Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für das Kollegienhaus
Informationen über die Sicherheitsmaßnahmen am Kollegienhaus für Lehrende, Studierende und Beschäftigte
Nachdem, bedingt durch den baulichen Zustand des Kollegienhauses, die Möglichkeit besteht, dass sich in bestimmten Räumen einzelne Deckenteile lösen könnten, hat die FAU in Absprache mit dem Staatlichen Bauamt Erlangen-Nürnberg entweder Deckenverkleidungen teilweise oder ganz entfernen lassen, oder, wo dies nicht möglich war, Räume vorsorglich sperren lassen.
Da nicht aus allen Räumen des Kollegienhauses der gesetzlich vorgeschriebene zweite Rettungsweg für die sich darin aufhaltenden Personen gesichert ist, wird derzeit durch das Staatliche Bauamt ein provisorischer Treppenturm an der Außenfassade geplant. Bis dieser installiert ist, werden durch einen Sicherheitsdienst während der Nutzungszeiten des Kollegienhauses jeweils vier Wachleute gestellt, die im Brand- oder Gefahrenfall als Räumungshelfer fungieren und den im Gebäude befindlichen Personen den Weg zum nächsten geeigneten Ausgang weisen. Denn erfahrungsgemäß nutzen viele Menschen im Gefahrenfall nicht den nächstgelegenen Notausgang, sondern suchen den Weg, den sie auch beim Betreten des Gebäudes genommen haben – und der ist dann schnell verstopft.
Des Weiteren ist es Aufgabe des Sicherheitsdienstes, zu kontrollieren, ob die Beschäftigten, Lehrenden und Studierenden das Gebäude auch tatsächlich verlassen oder den Alarm missachten und sich und andere vorsätzlich in Gefahr bringen. Auch dies ist leider bei Räumungsübungen häufig zu beobachten.
Der Sicherheitsdienst erfüllt während dieser Zeit also die gleiche Funktion wie Security-Dienste bei Großveranstaltungen, im Fußballstadion, in Einkaufszentren oder in Discotheken: Er soll im Falle eines Feuers oder einer anderen gefährlichen Situation die schnelle Räumung des Gebäudes unterstützen, nicht eine Brandmeldeanlage ersetzen.
Selbstverständlich ist ein Gebäude wie das Kollegienhaus mit einer ständig funktionsüberwachten automatischen Brandmeldeanlage ausgestattet. Deren Vorhandensein ist in der Versammlungsstättenverordnung, der das Gebäude unterliegt, begründet. Diese Vorgabe ist Teil der Betriebserlaubnis für das Gebäude und wurde schon lange vor Inkrafttreten der allgemeinen Rauchmelderpflicht, mit der gemäß §46 der Bayerischen Bauordnung EU-Recht umgesetzt wird und die nur für Wohnungen gilt, vollzogen.
Die Brandmeldeanlage im Kollegienhaus verfügt über automatisch reagierende Rauchwarnmelder an den Decken sowie über Handdruckmelder („Feuermelder“) in den Fluren. Diese dürfen gemäß der Brandschutzordnung der FAU selbstverständlich von jeder Person, die Feuer, Rauch oder Brandgeruch feststellt, betätigt werden.
Damit wird zum einen der akustische Räumungsalarm innerhalb des Gebäudes ausgelöst, zugleich wird der Alarm zur Integrierten Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst (ILS) in Nürnberg weitergeleitet, die ihrerseits dann umgehend einen Löschzug der Feuerwehr Erlangen und den Rettungsdienst zum Kollegienhaus schickt sowie umgehend auch die Polizei informiert. Bis zu deren Eintreffen wird die Räumung des Gebäudes mit Unterstützung der Sicherheitsmitarbeiter im Normalfall bereits abgeschlossen sein. Darüber hinaus läuft der Alarm auch in der Leitwarte der FAU auf.
Lehrende, Studierende und Beschäftigte können sich also im Kollegienhaus sicher fühlen – nicht nur, wenn es brennt.
Bei weiteren Fragen oder Anregungen zum Themenkomplex der Gefahrensituationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Arbeitssicherheit gerne zur Verfügung.