masterstudiengänge). Nähere Informationen zum Vorgehen finden Sie unter “Hinweise für deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen” auf dieser Seite.

5. Deutschnachweis

Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse: Alle internationalen Studienbewerberinnen und Studienbewerber für deutschsprachige Studiengänge benötigen einen Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (z. B. Zeugnis über die bestandene Deutsche Sprachprüfung (DSH) oder Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)), es sei denn, ein deutsches Abitur oder die bestandene Feststellungsprüfung liegt vor.

6. Staatliche Zeugnisanerkennung (bei Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Zahnmedizin, Pharmazie)

Staatliche Zeugnisanerkennung für die Studiengänge Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Zahnmedizin und Pharmazie: Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung benötigen für die Einschreibung in die Studiengänge Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Pharmazie und Zahnmedizin eine staatliche Zeugnisanerkennung der Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer. Wenn die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung über die bestandene Feststellungsprüfung an einem anerkannten Studienkolleg erworben wurde, wird keine Zeugnisanerkennung benötigt.

APS Indien zum Sommersemester 2024

Seit dem Zulassungstermin Wintersemester 2023/24 ist für Bewerberinnen und Bewerber mit indischen Bildungsnachweisen die Vorlage eines APS-Zertifikats für die Aufnahme eines Studiums (Bachelor, Staatsexamen und Master) in Deutschland erforderlich, sofern die Bewerbung auf einem indischen Sekundarschulabschluss und/oder Studienleistungen aus Indien beruht.

Im Falle einer Zulassung zum Sommersemester 2024 ist das APS-Zertifikat spätestens bei der Einschreibung vorzulegen. Bei einer Bewerbung für die zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge Psychologie und Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie ist das APS-Zertifikat bereits bei der Bewerbung hochzuladen.

Bitte beachten Sie folgende Ausnahmen:

Die Vorlage der APS für die Bewerbung/Immatrikulation entfällt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  • die Bewerberin/der Bewerber hat bereits einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Nachweis durch die Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist),
  • der höchstwertige bewertungsrelevante Bildungsnachweis stammt aus einem anderen Land als Indien, China oder Vietnam. Für die Aufnahme eines Masterstudiums ist der erste Studienabschluss maßgeblich. Wurde der Bachelorabschluss in Indien erworben und ein Masterabschluss in einem anderen Land, ist die APS vorzulegen. Hier ist der bewertungsrelevante Hochschulabschluss der Bachelorabschluss und der Masterabschluss ein add on.
  • die Bewerberin/der Bewerber hat eine Feststellungsprüfung in Deutschland erworben,
  • die Bewerberin/der Bewerber studiert von Indien aus im Fernstudium an einer deutschen Hochschule,
  • die Bewerberin/der Bewerber weist ein Stipendium aus Deutschland oder der EU nach.

Alle Informationen befinden sich auf der Webseite der APS Indien unter aps-india.de

Wichtige Hinweise für deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, Ihre Hochschulreife im Ausland erworben haben und sich ohne Zeugnisanerkennungsbescheid für ein zulassungsfreies Fach (gilt nicht für Masterstudiengänge) einschreiben möchten, nehmen Sie bitte frühzeitig vor den Einschreibeterminen Kontakt zu unserer Zulassungsstelle – Zulassungsbüro für internationale Bewerberinnen und Bewerber unter zuv-zib@fau.de auf, um Ihre Zeugnisse auf eine Studienberechtigung hin überprüfen zu lassen. Nur so kann eine reibungslose Immatrikulation erfolgen. Neben Ihren Unterlagen fügen Sie bitte einen Nachweis über Ihre Staatsangehörigkeit bei und nennen den zulassungsfreien Studiengang, für den Sie sich an der FAU einschreiben möchten.

Anfragen, unvollständige und sonstige Nachrichten, die über diesen Kontakt eingehen und mit einer Überprüfung der Studienberechtigung deutscher Staatsangehöriger nichts zu tun haben, werden nicht beantwortet und gelöscht.

Beachten Sie bitte, dass die Überprüfung in der Zeit von Anfang Oktober des Vorjahres bis Ende Juni des aktuellen Jahres zügig erfolgt, in der Zeit von Anfang Juli bis Ende September jedoch mit erheblicher Wartezeit zu rechnen ist, so dass die Gefahr besteht, dass Sie sich nicht mehr rechtzeitig immatrikulieren können. Beachten Sie bitte auch, dass Studieninteressierte mit ausländischen Bildungsnachweisen bei der Immatrikulation Deutschkenntnisse nachweisen müssen. Wenn Sie noch die DSH-Prüfung ablegen müssen, besorgen Sie sich das Anmeldeformular im Zulassungsbüro.

Promotion, Gaststudium, Fachwechsel

Einschreibung Promotionsstudium

Für die Einschreibung für ein Promotionsstudium benötigen Sie:

  1. Online-Registrierung des Promotionsvorhabens unter docdaten.fau.de
  2. ausgedruckter und unterschriebener Immatrikulationsantrag aus der Online-Bewerbung über www.campo.fau.de (für das Wintersemester 2024/25 bis voraussichtlich 31. Oktober 2024 möglich!)
  3. Personalausweis oder Pass
  4. Bestätigung der Promotion an der FAU: Nachweis Ihres Status als Doktorandin oder Doktorand (nach der erfolgten Zulassung ist dieser Nachweis in docDaten unter “Dokumente” abrufbar)
  5. Nachweis über den eingezahlten Semesterbeitrag (z. B. Überweisungsbeleg, Kontoauszug. Folgende Daten sollten auf dem Nachweis ersichtlich sein: Kontoinhaber, IBAN, BIC, Datum der Überweisung, Verwendungszweck und Beitragshöhe. Alle anderen Daten können selbstverständlich geschwärzt werden.)

Für den Abschluss der Immatrikulation schicken Sie bitte alle hier genannten Unterlagen an studentenkanzlei@fau.de.

FAU Scientia Gaststudium

Fachwechsel bei immatrikulierten Studierenden der FAU

Wenn Sie bereits an der FAU eingeschrieben und für das Semester zurückgemeldet sind, also den Semesterbeitrag für das Folgesemester überwiesen haben, zu dem Sie die Umschreibung beantragen möchten, benötigen Sie den „Antrag auf Studiengangwechsel“. Gegebenenfalls müssen Sie zusätzlich auch einen Zulassungsbescheid mit Kopie des Abiturzeugnisses, den Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung oder das bestandene Eignungsfeststellungsverfahren oder einen Praktikumsnachweis einreichen.

Bei fachgebundener Hochschulreife müssen Sie auch bei zulassungsfreien Fächern immer die Kopie Ihres Abiturzeugnisses beilegen.

Die Umschreibung kann per Post, Fax oder E-Mail spätestens bis Vorlesungsbeginn erfolgen. Bei Fächern mit Uni-Voranmeldeverfahren (Uni-Vor) gilt die entsprechend frühere Frist.

Bitte beachten Sie bei einem Fachwechsel-Wunsch in zulassungsbeschränkte Studiengänge die entsprechenden Bewerbungs- und Umschreibemodalitäten sowie Fristen.

Sie bekommen keine separate Nachricht, wenn der Fachwechsel vollzogen ist. Stattdessen können Sie Ihren Status und alle aktualisierten Bescheinigungen im Online-Portal campo einsehen und abrufen.

Wie geht es weiter nach der Immatrikulation?

Aktivierung der Benutzerkennung

Sind Ihre Unterlagen vollständig und die Zahlung eingegangen, erhalten Sie nach erfolgter Einschreibung ein Schreiben mit Information zur Freischaltung der elektronischen Dienstleistungen (IdM-Kennung, Aktivierungspasswort) per Post zugeschickt. Die Bearbeitung der Immatrikulation dauert erfahrungsgemäß circa 2- 3 Wochen. Das Informationsschreiben können immatrikulierte Studierende auch im Online-Portal campo über die Funktion „Studienservice“ abrufen.

FAUcard

Den Studierendenausweis (FAUcard) erhalten Sie frühestens drei Wochen nach der Aktivierung Ihres Benutzerkontos vom FAUcard-Servicebüro per Post. Der Studierendenausweis kann erst erstellt werden, wenn Sie bei der oben genannten Aktivierung auch ein Passbild hochgeladen haben.

Immatrikulationsbescheinigung

Eine Immatrikulationsbescheinigung ist nach erfolgter Einschreibung und mit aktivierter Benutzerkennung über das Portal campo über den Bereich „Studienservice“ online abrufbar.

Losverfahren um Restplätze

Sofern nach Zulassung aller regulären Bewerber bei dezentralen NC-Fächern noch Plätze frei sind, werden diese nach dem Zufallsprinzip verlost. Hierbei muss unterschieden werden zwischen zulassungsbeschränkten Studienfächern, die im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) vergeben werden, und solchen, für die eine Bewerbung direkt an der FAU ausreicht. In unserer Kurzübersicht über alle grundständigen Studiengänge an der FAU sind die jeweiligen Studiengänge mit “DoSV/Uni-NC” oder “Uni-NC” bezeichnet.

Derzeit steht noch nicht fest, ob und welche Studiengänge zum Wintersemester 2024/25 an der FAU noch über freie Studienplätze verfügen werden.

Ablauf des Losverfahrens

Für dezentrale NC-Fächer, die am DoSV-Verfahren teilnehmen (“DoSV/Uni-NC”), gilt: Bewerberinnen und Bewerber, die sich fristgerecht beworben haben und eine Ablehnung erhalten haben, bekommen automatisch eine E-Mail mit der Frage, ob sie am Koordinierten Nachrückverfahren (entspricht Losverfahren im DoSV) teilnehmen möchten. Neubewerbungen für das Koordinierte Nachrückverfahren erfolgen ausschließlich über das DoSV-Portal. Das Koordinierte Nachrücken endet voraussichtlich am 30. September 2024.

Für dezentrale NC-Fächer, die nicht am DoSV-Verfahren teilnehmen (“Uni-NC”), könnte es ggf. zum Wintersemester 2024/25 ein Losverfahren über das Bewerbungsportal Campo geben.

Studienplatzbörse

Auch abseits des Koordinierten Nachrückverfahrens und des universitären Losverfahrens könnten ggf. noch freie Studienplätze über die Studienplatzbörse des Hochschulkompass veröffentlicht werden.

Informationen zum Losverfahren für zentral zulassungsbeschränkte Studiengänge (Medizin etc.) finden Sie auf unserer Seite zum bundesweiten Auswahlverfahren.

Tauschpartner

Gibt man das Stichwort „Studienplatztausch“ in eine Suchmaschine ein, erhält man schnell mal eine halbe Million Hinweise. Die „Mutter aller Tauschbörsen“ ist die des Vereins zur Förderung studentischer Belange e.V. (VSB) in Bonn, im Internet unter http://www.studienplatztausch.de erreichbar.

Bewerbungen sollten Anfang Oktober bis  Ende Februar für das folgende Sommersemester, Anfang April bis Ende August für das folgende Wintersemester eingehen. Erstsemester brauchen diese Termine nicht zu berücksichtigen, sondern können sich sofort noch vor Semesterbeginn an den VSB wenden.

Besonders aussichtsreich ist bei großen Tauschbörsen wie dem VSB der Ringtausch, bei dem beispielsweise A nach B tauscht, B nach C und C nach A. Gute Börsen machen solche Abgleiche von sich aus und versuchen, durch Kombination verschiedener Menschen, Wünsche und Ziele die Realisierungschancen im Einzelnen zu erhöhen.

Es gibt weitere Möglichkeiten, einen Tauschpartner zu finden. Empfehlenswert ist möglicherweise eine Anzeige in überregionalen Zeitungen oder der regionalen Tageszeitung am eigenen (ungeliebten) Studienort. Letzteres lesen unter Umständen die dort wohnenden Eltern von tauschwilligen studierenden Nachkommen, die wiederum an Ihrem Wunschort ein unglückliches Dasein fristen.